Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 15.05.2014 Unterbringungsmodalitäten in der Bayernkaserne Derzeit mehrt sich erneut die Berichterstattung über die Situation von Flüchtlingen in München im Allgemeinen und über die Unterbringungssituation in der Bayernkaserne im Speziellen, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Was gibt der Freistaat für die Betreuung der Flüchtlinge in der Bayernkaserne pro Jahr aus? 2. Auf welche einzelnen Ausgabeposten sind diese Gelder in welcher Höhe verteilt? 3. Wie verteilen sich die Mittel auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die anderen Flüchtlinge? 4. Welche Einrichtungen erhalten die Mittel in welcher Höhe? 5. In welcher von wem angeordneten Form sind die Flüchtlinge untergebracht und betreut? 6. Gibt es Qualitätskriterien für die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge? a) Wenn ja, welche Richtlinien sind das? b) Wenn ja, wer überwacht die Einhaltung dieser Richtli- nien? 7. Wie lange laufen die Verträge über die Betreuung, die mit den jeweiligen Institutionen abgeschlossen wurden ? 8. Welche Funktionen hat die Jonas Better Place GmbH in der Bayernkaserne genau? a) Wer überwacht die Einhaltung von Richtlinien durch die Jonas Better Place GmbH? b) Wie begegnet die Staatsregierung den Missständen in der Bayernkaserne, die zum Teil von der Jonas Better Place GmbH verwaltet wird? c) Wird bei einer andauernden Nicht-Verbesserung der dortigen Zustände die Aufhebung der Zusammenarbeit mit der Jonas Better Place GmbH in Erwägung gezogen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 04.07.2014 1. Was gibt der Freistaat für die Betreuung der Flüchtlinge in der Bayernkaserne pro Jahr aus? Im Jahr 2013 wurden für die Betreuung der dort lebenden Menschen in der Bayernkaserne, Heidemannstraße 50 in München, 1,187 Mio. Euro (Asylsozialberatung und die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen) ausgegeben. Daneben erfolgt Beratung und Betreuung durch das vor Ort befindliche staatliche Personal. 2. Auf welche einzelnen Ausgabeposten sind diese Gelder in welcher Höhe verteilt? Bei der unter der Antwort zu Frage 1 genannten Ausgabenposition handelt es sich um Zuwendungen für die Ausgabenposition „Personalkosten“, da es sich bei der Asylsozialberatungsförderung um eine reine Personalkostenförderung handelt. Sachkosten können nicht über die Asylsozialberatung gefördert werden. Auch bei den Kosten, die für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger im Jahr 2013 angefallen sind, handelt es sich ausschließlich um Personalkosten. 3. Wie verteilen sich die Mittel auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die anderen Flüchtlinge? Für die Asylsozialberatung („andere Flüchtlinge“) wurde im Rahmen einer freiwilligen Leistung ein Betrag in Höhe von rund 187.000 Euro im Jahr 2013 zugewendet. Für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen wurden Kosten in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro im Jahr 2013 erstattet. Seit Ende Mai 2014 befinden sich keine unbegleiteten Minderjährigen in staatlicher Unterbringung in der Bayernkaserne. 4. Welche Einrichtungen erhalten die Mittel in welcher Höhe? Die Innere Mission München hat die Asylsozialberatung und die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen (bis Ende 2013) für die Bayernkaserne, Heidemannstraße 50 in München , übernommen. Hierfür hat sie im Rahmen einer freiwilligen Leistung den unter der Antwort zu Frage 1 genannten Betrag erhalten. 5. In welcher von wem angeordneten Form sind die Flüchtlinge untergebracht und betreut? Gemäß Asylverfahrensgesetz sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Bayern steht für eine menschliche Asylsozialpolitik mit großem Verantwortungsbewusstsein. Dazu gehört, den Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2571 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2571 Menschen, die hierherkommen und Schutz suchen, diesen auch zu gewähren. Die Schutzsuchenden erhalten medizinische Hilfe und werden beraten, damit sie sich in dem ihnen fremden Lebensumfeld zurechtfinden. Die Asylsozialberatung, als freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, wird durch die Asylsozialberatungsrichtlinie geregelt. Diese ist zum 31. Dezember 2013 abgelaufen. Derzeit wird zusammen mit den Verbandsspitzen und den kommunalen Spitzenverbänden die künftige Ausrichtung der Asylsozialberatung diskutiert. Bis Abschluss des Ergebnisses wird die Asylsozialberatung auf Grundlage der abgelaufenen Richtlinie fortgeführt. Die unbegleiteten Minderjährigen werden seit Jahresanfang 2014 in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, entsprechend den Vorgaben des SGB VIII, in Obhut genommen . 6. Gibt es Qualitätskriterien für die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge? a) Wenn ja, welche Richtlinien sind das? b) Wenn ja, wer überwacht die Einhaltung dieser Richtlinien? 1. Qualitätskriterien für die Asylsozialberatung: Die Förderung der Asylsozialberatung durch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern ist an bestimmte Qualifikationskriterien der Berater gebunden. Dabei handelt es sich nicht um starre, rein formelle Voraussetzungen, vielmehr sollen die Berater in der Regel über die Qualifikation eines Sozialarbeiters / Sozialpädagogen oder eines anderen erfahrenen Sozialberaters verfügen. In der Regel werden Diplom -Sozialpädagogen als Asylsozialberater angestellt. Ob ein Bewerber als „anderer erfahrener Sozialarbeiter“ angesehen werden kann, wird anhand der nachgewiesenen Erfahrung im Asyl- und Migrationsbereich beurteilt. Wichtig ist hier unter anderem, ob und inwieweit der Bewerber in dieser Zeit rechtliche Kenntnisse zum Asyl- und Migrationsbereich erworben hat. Das Beherrschen mehrerer Fremdsprachen sowie interkultureller Kompetenzen ist wünschenswert. a) Die Qualitätskriterien für die Asylsozialberatung sind in der Asylsozialberatungsrichtlinie hinterlegt (zur Asylsozialberatungsrichtlinie verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 5). b) Die Einhaltung dieser Richtlinien wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) überwacht, da jede neue Stelle vom StMAS genehmigt werden muss und hierbei auch die Qualifikation geprüft wird. 2. Qualitätskriterien für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen: a) Die Qualitätskriterien für die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen regeln sich nach den Vorgaben des SGB VIII. b) Die Einhaltung der Qualitätskriterien wird durch die zuständige Heimaufsicht überwacht. 3. Qualitätskriterien für die Unterbringung: a) Hinsichtlich der staatlichen Unterbringung der Asylbe- werber durch die Regierungen wurden mit der Einführung von „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ im April 2010 Standards geschaffen. Diese Leitlinien finden An- wendung bei der nach dem 1. April 2010 erfolgenden Anmietung oder Errichtung neuer sowie Sanierung bestehender Gemeinschaftsunterkünfte. Für Erstaufnahmeeinrichtungen gelten diese nicht. b) Die Kontrolle und Einhaltung der Leitlinien obliegt den Regierungen, da diese gem. § 5 Abs. 2 Asyldurchführungsverordnung für die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften zuständig sind. Die Regierungen sind auch verantwortlich für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen . 7. Wie lange laufen die Verträge über die Betreuung, die mit den jeweiligen Institutionen abgeschlossen wurden? Die Zuwendungen für Personalkosten für die Asylsozialberatung in Bayern werden von den Verbänden jährlich für den Bewilligungszeitraum vom 1. Januar eines jeden Jahres bis zum 31. Dezember jedes Jahres beantragt. Die Zuwendungshöhe bzw. Bewilligung wird den Verbänden gegenüber per Bescheid geregelt. Auch für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen werden keine Verträge abgeschlossen. Die Kosten werden im Rahmen eines Erstattungsverfahrens durch die Träger der Jugendhilfe (Kreisverwaltungsbehörden ) übernommen. 8. Welche Funktionen hat die Jonas Better Place GmbH in der Bayernkaserne genau? a) Wer überwacht die Einhaltung von Richtlinien durch die Jonas Better Place GmbH? b) Wie begegnet die Staatsregierung den Missständen in der Bayernkaserne, die zum Teil von der Jonas Better Place GmbH verwaltet wird? c) Wird bei einer andauernden Nicht-Verbesserung der dortigen Zustände die Aufhebung der Zusammenarbeit mit der Jonas Better Place GmbH in Erwägung gezogen? Die Firma Jonas Better Place GmbH ist mit dem Betrieb mehrerer Häuser in der Bayernkaserne beauftragt und tritt dem Freistaat Bayern gegenüber als Vermieter und Dienstleister auf. Die Dienstleistung umfasst unter anderem die Hausverwaltung mit Hausmeister, die Reinigung und Bewachung der Gebäude. a) Richtlinien hierfür bestehen nicht. Die vertraglichen Re- gelungen werden von der Regierung von Oberbayern als Vertragspartner überwacht. b) Eine Stellungnahme zu etwaigen Missständen ist ohne Nennung eines konkreten Einzelfalls nicht möglich. Sofern es sich um die in der jüngsten Vergangenheit erfolgten Beschwerden wegen Nichtzutrittsmöglichkeit zur Aufnahmeeinrichtung München handelt, sind diese, sobald sie der Regierung von Oberbayern bekannt wurden, überprüft, die Umstände geklärt und die Jonas Better Place GmbH entsprechend unterrichtet worden. Letztlich handelte es sich größtenteils um Probleme in der Kommunikation .