Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.10.2013 Residenzpflicht und Ausschlussgründe Mit der Asylverlassensverordnung vom 07.11.2010 wurde die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für Asylsuchende in Bayern gelockert. Seitdem ist der Aufenthaltsbereich räumlich auf das Gebiet des Regierungsbezirks und auf einen benachbarten Landkreis des angrenzenden Regierungsbezirks beschränkt. Nach den Vollzugshinweisen zur Asylverlassensverordnung vom 22.10.2010 gelten die Lockerungen auch für geduldete Ausländer/-innen. Abgesehen von der Frage, ob diese Lockerungen ausreichend sind und ob nicht eine Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf das Gebiet des Bundeslandes erforderlich wäre, können diese Lockerungen im Fall des Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten eingeschränkt werden. Das heißt, dass der Aufenthaltsbereich in diesen Fällen wie vor den Lockerungen auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt wird. Das führt zu einer weiteren Kriminalisierung von Flüchtlingen bei der Ausübung des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und wie viele geduldete Ausländer/-innen leben zum jüngstmöglichen Stichtag in Bayern? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! 2. Wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung und wie vielen geduldeten Ausländer(inne)n in Bayern wird fehlende Mitwirkung vorgeworfen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! 3. Bei wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung und bei wie vielen geduldeten Ausländer(inne)n wurde der Aufenthaltsbereich nach dem 1. Dezember 2010 auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt ? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! 4. a) Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung wurden von der Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf den Regierungsbezirk wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten ausgeschlossen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! b) Wie viele geduldete Ausländer wurden von der Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf den Regierungsbezirk wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten ausgeschlossen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! 5. In wie vielen Fällen wurden von Ausländerbehörden im Land Bayern seit dem 1. Dezember 2010 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG verhängt? Bitte nach Ausländerbehörde, einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtungen Zirndorf und München, aufschlüsseln ! 6. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei den Staatsanwaltschaften im Land Bayern seit dem 1. Dezember 2010 anhängig? Bitte nach Staatsanwaltschaft aufschlüsseln! 7. Wie viele Strafverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei Gerichten im Land Bayern seit dem 1. Dezember 2010 anhängig? Wie viele Verurteilungen wegen § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wurden seit dem 1. Dezember 2010 von Gerichten im Land Bayern verhängt ? Bitte nach Gericht aufschlüsseln! 8. Gegen wie viele Asylbewerber/-innen wurden seit dem 1. Dezember 2010 während ihrer Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Zirndorf und München Bußgelder nach § 86 Abs. 1 AsylVfG verhängt oder Strafantrag wegen wiederholten Verstoßes nach § 85 Nr. 2 AsylVfG gestellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.12.2013 1. Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und wie viele geduldete Ausländer/-innen leben zum jüngstmöglichen Stichtag in Bayern? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln ! Auf die nachfolgende Auswertung aus dem Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Oktober 2013 wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.01.2014 17/259 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/259 Aufhältige Ausländer mit anhängigen Asylverfahren aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Ausländerbehörde hier: Bundesland Bayern Regierungsbezirk und Ausländerbehörde Aufhältige Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung Mittelfranken 3.911 LRA Ansbach 237 LRA Erlangen-Höchstadt 98 LRA Fürth - LRA Neustadt / Bad Windsheim 140 LRA Nürnberger Land 122 LRA Roth 180 LRA Weißenburg-Gunzenhausen 99 STV Ansbach 46 STV Erlangen 78 STV Fürth 156 STV Nürnberg 467 STV Schwabach 60 ZRS Nordbayern 1 749 ZRS Nordbayern 2 942 ZRS Nordbayern 3 537 Niederbayern 1.318 LRA Deggendorf 119 LRA Dingolfing-Landau 105 LRA Freyung-Grafenau 28 LRA Kelheim 103 LRA Landshut 221 LRA Passau 199 LRA Regen 49 LRA Rottal-Inn 165 LRA Straubing-Bogen 74 STV Landshut 75 STV Passau 87 STV Straubing 93 Oberbayern 5.535 LHS München 945 LRA Altötting 128 LRA Bad Tölz 164 LRA Berchtesgadener Land 154 LRA Dachau 138 LRA Ebersberg 158 LRA Eichstätt 109 LRA Erding 154 LRA Freising 233 LRA Fürstenfeldbruck 220 LRA Garmisch-Partenkirchen 183 LRA Landsberg 130 LRA Miesbach 129 LRA Mühldorf 132 LRA München 370 LRA Neuburg-Schrobenhausen 190 LRA Pfaffenhofen 164 LRA Rosenheim 260 LRA Starnberg 172 LRA Traunstein 158 LRA Weilheim-Schongau 137 STV Ingolstadt 192 STV Rosenheim 86 ZRS Südbayern 829 Regierungsbezirk und Ausländerbehörde Aufhältige Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung Oberfranken 861 LRA Bamberg 100 LRA Bayreuth 60 LRA Coburg 72 LRA Forchheim 94 LRA Hof 33 LRA Kronach 33 LRA Kulmbach 58 LRA Lichtenfels 91 LRA Wunsiedel 43 STV Bamberg 39 STV Bayreuth 89 STV Coburg 54 STV Hof 95 Oberpfalz 860 LRA Amberg-Sulzbach 106 LRA Cham 88 LRA Neumarkt 78 LRA Neustadt/Waldnaab 96 LRA Regensburg 95 LRA Schwandorf 63 LRA Tirschenreuth 81 STV Amberg 74 STV Regensburg 119 STV Weiden 60 Schwaben 2.127 LRA Aichach-Friedberg 210 LRA Augsburg 251 LRA Dillingen 110 LRA Donau-Ries 159 LRA Günzburg 110 LRA Lindau/Bodensee 47 LRA Neu-Ulm 202 LRA Oberallgäu 153 LRA Ostallgäu 163 LRA Unterallgäu 171 STV Augsburg 370 STV Kaufbeuren 51 STV Kempten 59 STV Memmingen 71 Unterfranken 926 LRA Aschaffenburg 141 LRA Bad Kissingen 100 LRA Haßberge 65 LRA Kitzingen 77 LRA Main-Spessart-Kreis 98 LRA Miltenberg 66 LRA Rhön-Grabfeld 45 LRA Schweinfurt 55 LRA Würzburg 60 STV Aschaffenburg 114 STV Schweinfurt 87 STV Würzburg 18 Noch ohne Zuordnung 605 Außenstelle des BAMF in München 384 Außenstelle des BAMF in Zirndorf 221 Gesamt 16.143 Drucksache 17/259 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Aufhältige Ausländer mit einer Duldung aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Ausländerbehörde hier: Bundesland Bayern Regierungsbezirk und Ausländerbehörde Anzahl Mittelfranken 1.768 LRA Ansbach 105 LRA Erlangen-Hoechstadt 132 LRA Fürth 8 LRA Neustadt / Bad Windsheim 29 LRA Nürnberger Land 46 LRA Roth 16 LRA Weißenburg-Gunzenhausen 43 STV Ansbach 32 STV Erlangen 86 STV Fürth 67 STV Nürnberg 892 STV Schwabach 15 ZRS Nordbayern 1 54 ZRS Nordbayern 2 136 ZRS Nordbayern 3 107 Niederbayern 628 LRA Deggendorf 89 LRA Dingolfing-Landau 58 LRA Freyung-Grafenau 44 LRA Kelheim 30 LRA Landshut 58 LRA Passau 58 LRA Regen 11 LRA Rottal-Inn 70 LRA Straubing-Bogen 21 STV Landshut 82 STV Passau 86 STV Straubing 21 Oberbayern 2.707 LHS München 1.469 LRA Altötting 54 LRA Bad Tölz 17 LRA Berchtesgadener Land 32 LRA Dachau 118 LRA Ebersberg 14 LRA Eichstaett 33 LRA Erding 30 LRA Freising 59 LRA Fürstenfeldbruck 112 LRA Garmisch-Partenkirchen 14 LRA Landsberg 19 LRA Miesbach 16 LRA Mühldorf 43 LRA München 72 LRA Neuburg-Schrobenhausen 200 LRA Pfaffenhofen 21 LRA Rosenheim 105 LRA Starnberg 30 LRA Traunstein 88 LRA Weilheim-Schongau 51 STV Ingolstadt 49 STV Rosenheim 33 ZRS Südbayern 28 Oberfranken 573 LRA Bamberg 16 LRA Bayreuth 9 LRA Coburg 10 LRA Forchheim 61 LRA Hof 23 LRA Kronach 18 LRA Kulmbach 23 LRA Lichtenfels 32 LRA Wunsiedel 49 STV Bamberg 30 STV Bayreuth 127 STV Coburg 44 STV Hof 131 Oberpfalz 559 LRA Amberg-Sulzbach 13 LRA Cham 44 LRA Neumarkt 24 LRA Neustadt/Waldnaab 13 LRA Regensburg 28 LRA Schwandorf 56 LRA Tirschenreuth 48 STV Amberg 90 STV Regensburg 182 STV Weiden 61 Schwaben 908 LRA Aichach-Friedberg 24 LRA Augsburg 57 LRA Dillingen 56 LRA Donau-Ries 53 LRA Günzburg 34 LRA Lindau/Bodensee 55 LRA Neu-Ulm 44 LRA Oberallgäu 13 LRA Ostallgäu 17 LRA Unterallgäu 12 STV Augsburg 472 STV Kaufbeuren 5 STV Kempten 60 STV Memmingen 6 Unterfranken 437 LRA Aschaffenburg 19 LRA Bad Kissingen 13 LRA Haßberge 46 LRA Kitzingen 15 LRA Main-Spessart-Kreis 6 LRA Miltenberg 8 LRA Rhön-Grabfeld 20 LRA Schweinfurt 17 LRA Würzburg 21 STV Aschaffenburg 142 STV Schweinfurt 53 STV Würzburg 77 Gesamt 7.580 2. Wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung und wie vielen geduldeten Ausländer(inne)n in Bayern wird fehlende Mitwirkung vorgeworfen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Die Frage, ob Asylbewerber oder Ausländer allgemein ihre gesetzlichen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/259 Verpflichtungen zur Mitwirkung erfüllen (§ 82 AufenthG, § 15 AsylVfG), kann in vielen Bereichen des ausländerbehördlichen Alltagsgeschäfts relevant werden. Auch eine statistische Nacherhebung ist deshalb nicht möglich. 3. Bei wie vielen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung und bei wie vielen geduldeten Ausländer(inne)n wurde der Aufenthaltsbereich nach dem 1. Dezember 2010 auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! Statistische Daten werden hierzu nicht gesondert erhoben. Die Anzahl der von den Ausländerbehörden seit dem 1. Dezember 2010 auf Grundlage des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Aufenthaltsbereichs (AsylVerlV) festgestellten erheblichen Verstöße von Asylbewerbern gegen asylverfahrensrechtliche Mitwirkungspflichten, die eine Aufenthaltsbeschränkung auf den Bezirk der Ausländerbehörde zur Folge haben, kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Zahlen beruhen überwiegend auf Schätzungen der Ausländerbehörden ; belastbare Schätzungen waren möglich, da jeweils ein schriftlicher Bescheid ergehen muss und die Neuregelung erst vor drei Jahren in Kraft getreten ist. Bayern gesamt Ausländerbehörde Schriftliche Feststellung eines erheblichen Verstoßes von Asylbewerbern gegen asylver- fahrensrechtliche Mitwirkungspflichten seit dem 01.12.2010 Anzahl der Personen Oberbayern 50 Niederbayern 0 Oberpfalz 5 Unterfranken 4 Oberfranken 10 Mittelfranken 5 Schwaben 16 Gesamt 90 Oberbayern Stadt Ingolstadt 9 LH München 0 Stadt Rosenheim 0 LRA Altötting 0 LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 0 LRA Berchtesgadener Land 2 LRA Dachau 0 LRA Ebersberg 0 LRA Eichstätt * 6 LRA Erding 0 LRA Freising 0 LRA Fürstenfeldbruck * 10 LRA Garmisch-Partenkirchen * 5 LRA Landsberg a. Lech 0 LRA Miesbach 0 LRA Mühldorf a. Inn 0 LRA München 0 LRA Neuburg-Schrobenhausen 0 LRA Pfaffenhofen a. d. Ilm 0 LRA Rosenheim * 5 LRA Starnberg * 8 LRA Traunstein 0 LRA Weilheim-Schongau * 5 Zentrale Rückführungsstelle Südbayern 0 Gesamt 50 Niederbayern Stadt Landshut 0 Stadt Passau 0 Stadt Straubing 0 LRA Deggendorf 0 LRA Dingolfing-Landau 0 LRA Freyung-Grafenau 0 LRA Kelheim 0 LRA Landshut 0 LRA Passau 0 LRA Regen 0 LRA Rottal-Inn 0 LRA Straubing-Bogen 0 Gesamt 0 Oberpfalz Stadt Amberg * 5 Stadt Regensburg 0 Stadt Weiden i. d. OPf. 0 LRA Amberg-Sulzbach 0 LRA Cham 0 LRA Neumarkt i. d. OPf. 0 LRA Neustadt a. d. Waldnaab 0 LRA Regensburg 0 LRA Schwandorf 0 LRA Tirschenreuth 0 Gesamt 5 Unterfranken Stadt Aschaffenburg 4 Stadt Schweinfurt 0 Stadt Würzburg 0 LRA Aschaffenburg 0 LRA Bad Kissingen 0 LRA Haßberge 0 LRA Kitzingen 0 LRA Main-Spessart 0 LRA Miltenberg 0 LRA Rhön-Grabfeld 0 LRA Schweinfurt 0 LRA Würzburg 0 Gesamt 4 Oberfranken Stadt Bamberg 0 Stadt Bayreuth 0 Stadt Coburg * 10 Stadt Hof 0 LRA Bamberg 0 LRA Bayreuth 0 LRA Coburg 0 LRA Forchheim 0 LRA Hof 0 LRA Kronach 0 LRA Kulmbach 0 LRA Lichtenfels 0 LRA Wunsiedel 0 Gesamt 10 Mittelfranken Stadt Ansbach 0 Drucksache 17/259 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Stadt Erlangen * 5 Stadt Fürth 0 Stadt Nürnberg 0 Stadt Schwabach 0 LRA Ansbach 0 LRA Erlangen-Höchstadt 0 LRA Fürth 0 LRA Neustadt a. d. A.-Bad Windsheim 0 LRA Nürnberger Land 0 LRA Roth * 0 LRA Weißenburg-Gunzen- hausen 0 Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern 0 Gesamt 5 Schwaben Stadt Augsburg 0 Stadt Kaufbeuren * 3 Stadt Kempten * 10 Stadt Memmingen 0 LRA Aichach-Friedberg 0 LRA Augsburg 0 LRA Dillingen a. d. Donau * 2 LRA Donau-Ries 0 LRA Günzburg 0 LRA Lindau 0 LRA Neu-Ulm 0 LRA Oberallgäu * 1 LRA Ostallgäu 0 LRA Unterallgäu 0 Gesamt 16 * Angabe geschätzt Auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer (Geduldete) ist die AsylVerlV nicht anwendbar. Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ist räumlich auf das Landesgebiet beschränkt, soweit die räumliche Beschränkung aus der Aufenthaltsgestattung nicht gesetzlich fortwirkt (vgl. § 56 Abs. 3 AsylVfG) oder die Ausländerbehörde den Aufenthalt auf ihren Bezirk beschränkt (§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Belastbare Schätzungen waren hier nicht möglich , da es sich um ausländerbehördliche Alltagsgeschäfte handelt. Eine nachträgliche Erhebung wäre nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb der zur Beantwortung verfügbaren Zeit zu leisten. 4. a) Wie viele Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung wurden von der Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf den Regierungsbezirk wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten ausgeschlossen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln ! b) Wie viele geduldete Ausländer wurden von der Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf den Regierungsbezirk wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten ausgeschlossen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln! Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. In wie vielen Fällen wurden von Ausländerbehörden im Land Bayern seit dem 1. Dezember 2010 Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 86 Abs. 1 AsylVfG und nach § 98 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG verhängt? Bitte nach Ausländerbehörde, einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtungen Zirndorf und München, aufschlüsseln! Statistische Daten sind hierzu nicht vorhanden. Es handelt sich um ein ausländerbehördliches Alltagsgeschäft. Eine nachträgliche Erhebung durch Auszählung aller Akten wäre nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb der zur Beantwortung verfügbaren Zeit zu leisten. 6. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei den Staatsanwaltschaften im Land Bayern seit dem 1. Dezember 2010 anhängig? Bitte nach Staatsanwaltschaft aufschlüsseln! Daten zur Straffälligkeit von Ausländern werden in der für die Beantwortung notwendigen Detailtiefe nicht zentral statistisch erhoben. Eine Einzelerhebung bei den Justizbehörden ist nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit zu leisten. 7. Wie viele Strafverfahren nach § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG sind bei Gerichten im Land Bayern seit dem 1. Dezember 2010 anhängig? Wie viele Verurteilungen wegen § 85 Nr. 2 AsylVfG und nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wurden seit dem 1. Dezember 2010 von Gerichten im Land Bayern verhängt? Bitte nach Gericht aufschlüsseln ! Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Gegen wie viele Asylbewerber/-innen wurden seit dem 1. Dezember 2010 während ihrer Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Zirndorf und München Bußgelder nach § 86 Abs. 1 AsylVfG verhängt oder Strafantrag wegen wiederholten Verstoßes nach § 85 Nr. 2 AsylVfG gestellt? Daten zu den genannten Verstößen werden weder bei den Polizeibehörden noch bei zuständigen Ausländerbehörden in der für die Beantwortung notwendigen Detailtiefe statistisch erhoben. Eine Einzelerhebung bei den Polizeibehörden und bei den zuständigen Ausländerbehörden ist nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit zu leisten.