Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 31.03.2014 Zur Situation von Lehrkräften in Bayern Obwohl ich erst seit dieser Legislaturperiode dem bayerischen Landtag angehöre, haben mich in meiner Funktion als oberfränkischer Abgeordneter bereits zahlreiche Anfragen von Lehrkräften erreicht, die entweder um meine Unterstützung bei ihrer beantragten Rückversetzung in Ihre oberfränkische Heimat bitten oder sich darüber beklagen, dass sie nur eine befristete Stelle an bayerischen Schulen innehaben und bei der Vergabe von Planstellen regelmäßig nicht berücksichtigt werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehramtsassessoren im befristeten Ar- beitsverhältnis waren an bayerischen Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 beschäftigt, aufgeteilt nach Regierungsbezirken , kreisfreien Städten sowie Landkreisen? 2. Werden Lehramtsassessoren im befristeten Arbeits- verhältnis bei der (Neu-)Besetzung von Planstellen berücksichtigt, und wenn ja, nach welchen Kriterien? 2.1 Wie viele vormalige Lehramtsassessoren im befristeten Arbeitsverhältnis wurden in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 verbeamtet; aufgeteilt nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten sowie Landkreisen? 3. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Schuljahren 2010/11, 2011/12, 2012/13 an bayerischen Grundschulen , Haupt- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien ausgefallen; aufgeteilt nach Regierungsbezirken , kreisfreien Städten sowie Landkreisen? 3.1 In welchen Regierungsbezirken steht für den Ausfall von Unterrichtsstunden eine „mobile Reserve“ an Lehrkräften zur Verfügung und um wie viele Lehrerinnen und Lehrer handelt es sich jeweils; aufgeteilt nach Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien? 4. Wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die an bayerischen Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien im Regierungsbezirk Oberbayern tätig sind, beantragten in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 eine (Rück-)Versetzung nach Oberfranken? 4.1 Wie viele (Rück-)Versetzungen wurden im genannten Zeitraum bewilligt und welche Kritieren sind diesbezüglich erforderlich? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.07.2014 1. Wie viele Lehramtsassessoren im befristeten Arbeitsverhältnis waren an bayerischen Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 beschäftigt, aufgeteilt nach Regierungsbezirken , kreisfreien Städten sowie Landkreisen? Die Anzahl der Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt , die in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 zum jeweiligen Erhebungsstichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittel-/Hauptschulen, Realschulen sowie Gymnasien beim Freistaat Bayern befristet beschäftigt waren , kann – in Differenzierung nach Regierungsbezirken und Kreisen – der beigefügten Tabelle 1 entnommen werden. Befristete Arbeitsverträge werden vielfach vergeben, um zeitlich begrenzten Vertretungsbedarf zu decken, der durch abwesende Stammlehrkräfte mit Rückkehrrecht (z. B. Mutterschutz , Elternzeit, Krankheit) entsteht. Eine ansteigende Anzahl befristeter Verträge ist daher auch auf eine erhöhte Anzahl zu vertretender abwesender Stammlehrkräfte zurückzuführen . Hinzuweisen ist auch darauf, dass im Gegensatz zu fest eingestellten Lehrkräften die Zahl der befristeten Verträge stark hinsichtlich Beginn, Dauer und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses variiert (z. B. weist mehr als die Hälfte der befristeten Verträge im Schuljahr 2012/2013 einen unterhälftigen Beschäftigungsumfang auf). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Angaben beim Einsatz von Lehrkräften an mehreren Schulen über die Kreisgrenzen oder über mehrere Schularten hinweg Mehrfachzählungen enthalten. 2. Werden Lehramtsassessoren im befristeten Arbeitsverhältnis bei der (Neu-)Besetzung von Planstellen berücksichtigt, und wenn ja, nach welchen Kriterien? Auch beim Vorliegen der Befähigung für das jeweilige Lehramt ist eine feste Einstellung befristet beschäftigter Lehrkräfte nicht in jedem Fall möglich: Die Einstellung von Lehrkräften orientiert sich ausschließlich an den von den betroffenen Bewerbern erreichten Prüfungsergebnissen und dem fächerspezifischen Bedarf. Die Bayerische Verfassung und das Beamtenstatusgesetz schreiben zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter in der gesamten Staatsverwaltung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung , d. h. nach dem Leistungsprinzip und damit nach der in der Anstellungsprüfung erzielten Note zu erfolgen hat, vgl. Art. 94 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung. Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt demnach für alle Schularten grundsätzlich nach der erzielten Gesamtprüfungsnote. Lehramtsbewerberinnen/-bewerber, welche die Anforderungen für eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2591 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2591 an Grund-, Mittel-, Realschulen und Gymnasien erfüllen, aber mangels Einstellungsmöglichkeiten am Ende des Vorbereitungsdienstes nicht unbefristet übernommen werden konnten, sind grundsätzlich wartelistenberechtigt und können sich zu nachfolgenden Einstellungsterminen über das sog. Wartelistenverfahren um Einstellung in den staatlichen Schuldienst bewerben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird ein bestimmter Anteil des aktuellen Prüfungsjahrgangs (inkl. Freie Bewerber) und ein bestimmter Anteil der wartelistenberechtigten Bewerberinnen/Bewerber in den staatlichen Schuldienst Bayerns übernommen; diese Anteile sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten und den in der jeweiligen Fächerverbindung bestehenden Bedarfen. Auch beim Wartelistenverfahren hat die Einstellung innerhalb der Gruppe der wartelistenberechtigten Bewerberinnen/Bewerber grundsätzlich in Anwendung des Leistungsprinzips zu erfolgen. 2.1 Wie viele vormalige Lehramtsassessoren im befristeten Arbeitsverhältnis wurden in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 verbeamtet; aufgeteilt nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten sowie Landkreisen? Vollumfängliche historisierte Daten bezüglich der befristeten Arbeitsverhältnisse – insbesondere in Differenzierung nach Super- und Aushilfsverträgen – liegen in elektronisch auswertbarer Form nicht vor. Eine Beantwortung der o. g. Frage könnte nur durch die Sichtung jedes einzelnen Personalakts der insgesamt über 8.000 in den drei Schuljahren beim Freistaat Bayern verbeamteten Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen , Realschulen sowie Gymnasien sicher festgestellt werden. Aufgrund des Verwaltungsaufwands muss von diesem Vorgehen jedoch abgesehen werden. 3. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Schuljahren 2010/11, 2011/12, 2012/13 an bayerischen Grundschulen , Haupt- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien ausgefallen; aufgeteilt nach Regierungsbezirken , kreisfreien Städten sowie Landkreisen? Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Thema Unterrichtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Bayerischen Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall weitergeführt. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden dabei in einer repräsentativen Stichprobe über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Grundgrößen zum Unterrichtsausfall erfasst. Mit Beginn des Kalenderjahres 2012 wurde die Erhebung auf sämtliche staatlichen Gymnasien und Realschulen ausgeweitet, sodass auch statistisch belastbare regionalisierte Auswertungen möglich sind. Für die anderen Schularten, bei denen die Erhebung nur anhand einer Stichprobe durchgeführt wird, sind aufgrund der geringen Fallzahl nur Werte für Bayern statistisch aussagekräftig. Tabellen, die ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen enthalten oder ermöglichen, könnten unter Umständen großen Druck auf einzelne Schulen entstehen lassen, ohne dabei jedoch die genauen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Aus diesen Gründen unterbleiben Angaben auf Kreisebene ggf. vollständig, wenn Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht ausgeschlossen werden könnten. In der beigefügten Tabelle 3 a ist nach Schularten getrennt der Anteil der nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden und der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden angegeben. Eine separate Ausweisung von Grund- und Mittel-/Hauptschulen ist erst ab dem Jahr 2012/2013 möglich . In Tabelle 3 b wird für die Realschulen und in Tabelle 3 c für die Gymnasien der Anteil der nicht planmäßig erteilten und der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden in regionaler Aufgliederung aufgeführt. 3.1 In welchen Regierungsbezirken steht für den Ausfall von Unterrichtsstunden eine „mobile Reserve“ an Lehrkräften zur Verfügung und um wie viele Lehrerinnen und Lehrer handelt es sich jeweils; aufgeteilt nach Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen , Realschulen und Gymnasien? Grundschulen, Mittel- und Hauptschulen Die Sicherstellung des Unterrichts ist dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen und es werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Zum Schuljahresbeginn stehen den Staatlichen Schulämtern in Bayern insgesamt Lehrerstunden im Umfang von 1.900 Vollzeitkontingenten sowie Fachlehrerstunden im Umfang von 212 Vollzeitkontingenten zur Verfügung. Diese Zahl bedeutet bei seit Jahren rückläufigen Klassenzahlen eine stete Verbesserung der Einsatzlage. Diese werden den Schüleranteilen entsprechend zunächst auf die sieben Regierungsbezirke verteilt und von der jeweils zuständigen Regierung den Staatlichen Schulämtern zugewiesen. Die Kontingente der Mobilen Reserve wurden zusätzlich wie in den Vorjahren in den Monaten November, Januar und Februar weiter erhöht. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt . Die Zuweisung orientiert sich dabei an einem sich ggf. abzeichnenden Bedarf, der durch das bereits zur Verfügung stehende Aushilfskontingent nicht mehr angemessen abgedeckt werden kann. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve gehören dabei nicht einer Schule an, sondern werden im gesamten Schulamtsbezirk eingesetzt und im Vertretungsfall bedarfsgerecht zugewiesen . Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Trotz dieser umfangreichen Bereitstellung von Lehrkräften für Vertretungsfälle lässt sich nicht restlos ausschließen, dass es an einigen Schulen zu unvorhersehbaren Engpässen kommt. Hier sind flexible Lösungen erforderlich. Hierzu zählen schulhausinterne Maßnahmen wie z. B. Klassenzusammenlegungen oder Parallelführungen, sowie die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter. Realschulen Damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen auch auf kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfall eigenverantwortlich vor Ort noch besser reagieren können, wurden die im Schuljahr 2012/2013 für eine Mobile Reserve erstmals zur Verfügung gestellten 110 Lehrerkapazitäten zum Schuljahr 2013/2014 für den Aufbau einer sog. „integrierten Lehrerreserve“ genutzt. Jeder staatlichen Realschule wurden dafür zum Schuljahr 2013/2014 zusätzlich zum Grundbudget weitere Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt , die von der Schulleitung so geplant werden müssen, dass sie sofort verwendet werden können, wenn kurzfristiger Unterrichtsausfall droht. Langfristigem Unterrichtsausfall (Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit) wird bis zur Rückkehr der Stammlehrkraft i. d. R. mit Aushilfslehrkräften auf befris- Drucksache 17/2591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 teten Arbeitsvertrag begegnet, für die entsprechende Personalmittel zur Verfügung stehen. Die an die Einzelschule für die integrierte Lehrerreserve zusätzlich zugewiesene Stundenzahl ist im Sinne des Budgetgedankens abhängig von der Gesamtschülerzahl der Schule. Dabei stehen einer durchschnittlich großen Realschule in etwa zehn zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Aufgrund der Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden an jede staatliche Realschule Bayerns zur Ausgestaltung einer integrierten Lehrerreserve gibt es hierbei keine regionalen Unterschiede – weder innerhalb eines Bezirks noch im Vergleich der Bezirke untereinander. Maßgeblich ist einzig die Schülerzahl der konkreten Einzelschule. Gymnasien Die Mobile Reserve wird zur Kompensation längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften eingesetzt; sie umfasst für das Schuljahr 2013/2014 im Bereich der staatlichen Gymnasien 165 Lehrkräfte. Die Mobile Reserve steht landesweit und damit für alle Regierungsbezirke zur Verfügung. Da bei den staatlichen Gymnasien die Personalplanung nicht bezirksspezifisch erfolgt, sondern jede einzelne Schule dem Staatsministerium direkt ihren Bedarf meldet, haben bezirksspezifische Aussagen zur Mobilen Reserve keine Relevanz. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 wurden darüber hinaus zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, sodass seit dem Schuljahr 2013/2014 neben der Mobilen Reserve an allen staatlichen Gymnasien auch eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet werden konnte. Im Schuljahr 2014/2015 wird diese weiter ausgebaut, sodass dann bereits zu Schuljahresbeginn jede Schule über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhält; bei einem kurz- oder längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft können diese Personal- ressourcen direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium eingesetzt werden. Sofern ein längerfristiger Ausfall eintritt und in der entsprechenden Fächerverbindung keine Lehrerreserve zur Verfügung steht, erhält die betroffene Schule Mittel zugewiesen , mit denen eine Aushilfslehrkraft befristet beschäftigt werden kann. 4. Wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die an bayerischen Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen , Realschulen und Gymnasien im Regierungsbezirk Oberbayern tätig sind, beantragten in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 eine (Rück-)Versetzung nach Oberfranken? 4.1 Wie viele (Rück-)Versetzungen wurden im genannten Zeitraum bewilligt und welche Kritieren sind diesbezüglich erforderlich? Die nachfolgende Tabelle 4 informiert für die Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013 über die Versetzungssituation der staatlichen Lehrkräfte vom Regierungsbezirk Oberbayern in den Regierungsbezirk Oberfranken. Dabei werden die Anzahl der Versetzungsanträge des jeweiligen Schuljahres der Anzahl der Genehmigungen zum darauffolgenden Schuljahr gegenübergestellt. Für das Schuljahr 2010/2011 liegen im Bereich der Realschulen keine Daten vor. Tabelle 4. Versetzungen verbeamteter staatlicher Lehrkräfte vom Regierungsbezirk Oberbayern in den Regierungsbezirk Oberfranken. Schuljahr Versetzungen verbeamteter staatlicher Lehrkräfte vom Regierungsbezirk Oberbayern in den Regierungsbezirk Oberfranken Grund-, Mittel-/ Hauptschule Realschule Gymnasium Schuljahr 2010/2011 Anzahl der Versetzungsanträge 187 Hierzu liegen keine Daten vor. 10 Anzahl der Genehmigungen (wirksam frühestens zum 01.08.2011) 18 5 Schuljahr 2011/2012 Anzahl der Versetzungsanträge 191 9 24 Anzahl der Genehmigungen (wirksam frühestens zum 01.08.2012) 3 4 13 Schuljahr 2012/2013 Anzahl der Versetzungsanträge 194 19 22 Anzahl der Genehmigungen (wirksam frühestens zum 01.08.2013) 30 5 14 Grundschulen, Mittel- und Hauptschulen Die Zuständigkeit für Einstellungen und Versetzungen liegt bei den Bezirksregierungen. Gemäß einem Landtagsbeschluss haben verheiratete Lehrkräfte, die Familienzusammenführung geltend machen können, sowie die Versetzungswünsche von alleinerziehenden Bewerberinnen und Bewerbern mit Kind Vorrang bei Versetzungen. Neben diesen Kriterien spielen die Dienstjahre im „fremden“ Regierungsbezirk und Leistungsaspekte eine wesentliche Rolle. Sie stellen objektive und transparente Kriterien dar. Die Regierungen prüfen jeden Einzelfall und berücksichtigen im Rahmen des Möglichen auch außergewöhnliche persönliche Härten. Prognosen, nach welcher Einsatzdauer eine Versetzung erfolgen kann, sind grundsätzlich kaum möglich. Dies hängt jeweils vom Personalbedarf der Regierungsbezirke und der Bewerbersituation ab. Realschulen Grundsätzlich können für das Versetzungsverfahren Realschullehrkräfte auf dem Versetzungsantrag maximal 12 staatliche Realschulen (aufgelistet nach Priorität) als Wunschschulen angeben. Viele Versetzungsbewerber – insbesondere solche, die von ihrem Heimatort aus Schulen in mehreren Regierungsbezirken gut erreichen können – geben auf ihrem Versetzungsantrag dabei staatliche Realschulen in zwei oder mehr Regierungsbezirken an. Da Versetzungen im Bereich staatlicher Realschulen zentral durch das Staatsministerium und nicht durch die Regierungen verbeschieden werden und viele Versetzungsbewerber Schulen aus mehreren Regierungsbezirken auf dem Verset- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2591 zungsformblatt angeben, ist es im Realschulbereich nicht möglich, statistisch genau die Anzahl der Versetzungsanträge von Oberbayern nach Oberfranken zu benennen. Bei der in Tabelle 4 angegebenen Anzahl der Versetzungsanträge von Oberbayern nach Oberfranken wurden daher nur die Versetzungsanträge von Bewerbern aus Oberbayern berücksichtigt , bei denen mindestens einer der drei am höchsten priorisierten Wunschorte in Oberfranken liegt. Die Versetzungsentscheidungen müssen sich zunächst an den Erfordernissen einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung orientieren. Voraussetzung für eine Versetzung ist damit zunächst ein Bedarf in der entsprechenden Fächerverbindung an der vom Versetzungsbewerber angegebenen Wunschschule. Eine Erfüllung der Ortswünsche von Versetzungsbewerbern ohne einen vorhandenen Bedarf innerhalb des vorhandenen Stellenkontingents würde zwangsläufig zu einer Ungleichversorgung der Unterrichtsversorgung zwischen den einzelnen Schulen führen. Die Rahmenbedingungen der Personalzuweisung bei konkurrierenden Versetzungsgesuchen sind im Weiteren in erheblichem Maße über die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Beschlüsse des Bayerischen Landtags definiert. So haben z. B. verheiratete Lehrkräfte, die Familienzusammenführung geltend machen können, sowie die Versetzungswünsche von alleinerziehenden Bewerbern Vorrang bei Versetzungen. Damit ist auch sichergestellt, dass Mütter bzw. Väter, Familienzusammenführungen oder Personen mit einer attestierten Schwerbehinderung grundsätzlich bevorzugt behandelt werden und somit dem sozialen Anspruch staatlichen Handelns bestmöglich Rechnung getragen wird. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Versetzungsentscheidungen der Zustimmung der Personalvertretung unterliegen. Gymnasien Das Versetzungsverfahren folgt im Gymnasialbereich denselben Grundsätzen wie im Realschulbereich. Drucksache 17/2591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Bayern 404 592 818 151 218 369 549 372 553 Oberbayern 220 314 357 46 51 126 191 127 216 Niederbayern 14 32 25 15 27 45 44 29 50 Oberpfalz 8 8 31 15 36 43 55 37 37 Oberfranken 16 12 34 11 19 25 61 41 67 Mittelfranken 36 69 121 26 28 49 83 66 69 Unterfranken 47 80 134 16 30 37 46 32 50 Schwaben 63 77 116 22 27 44 69 40 64 Ingolstadt x 6 8 - 3 3 19 8 14 München/Stadt 89 122 156 - 3 6 30 25 44 Rosenheim/Stadt x 8 9 - - x 5 4 5 Altötting 4 5 7 x x 3 x 3 x Berchtesgadener Land x 5 7 x x x 5 4 8 Bad Tölz-Wolfratshausen x 3 7 5 x 5 9 10 13 Dachau 14 13 9 x - 4 5 x 4 Ebersberg 8 10 12 x 3 10 7 3 6 Eichstätt - 3 4 - - 6 10 6 8 Erding 4 8 9 x x 6 3 x 9 Freising 11 6 15 x x 7 11 8 5 Fürstenfeldbruck 17 16 11 3 5 11 10 5 13 Garmisch-Partenkirchen - 3 6 - x x x x x Landsberg am Lech 6 x 5 x - 4 7 6 8 Miesbach x x 5 - x 4 3 x 4 Mühldorf a.Inn 10 7 12 3 - 7 x - 5 München/Land 22 45 28 - 5 8 21 18 25 Neuburg-Schrobenhausen x 6 x x - 4 4 x x Pfaffenhofen a.d.Ilm 4 5 6 3 7 6 x x x Rosenheim/Land 10 10 16 9 5 13 6 4 11 Starnberg x 7 6 - - x 10 3 4 Traunstein 5 9 4 5 3 6 9 5 7 Weilheim-Schongau 5 15 14 6 4 8 12 6 15 Landshut/Stadt 4 x x - - - 4 6 4 Passau/Stadt - - - - - x x x x Straubing - - x - x x 3 x 3 Deggendorf x 3 - - x x x x 3 Freyung-Grafenau - 3 - 4 4 8 7 4 4 Kelheim x - 3 - x 3 9 6 12 Landshut/Land 6 8 10 6 8 9 5 x 3 Passau/Land - 6 - x 4 8 3 3 8 Regen x 3 4 x x 7 - - x Rottal-Inn - x 4 x 4 5 x x 4 Straubing-Bogen - x x x - - x - x Dingolfing-Landau - 3 - - 3 x 7 x 3 Amberg x - - - x x 6 5 3 Regensburg/Stadt x x 6 4 3 4 14 6 6 Weiden i.d.OPf. - - - x - x 6 6 5 Amberg-Sulzbach x - x x x x x x x Cham x 4 5 x - x 6 5 4 Neumarkt i.d.OPf. x x 11 x 7 6 3 x 5 Neustadt a.d.Waldnaab x - x - 3 5 6 6 3 Regensburg/Land x - 3 x x 4 x x x Schwandorf - - 3 x 14 17 8 4 8 Tirschenreuth - - - x 4 3 x - - Tabelle 1. Lehrkräfte des Freistaats Bayern an der Grund-, Mittel-/Hauptschule, Realschule und dem Gymnasium mit der Befähigung für ein Lehramt und mit befristetem Arbeitsvertrag zum Stichtag 1. Oktober in den Jahren 2010 bis 2012 in regionaler Gliederung Region Lehrkräfte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für ein Lehramt und mit befristetem Arbeitsvertrag an der/dem … zum Stichtag 1. Oktober … Grund-, Mittel-/Hauptschule Realschule Gymnasium Seite 1 von 2 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2591 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Region Lehrkräfte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für ein Lehramt und mit befristetem Arbeitsvertrag an der/dem … zum Stichtag 1. Oktober … Grund-, Mittel-/Hauptschule Realschule Gymnasium Bamberg/Stadt x x - - - - 15 9 11 Bayreuth/Stadt x x x - - 3 11 5 11 Coburg/Stadt x - 3 - x x x x 3 Hof/Stadt x 3 x - - - 5 5 10 Bamberg/Land x - - 3 4 7 - - - Bayreuth/Land - 3 - - - x 3 x x Coburg/Land - - x x x 3 - - - Forchheim x x x x 4 3 6 7 5 Hof/Land - x 7 - 3 - 3 - x Kronach 4 - 14 x x x 3 6 8 Kulmbach x - x - x x x - 5 Lichtenfels - - - x 3 x 6 x 5 Wunsiedel i.Fichtelgebirge x - 3 x - x 6 4 6 Ansbach/Stadt 6 6 x - x x 8 5 7 Erlangen 4 7 4 x x 7 11 8 5 Fürth/Stadt x 6 11 x x 3 7 9 9 Nürnberg 8 24 42 x 3 6 17 8 13 Schwabach - - x x x x 3 4 3 Ansbach/Land 3 8 20 4 8 5 7 5 9 Erlangen-Höchstadt 3 3 7 x x 4 9 7 6 Fürth/Land x x 3 x - x 8 x 7 Nürnberger Land 5 7 13 5 6 10 8 7 4 Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim x x 8 x - - x 4 3 Roth x x x 6 3 7 x 4 x Weißenburg-Gunzenhausen - 4 9 x x x 3 3 x Aschaffenburg/Stadt x 5 x x 3 4 4 x 5 Schweinfurt/Stadt - 4 11 - - - 8 5 4 Würzburg/Stadt x 3 5 - - x 11 9 11 Aschaffenburg/Land 10 17 29 - 6 6 x 3 7 Bad Kissingen - x 3 4 x 4 3 3 3 Rhön-Grabfeld x - 8 4 3 6 3 x 5 Haßberge x - 6 x x - 3 - x Kitzingen x 4 3 x 3 x x x x Miltenberg 28 32 49 x 4 x 5 5 4 Main-Spessart - x 3 x 5 8 5 4 7 Schweinfurt/Land - 5 7 x x 4 - - - Würzburg/Land x 7 8 - x - x - x Augsburg/Stadt 8 7 5 - - - 11 5 9 Kaufbeuren x - 4 - - - 3 5 x Kempten (Allgäu) 7 6 8 x 3 3 4 x 4 Memmingen x x 7 - x x 3 - x Aichach-Friedberg 3 6 x 5 x 4 6 6 4 Augsburg/Land 4 6 3 3 4 11 7 5 11 Dillingen a.d.Donau x x x x x 5 4 - 7 Günzburg 7 3 5 x 4 x 4 x x Neu-Ulm 15 23 39 x x x 4 4 4 Lindau (Bodensee) x - 3 x x x 3 x 4 Ostallgäu 6 8 9 - x 4 5 x x Unterallgäu 3 11 13 4 3 3 x x x Donau-Ries x 3 11 x 3 5 8 3 7 Oberallgäu x x 6 x x x 5 4 6 x Die Angaben unterbleiben, da aufgrund geringer Fallzahlen Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden könnten. Seite 2 von 2 Drucksache 17/2591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Ta be lle 3a . Er sa tz lo se r Un te rr ic ht sa u sf al l i n B ay er n in de n S ch u lja hr en 20 10 /2 01 1 bi s 20 12 /2 01 3 n ac h Sc hu la rt en o rg an i- sa to ris ch e M a ßn a hm e n Ve rtr e tu n ge n o rg an i- sa to ris ch e M a ßn a hm e n Ve rtr e tu n ge n o rg an i- sa to ris ch e M a ßn a hm e n Ve rtr e tu n ge n 20 10 /2 01 1 6, 8% 1, 3% 3, 9% 1, 6% 9, 8% 1, 2% 6, 9% 1, 7% 7, 6% 0, 5% 3, 2% 3, 9% 20 11 /2 01 2 6, 5% 1, 3% 4, 1% 1, 2% 9, 4% 1, 7% 6, 2% 1, 5% 8, 2% 1, 0% 4, 3% 2, 9% G ru n ds ch ul e 5, 6% 1, 2% 3, 6% 0, 8% 20 12 /2 01 31 10 ,1 % 1, 5% 7, 3% 1, 3% 8, 6% 1, 1% 5, 0% 2, 5% M itt e ls ch ul e 7, 6% 1, 7% 4, 3% 1, 6% 1 a bz üg lic h de s w itt e ru n gs be di n gt e n U n te rr ic ht sa u sf a lls a u fg ru n d de s H o ch wa ss e rs im Ju n i 2 01 3. a m G ym n a si u m An te il d er e rs a tz lo s a u sg ef a lle n e n Un te rr ic ht s- st u n de n a n d er R e a ls ch ul e a n d er G ru n ds ch ul e u n d M itt e l-/ H a u pt sc hu le Sc hu la rt An te il d er n ic ht pl a n m äß ig en Le hr e rs tu n de n Ab ge we n de te r Un te rr ic ht sa u sf a ll d ur ch An te il d er e rs a tz lo s a u sg ef a lle n e n Un te rr ic ht s- st u n de n Sc hu lja hr Un te rr ic ht sa u sf a ll An te il d er n ic ht pl a n m äß ig en Le hr e rs tu n de n Ab ge we n de te r Un te rr ic ht sa u sf a ll d ur ch An te il d er e rs a tz lo s a u sg ef a lle n e n Un te rr ic ht s- st u n de n An te il d er n ic ht pl a n m äß ig en Le hr e rs tu n de n Ab ge we n de te r Un te rr ic ht sa u sf a ll d ur ch Se ite 1 v o n 7 Tabelle 3a. Ersatzloser Unterrichtsausfall in Bayern in den Schuljahren 2010/2011 und 2012/2013 nach Schularten Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2591 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Bayern 10,1 % 1,5 % 7,3 % 1,3 % Oberbayern 10,6 % 1,4 % 7,6 % 1,6 % Niederbayern 9,2 % 1,2 % 6,8 % 1,1 % Oberpfalz 9,8 % 1,8 % 7,2 % 0,8 % Oberfranken 10,4 % 1,7 % 7,6 % 1,1 % Mittelfranken 10,4 % 1,4 % 7,3 % 1,6 % Unterfranken 10,1 % 2,3 % 7,0 % 0,8 % Schwaben 9,6 % 1,2 % 7,0 % 1,5 % Ingolstadt x x x x München/Stadt 12,8 % 2,9 % 7,9 % 2,0 % Rosenheim/Stadt x x x x Altötting x x x x Berchtesgadener Land x x x x Bad Tölz-Wolfratshausen 11,2 % 1,6 % 7,6 % 2,0 % Dachau x x x x Ebersberg 9,7 % 0,4 % 8,0 % 1,2 % Eichstätt x 1,7 % x x Erding x x x x Freising 10,6 % 1,0 % 8,7 % 0,9 % Fürstenfeldbruck 12,6 % 1,9 % 8,5 % 2,2 % Garmisch-Partenkirchen x x x x Landsberg am Lech 11,3 % 2,2 % 6,8 % 2,3 % Miesbach 9,8 % 1,1 % 7,8 % 1,0 % Mühldorf a.Inn x x x x München/Land 11,9 % 0,7 % 9,1 % 2,1 % Neuburg-Schrobenhausen x x x x Pfaffenhofen a.d.Ilm 9,3 % 2,2 % 6,3 % 0,9 % Rosenheim/Land 8,7 % 0,9 % 6,3 % 1,5 % Starnberg x x x x Traunstein 10,1 % 1,9 % 6,7 % 1,5 % Weilheim-Schongau 10,1 % 2,7 % 6,0 % 1,3 % Landshut/Stadt x x x x Passau/Stadt x x x x Straubing x x x x Deggendorf 10,4 % 1,4 % 7,8 % 1,2 % Freyung-Grafenau x x x x Kelheim x x x x Landshut/Land 10,2 % 0,9 % 8,5 % 0,8 % Passau/Land 7,8 % 1,0 % 5,2 % 1,5 % Regen 9,1 % 0,6 % 6,6 % 1,9 % Rottal-Inn 9,2 % 1,4 % 6,6 % 1,3 % Straubing-Bogen x x x x Dingolfing-Landau x x x x Region Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden Tabelle 3b. Unterrichtsausfall an Realschulen im Schuljahr 2012/2013 in regionaler Aufgliederung Seite 2 von 7 Drucksache 17/2591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Region Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden Amberg x x x x Regensburg/Stadt x x x x Weiden i.d.OPf. x x x x Amberg-Sulzbach x x x x Cham 11,8 % 2,1 % 9,1 % 0,7 % Neumarkt i.d.OPf. 10,0 % 1,3 % 7,7 % 1,1 % Neustadt a.d.Waldnaab x x x x Regensburg/Land 8,8 % 0,3 % 7,7 % 0,7 % Schwandorf 9,1 % 3,8 % 4,5 % 0,8 % Tirschenreuth x x x x Bayreuth/Stadt x x x x Coburg/Stadt x x x x Hof/Stadt x x x x Bamberg/Land 10,8 % 1,3 % 8,5 % 1,0 % Bayreuth/Land x x x x Coburg/Land x x x x Forchheim 11,7 % 1,3 % 9,0 % 1,5 % Hof/Land 10,9 % 2,3 % 8,0 % 0,6 % Kronach x x x x Kulmbach x x x x Lichtenfels x x x x Wunsiedel i.Fichtelgebirge 10,8 % 1,5 % 7,6 % 1,7 % Ansbach/Stadt x x x x Erlangen x x x x Fürth/Stadt x x x x Nürnberg 12,6 % 3,8 % 6,9 % 1,9 % Schwabach x x x x Ansbach/Land 9,4 % 1,7 % 7,0 % 0,7 % Erlangen-Höchstadt x x x x Fürth/Land x x x x Nürnberger Land 10,3 % 1,2 % 6,7 % 2,4 % Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim x x x x Roth x x x x Weißenburg-Gunzenhausen x x x x Aschaffenburg/Stadt x x x x Schweinfurt/Stadt x x x x Würzburg/Stadt 10,0 % 3,7 % 5,8 % 0,5 % Aschaffenburg/Land 11,2 % 3,3 % 7,0 % 0,9 % Bad Kissingen 11,7 % 2,4 % 8,2 % 1,1 % Rhön-Grabfeld 10,3 % 1,5 % 8,2 % 0,7 % Haßberge 9,4 % 2,7 % 6,3 % 0,4 % Kitzingen x x x x Miltenberg 11,6 % 2,0 % 8,5 % 1,1 % Main-Spessart 8,7 % 1,5 % 6,2 % 0,9 % Schweinfurt/Land x x x x Würzburg/Land x x x x Seite 3 von 7 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2591 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Region Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden Augsburg/Stadt x x x x Kaufbeuren x x x x Kempten (Allgäu) x x x x Memmingen x x x x Aichach-Friedberg 10,5 % 3,8 % 4,2 % 2,6 % Augsburg/Land 10,3 % 0,5 % 8,1 % 1,7 % Dillingen a.d.Donau x x x x Günzburg 10,0 % 1,6 % 7,6 % 0,8 % Neu-Ulm 9,4 % 0,7 % 7,3 % 1,4 % Lindau (Bodensee) x x x x Ostallgäu 9,6 % 0,7 % 7,9 % 1,1 % Unterallgäu x x x x Donau-Ries x x x x Oberallgäu x x x x x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. Seite 4 von 7 Drucksache 17/2591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Bayern 8,6 % 1,1 % 5,0 % 2,5 % Oberbayern 8,6 % 1,2 % 4,6 % 2,8 % Niederbayern 8,2 % 0,8 % 5,2 % 2,3 % Oberpfalz 8,5 % 1,4 % 5,1 % 2,0 % Oberfranken 8,8 % 0,9 % 5,6 % 2,2 % Mittelfranken 8,9 % 1,1 % 5,0 % 2,8 % Unterfranken 8,3 % 1,0 % 5,1 % 2,1 % Schwaben 8,8 % 1,0 % 5,2 % 2,6 % Ingolstadt 7,8 % 0,9 % 4,5 % 2,4 % München/Stadt 8,3 % 1,3 % 4,2 % 2,8 % Rosenheim/Stadt 7,4 % 0,5 % 4,0 % 2,9 % Altötting 9,0 % 1,2 % 5,4 % 2,4 % Berchtesgadener Land 10,4 % 1,9 % 5,4 % 3,1 % Bad Tölz-Wolfratshausen 9,9 % 1,2 % 4,4 % 4,3 % Dachau 8,4 % 1,1 % 5,4 % 1,9 % Ebersberg 10,3 % 1,0 % 6,0 % 3,3 % Eichstätt 8,7 % 1,7 % 5,7 % 1,7 % Erding 8,8 % 1,1 % 4,9 % 2,8 % Freising 8,3 % 1,2 % 4,9 % 2,2 % Fürstenfeldbruck 9,1 % 1,4 % 4,5 % 3,3 % Garmisch-Partenkirchen x x x x Landsberg am Lech 7,9 % 0,6 % 4,6 % 2,8 % Miesbach x x x x Mühldorf a.Inn 7,4 % 0,4 % 4,4 % 2,6 % München/Land 8,9 % 0,9 % 5,1 % 2,9 % Neuburg-Schrobenhausen x x x x Pfaffenhofen a.d.Ilm x x x x Rosenheim/Land 9,2 % 1,3 % 4,8 % 3,2 % Starnberg 8,7 % 1,9 % 4,4 % 2,4 % Traunstein 7,9 % 1,0 % 4,6 % 2,3 % Weilheim-Schongau 7,1 % 0,6 % 3,4 % 3,1 % Landshut/Stadt x x x x Passau/Stadt x x x x Straubing 9,1 % 1,1 % 6,4 % 1,6 % Deggendorf x x x x Freyung-Grafenau 8,0 % 0,5 % 5,6 % 1,9 % Kelheim x x x x Landshut/Land x x x x Passau/Land 7,8 % 0,9 % 4,4 % 2,5 % Regen x x x x Rottal-Inn 8,2 % 0,6 % 5,2 % 2,5 % Straubing-Bogen x x x x Dingolfing-Landau x x x x Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Region Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden Tabelle 3c. Unterrichtsausfall an Gymnasien im Schuljahr 2012/2013 in regionaler Aufgliederung Seite 5 von 7 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2591 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Region Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden Amberg 8,5 % 1,6 % 4,0 % 2,9 % Regensburg/Stadt 9,6 % 1,3 % 6,2 % 2,1 % Weiden i.d.OPf. 7,4 % 2,0 % 3,7 % 1,7 % Amberg-Sulzbach x x x x Cham 9,2 % 1,7 % 5,7 % 1,8 % Neumarkt i.d.OPf. 8,0 % 0,8 % 4,9 % 2,3 % Neustadt a.d.Waldnaab x x x x Regensburg/Land x x x x Schwandorf 8,2 % 1,1 % 5,3 % 1,7 % Tirschenreuth x x x x Bamberg/Stadt 8,8 % 1,3 % 5,3 % 2,2 % Bayreuth/Stadt 7,4 % 0,5 % 5,3 % 1,7 % Coburg/Stadt 8,8 % 1,0 % 5,9 % 1,8 % Hof/Stadt 7,8 % 1,2 % 4,5 % 2,0 % Bayreuth/Land x x x x Coburg/Land x x x x Forchheim 9,3 % 1,3 % 5,8 % 2,3 % Hof/Land x x x x Kronach x x x x Kulmbach x x x x Lichtenfels x x x x Wunsiedel i.Fichtelgebirge 8,9 % 0,7 % 5,7 % 2,5 % Ansbach/Stadt 8,5 % 2,0 % 3,8 % 2,7 % Erlangen 9,2 % 0,9 % 4,8 % 3,5 % Fürth/Stadt 9,0 % 0,6 % 5,4 % 3,0 % Nürnberg 9,4 % 1,1 % 5,5 % 2,9 % Schwabach x x x x Ansbach/Land 7,7 % 0,6 % 4,9 % 2,1 % Erlangen-Höchstadt 8,6 % 0,9 % 4,8 % 2,8 % Fürth/Land 10,0 % 1,4 % 5,2 % 3,3 % Nürnberger Land 9,3 % 0,6 % 5,7 % 3,0 % Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 8,7 % 0,8 % 5,4 % 2,5 % Roth 8,3 % 1,2 % 5,1 % 2,0 % Weißenburg-Gunzenhausen 7,6 % 1,7 % 3,9 % 2,1 % Aschaffenburg/Stadt 6,3 % 0,4 % 3,5 % 2,4 % Schweinfurt/Stadt 8,5 % 0,6 % 6,0 % 1,9 % Würzburg/Stadt 8,1 % 0,9 % 4,9 % 2,3 % Aschaffenburg/Land x x x x Bad Kissingen 11,4 % 3,1 % 5,6 % 2,7 % Rhön-Grabfeld 8,3 % 0,8 % 5,5 % 2,1 % Haßberge x x x x Kitzingen x x x x Miltenberg 8,8 % 0,7 % 6,0 % 2,2 % Main-Spessart 8,2 % 0,9 % 5,6 % 1,7 % Würzburg/Land x x x x Seite 6 von 7 Drucksache 17/2591 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Region Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts- stunden Augsburg/Stadt 10,6 % 1,0 % 6,2 % 3,4 % Kaufbeuren x x x x Kempten (Allgäu) 8,4 % 0,8 % 5,2 % 2,4 % Memmingen x x x x Aichach-Friedberg x x x x Augsburg/Land 9,0 % 1,2 % 4,8 % 3,1 % Dillingen a.d.Donau 7,9 % 1,1 % 4,8 % 2,0 % Günzburg x x x x Neu-Ulm 7,7 % 0,5 % 5,1 % 2,1 % Lindau (Bodensee) 9,2 % 0,6 % 5,4 % 3,2 % Ostallgäu 8,7 % 0,8 % 5,3 % 2,6 % Unterallgäu x x x x Donau-Ries 7,7 % 1,8 % 3,9 % 2,0 % Oberallgäu 8,2 % 0,6 % 4,5 % 3,1 % x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. Seite 7 von 7