Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.10.2013 Ortsumfahrung Ruhmannsfelden im Zuge der B 11 Das Staatliche Bauamt Passau plant für die Marktgemeinde Ruhmannsfelden eine Ortsumgehung im Zuge der B 11. Die B 11 ist die zentrale Erschließung des mittleren bayerischen Waldes über das Graflinger Tal und als nördliche Verlängerung der BAB 92 aus München als Europastraße eingestuft . Es soll der Ort Ruhmannsfelden im Westen umgangen und die Ortsdurchfahrt entlastet werden. Gleichzeitig soll die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der B 11 erhöht werden, indem teilplanfreie Anschlüsse vorgesehen werden, abschnittsweise 3. Fahrstreifen errichtet und direkte Zufahrten und Einmündungen beseitigt werden. Die Verkehrsprognose 2025 geht von rund 11.600 Kfz/24 h aus. Die Kosten des Projekts beziffert das Bauamt mit ca. 18,5 Mio. Euro. Baulastträger ist der Bund. Der Vorentwurf ist genehmigt . Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Von welchen Kosten für den alternativen Trassenverlauf (Ausbauvariante auf der bestehenden Trasse) geht die Staatsregierung aus? b) Wie viele Fahrspuren werden für diese Trasse als notwendig erachtet? c) Welche Alternativen zur vom Bauamt verfolgten Plantrasse wurden geprüft (Einhausung, Absenkung der Trasse, auch teilweise)? 2. a) Wie ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis der beiden Varianten Plantrasse und Ausbauvariante? b) Welche Nutzen- bzw. Kostenkomponenten wurden ermittelt ? 3. Wann rechnet die Staatsregierung mit der Umsetzung der Baumaßnahme? 4. a) Wie haben sich die Verkehrszahlen auf der B 11 im Bereich Ruhmannsfelden in den letzten 10 Jahren entwickelt ? b) Welche Prognosen aus welchen Jahren liegen für die künftige Entwicklung des Verkehrsaufkommens vor? c) Welches Verkehrsaufkommen verbleibt auf der bisherigen Ortsdurchfahrt nach dem Bau der Ortsumgehung bzw. wie hoch ist der Anteil des auf die Ortsumgehung verlagerten Verkehrs? 5. a) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für die Marktgemeinde Ruhmannsfelden, um den sich mit dem Bau eines Supermarktes am südwestlichen Ortseingang abzeichnenden Gefahrenschwerpunkt kurzfristig baulich zu entschärfen? b) Inwieweit würde die Marktgemeinde für Umbaukosten (z. B. für eine Abbiegespur) herangezogen? c) Inwieweit könnte der Freistaat den möglichen Anteil der Marktgemeinde bezuschussen? 6. a) Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für die Ortsumfahrung Ruhmannsfelden geplant? b) Kann die Gemeinde Ruhmannsfelden Lärmschutzmaßnahmen erwarten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen hinausgehen, und wenn ja, welche? 7. Welche Rolle spielen bei der Entscheidung über die Ausbauvariante vorhandene Gemeinderatsbeschlüsse bzw. Bürgerentscheide? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.12.2013 1. a) Von welchen Kosten für den alternativen Trassenverlauf (Ausbauvariante auf der bestehenden Trasse ) geht die Staatsregierung aus? b) Wie viele Fahrspuren werden für diese Trasse als notwendig erachtet? c) Welche Alternativen zur vom Bauamt verfolgten Plantrasse wurden geprüft (Einhausung, Absenkung der Trasse, auch teilweise)? Die Fragen 1a, b und c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Staatliche Bauamt Passau hat den Ausbau der bestehenden B 11 planerisch untersucht. Dabei wurden ein Ausbau mit einer dreistreifigen, offenen Troglage im Ortsbereich mit geschätzten Kosten von rund 34 Mio. € und ein Ausbau mit einer zweistreifigen, offenen Troglage im Ortsbereich mit geschätzten Kosten von rund 31 Mio. € betrachtet . Im Gesamtkonzept für den Ausbau der B 11 ist ein dreistreifiger Abschnitt mit Überholmöglichkeit in Richtung Deggendorf im Bereich Ruhmannsfelden geplant. Die untersuchten Ausbauvarianten enthalten einen dreistreifigen Abschnitt, jedoch an unterschiedlicher Stelle. 2. a) Wie ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis der beiden Varianten Plantrasse und Ausbauvariante? Im Zuge der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans wurde ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,5 für eine Westumgehung von Ruhmannsfelden ermittelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.01.2014 17/260 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/260 Für Ausbauvarianten wurde kein Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass der Bund das Projekt im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans erneut bewerten wird. b) Welche Nutzen- bzw. Kostenkomponenten wurden ermittelt? Im Zuge der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplans wurden vom Bund für folgende Nutzenkomponenten positive Nutzenbeiträge ermittelt: Transportkostensenkungen , Beiträge zur Sicherheit, Verbesserung der Erreichbarkeit, regionale Effekte und Umwelteffekte. Negative Nutzenbeiträge ergaben sich für die Komponenten Kosten der Wegeerhaltung und induzierter Verkehr. Für die Komponente Hinterlandanbindung von Häfen wurde kein positiver oder negativer Nutzenbeitrag ermittelt. Als Kostenkomponente wurden die Investitionskosten der Wege ermittelt. 3. Wann rechnet die Staatsregierung mit der Umsetzung der Baumaßnahme? Nach der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ist die Beantragung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorgesehen, um das für den Neubau erforderliche Baurecht zu schaffen. Ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass die zur Finanzierung des Vorhabens erforderlichen Mittel nach den Möglichkeiten des Haushalts bereitgestellt werden und konkrete Ausschreibungsvorbereitungen anlaufen können. 4. a) Wie haben sich die Verkehrszahlen auf der B 11 im Bereich Ruhmannsfelden in den letzten 10 Jahren entwickelt? Die B 11 wies nach den Ergebnissen der amtlichen Straßenverkehrszählungen an der Zählstelle nördlich von Ruhmannsfelden im Jahr 2005 eine Verkehrsbelastung von 10.021 Kfz/Tag, davon 765 Kfz/Tag Schwerverkehr auf. Im Jahr 2010 betrug die Verkehrsbelastung 11.447 Kfz/Tag, davon 898 Kfz/Tag Schwerverkehr. b) Welche Prognosen aus welchen Jahren liegen für die künftige Entwicklung des Verkehrsaufkommens vor? Es liegt aktuell eine Verkehrsprognose vom Oktober 2013 vor. Prognosehorizont ist dabei das Jahr 2030. c) Welches Verkehrsaufkommen verbleibt auf der bisherigen Ortsdurchfahrt nach dem Bau der Ortsumgehung bzw. wie hoch ist der Anteil des auf die Ortsumgehung verlagerten Verkehrs? Das Verkehrsgutachten vom Oktober 2013 prognostiziert beim Bau einer Westumgehung Ruhmannsfelden eine Entlastung der heutigen B 11 im Ortsbereich um bis zu 78 %. 5. a) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für die Marktgemeinde Ruhmannsfelden, um den sich mit dem Bau eines Supermarktes am südwestlichen Ortseingang abzeichnenden Gefahrenschwerpunkt kurzfristig baulich zu entschärfen? b) Inwieweit würde die Marktgemeinde für Umbaukosten (z. B. für eine Abbiegespur) herangezogen? c) Inwieweit könnte der Freistaat den möglichen Anteil der Marktgemeinde bezuschussen? Die Fragen 5a, b und c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erschließung des Supermarkts erfolgt über eine Gemeindestraße , die an die B 11 anschließt. Eine Verschärfung der Unfallsituation an der Kreuzung Gemeindestraße (Schulstraße)/Kreisstraße REG 16 mit der B 11 wird vom Staatlichen Bauamt Passau auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen nach derzeitigem Stand nicht erwartet. Ein Umbau des Kreuzungsbereichs ist kurzfristig nicht vorgesehen , daher stellt sich die Frage einer Kostenbeteiligung des Marktes Ruhmannsfelden aktuell nicht. 6. a) Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für die Ortsumfahrung Ruhmannsfelden geplant? b) Kann die Gemeinde Ruhmannsfelden Lärmschutzmaßnahmen erwarten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen hinausgehen , und wenn ja, welche? Weiter reichende Maßnahmen könnten auf freiwilliger Basis mit überschüssigem Erdaushub aus der Baumaßnahme erfolgen. Voraussetzung ist dafür u. a., dass entsprechende Flächen zur Verfügung gestellt werden. 7. Welche Rolle spielen bei der Entscheidung über die Ausbauvariante vorhandene Gemeinderatsbeschlüsse bzw. Bürgerentscheide? Der im Marktgemeinderat zuletzt gefasste Beschluss und der durchgeführte Bürgerentscheid unterstützen mehrheitlich die Westumgehung von Ruhmannsfelden. Der Markt Ruhmannsfelden kann im beabsichtigten Planfeststellungsverfahren Stellung nehmen. Die Planfeststellungsbehörde wird nach Abwägung aller berührten Belange über die Zulässigkeit der geplanten Westumgehung von Ruhmannsfelden entscheiden.