Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 30.05.2014 Förderprogramm von Einsatzleitwägen und Satellitenanlagen Für die Neubeschaffung von Einsatzleitwägen steht ein Förderprogramm mit einer festgesetzten Förderpauschale zur Verfügung, nach dessen Richtlinien der Kauf eines Einsatzleitwagens für die UG-SanEL gleichzusetzen ist mit einem Einsatzleitwagen für ÖEL/UG-ÖEL. Parallel wird auch die Beschaffung von Satellitenanlagen für ÖEL/UG-ÖEL gefördert . Ich frage daher die Staatsregierung: Wird damit eine Beschaffung von Satellitenanlagen für einen UG-SanEL in gleicher Höhe gefördert wie für einen ÖEL/ UG-ÖEL, nachdem die Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens als ÖEL/UG-ÖEL oder als UG-SanEL gleichgesetzt ist und in gleicher Höhe gefördert wird? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.07.2014 Die Förderung von mobilen Satellitenanlagen mit einem Festbetrag von 1.000 € gibt es nur für Einsatzleitwagen (ELW) der Örtlichen Einsatzleitung/Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (ÖEL/UG-ÖEL). Der Örtliche Einsatzleiter mit seiner Unterstützungsgruppe (UG-ÖEL) koordiniert als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde alle Maßnahmen vor Ort und hat ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und damit auch gegenüber der Sanitätseinsatzleitung und der UG-SanEL. Die UG-ÖEL hat u. a. die Aufgabe, Kommunikationsverbindungen zur Katastrophenschutzbehörde, den vor Ort eingesetzten Kräften und sonstigen beteiligten Dienststellen und Einrichtungen herzustellen, aufrechtzuerhalten und ggf. zu betreiben; ferner muss sie lagebedingt ein Einsatztagebuch führen. Dieser Aufgabenerfüllung dient das Förderprogramm Einsatzleitwagen. Hier erhalten die Zuwendungsempfänger (Landkreise und kreisfreien Städte) eine Förderung von 70 v. H. bei einem Kostenrichtwert von aktuell 110.000 €. Zur Bewältigung von Schadensereignissen, die eine über das gewöhnliche Einsatzgeschehen hinausgehende besondere Vorgehensweise des Rettungsdienstes oder eine Koordinierung mit Kräften des Sanitäts- und Betreuungsdienstes erforderlich machen, wird die Einsatzleitung im Rettungsdienst erweitert durch eine übergeordnete Sanitätseinsatzleitung . Der Sanitätseinsatzleitung kann zur Unterstützung eine Unterstützungsgruppe (UG-SanEL) zur Seite gestellt werden. Diese Unterstützungsgruppe liegt in der Trägerschaft der freiwilligen Hilfsorganisationen. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben gibt es ein – von den Voraussetzungen her gesehen – identisches Förderprogramm Einsatzleitwagen. Allerdings erhalten die Zuwendungsempfänger, also die Kreis- bzw. Regionalverbände der freiwilligen Hilfsorganisationen , eine Förderung von 80 v. H. bei dem Kostenrichtwert von ebenfalls 110.000 €. Der höhere Fördersatz soll die in aller Regel geringeren finanziellen Ressourcen der Zuwendungsempfänger kompensieren. Bei den Katastrophenschutzbehörden wurde insbesondere zur Dokumentation von Einsätzen sowie zur Weitergabe wichtiger Meldungen (z. B. Kräfte- und Mittelanforderungen, Lagemeldungen) an andere/übergeordnete Katastrophenschutzbehörden das webbasierte Einsatz- und Protokollsystem EPSweb eingeführt. Wegen der damit verbundenen Synergieeffekte wurde den UG-ÖEL der Einsatz von EPSweb zur Erfüllung ihrer Aufgaben empfohlen. Mit dem Förderprogramm zur Beschaffung von Satellitenanlagen (Internet via Satellit) für die UG-ÖEL wird die Nutzung von EPSweb durch die UG-ÖEL ermöglicht. Es werden dadurch die Voraussetzungen für die schnelle und medienbruchfreie Weiterleitung von Einsatz- und Lageinformationen von der Einsatzstelle an alle vom Einsatzgeschehen betroffenen Katastrophenschutzbehörden (Kreisverwaltungsbehörden, ggf. Regierungen und ggf. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) geschaffen. Durch diese zusätzliche Aufgabenzuweisung an die UGÖEL ist es sachlich gerechtfertigt, die o. g. Differenzierung in den Förderprogrammen Einsatzleitwagen für die UG-ÖEL und die UG-SanEL vorzunehmen und die Beschaffung von Satellitenanlagen nur für die UG-ÖEL zu fördern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2607 Bayerischer Landtag