Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.05.2014 Zentrale Ermittlungsstelle für interne Ermittlungen beim Bayerischen Landeskriminalamt Um der Besorgnis der Befangenheit bei Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorzubeugen, hat die Staatsregierung im März 2013 die beiden „Zentralen Ermittlungsstellen für interne Ermittlungen“ dem Bayerischen Landeskriminalamt unterstellt. Das Dezernat 13 mit zwei Sachgebieten für München und Nürnberg übernimmt seither zentral die Ermittlungen gegen Polizeiangehörige. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welchen genauen Aufgabenbereich hat das Dezernat 13? 2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dem Dezernat 13 und seinen zugehörigen Sachgebieten jeweils unterstellt? 3. Wo haben diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren genauen Dienstort? 4. Wie viele Vorgänge hat das Dezernat 13 zwischen März 2013 und März 2014 bearbeitet? 5. Um welche Delikte (bitte unter Nennung der Tatbestände) handelte es sich dabei jeweils? 6. Wie viele Vorgänge mündeten in eine Anklageerhebung, und mit welchem Ergebnis kam das Strafverfahren in diesen Fällen zum Abschluss? 7. Wie viele Vorgänge mündeten in ein disziplinarrechtliches Verfahren, und mit welchem Ergebnis kam das Disziplinarverfahren in diesem Fällen zum Abschluss? 8. Wie viele Vorgänge endeten mit einer Einstellung der Ermittlungen und mit welcher Begründung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet : 1. Welchen genauen Aufgabenbereich hat das Dezernat 13? Mit IMS vom 27. Februar 2013 wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte („Interne Ermittlungen“) zum 1. März 2013 dem Bayer. Landeskriminalamt allgemein zugewiesen. In einem ersten Schritt wurden die beiden Dienststellen des Polizeipräsidiums München (Kriminalfachdezernat 11) und des Polizeipräsidiums Mittelfranken (Kommissariat 47) in das Bayer. Landeskriminalamt als Dezernat 13 – im Aufbau – integriert und zunächst alle Aufgabenbereiche des Kriminalfachdezernats 11 und des Kommissariats 47 in unveränderter Form übernommen. Die Anpassung der Aufgabenbereiche für das Dezernat 13 erfolgte zum 17. Dezember 2013. Vor diesem Hintergrund hatte der ursprünglich bestehende Aufgabenkatalog der zentralen Ermittlungsstellen noch bis 16. Dezember 2013 seine Gültigkeit. Für das Dezernat 13 – im Aufbau – umfasste die sachliche Zuständigkeit zunächst grundsätzlich folgende Aufgabenbereiche: • Zentrale Bearbeitung der Amtsdelikte (echte und un- echte) von allen Amtsträgern (i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Bereich des Polizeipräsidiums München bzw. des Polizeipräsidiums Mittelfranken. • Zentrale Bearbeitung von Amtsdelikten von Polizeiangehörigen der Polizeiverbände Süd- bzw. Nordbayern. • Zentrale Bearbeitung von bestimmten sonstigen Straftaten von Polizeiangehörigen, soweit diese gemäß dem damals aktuellen Rahmenkatalog des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in die Zuständigkeit der Kriminalpolizei fallen. • Zentrale Bearbeitung von Anzeigen nach Zuweisung in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Indizien für eine Einzelfallzuweisung waren beispielsweise: – Schwere der Tat, – dienstlicher Bezug der Tat, – Öffentlichkeitswirksamkeit der Tat, – Persönlichkeit oder Stellung des Täters, – Persönlichkeit oder Stellung des Opfers. Einfach gelagerte Fälle im Sachzusammenhang (z. B. Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und anschließender Gegenanzeige des Beschuldigten wegen Körperverletzung im Amt) wurden nach Rücksprache mit dem Behördenleiter oder Ansprechpartner der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zunächst weiterhin dezentral bearbeitet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2643 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2643 Sonderzuständigkeiten für Tötungs-, Staatsschutz-, Korruptions - und Verkehrsdelikte wurden grundsätzlich beibehalten. Zum 17. Dezember 2013 wurde die sachliche Zuständigkeit für das Dezernat 13 beim Bayer. Landeskriminalamt unter Beibehaltung der bestehenden örtlichen Zuständigkeit per IMS wie folgt neu geregelt und umfasst • strafrechtliche Ermittlungen gegen Beschäftigte der Bay- er. Polizei, soweit die Straftat im Dienst begangen wurde. Der Begriff „Polizeibeschäftigte“ umfasst alle Beamten und Arbeitnehmer der Bayerischen Polizei. „Im Dienst begangen“ umfasst alle Handlungen während der Dienstzeit , ebenso das Handeln von Vollzugsbeamten, die sich „in den Dienst versetzen“. • die Sachbearbeitung nach polizeilichem Schusswaffengebrauch mit verletzten oder getöteten Personen. • Einzelfallzuweisungen, soweit sich der Tatverdacht gegen Beschäftigte der Bayerischen Polizei richtet, und Indizien wie beispielsweise – Schwere der Tat, – dienstlicher Bezug der Tat, – Öffentlichkeitswirksamkeit der Tat, – Persönlichkeit oder Stellung des Täters, – Persönlichkeit oder Stellung des Opfers für eine Zuweisung im Einzelfall sprechen. Ausgenommen sind strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten. Ebenso ausgenommen sind strafrechtliche Ermittlungen gegen Beschäftigte des Bayer. Landeskriminalamts. Diese erfolgen durch ein Polizeipräsidium nach jeweiliger Einzelfallabsprache zwischen dem Bayer. Landeskriminalamt und einem Polizeipräsidium. Bereits mit Übernahme der Verantwortung für „Interne Ermittlungen“ zum 1. März 2013 hat das Bayer. Landeskriminalamt – losgelöst von einem neuen Zuständigkeitskatalog – keine Verfahren mehr übernommen, die Beamte des Bayer. Landeskriminalamts betreffen, um auch hierdurch die notwendige Distanz zu wahren. 2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dem Dezernat 13 und seinen zugehörigen Sachgebieten jeweils unterstellt? Aus der nachfolgenden Übersicht können die Personalstärke und die Personalverteilungen auf die Sachgebiete entnommen werden. Die Übersicht entspricht dem Stand zum 1. Juni 2014. Dezernat 13 Sachgebiet 131 Sachgebiet 132 Post- anschrift Maillinger - straße 15 80636 München Maillinger- straße 15 80636 München Wallenstein- straße 47 90431 Nürnberg Dienst- gebäude (derzeit) Knorrstraße 139 80937 München Knorrstraße 139 80937 München Am Plärrer 31 90443 Nürnberg Beamte (derzeit) 2 13 10 Tarifbeschäftigte (derzeit) 0 2 2 3. Wo haben diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren genauen Dienstort? Vgl. Antwort zu Frage 2. 4. Wie viele Vorgänge hat das Dezernat 13 zwischen März 2013 und März 2014 bearbeitet? Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf reine Vorgangsbearbeitungszahlen des Dezernats 13 und geben kei- nen konkreten Aufschluss zu den tatsächlichen Fallzahlen. Mehrfachnennungen können systembedingt aus MehrfachPosteinläufen verschiedener Vorgänge zu einem gleichgelagerten Sachverhalt und aus Anzeigen mit mehreren Beschuldigten resultieren. Die Feststellung der tatsächlichen Anzahl an Vorgängen bei den Sachgebieten 131 und 132 ist nur mittels einer manuellen Auswertung aller Anzeigen/ Meldungen unter einem erheblichen Verwaltungsaufwand möglich und kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht bearbeitet werden. Im Hinblick darauf, dass sich der Aufgabenkatalog des Dezernats 13 zum 17. Dezember 2013 geändert hat, wurden die Vorgangsbearbeitungszahlen differenziert zum Zeitraum 1. März 2013 bis 16. Dezember 2013 bzw. zum Zeitraum 17. Dezember 2013 bis 31. März 2014 beim Dezernat 13 mit folgendem Ergebnis erhoben: Im Erfassungszeitraum 1. März 2013 bis 16. Dezember 2013 wurden insgesamt 1.396 beim Dezernat 13 einlaufende Vorgänge (Aktenzeichen) erfasst und bearbeitet, welche sich nach Vorgangsart wie folgt aufschlüsseln: – 1.062 Anzeigen – 162 Meldungen – 50 Vermerke – 58 Sonstige Im Erfassungszeitraum 17. Dezember 2013 bis 31. März 2014 wurden insgesamt 536 einlaufende Vorgänge erfasst und bearbeitet, welche sich wie folgt aufschlüsseln: – 409 Anzeigen – 72 Meldungen – 16 Vermerke – 39 Sonstige 5. Um welche Delikte (bitte unter Nennung der Tatbe- stände) handelte es sich dabei jeweils? Die für den Zeitraum 1. März 2013 bis 16. Dezember 2013 erhobenen 1.224 Meldungen und Anzeigen gliedern sich hinsichtlich Delikt und Fallzahlen wie folgt: Amtsanmaßung 6 Aussageerpressung 2 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse 2 Bedrohung 14 Begünstigung 1 Beleidigung – auf sexueller Grundlage 11 Beleidigung (ohne sexuelle Grundlage) 51 Bestechlichkeit 2 Betäubungsmittelgesetz 1 Datenveränderung 1 Diebstahl 42 Diebstahl – Haus- u. Familiendiebstahl 2 Diebstahl eines Kraftwagens 1 Diebstahl geringwertiger Sachen 6 Diebstahl in/aus einem Dienst- und Büroraum 2 Diebstahl in/aus einem Dienst- und Büroraum von amtl. Siegeln, Stempeln, Blankovordrucken 1 Diebstahl in/aus einer Wohnung 2 Diebstahl mit Waffen 2 Diebstahl mit Waffen Ladendiebstahl 2 Einbruchsdiebstahl in/aus einer Wohnung 2 Entziehung Minderjähriger 2 Erpresserischer Menschenraub 1 Erpressung 2 Drucksache 17/2643 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Exhibitionistische Handlungen 1 Fahrlässige Körperverletzung 5 Fahrlässige Tötung (nicht in Verbindung mit Verkehrsunfall und ohne Par. 309, 312 u. 319 StGB) 4 Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall 1 Falschbeurkundung im Amt 2 Falsche uneidliche Aussage 15 Falsche Verdächtigung 21 Freiheitsberaubung 15 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse 1 Gebührenüberhebung 2 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 2 Gefährliche Körperverletzung 12 Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen 7 Gefangenenbefreiung 2 Hausfriedensbruch 12 Körperverletzung – vorsätzlich 48 Körperverletzung im Amt 433 Körperverletzung im Amt schwere Körperverletzung 2 Leistungserschleichung – Beförderungserschleichung 2 Leistungskreditbetrug 23 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs - und Nothilfemitteln 1 Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen 1 Mord 1 Nachstellung – seine räumliche Nähe aufsucht 1 Nachstellung – unter Verwendung von Telekommunikations - od. sonst. Mitteln 1 Nötigung 48 Nötigung im Straßenverkehr 3 OWiG – unzulässiger Lärm 1 Parteiverrat 12 Prozessbetrug 2 Rechtsbeugung 13 Sachbeschädigung 10 Sachbeschädigung an Kfz 2 Schwere Körperverletzung 6 Selbsttötung auf sonstige Art aus sonstigem oder nicht erkennbarem Grund 1 Selbsttötung durch Erschießen wegen Krankheit, Schwermut , Nervenleiden 1 Selbsttötung durch Schnitt- oder Stichverletzung wegen Krankheit, Schwermut, Nervenleiden 1 Sexuelle Nötigung 2 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung – im bes. schweren Fall überfallartig durch Einzeltäter 1 Sexueller Missbrauch von Kindern – sexuelle Handlungen vornimmt/durch Kind vornehmen lässt 1 Sonstige Straftat 2 Sonstiger Betrug 46 Sonstiger polizeilich als natürlicher Tod geklärter Fall 1 Sonstiger unnatürlicher Todesfall 1 Sonstiger Warenkreditbetrug 4 Strafvereitelung 3 Strafvereitelung im Amt 64 Tankbetrug 1 Taschendiebstahl 2 Ungeklärter Todesfall 2 Unterlassene Hilfeleistung 16 Unterschlagung 13 Untreue 5 Urkundenfälschung sonstige Urkunde 7 V. g. Abgabenordnung – sonstiger Verstoß 2 V. g. Bayerisches Versammlungsgesetz 4 V. g. BtMG – allg. Verstoß – mit Cannabis einschließlich Zubereitungen 2 V. g. BtMG – allg. Verstoß – mit Kokain 2 V. g. BtMG – allgemeiner Verstoß Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form 1 V. g. BtMG – illegaler Handel mit Amphetamin/-derivate in Pulver/flüssiger Form 1 V. g. Tierschutzgesetz 5 V. g. Waffengesetz – sonstiger Verstoß 9 V.g. Waffengesetz – Vertrieb/Erwerb von Schusswaffen/ Munition 2 V. g. Arzneimittelgesetz – Besitz von Arzneimitteln in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport 1 Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften – Besitz/Verschaffen 1 Verfolgung Unschuldiger 20 Vergewaltigung 1 Verletzung der Unterhaltspflicht 1 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 2 Verletzung des Briefgeheimnisses 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 41 Verletzung von Privatgeheimnissen 61 Verleumdung (ohne sexuelle Grundlage) 5 Vermisstenfall 1 Verstoß geg. Bayer. Datenschutzgesetz 21 Verwahrungsbruch 5 Vortäuschen einer Straftat 7 Vorteilsannahme 4 Waffengesetz 2 Warenbetrug 2 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizeivollzugsbeamte ) 6 Für den Erfassungszeitraum 17. Dezember 2013 bis 31. März 2014 stellt sich die Situation zu den 481 Meldungen und Anzeigen hinsichtlich des Deliktbereiches und der Fallzahlen wie folgt dar: Amtsanmaßung 1 Bayer. Versammlungsgesetz 1 Bedrohung 3 Beleidigung (ohne sexuelle Grundlage) 13 Bes. schwerer Fall des Diebstahls 1 Bes. schwerer Fall des Diebstahls einer Schusswaffe 1 Diebstahl 6 Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug 1 Diebstahl geringwertiger Sachen 1 Diebstahl in/aus einem Büroraum 1 Diebstahl in/aus einer Wohnung 2 Diebstahl mit Waffen in/aus einem Warenhaus, Verkaufsraum , SB-Laden (o. Ladendiebstahl) 1 Erpressung 2 Fahrlässige Körperverletzung 3 Fahrlässige Tötung 1 Falsche uneidliche Aussage 3 Falsche Verdächtigung 5 Freiheitsberaubung 5 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 1 Gefährliche Körperverletzung 2 Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen 3 Hausfriedensbruch 4 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2643 Körperverletzung – vorsätzlich 13 Körperverletzung im Amt 136 Körperverletzung im Amt schwere Körperverletzung 1 Ladendiebstahl, geringwertiger Sachen 1 Leistungserschleichung – Beförderungserschleichung 1 Mord 1 Nötigung 14 Nötigung – im bes. schw. Fall 1 Parteiverrat 3 Prozessbetrug 3 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung – im bes. schweren Fall 3 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen 1 Sonstiger Betrug 21 Sonstiger Warenkreditbetrug 1 Strafvereitelung im Amt 22 Üble Nachrede (ohne sexuelle Grundlage) 6 Unterschlagung 2 Untreue 1 Urkundenfälschung 1 Verg. g. Bayer. Versammlungsgesetz 2 Verg. g. BtMG – allgemeiner Verstoß Methamphetamin in Pulver- oder flüssiger Form 1 Verg. g. BtMG – illegale(r) Besitz, Abgabe in nicht geringer Menge von Heroin 1 V. g. Waffengesetz – sonstiger Verstoß 5 Verfolgung Unschuldiger 4 Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 10 Verletzung des Steuergeheimnisses 2 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 Verstoß gg. Bayer. Datenschutzgesetz 9 Verwahrungsbruch 2 Vorteilsannahme 2 Warenbetrug 1 6. Wie viele Vorgänge mündeten in eine Anklageerhe- bung, und mit welchem Ergebnis kam das Strafverfahren in diesen Fällen zum Abschluss? Der bayerischen Strafverfolgungsstatistik können keine Angaben zu Straftaten von Polizeibediensteten entnommen werden, da keine Aufschlüsselung nach der beruflichen Tätigkeit der Täter erfolgt. Auch die Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte enthalten nur teilweise Angaben zu Straftaten von Polizeibediensteten in Ausübung ihres Dienstes. Den Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte können insoweit Angaben entnommen werden zu den Sachgebieten „vorsätzliche Tötungsdelikte“ (§§ 211, 212, 213 StGB), „Gewaltausübung und Aussetzung“ (§§ 340, 221 StGB) sowie „Zwang und Missbrauch des Amtes “ (§§ 239, 240, 241, 343, 258 a, 344, 345, 357 StGB und § 222 StGB mit Ausnahme von Verkehrsstraftaten). Daten zur Art der Verfahrenserledigung durch die Strafgerichte und damit zum Ausgang des Verfahrens könnten nur durch eine Sonderauswertung des Statistischen Landesamtes ermittelt werden. Hiervon wurde aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes abgesehen. Von einer Darstellung allein der Zahl der Verfahrenserledigungen durch die Strafgerichte wird mangels Relevanz abgesehen. Zu beachten ist, dass eine Aussage darüber, ob die Sachbearbeitung durch das Dezernat 13 erfolgt ist, nicht getroffen werden kann, da in den Geschäftsstatistiken insoweit keine Differenzierung vorgenommen wird. Angaben zu sonstigen Straftaten von Polizeibediensteten lassen sich darüber hinaus weder der bayerischen Strafverfolgungsstatistik noch den Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte entnehmen. Die Ermittlung der Daten durch Einzelauswertung von Akten wäre mit einem nicht leistbaren Verwaltungsaufwand verbunden, sodass hiervon ebenfalls Abstand genommen wurde. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen aus den Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften zur Verfahrenserledigung durch Anklage oder Antrag auf Erlass eines Strafbefehls für das Jahr 2013 insoweit folgende Zahlen vor: Art der Erledigung Anklage Antrag auf Erlass eines Strafbefehls vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 3 3 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 0 3 7. Wie viele Vorgänge mündeten in ein disziplinarrechtliches Verfahren, und mit welchem Ergebnis kam das Disziplinarverfahren in diesen Fällen zum Abschluss ? Insgesamt mündeten in den Fällen, denen ein vom Dezernat 13 im Zeitraum vom 1. März 2013 bis 31. März 2014 abgeschlossenes Ermittlungsverfahren zugrunde liegt, bislang 132 Fälle in ein Disziplinarverfahren. Von diesen 132 Disziplinarverfahren sind 57 noch nicht abgeschlossen . Von den 75 abgeschlossenen Disziplinarverfahren endete(n) – 1 Verfahren mit Entfernung kraft Gesetzes (§ 24 BeamtStG: Mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe im Straf- prozess) – 6 Verfahren mit einer Kürzung der Dienstbezüge – 16 Verfahren mit einer Geldbuße – 6 Verfahren mit einem Verweis – 42 Verfahren ohne Disziplinarmaßnahme oder mit einer dienstaufsichtlichen Maßnahme, die keine Disziplinarmaßnahme im Sinne des BayDG darstellt (z. B. Missbilligung , Belehrung o. Ä.) – 4 Verfahren mit einer Entlassung auf eigenen Antrag, sodass es zu keiner Disziplinarmaßnahme mehr kam 8. Wie viele Vorgänge endeten mit einer Einstellung der Ermittlungen und mit welcher Begründung? Wie bereits dargestellt, enthalten die Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften nur in eingeschränktem Umfang Angaben zu Straftaten von Polizeibediensteten in Ausübung ihres Dienstes. Es kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Sachbearbeitung durch das Dezernat 13 erfolgt ist. Die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO erfasst insbesondere die Fälle, in denen ein Tatnachweis nicht geführt werden kann. Unter dem Oberbegriff „Sonstige Erledigung“ werden die Erledigungen durch Verweisung auf den Weg der Privatklage, Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft , Verbindung mit einer anderen Sache und Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit zusammengefasst. Über die im Folgenden aufgeführten Daten hinaus können den Geschäftsstatistiken keine weiteren Angaben zu Drucksache 17/2643 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 den Gründen für die Einstellung des Verfahrens entnommen werden. Die Ermittlung der Daten durch Einzelauswertung der Akten bei den Staatsanwaltschaften kam wegen des damit verbundenen nicht leistbaren Verwaltungsaufwands nicht in Betracht. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen für das Jahr 2013 insoweit folgende Daten vor: Art der Erledigung Einstellung mit Auf- lage nach § 153 a StPO Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 154 e StPO) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Sonstige Erledigung vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete 0 0 0 2 0 Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete 1 5 8 247 7 Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete 3 6 2 230 25