Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.06.2014 Offene Fragen zur Amtsführung der Staatsministerin Haderthauer und zur Modellbauaffäre I In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Theresa Schopper vom 21.05.2013, Drs. 16/17519, bestätigt die Staatsregierung, dass für die von Herrn Dr. Hubert Haderthauer ausgeübte Nebentätigkeit im Zusammenhang mit Drogenscreenings keine nebentätigkeitsrechtliche Genehmigung bestand und dass Herr Dr. Hubert Haderthauer seine Nebentätigkeit als Teilhaber der Firma SAPOR Modelltechnik weder angezeigt noch hierfür eine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragt hat. Rechtliche, insbesondere dienstrechtliche Konsequenzen würden geprüft. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wann wurde die rechtliche Prüfung abgeschlossen? 1.2 Welche Ergebnisse erbrachte die rechtliche Prüfung des Sachverhalts? 1.3 Welche rechtlichen Konsequenzen wurden gezogen? 2.1 Welche dienstrechtlichen Konsequenzen hatten die ungenehmigten Nebentätigkeiten? 2.2 Gibt es vergleichbare Fälle? 2.3 Wenn ja, wie wurde in diesen rechtlich verfahren? 3.1 Welche Behörde wäre für die Genehmigung der Nebentätigkeiten des Herrn Dr. Hubert Haderthauer zuständig gewesen? 3.2 Welchem Ministerium ist/war die Fachaufsicht über die zuständige Behörde zugeordnet? 3.3 Welche Rolle spielt es in diesen Zusammenhängen, dass die Fachaufsicht bei Ministerin Christine Haderthauer , der Ehefrau des Herrn Dr. Hubert Haderthauer, lag? 4.1 Kann eine Ministerin ihre Fachaufsicht vollumfänglich und ohne Besorgnis der Befangenheit ausüben, wenn aufzudeckende oder zu verhindernde Missstände ihren eigenen Ehemann betreffen bzw. wenn sie selbst indirekt über das Einkommen ihres Ehemanns finanziell negativ betroffen wäre? 4.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Vorgang im Hinblick auf die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs am Landgerichtsärztlichen Dienst, der u. a. den erheblichen Umfang der Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte rügte? 4.3 Wie erklärt die Staatsregierung, dass, obwohl das Gesundheitsministerium in seiner Stellungnahme zum ORH-Bericht erklärt hat, „eine Neuorganisation des gerichtsärztlichen Dienstes bei den Landgerichten sei angebracht. Sie bedürfe aber einer intensiven und aufwendigen Abstimmung der vier beteiligten Staatsministerien “, diese Reform bisher nicht umgesetzt werden konnte? 5.1 Welche Rolle spielte das bis 2013 von Ministerin Haderthauer geführte Ministerium im Rahmen der „aufwendigen Abstimmung“? 5.2 Kann die Staatsregierung belegen, dass die Reform nicht deshalb verschleppt wird bzw. so aufwendig ist, weil der Ehemann der Ministerin betroffen wäre? 5.3 Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung sichergestellt, dass die Befangenheit der Ministerin Haderthauer in dienstlichen oder fachaufsichtlichen Angelegenheiten, die ihren Mann betreffen, dem korrekten Vollzug der Fachaufsicht nicht entgegensteht? 6.1 Wie ist der Sachstand zur Neuorganisation des gerichtsärztlichen Dienstes bei den Landgerichten? 6.2 Welche Reformen sind bereits implementiert? 6.3 Was ist noch geplant? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 06.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet: 1.1 Wann wurde die rechtliche Prüfung abgeschlossen ? Die rechtliche Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen Herrn Dr. Haderthauer mit Verfügung vom 09.07.2013 ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Disziplinarverfahren wurde mit Verfügung vom 30.05.2014 auf neue Handlungen ausgedehnt. Da insoweit auch staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet wurden, wurde das Disziplinarverfahren gleichzeitig bis zu deren Abschluss gemäß Art. 24 Abs. 3 BayDG ausgesetzt. 1.2 Welche Ergebnisse erbrachte die rechtliche Prüfung des Sachverhalts? Auf die Antwort zu Frage 1.1 wird verwiesen. 1.3 Welche rechtlichen Konsequenzen wurden gezogen ? Auf die Antwort zu Frage 1.1 wird verwiesen. 2.1 Welche dienstrechtlichen Konsequenzen hatten die ungenehmigten Nebentätigkeiten? Auf die Antwort zu Frage 1.1 wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.08.2014 17/2646 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2646 2.2 Gibt es vergleichbare Fälle? Auf Grund der Ausführungen zu Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte in der Prüfungsmitteilung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Ansbach – Dienststelle Nürnberg – vom 27.01.2012 wurden durch die jeweils zuständigen Regierungen die Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte überprüft. Vergleichbare Fälle, insbesondere ungenehmigte Nebentätigkeiten, sind dabei nicht bekannt geworden. 2.3 Wenn ja, wie wurde in diesen rechtlich verfahren? Auf die Antwort zu Frage 2.2 wird verwiesen. 3.1 Welche Behörde wäre für die Genehmigung der Nebentätigkeiten des Herrn Dr. Hubert Haderthauer zuständig gewesen? Die personalverwaltenden Dienststellen des Landgerichtsärztlichen Dienstes sind die Regierungen. Im Falle von Herrn Dr. Haderthauer wäre die Regierung von Oberbayern für die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung zuständig gewesen. 3.2 Welchem Ministerium ist/war die Fachaufsicht über die zuständige Behörde zugeordnet? Die Aufsicht über das für die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung zuständige Personalreferat bei der Regierung von Oberbayern war/ist hinsichtlich der bei den Landgerichtsärztlichen Dienststellen beschäftigten Ärzte folgenden Ministerien zugeordnet: bis 17.06.1993 Staatsministerium des Innern bis 30.01.2001 Staatsministerium für Arbeit und Sozialord- nung, Familie, Frauen und Gesundheit bis 14.10.2003 Staatsministerium für Gesundheit, Ernäh- rung und Verbraucherschutz bis 27.10.2008 Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bis 09.10.2013 Staatsministerium für Umwelt und Gesund- heit seit 10.10.2013 Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. 3.3 Welche Rolle spielt es in diesen Zusammenhängen , dass die Fachaufsicht bei Ministerin Christine Haderthauer, der Ehefrau des Herrn Dr. Hubert Haderthauer, lag? Frau Staatsministerin Christine Haderthauer oblag zu keinem Zeitpunkt die Fachaufsicht über den Landgerichtsärztlichen Dienst. Auf die Antwort zu Frage 3.2 wird ergänzend verwiesen. 4.1 Kann eine Ministerin ihre Fachaufsicht vollumfänglich und ohne Besorgnis der Befangenheit ausüben , wenn aufzudeckende oder zu verhindernde Missstände ihren eigenen Ehemann betreffen bzw. wenn sie selbst indirekt über das Einkommen ihres Ehemanns finanziell negativ betroffen wäre? Auf die Antwort zu Frage 3.3 wird verwiesen. 4.2 Wie bewertet die Staatsregierung den Vorgang im Hinblick auf die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs am Landgerichtsärztlichen Dienst, der u. a. den erheblichen Umfang der Nebentätigkeiten der Landgerichtsärzte rügte? Den Beanstandungen im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten im Landgerichtsärztlichen Dienst durch das Rech- nungsprüfungsamt Ansbach wurde durch die jeweils zuständigen Regierungen nachgegangen. Soweit Mängel festgestellt wurden, wurden diese behoben. 4.3 Wie erklärt die Staatsregierung, dass, obwohl das Gesundheitsministerium in seiner Stellungnahme zum ORH-Bericht erklärt hat, „eine Neuorganisation des gerichtsärztlichen Dienstes bei den Landgerichten sei angebracht. Sie bedürfe aber einer intensiven und aufwendigen Abstimmung der vier beteiligten Staatsministerien“, diese Reform bisher nicht umgesetzt werden konnte? Der Landgerichtsärztliche Dienst ist eine dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nachgeordnete Behörde. Gleichwohl sind durch diesen Aufgabenbereich mehrere Ressorts (Staatsministerium der Justiz, Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) sowie deren nachgeordnete Behörden, die medizinischen Fakultäten der Universitäten LMU München, Würzburg und Erlangen-Nürnberg und die Gerichte in Bayern betroffen, die in die Reformüberlegungen einzubeziehen sind. Neben den Hinweisen des ORH sind bei den Planungen daher eine Vielzahl von Verfahrensabläufen zu berücksichtigen, um in einer künftigen Struktur die für alle Beteiligten notwendige Aufgabenerfüllung in gebotenem Umfang gewährleisten zu können. Dieser Abstimmungsprozess hat entsprechende Zeit in Anspruch genommen. Das StMGP hat einem umfassenden inhaltlichen Reformprozess gegenüber kurzfristig umzusetzenden Einzelmaßnahmen den Vorzug gegeben. 5.1 Welche Rolle spielte das bis 2013 von Ministerin Haderthauer geführte Ministerium im Rahmen der „aufwendigen Abstimmung“? Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen war und ist an der Neuordnung des Landgerichtsärztlichen Dienstes nicht beteiligt. 5.2 Kann die Staatsregierung belegen, dass die Reform nicht deshalb verschleppt wird bzw. so aufwendig ist, weil der Ehemann der Ministerin betroffen wäre? Von einer Verschleppung der Reform kann nicht die Rede sein. Hinsichtlich des mit der Reform des Landgerichtsärztlichen Dienstes verbundenen Aufwands wird auf die Ausführungen zu Frage 4.3 verwiesen. 5.3 Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung sichergestellt, dass die Befangenheit der Ministerin Haderthauer in dienstlichen oder fachaufsichtlichen Angelegenheiten, die ihren Mann betreffen, dem korrekten Vollzug der Fachaufsicht nicht entgegensteht? Wie in der Antwort zu Frage 3.3 dargelegt, oblag Frau Staatsministerin Christine Haderthauer zu keinem Zeitpunkt die Fachaufsicht über den Landgerichtsärztlichen Dienst. 6.1 Wie ist der Sachstand zur Neuorganisation des gerichtsärztlichen Dienstes bei den Landgerichten? Das Reformkonzept ist derzeit in der Endabstimmung auf Fachebene der beteiligten Ressorts. Die Einleitung einer Ministerratsbehandlung ist vor der Sommerpause beabsichtigt . Dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Drucksache 17/2646 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 wird bis zum 30. November 2014 über die beabsichtigten Vorhaben unter Vorlage eines konkreten Reformkonzepts berichtet werden. 6.2 Welche Reformen sind bereits implementiert? Da dem Abstimmungsprozess und dem Beschluss des Ministerrats zur Neuordnung des Landgerichtsärztlichen Dienstes nicht vorgegriffen werden kann, wurden bislang keine umfassenden Reformen implementiert. 6.3 Was ist noch geplant? Auf die Antwort zu Frage 6.1 wird verwiesen.