Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2014 BIJ/V-Klassen an Berufsschulen Für die Finanzierung der Sozialarbeit an den BIJ/V-Klassen sind Zuschüsse aus EU-Fördermitteln erforderlich. Ich stelle folgende Anfrage: 1. Wie viele Mittel für BIJV-Klassen stehen für das Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung, wie viele BIJ/V-Klassen können im Schuljahr 2014/2015 in Bayern gebildet werden? 2. Können aus nicht ausgeschöpften EU-Integrationsmitteln zusätzliche Integrationsprojekte an Schulen in Bayern gebildet werden, und wenn ja, in welcher Höhe? 3. An welchen Schulen werden diese Klassen gebildet werden und nach welchen Kriterien werden diese Mittel auf die unterschiedlichen antragstellenden Berufsschulen in Bayern verteilt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.07.2014 Vorbemerkung: Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 BayEUG unterliegen Asylbewerber und Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus 3 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland der (Berufs-) Schulpflicht. Eine Beschulung der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge in regulären Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) zur Erfüllung der Berufsschulpflicht ist aufgrund der nicht ausreichenden oder in aller Regel nicht vorhandenen Sprachkenntnisse nicht oder nur in Ausnahmefällen zielführend. Als besser geeignet hat sich ein zweijähriges Beschulungsmodell in Vollzeit erwiesen (Schwerpunkte: 1. Jahr: insbesondere Spracherwerb und Alphabetisierung; 2. Jahr: Berufsvorbereitung mit besonderer sprachlicher Förderung). Aufgrund der enormen Nachfrage wurden die qualifizierten Unterrichtsangebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge in den vergangenen Schuljahren deutlich ausgeweitet. Im Schuljahr 2013/2014 wurden 98 Klassen mit ca. 1.800 Schülern an 30 Standorten verteilt auf alle Regierungsbezirke eingerichtet (Stand 20. Oktober 2013), darunter 34 BIJ-Vorklassen im Rahmen eines Pilotprojekts mit Förderung aus dem ESF-Programm Bayern 2007–2013. Während berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge zunächst hauptsächlich an kommunalen Schulen unterrichtet wurden, handelt es sich bei 20 der 21 neuen Standorte im laufenden Schuljahr um staatliche Berufsschulen . Die staatlichen Berufsschulen kooperieren im Rahmen der Klassenformen „Berufsintegrationsjahr (BIJ)“ und „Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V)“ mit externen Partnern, die i. d. R. für die sozialpädagogische Betreuung und einen Anteil der Sprachförderung verantwortlich sind. Diese externen Partner werden aus Mitteln des ESF finanziert . Aufgrund der großen Anzahl an berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen kann auch nach der Ausweitung nicht allen Jugendlichen ein Angebot im zweijährigen Modell gemacht werden. Deshalb plant das StMBW derzeit weitere deutliche Ausweitungen für das Schuljahr 2014/2015 auf ca. 180 Klassen (3.000 Plätze). 1. Wie viele Mittel für BIJV-Klassen stehen für das Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung, wie viele BIJ/VKlassen können im Schuljahr 2014/2015 in Bayern gebildet werden? Bei der Planung für das ESF-Programm Bayern 2014–2020 wurde für das Schuljahr 2014/15 im Rahmen der Förderaktivität „Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotenzials junger Menschen“ unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel eine Förderung von 33 Klassen bei ESF-Zuschüssen von durchschnittlich 35.000 € pro Klasse zugrunde gelegt. Hieraus ergeben sich Gesamtmittel für das Schuljahr in Höhe von 1,155 Mio. €. Die EU-Vorgaben erlauben unter Beachtung der festgelegten Programmziele einen flexiblen Mitteleinsatz; Abweichungen etwa bei der Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Schuljahre sind daher möglich . Bei den für BIJ-Vorklassen verwendeten ESF-Zuschüssen handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Zusätzlich werden von den Schulträgern der Schulaufwand und vom Freistaat Bayern die Lehrkräfte im Umfang von 22 Jahreswochenstunden je Klasse eingebracht. Dies entspricht bei 33 Klassen 726 Jahreswochenstunden (ca. 30 Lehrkraftäquivalente ). 2. Können aus nicht ausgeschöpften EU-Integrationsmitteln zusätzliche Integrationsprojekte an Schulen in Bayern gebildet werden, und wenn ja, in welcher Höhe? Die Einsatzmöglichkeiten von EU-Fördermitteln sind durch die einschlägigen EU-Verordnungen und die auf ihrer Basis erlassenen Operationellen Programme festgelegt. Restmittel aus solchen Programmen können für Integrationspro- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2648 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2648 jekte an Schulen in Bayern eingesetzt werden, wenn diese Verwendung im entsprechenden Programm vorgesehen ist. Derzeit werden die Vorklassen zum Berufsintegrationsjahr (BIJ/V) ebenso wie das bereits seit Längerem etablierte Berufsintegrationsjahr (BIJ) aus Mitteln des ESF-Programms Bayern 2007–2013 bezuschusst, die für die Förderaktivität „Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsreife von Jugendlichen ; Vermeidung von Schulversagen und Schulabbruch “ vorgesehen sind. Sofern innerhalb desselben Programmbereichs Restmittel verbleiben, die zunächst für andere Projekte vorgesehen waren, können sie grundsätzlich auch für die Einrichtung zusätzlicher BIJ-Klassen eingesetzt werden. Die Höhe dieser Restmittel steht derzeit noch nicht fest, weil sie u. a. von der trägerseitigen Nachfrage und den möglichen Rückflüssen aus nicht ausgeschöpften Bewilligungsbescheiden abhängt. Es ist angestrebt, die für eine Ausweitung des BIJ in Betracht kommenden Restmittel des bayerischen ESF-Programms 2007–2013 vollständig auszuschöpfen . 3. An welchen Schulen werden diese Klassen gebildet werden und nach welchen Kriterien werden diese Mittel auf die unterschiedlichen antragstellenden Berufsschulen in Bayern verteilt? Die Planungen für die Standorte und Klassen mit einem Angebot für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im zweijährigen Modell sind weitgehend abgeschlossen. Neben einer möglichst gleichmäßigen Versorgung der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge in allen Regierungsbezirken (Planungsgrundlage ist die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration aus dem Integrierten Migrantenverwaltungssystem IMVS übermittelte Zahl der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge in den bayerischen Landkreisen) werden folgende Ausbauziele verfolgt: a. Weiterführung bestehender Klassen (Eingangsklassen des 1. Jahres werden wieder angeboten, zusätzlich bedarfsgerecht aufsteigende Klassen des 2. Jahres). b. Flächendeckung – die bestehenden Schulstandorte sollen bedarfsgerecht durch neue Standorte so ergänzt werden , dass die Asylbewerber und Flüchtlinge einen Schulstandort mit vertretbarem Aufwand erreichen können. c. Ausbau der bestehenden Standorte (soweit möglich im Schuljahr 2014/2015). Der regionale Bedarf soll mittelfristig gedeckt werden und dabei möglichst mehrzügige Standorte entstehen, um die notwendigen Differenzierungsmöglichkeiten durch Parallelklassen und die Professionalisierung vor Ort sicherzustellen. In der Liste in der Anlage ist zusammengestellt, an welchen Berufsschulen bzw. Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Klassen des BIJ/V eingerichtet werden sollen. Es können sich ggf. noch kleine Änderungen ergeben . Planungen Klassen des BIJ/V im Schuljahr 2014/2015 Stand: Juni 2014 Schule Oberbayern Staatl. Berufsschule Bad Aibling Staatl. Berufsschule Bad Tölz Staatl. Berufsschule Berchtesgadener Land Freilassing Staatl. Berufsschule Dachau Staatl. Berufsschule Eichstätt Staatl. Berufsschule Erding Staatl. Berufsschule Freising Staatl. Berufsschule Fürstenfeldbruck Staatl. Berufsschule Garmisch-Partenkirchen Staatl. Berufsschule I Ingolstadt Staatl. Berufsschule II Ingolstadt Staatl. Berufsschule Landsberg Staatl. Berufsschule Miesbach Staatl. Berufsschule I Mühldorf a. Inn Staatl. Berufsschule Neuburg a. d. Donau Staatl. Berufsschule Pfaffenhofen a. d. Ilm Staatl. Berufsschule I Rosenheim Staatl. Berufsschule Starnberg Staatl. Berufsschule I Traunstein Staatl. Berufsschule Wasserburg a. Inn Staatl. Berufsschule Weilheim i. OB Niederbayern Staatl. Berufsschule I Deggendorf Staatl. Berufsschule Dingolfing Staatl. Berufsschule Kelheim Staatl. Berufsschule I Landshut Staatl. Berufsschule IV Landshut Staatl. Berufsschule Pfarrkirchen Staatl. Berufsschule Regen Stand: Juni 2014 Schule Staatl. Berufsschule I Straubing Staatl. Berufsschule III Straubing Staatl. Berufsschule Vilshofen a. d. Donau Staatl. Berufsschule Waldkirchen Oberpfalz Staatl. Berufsschule Amberg Staatl. Berufsschule Schwandorf Staatl. Berufsschule Weiden i. d. Opf. Oberfranken Staatl. Berufsschule I Bamberg Staatl. Berufsschule I Bayreuth Staatl. Berufsschule I Coburg Staatl. Berufsschule Hof Mittelfranken Staatl. Berufsschulzentrum Ansbach Staatl. Berufsschule I Fürth Staatl. Berufsschule Nürnberger Land in Lauf Unterfranken Staatl. Berufsschule I Aschaffenburg Staatl. Berufsschule Bad Kissingen Staatl. Berufsschule Haßfurt Staatl. Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt Staatl. Berufsschule III Schweinfurt Schwaben Staatl. Berufsschule Aichach-Friedberg Städt. Berufsschule II Augsburg Städt. Berufsschule VI Augsburg Staatl. Berufsschule Günzburg-Außenstelle Krumbach Staatl. Berufsschule Höchstädt a. d. Donau Staatl. Berufsschule Immenstadt Staatl. Berufsschule Ostallgäu (Marktoberdorf) Staatl. Berufsschule Mindelheim