Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild, Florian von Brunn SPD vom 05.06.2014 Hochwasserschutz im östlichen Landkreis Regensburg Nach dem verheerenden Hochwasser 2013 rückte der Hochwasserschutz wieder stärker in den Fokus und damit auch der Bau von Flutpoldern. Die Bürgerinnen und Bürger im östlichen Landkreis Regensburg sehen den Plänen der Staatsregierung hier aber skeptisch entgegen. Daher fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Ist im östlichen Landkreis Regensburg der Bau von Spundwänden in der zweiten Deichlinie geplant? b) Wenn ja, welche Auswirkungen hat das auf den Grundwasserspiegel ? 2. Welche Auswirkungen hat der Bau von Flutpoldern im östlichen Landkreis Regensburg auf den Grundwasserspiegel ? 3 Wie erklärt sich der Wasserpegel an der Schleuse Geisling? 4. Inwiefern kann der Bau von Flutpoldern im östlichen Landkreis Regensburg eine Gefährdung der bestehenden Trinkwasserbrunnen bedeuten? 5. Welche Auswirkungen hat die Nutzung der bestehenden Agrarflächen als Flutpolder für die Zertifizierung, nachdem sich die Obst- und Gemüsebauern in der Region nach GLOBALGAP zertifizieren lassen müssen, um ihre Waren im Einzelhandel verkaufen zu können. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.07.2014 Zu 1. a)–b): Zweite Deichlinie bedeutet, dass hinter bestehenden Deichen , die nicht dem Schutzgrad HQ100 entsprechen, auf einer zurückversetzten Trasse neue Deiche mit höherem Schutzgrad errichtet werden. Im östlichen Landkreis Regensburg ist dies nicht vorgesehen. Zu 2.: Zur Beurteilung der Auswirkungen des Baus von gesteuerten Flutpoldern auf den Grundwasserspiegel ist es nötig, ein detailliertes Grundwassermodell für den Planungsumgriff zu erstellen. Ein solches Modell liegt derzeit noch nicht vor. Zu 3.: Der Wasserpegel an der Schleuse Geisling wurde im Zuge des Ausbaus der Donau als Bundeswasserstraße durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geplant und ist im zugehörigen Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Zu 4.: Es gilt grundsätzlich, dass sich infolge der Planungen keine Verschlechterungen für die Trinkwasserversorgung ergeben dürfen. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Baus von gesteuerten Flutpoldern auf den Grundwasserspiegel ist es nötig, ein detailliertes Grundwassermodell für den Planungsumgriff zu erstellen. Ein solches Modell liegt derzeit noch nicht vor. Zu 5.: Beim Bau von gesteuerten Flutpoldern ist vorgesehen, dass die Polderflächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Dazu werden mit den Betroffenen Vereinbarungen getroffen, die neben einer pauschalen Einmalentschädigung für die Inanspruchnahme als gesteuerter Flutpolder auch die Kompensation sämtlicher Schäden für die Betroffenen vorsieht. Durch Flutung bei Hochwasser entstandene Schäden werden durch einen unabhängigen Gutachter ermittelt und schließen weitergehende Schäden z. B. infolge eines mehrjährigen Nutzungsausfalls ein. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2653 Bayerischer Landtag