Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 27.05.2014 Schulwechsel während des Schuljahrs Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahrs 2012/13 von einem staatlichen Gymnasium auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat), der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahrs 2012/13 von einer staatlichen Realschule auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk , nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat), der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht)? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatli- chen Gymnasien im Schuljahr 2012/13 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 des Bayerischen Erziehungs - und Unterrichtsgesetzes in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 3 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk , nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat), der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatli- chen Realschulen im Schuljahr 2012/13 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 des Bayerischen Erziehungs - und Unterrichtsgesetzes in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 5 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk , nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat) und der Jahrgangsstufe)? 7. An wie vielen staatlichen Realschulen wurden aufgrund einer Schülermehrung während des Schuljahrs Klassen geteilt, um übergroße Klassen zu vermeiden (bitte die jeweilige Schule und die entsprechende Jahrgangsstufe benennen)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.07.2014 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahres 2012/13 von einem staatlichen Gymnasium auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat), der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während des Schuljahres 2012/13 von einer staatlichen Realschule auf eine andere Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat), der Jahrgangsstufe des Wechsels und dem Geschlecht)? Nachfolgender Tabelle 1 kann die Anzahl der Schüler an staatlichen Gymnasien entnommen werden, die im Zeitraum vom 02.10.2012 bis zum 01.10.2013 an eine andere allgemein bildende Schulart oder an eine Fachoberschule wechselten. Enthalten sind Aufgliederungen nach Regierungsbezirk , nach Geschlecht sowie nach zuletzt besuchter Jahrgangsstufe. Informationen über den genauen Zeitpunkt des Schulartwechsels der einzelnen Schüler liegen nicht vor, in der überwiegenden Zahl der Fälle dürfte der Schulartwechsel jedoch mit dem Übergang zum neuen Schuljahr erfolgen. Zwar wird im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten bei den von den Schulen abgehenden Schülern die Schulart erfasst, an die ein Schüler wechselt, nicht aber konkrete Angaben zur aufnehmenden Schule, sodass bei der aufnehmenden Schulart nicht nach dem Träger differenziert werden kann. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2655 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2655 Tabelle 1. Schulartwechsler von den staatlichen Gymnasien Regierungsbezirk - Geschlecht - Jahrgangsstufe Schulartwechsler1 im Zeitraum vom 02.10.2012 bis 01.10.2013 von den staatlichen Gymnasien an die Mittel-/Hauptschule an die Realschule an die Wirtschaftsschule an sonstige allg.bild. Schularten an die Fachoberschule Bayern 742 7.151 545 89 1.437 davon Oberbayern 313 2 913 148 39 610 Niederbayern 68 516 54 – 89 Oberpfalz 67 504 49 2 100 Oberfranken 46 535 63 9 132 Mittelfranken 99 1.023 109 15 150 Unterfranken 64 699 39 13 121 Schwaben 85 961 83 11 235 davon männlich 494 4 322 329 54 754 weiblich 248 2 829 216 35 683 davon aus Jahrgangsstufe 5 85 943 26 6 91 2.293 91 16 7 90 1.795 120 11 8 143 1.486 116 19 9 227 566 154 9 10 106 68 47 6 1.018 11 – – 1 2 388 12 – – – – 31 1 Ohne vorübergehende Wechsel an Schulen im Ausland; ohne Wechsel an andere als die aufgeführten beruflichen Schularten, da solche nicht separat von den Übertritten ins Berufsleben erfasst werden. Tabelle 2 gibt in identischer Struktur zu Tabelle 1 Auskunft über die Schüler, die im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen von den staatlichen Realschulen an andere allgemeinbildende Schularten wechselten. Tabelle 2. Schulartwechsler von den staatlichen Realschulen Regierungsbezirk - Geschlecht - Jahrgangsstufe Schulartwechsler1 im Zeitraum vom 02.10.2012 bis 01.10.2013 von den staatlichen Realschulen an die Mittel-/ Hauptschule an die Wirtschaftsschule an das Gymnasium an sonstige allg. bild. Schularten Bayern 4.181 621 759 96 davon Oberbayern 1.344 206 149 28 Niederbayern 481 56 34 4 Oberpfalz 362 36 38 4 Oberfranken 379 69 136 11 Mittelfranken 493 104 123 15 Unterfranken 439 79 181 16 Schwaben 683 71 98 18 davon männlich 2.955 373 266 64 weiblich 1.226 248 493 32 davon aus Jahrgangsstufe 5 557 98 20 6 731 102 59 19 7 977 179 16 21 8 1.082 187 19 18 9 759 133 7 14 10 75 20 560 4 1 Ohne vorübergehende Wechsel an Schulen im Ausland; ohne Übertritte an berufliche Schularten. Drucksache 17/2655 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatlichen Gymnasien im Schuljahr 2012/13 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen an staatlichen Realschulen im Schuljahr 2012/13 das „Vorrücken auf Probe“ gemäß Art. 53 Abs. 6 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Anspruch und wie viele davon haben die Probezeit bestanden bzw. nicht bestanden (bitte aufschlüsseln nach dem Grund Art. 53 Abs. 6 Satz 1 oder Art. 53 Abs. 6 Satz 2, der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? Die Anzahl der Schüler an staatlichen Realschulen und Gymnasien, die am Ende des Schuljahres 2012/13 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, denen aber das Vorrücken auf Probe auf Beschluss der Lehrerkonferenz gestattet wurde, ist in nachfolgender Tabelle 3 in Aufgliederung nach Geschlecht bzw. nach Jahrgangsstufe dargestellt. Der Grund für die Gewährung des Vorrückens auf Probe wird bei der summarischen Erhebung der Daten zu den auf Probe vorrückenden Schülern statistisch nicht erfasst. Über das Bestehen der frühestens am 15. Dezember endenden Probezeit liegen auf Basis der zum Stichtag 1. Oktober erhobenen Amtlichen Schuldaten keine Informationen vor. Tabelle 3. Schüler an den staatlichen Realschulen und Gymnasien, denen das Vorrücken auf Probe gestattet wurde Geschlecht - Jahrgangsstufe Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 an staatlichen Gymnasien , die am Ende des Schuljahres 2012/13 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, denen aber nach § 63 Abs. 2 GSO das Vorrücken auf Probe gestattet wurde Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9 an staatlichen Realschulen, die am Ende des Schuljahres 2012/13 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, denen aber nach § 58 Abs. 2 RSO das Vorrücken auf Probe gestattet wurde insgesamt 745 817 davon männlich weiblich 380 365 508 309 davon in Jahrgangsstufe 5 25 55 6 70 170 7 103 211 8 160 197 9 198 184 10 189 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 3 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat), der Jahrgangsstufe und dem Geschlecht)? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die gemäß Frage 5 die Probezeit nicht bestanden haben, wechselten anschließend die Schulart (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, nach der aufnehmenden Schulart und ihrer Trägerschaft (staatlich/privat) und der Jahrgangsstufe )? Für die in den Tabellen bei Frage 1 ausgewiesenen Schulartwechsler von den staatlichen Realschulen und Gymnasien werden bei der Erhebung der Abgängerdaten keine Merkmale darüber erfasst, ob der Abgänger zuvor auf Probe vorgerückt war und ggf. die Probezeit nicht bestanden hat. Daher kann die Frage auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht beantwortet werden. 7. An wie vielen staatlichen Realschulen wurden aufgrund einer Schülermehrung während des Schuljahrs Klassen geteilt, um übergroße Klassen zu vermeiden (bitte die jeweilige Schule und die entsprechende Jahrgangsstufe benennen)? Auf Grundlage der stichtagsbezogenen Amtlichen Schuldaten können keine Aussagen zu Klassenteilungen während des Schuljahres getroffen werden. Es gilt jedoch zu beachten , dass den staatlichen Realschulen für jedes Schuljahr abhängig von der Schülerzahl ein Budget an Lehrerwochenstunden zugeteilt wird. Im Rahmen dieses Budgets entscheidet die Schulleitung in eigener Verantwortung über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Klassen. Zur Vermeidung von übergroßen Klassen sind mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen keine Klassen mit 34 oder mehr Schülern einzurichten. Zudem ist nach Möglichkeit die Bildung von Klassen mit 33 Schülern zu vermeiden. Die Schulleitungen der staatlichen Realschulen berücksichtigen , soweit möglich, bereits bei der Klassenbildung während der Planung für das folgende Schuljahr den zu erwartenden Zuwachs an Schülern innerhalb des Schuljahres . Deshalb können auch während des laufenden Schuljahres zugehende Schüler in bereits bestehende Klassen integriert werden. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass insbesondere vonseiten der Erziehungsberechtigten oftmals darum gebeten wird, die Auflösung einer Klasse mit 34 Schülerinnen und Schülern und damit eine Trennung der Klassengemeinschaft während des laufenden Schuljahres nicht vorzunehmen.