Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 13.05.2014 Überwachung von Handel und Anwendung illegaler Pflanzenschutzmittel Der Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln ist nach Einschätzung von EUROPOL einer der am schnellsten wachsenden Bereiche der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union. Die in illegalen Pestiziden häufig enthaltenen gefährlichen Substanzen belasten grenzüberschreitend Natur und Umwelt, schädigen Anwender und Verbraucher und sind auch ein wirtschaftliches Risiko für die seriösen Hersteller. In Deutschland waren nach Auskunft der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/14727) in den Jahren 2008 bis 2012 siebzehn Prozent der im Rahmen des Pflanzenschutzkontrollprogramms untersuchten Proben wegen fehlerhafter Wirkstoffgehalte, fehlerhafter Beistoffgehalte oder unzulässiger Verunreinigungen nicht verkehrsfähig, also illegal . Die Proben stammten im Wesentlichen aus dem Groß- und Einzelhandel, kaum von Anwendern und nicht von Betrieben der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion/Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Transport. Die Kontrolle der Herstellungs-, Handels- und Anwenderebene einschließlich der Einführer und Ausführer (Verkehrs- und Anwendungskontrollen ) obliegt den Ländern. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. Wie viele Betriebe unterliegen den seit fünf Jahren bestehenden Kontrollverpflichtungen nach Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? a) Wie viele Verkehrs- und Anwendungskontrollen wurden im Jahr 2012 und im Jahr 2013 durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? b) Wie viele Betriebe sind jeweils den im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereichen Produktion/Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung , Lagerung, Transport, Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zuzuordnen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? c) Wie viele Verkehrs- und Anwendungskontrollen entfallen im Jahr 2012 und im Jahr 2013 jeweils auf Betriebe der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion/Formulierung, Verpackung , Kennzeichnung, Lagerung, Transport, Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis )? d) Wie viele Funde von Pflanzenschutzmitteln waren jeweils in Betrieben der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion/Formulierung , Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Transport, Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wegen fehlerhafter Wirkstoffgehalte, fehlerhafter Beistoffgehalte oder unzulässiger Verunreinigungen nicht verkehrsfähig, also illegal (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? 2. Gibt es auf Bundes- oder Landesebene Leitlinien oder einheitliche Vorgaben zu Qualität, Umfang und Durchführung der Kontrollen in den Betrieben der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion/Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Transport von Pflanzenschutzmitteln ? 3. Auf welche Weise erlangen die für die Überwachung zuständigen Behörden Kenntnis vom Transport nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel, die zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland bestimmt sind? a) Auf welche Weise werden Transporte nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel, die zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland bestimmt sind, überwacht? b) Auf welche Weise werden die für die Überwachung zuständigen Behörden der Nachbarbundesländer oder anderer Mitgliedstaaten benachrichtigt, wenn ein Transport nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel deren Gebiet erreicht? c) Auf welche Weise wird der Internethandel von Pflanzenschutzmitteln überwacht? 4. Hält die Staatsregierung die gegenwärtige Ressourcenausstattung der zuständigen Behörden für ausreichend , um den gesetzlichen Anforderungen an die Überwachung des Verkehrs und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu genügen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2657 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2657 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.07.2014 1. Wie viele Betriebe unterliegen den seit fünf Jahren bestehenden Kontrollverpflichtungen nach Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? Die Kontrollverpflichtungen nach Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 umfassen grundsätzlich Betriebe für verschiedene Bereiche, wie z. B. die Produktion, Verpackung , Kennzeichnung, den Transport oder aber auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Rechtsvorschriften , wonach die Betriebe sämtlicher Bereiche zu erfassen sind, existieren weder auf EU- noch auf nationaler Ebene. Insofern kann hierzu keine allumfängliche Aussage getroffen werden. a) Wie viele Verkehrs- und Anwendungskontrollen wurden im Jahr 2012 und im Jahr 2013 durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1.522 und im Jahr 2013 insgesamt 1.496 Verkehrs- und Anwendungskontrollen durchgeführt. Die Aufschlüsselung der Kontrollen nach Regierungsbezirk und Landkreis sind in den Anlagen jeweils für das Jahr 2012 in Spalte 2 und für das Jahr 2013 in Spalte 3 dargestellt. b) Wie viele Betriebe sind jeweils den im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereichen Produktion/Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Transport, Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zuzuordnen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? – Für die Bereiche Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Transport bestehen keine Anzeigepflichten oder Erhebungen zur Anzahl der Betriebe. – Für den Bereich Produktion/Formulierung befinden sich gemäß Meldung der Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zwei Betriebe in Bayern. Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Regierungsbezirk und Landkreis wird auf die Anlagen – jeweils Spalte 4 – verwiesen. – Für den Bereich der Vermarktung bzw. des Handels besteht gemäß § 24 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) eine Anzeigepflicht für das Inverkehrbringen , Einführen oder innergemeinschaftliche Verbringen von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken . In Bayern haben 2.645 Betriebe ihre Tätigkeit bei der zuständigen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) angezeigt. Die Aufschlüsselung nach Regierungsbezirk und Landkreis ist in den Anlagen jeweils in Spalte 5 dargestellt. – Für den Bereich der Verwendung bestehen keine umfassenden Anzeigepflichten oder Erhebungen für landwirtschaftliche , gärtnerische bzw. forstwirtschaftliche Betriebe oder aber für Verwendungen im kommunalen und privaten Bereich. Insofern sind keine abschließenden Aussagen über die betroffenen Betriebe möglich. c) Wie viele Verkehrs- und Anwendungskontrollen entfallen im Jahr 2012 und im Jahr 2013 jeweils auf Betriebe der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion/ Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung , Transport, Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? – Produktion/Formulierung – Verpackung – Kennzeichnung – Lagerung – Transport Keine Kontrollen in den Jahren 2012 und 2013, da keine Hinweise auf einen Verstoß gegen die pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen vorlagen. – Vermarktung 2012: 496 Kontrollen (siehe Anlagen jeweils Spalte 6) 2013: 459 Kontrollen (siehe Anlagen jeweils Spalte 7) – Verwendung 2012: 1.026 Kontrollen (siehe Anlagen jeweils Spalte 8) 2013: 1.037 Kontrollen (siehe Anlagen jeweils Spalte 9) d) Wie viele Funde von Pflanzenschutzmitteln waren jeweils in Betrieben der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion /Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Transport, Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wegen fehlerhafter Wirkstoffgehalte, fehlerhafter Beistoffgehalte oder unzulässiger Verunreinigungen nicht verkehrsfähig , also illegal (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Landkreis)? Im Jahr 2012: Ein Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb des Bereiches Vermarktung. Die Aufschlüsselung nach Regierungsbezirk und Landkreis ist in den Anlagen jeweils in Spalte 10 dargestellt . Im Jahr 2013: Zwei Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb des Bereiches Vermarktung. Die Aufschlüsselung nach Regierungsbezirk und Landkreis ist in den Anlagen jeweils in Spalte 11 dargestellt . 2. Gibt es auf Bundes- oder Landesebene Leitlinien oder einheitliche Vorgaben zu Qualität, Umfang und Durchführung der Kontrollen in den Betrieben der im Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genannten Bereiche Produktion/Formulierung, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung und Transport von Pflanzenschutzmitteln? Zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde von den Ländern unter Mitwirkung des Bundes im Jahr 2004 das sog. Pflanzenschutz -Kontrollprogramm etabliert. Das geschäftsführende BVL arbeitet hierbei mit einer Expertengruppe der Länder Empfehlungen für einheitliche Standards in Form eines Handbuchs aus und koordiniert das Kontrollprogramm. Das Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm beinhaltet u. a. Aussagen über die verschiedenen Rechtsvorschriften und Kontrollbereiche, Vorgaben zu den einzelnen Prüftatbeständen und Hinweise zur Berichterstattung. Weitergehende Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sowie das aktuelle Handbuch können über die Internetadresse http://www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm abgerufen wer den. Drucksache 17/2657 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Auf welche Weise erlangen die für die Überwachung zuständigen Behörden Kenntnis vom Transport nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel, die zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland bestimmt sind? a) Auf welche Weise werden Transporte nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel, die zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland bestimmt sind, überwacht? b) Auf welche Weise werden die für die Überwachung zuständigen Behörden der Nachbarbundesländer oder anderer Mitgliedstaaten benachrichtigt, wenn ein Transport nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel deren Gebiet erreicht? Die Fragestellungen beziehen sich z. T. auf die sogenannten Transit- oder Durchfuhrtransporte, deren Überwachung in erster Linie durch die dafür zuständigen Behörden, wie z. B. das Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) oder aber durch den Zoll erfolgt. So wirken nach § 61 PflSchG das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zolldienststellen u. a. bei der Überführung von Pflanzenschutzmitteln in den freien Verkehr mit. Zur Verbesserung des internen Informationsaustausches wurde eine „Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zollstellen und der für Pflanzenschutzmittelkontrollen zuständigen Behörden“ (s. Elektronische Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung, EVSF -Nachrichten N 37 2012 vom 7. August 2012) erarbeitet. Darüber hinaus können die in Rede stehenden Transporte im Einzelfall auch im Rahmen polizeilicher (Verkehrs-) Kontrollen gegenständlich werden. Eine generelle Überwachung entsprechender Transporte erfolgt insoweit nicht. Vielmehr sind entsprechende Maßnahmen bei einem konkreten Verdachtsfall einzuleiten; d. h. wenn Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften vorliegen. Dabei wird die Ware ggf. kontrolliert und festgesetzt, bis die Herkunft und der Absatzweg geklärt sind. Kenntnis von solchen Transporten erlangen die Pflanzenschutzdienste der Länder im Allgemeinen durch eigene (Routine-)Kontrollen, durch Hinweise der Pflanzenschutzdienste anderer Bundesländer oder anderer Mitgliedstaaten und durch Hinweise der Zollstellen gemäß der gemeinsamen Handlungsanleitung. Zwischen den beteiligten Behörden findet hierbei i. d. R. ein unmittelbarer Informationsaustausch statt, um ein möglichst rasches und effizientes Vorgehen zu erlauben. c) Auf welche Weise wird der Internethandel von Pflanzenschutzmitteln überwacht? Derzeit ist noch nicht bekannt, welche Bedeutung dem Handel mit Pflanzenschutzmitteln über das Internet tatsächlich beizumessen ist. So ist auch die Überwachung des Handels über das Internet – bedingt durch die Besonderheiten dieses Vermarktungsweges – generell mit Problemen behaftet. Die Überwachungstätigkeit bezieht sich daher derzeit im Wesentlichen auf die Prüfung und Verfolgung angezeigter Verstöße. Um den illegalen Handel gezielter bekämpfen zu können, wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor Kurzem eine Task Force beim BVL eingerichtet. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln über das Internet ist ein Schwerpunktthema der Task Force „Illegaler Handel“. Diese prüft aktuell, ob und ggf. auf welche Weise der Handel im Internet effektiv überwacht werden kann. Zu diesem Zweck ist im Oktober des Jahres 2014 ein Treffen der Task Force mit Vertretern der „Bund-Länder Kontrollstelle Internethandel/G@ZIELT“ in Berlin vorgesehen. Dabei soll auch das bereits bestehende System der Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen durch das BVL vorgestellt werden. Daneben steht zur Diskussion, den Internethandel mit Pflanzenschutzmitteln ggf. für das Jahr 2016 als bundesweiten Kontrollschwerpunkt festzulegen (siehe auch Antwort zu Frage 2). 4. Hält die Staatsregierung die gegenwärtige Ressourcen -Ausstattung der zuständigen Behörden für ausreichend, um den gesetzlichen Anforderungen an die Überwachung des Verkehrs und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in qualitativer Hinsicht zu genügen? Die Ressourcen-Ausstattung der zuständigen Pflanzenschutzbehörden in Bayern zur Überwachung des Verkehrs und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ebene des klassischen Landhandels wird in qualitativer Hinsicht generell als ausreichend angesehen. Vor dem Hintergrund des internationalen Handels sowie des freien Warenverkehrs innerhalb des europäischen Binnenmarktes sind aber die Rechtsgrundlagen, die Organisationsstrukturen und die Ressourcen-Ausstattung insbesondere zur Überwachung des Streckengeschäfts und des Internets unbefriedigend. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2657 Anlage 1: Aufschlüsselung der Zahlen nach Regierungsbezirken Spalte1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 Spalte 10 Spalte 11 Regierungsbezirk Zu Frage 1. a) Kontrollen 2012 (Summe) Zu Frage 1. a) Kontrollen 2013 (Summe) Zu Frage 1. b) Produktion Zu Frage 1. b) Vermarktung Zu Frage 1. c) *1) PSM-V- Kontrollen 2012 Zu Frage 1. c) PSM-VKontrollen 2013 Zu Frage 1. c) *2) PSM-A- Kontrollen 2012 Zu Frage 1. c) PSM-AKontrollen 2013 Zu Frage 1. d) Beanstandungen 2012 Zu Frage 1. d) Beanstandungen 2013 Oberfranken 145 162 0 274 46 46 99 116 0 0 Mittelfranken 188 180 0 291 50 62 138 118 0 0 Unterfranken 192 177 1 192 75 49 117 128 0 0 Schwaben 215 178 0 494 63 38 152 140 0 0 Oberpfalz 192 179 0 252 61 56 131 123 0 0 Oberbayern 386 416 1 780 131 139 255 277 1 0 Niederbayern 204 204 0 362 70 69 134 135 0 2 *1) PSM-V-Kontrolle = Pflanzenschutzmittel-Verkehrskontrolle *2) PSM-A-Kontrolle = Pflanzenschutzmittel-Anwendungskontrolle Anlage 2: Aufschlüsselung der Zahlen nach Landkreisen Seite 1 / 5 Spalte1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Spalte 9 Spalte 10 Spalte 11 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Zu Frage 1. a) Kontrollen 2012 (Summe) Zu Frage 1. a) Kontrollen 2013 (Summe) Zu Frage 1. b) Produktion Zu Frage 1. b) Vermarktung Zu Frage 1. c) *1) PSM-V- Kontrollen 2012 Zu Frage 1. c) PSM-VKontrollen 2013 Zu Frage 1. c) *2) PSM-A- Kontrollen 2012 Zu Frage 1. c) PSM-AKontrollen 2013 Zu Frage 1. d) Beanstandungen 2012 Zu Frage 1. d) Beanstandungen 2013 Aichach-Friedberg 37 24 0 40 4 7 33 17 0 0 Altötting 21 13 0 25 6 0 15 13 0 0 Amberg-Sulzbach 16 35 0 22 9 2 7 33 0 0 Ansbach 56 39 0 55 10 13 46 26 0 0 Aschaffenburg 14 8 0 22 9 4 5 4 0 0 Augsburg 30 19 0 65 5 2 25 17 0 0 Bad Kissingen 12 4 0 11 9 0 3 4 0 0 Bad TölzWolfratshausen 2 4 0 20 0 4 2 0 0 0 Bamberg 18 30 0 28 2 10 16 20 0 0 Bayreuth 25 31 0 31 5 4 20 27 0 0 Berchtesgadener Land 3 4 0 29 0 3 3 1 0 0 Cham 26 11 0 28 5 7 21 4 0 0 Coburg 8 13 0 20 5 4 3 9 0 0 Dachau 14 13 0 32 4 3 10 10 0 0 Deggendorf 19 23 0 39 12 7 7 16 0 0 Dillingen a. d. Donau 12 17 0 45 1 4 11 13 0 0 Dingolfing-Landau 30 24 0 45 7 6 23 18 0 0 Donau-Ries 34 43 0 53 14 9 20 34 0 0 Ebersberg 16 30 0 25 3 11 13 19 1 0 Eichstätt 33 18 0 28 10 6 23 12 0 0 Erding 16 30 0 38 6 9 10 21 0 0 Erlangen-Höchstadt 11 13 0 25 4 4 7 9 0 0 Forchheim 29 28 0 25 3 5 26 23 0 0 Freising 25 50 0 25 8 4 17 46 0 0 Freyung-Grafenau 0 2 0 17 0 2 0 0 0 0 Fürstenfeldbruck 9 10 0 24 4 2 5 8 0 0 Fürth 13 14 0 18 0 6 13 8 0 0 GarmischPartenkirchen 11 0 0 24 11 0 0 0 0 0 Günzburg 9 9 0 36 1 1 8 8 0 0 Haßberge 9 11 0 13 3 0 6 11 0 0 Hof 19 16 0 28 8 4 11 12 0 0 Kelheim 31 39 0 33 6 7 25 32 0 0 Kitzingen 41 41 0 19 4 8 37 33 0 0 Kronach 9 3 0 22 8 1 1 2 0 0 Kulmbach 10 2 0 26 2 0 8 2 0 0 Landsberg a. Lech 16 6 0 31 3 0 13 6 0 0 Landshut 72 24 0 48 15 8 57 16 0 0 Lichtenfels 8 15 0 29 3 5 5 10 0 0 Lindau (Bodensee) 26 26 0 17 2 0 24 26 0 0 Main-Spessart 17 21 0 25 7 4 10 17 0 0 Miesbach 2 9 0 19 0 6 2 3 0 0 Miltenberg 13 7 0 13 7 4 6 3 0 0 Mühldorf a. Inn 29 35 0 35 1 19 28 16 0 0 Drucksache 17/2657 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 München 19 15 0 51 8 5 11 10 0 0 Neuburg-Schrobenhausen 27 26 0 45 7 12 20 14 0 0 Neumarkt i. d. OPf. 27 31 0 34 10 14 17 17 0 0 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 34 23 0 33 17 8 17 15 0 0 Neustadt a. d. Waldnaab 15 10 0 27 5 4 10 6 0 0 Neu-Ulm 16 6 0 39 7 2 9 4 0 0 Nürnberger Land 12 16 0 26 1 7 11 9 0 0 Oberallgäu 7 2 0 31 3 2 4 0 0 0 Ostallgäu 9 3 0 49 9 1 0 2 0 0 Passau 24 29 0 58 9 15 15 14 0 0 Pfaffenhofen a. d. Ilm 16 18 1 35 1 3 15 15 0 0 Regen 3 3 0 21 3 1 0 2 0 0 Regensburg 54 37 0 35 8 5 46 32 0 0 Rhön-Grabfeld 8 8 0 14 5 5 3 3 0 0 Rosenheim 63 49 0 65 32 21 31 28 0 0 Roth 24 23 0 31 7 3 17 20 0 0 Rottal-Inn 11 15 0 33 9 5 2 10 0 0 Schwandorf 22 34 0 38 8 12 14 22 0 0 Schweinfurt 24 29 0 27 8 11 16 18 0 0 Starnberg 1 5 0 30 0 1 1 4 0 0 Straubing-Bogen 3 34 0 36 1 12 2 22 0 2 Tirschenreuth 21 10 0 27 6 3 15 7 0 0 Traunstein 27 66 0 63 3 22 24 44 0 0 Unterallgäu 25 23 0 54 7 9 18 14 0 0 Weilheim-Schongau 9 3 0 25 4 2 5 1 0 0 WeißenburgGunzenhausen 16 16 0 17 6 1 10 15 0 0 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 8 10 0 23 4 5 4 5 0 0 Würzburg 39 34 1 24 12 2 27 32 0 0 Amberg, St 6 0 0 8 5 0 1 0 0 0 Ansbach, St 2 11 0 4 1 2 1 9 0 0 Aschaffenburg, St 4 5 0 5 2 5 2 0 0 0 Augsburg, St 2 4 0 35 2 1 0 3 0 0 Bamberg, St 2 7 0 11 2 4 0 3 0 0 Bayreuth, St 4 4 0 9 1 3 3 1 0 0 Coburg, St 4 1 0 12 2 1 2 0 0 0 Erlangen, St 3 5 0 14 1 3 2 2 0 0 Fürth, St 3 8 0 15 0 7 3 1 0 0 Hof, St 1 2 0 10 1 0 0 2 0 0 Ingolstadt, St 6 7 0 21 6 5 0 2 0 0 Kaufbeuren, St 0 1 0 8 0 0 0 1 0 0 Kempten (Allgäu), St 8 1 0 9 8 0 0 1 0 0 Landshut, St 4 2 0 9 3 1 1 1 0 0 Memmingen, St 0 0 0 13 0 0 0 0 0 0 München, St 16 4 0 81 12 0 4 4 0 0 Nürnberg, St 13 12 0 46 3 8 10 4 0 0 Passau, St 1 2 0 9 1 1 0 1 0 0 Regensburg, St 1 9 0 19 1 7 0 2 0 0 Rosenheim, St 5 1 0 9 2 1 3 0 0 0 Schwabach, St 1 0 0 7 0 0 1 0 0 0 Schweinfurt, St 3 3 0 6 3 3 0 0 0 0 Straubing, St 6 7 0 14 4 4 2 3 0 0 Weiden i. d. OPf., St 4 2 0 14 4 2 0 0 0 0 Würzburg, St 8 6 0 13 6 3 2 3 0 0 *1) PSM-V-Kontrolle = Pflanzenschutzmittel-Verkehrskontrolle *2) PSM-A-Kontrolle = Pflanzenschutzmittel-Anwendungskontrolle