Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 17.06.2014 Tiere im Einzelhandel I „Aktion Teichfische!!!! – Nimm 2 – Zahl 1!!!“ oder „Superschnäppchen – Kuschelhasen zu einmalig günstigem Preis“ – derartige und ähnliche Angebote werden regelmäßig von den Baumärkten den Kundinnen und Kunden offeriert. Nach wie vor reicht das Sortiment der Baumärkte von Fischen über Reptilien bis zu kleinen Haustieren und das, obwohl die bayerischen Tierheime aus allen Nähten platzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache an sich, dass Baumärkte neben Bohrmaschinen, Tapetenkleister , Lampen, Heimwerkerzubehör etc. auch Tiere im Angebot haben? a) Ist es aus Sicht der Staatsregierung (ethisch) vertretbar , dass lebendige Tiere wie tote Gegenstände zu Schnäppchenpreisen in Baumärkten erhältlich sind? b) Haben Tiere einen Preis, und wenn ja, wie wird der bemessen? Haben Tiere nicht einen Wert? c) Erachtet es die Staatsregierung für richtig, wenn Märkte mit Tieren handeln, deren fachliche Ausrichtung woanders liegt? d) Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Tatsache , dass Baumärkte mit Klein-/Heimtieren handeln, obwohl die bayerischen Tierheime aus allen Nähren platzen und dort vor allem im Bereich kleiner Heimtiere starke Zuwachszahlen zu beobachten sind? 2. Gedenkt die Staatsregierung dagegen etwas zu unternehmen , dass nicht noch länger Kaninchen, Hamster, Ratten, Fische, Vögel, Reptilien etc. neben dem Baumaterial zu finden sind? Wenn ja, was konkret? Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 09.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–d): Da sich die Teilfragen zu Frage 1 stark überschneiden, wird auf die Frage insgesamt geantwortet. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die behauptete, angeblich regelmäßige Werbung mit Tieren zu Schnäppchenpreisen durch Baumärkte weder der Staatsregierung noch dem von hierzu befragten Handelsverband Bayern bekannt ist. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass es solche Werbung bereits gegeben hat oder gibt. Soweit sie vorkommt, wäre sie ethisch fragwürdig. Sollten der Abgeordneten konkrete Fälle in Bayern tatsächlich bekannt sein, wäre das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie dankbar für die Benennung der Fälle und würde auf die betroffenen Unternehmen mit dem Ziel einwirken, auf solche Werbung zu verzichten. Beim Handel mit lebenden Tieren im Einzelhandel kommt es in erster Linie darauf an, dass Tier- und Artenschutzbestimmungen eingehalten werden. Allein dies ist für das Tierwohl ausschlaggebend. Nicht von Bedeutung ist hingegen, ob Unternehmen oder Betriebe neben Tieren mit bestimmten anderen Sortimenten handeln oder nicht, solange hierdurch das Wohlbefinden der Tiere nicht beeinträchtigt wird. Unabhängig von der Frage nach ethischen Maßstäben für den Umgang entstehen auf dem Markt ein Preis für Tiere, die ge- und verkauft werden, ein Marktpreis. Dieser Preis ist gerade bei Tieren oft kein Maßstab für die subjektive Wertschätzung , die Tieren entgegengebracht wird. Die schwierige Situation der bayerischen Tierheime hat viele Ursachen, darunter natürlich auch das bedauerliche Aussetzen von nicht mehr erwünschten Tieren durch Bürgerinnen und Bürger oder aber auch Krankheit und/oder Tod der Tierhalterin oder des Tierhalters. Der Verkauf von Tieren auch durch Baumärkte dürfte zur angespannten Situation der Tierheime insgesamt nur beschränkt beitragen. Zu 2.: Einen akuten Anlass zu einer weiteren gesetzlichen Regulierung des Einzelhandels mit Tieren wird vonseiten der Staatsregierung derzeit nicht gesehen. Die Gründe ergeben sich aus der Antwort zu Frage 1. Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene sieht im Übrigen weitere Verbesserungen im Tierschutz vor, etwa die Förderung der Sachkunde der Tierhalter. Die Diskussion über einzelne Maßnahmen ist jedoch nicht abgeschlossen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2660 Bayerischer Landtag