Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.04.2014 Stand der bayerisch-tschechischen Beziehungen zehn Jahre nach dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union Am 01.05.2014 jährt sich der EU-Beitritt der Tschechischen Republik zum 10. Mal. Dieses Jubiläum ist ein guter Anlass, Bilanz zu ziehen und die bayerisch-tschechische Zusammenarbeit auf den unterschiedlichen Gebieten unter die Lupe zu nehmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich der Stand des Tschechischunterrichts an bayerischen Schulen hinsichtlich der Zahlen an Schülerinnen und Schülern, die Tschechisch lernen, im letzten und im laufenden Schuljahr verändert (aufgeschlüsselt nach Schulen)? a) Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im laufenden Schuljahr an einem Schüleraustausch mit Tschechien teil (aufgeschlüsselt nach Schulen)? b) Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der tschechischen Sprache zu fördern? 2. Gibt es Pläne, ein Deutsch-Tschechisches Gymnasium in Bayern zu gründen, an dem ähnlich wie beim Deutsch-Tschechischen Gymnasium in Pirna ein Doppel -Abitur erworben werden kann? a) Wenn ja, wie weit sind die Planungen gediehen und wann und wo könnte diese Schule eröffnet werden? b) Wenn nein, was spricht gegen diese Idee? 3. Welche Angebote gibt es für Erwachsene und Jugendlich außerhalb der Schule Tschechisch zu lernen und an einem Austausch mit der Tschechischen Republik teilzunehmen? a) Welche zertifizierten Abschlusszeugnisse, die Erwachsene und Jugendliche außerhalb der Schule erwerben können, wenn sie an einem Sprachkurs teilnehmen, gibt es? b) Welche Angebote gibt es auf Initiative von Firmen oder bei den Agenturen für Arbeit, um Tschechisch zu lernen , damit Arbeitnehmerinnen und Arbeiter ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können? 4. Welche Möglichkeiten gibt es von bayerischer Seite, um Schüleraustausche und andere Austausche mit der Tschechischen Republik finanziell zu unterstützen ? a) Von wie vielen Personen, die an Austauschen teilnah- men wurde diese Unterstützung in Anspruch genommen ? b) Welche Arten von Austauschen (zum Beispiel Schüleraustausche , Austausche unter Partnerstädten) werden mit solchen Geldern unterstützt? 5. Welche Projekte können wann durch das ETZ-Förderprogramm unterstützt werden? 6. Wie unterscheidet sich das ETZ-Förderprogramm vom Ziel-3-Programm-Bayern-Tschechien? a) Warum sind für das ETZ-Förderprogramm nur 103 Millionen und damit 8 Millionen weniger als für das Ziel- 3-Programm-Bayern-Tschechien vorgesehen? b) Welche Projekte erhielten 2013 durch das Ziel-3-Programm Bayern-Tschechien eine Unterstützung? 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Ergebnissen des von der Firma Intraplan Consult GmbH erarbeiteten und im März 2014 vorgestellten Gutachtens zur Donau-Moldau-Bahn? a) Welchen Zeithorizont hält die Staatsregierung für realistisch , um den Ausbau der Schienenverbindung über Furth im Wald zu optimieren? b) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, dieses Bahnprojekt als europäisches TEN-Programm zu realisieren? 8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Probleme bei der Zusammenarbeit der Kriminalitätsbekämpfung von Bayern und der Tschechischen Republik zum Beispiel beim Datenaustausch zu beheben? a) Was wird getan, um die Sprachbarriere bei Zusammenarbeit der Bayerischen und Tschechischen Polizei zu verringern? b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um das Einschmuggeln von Crystal Meth und anderen Drogen so gut wie möglich zu unterbinden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.07.2014 Die oben bezeichnete Schriftliche Anfrage wird nach Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWI) sowie dem Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2661 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2661 Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich der Stand des Tschechischunterrichts an bayerischen Schulen hinsichtlich der Zahlen an Schülerinnen und Schülern, die Tschechisch lernen , im letzten und im laufenden Schuljahr verändert (aufgeschlüsselt nach Schulen)? Die Förderung der Fremdsprache Tschechisch als Unterrichtsfach ist ein wichtiges Anliegen der bayerischen Bildungspolitik . Besonders hervorzuheben ist der Erfolg von Tschechisch in der Realschule, in der sich seit dem Schuljahr 2006/2007 die Zahl der Tschechisch Lernenden mehr als verdoppelt hat. Besonders stark vertreten sind hierbei die Schulen in den Regierungsbezirken entlang der gemeinsamen Grenze mit der Tschechischen Republik. Die Anzahl von ca. 600 Tschechisch Lernenden an den Realschulen hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Die Anmeldungen für das internationale Tschechisch-Zertifikat der Universität Prag sind erneut gestiegen. An den Gymnasien wird Tschechisch als Wahlunterricht angeboten. Auch hier sind in erster Linie die Gymnasien im grenznahen Raum aktiv. Bei Schülerinnen und Schülern, die deutlich häufiger als Realschulabsolventinnen und -absolventen nach dem Schulabschluss als Studierende und Berufstätige ihre Heimatregion verlassen, ist die Bereitschaft zum Erlernen der Nachbarsprache jedoch weniger stark ausgeprägt. Die Teilnehmerzahlen bewegen sich hier in einem zweistelligen Bereich. Tschechisch wird an den beruflichen Schulen in Bayern ganz überwiegend als Wahlunterricht und im Rahmen von Projekten und Schulpartnerschaften vermittelt. Bei den Auszubildenden in der Grenzregion finden Wahlfachangebote gute Resonanz. So wird z. B. an der Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement Wiesau oder am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Waldkirchen Tschechisch als Wahlpflichtfach bzw. Wahlfach angeboten. Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es am Schulstandort Weiden eine Staatliche Fachakademie für Fremdsprachenberufe, die die Ausbildung auch für Tschechisch anbietet. Amtliche Zahlen zu den Tschechisch Lernenden in den übrigen Schularten werden nicht erhoben. Schulart 2012/13 2013/14 Realschule 612 565 Gymnasium 57 46 Berufsschule 74 70 Berufsfachschule 17 70 Fachakademie 27 34 a) Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im laufenden Schuljahr an einem Schüleraustausch mit Tschechien teil (aufgeschlüsselt nach Schulen )? Die Zahlen der Austauschschüler an einem Schüleraustausch mit der Tschechischen Republik ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Aus der Sicht bayerischer Schulen ist die Tschechische Republik für Schulpartnerschaften und Schüleraustauschmaßnahmen nach Frankreich und in etwa gleichauf mit Italien zahlenmäßig das zweitwichtigste Partnerland. Die angegebenen Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2011/2012; sie sind die aktuellsten vorliegenden Zahlen. Zahlen zum Schuljahr 2013/2014 liegen derzeit nicht vor. Schulart Grund-/ Mittelschule Realschule Gymnasium Berufsschule Berufsfach - schule Austausch - schüler 1.960 1.040 1.630 412 81 Schulart Wirt- schaftsschule Fachakade - mie Fachober - schule Förderschule Summe Austausch - schüler 97 54 227 90 5.591 b) Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der tschechischen Sprache zu fördern? Die Staatsregierung verfolgt eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Attraktivität des Tschechischunterrichts im Schulbereich zu erhöhen. Die wichtigsten sind: • Für den Realschulbereich wurde in Zusammenarbeit mit der Prager Karls-Universität ein Tschechisch-Zertifikat für die Niveaustufen A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) entwickelt. Die Zertifikatsprüfungen werden an den Schulen vorbereitet und abgenommen. • Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) entwickelt in Zusammenarbeit mit tschechischen Pädagoginnen Unterrichtsmaterialien für den Tschechischunterricht an Realschulen. • An der Realschule Wunsiedel hat Tschechisch den Status eines Wahlpflichtfaches. • Fremdsprachenassistentinnen aus der Tschechischen Republik gestalten an drei Schulstandorten (Wunsiedel, Vohenstrauß, Waldsassen) den Tschechischunterricht mit und motivieren so die Schülerinnen und Schüler, die Nachbarsprache zu erlernen. • Für die Realschulen der Regierungsbezirke Niederbayern , Oberpfalz und Mittelfranken gibt es zwischen 2014 und 2016 Tschechisch-Workshops an bayerischen Schullandheimen . • Die staatlichen Gymnasien erhalten einen Lehrpersonalbudgetzuschlag , um vermehrt Tschechischunterricht im Wahlbereich anbieten zu können. Im Schuljahr 2014/2015 soll mit dieser Förderung an vier bayerischen Gymnasien in der Nähe zur Tschechischen Republik (Wunsiedel, Zwiesel, Freyung und Tirschenreuth) Tschechischunterricht stattfinden. 2. Gibt es Pläne, ein Deutsch-Tschechisches Gymnasium in Bayern zu gründen, an dem ähnlich wie beim Deutsch-Tschechischen Gymnasium in Pirna ein Doppel-Abitur erworben werden kann? a) Wenn ja, wie weit sind die Planungen gediehen und wann und wo könnte diese Schule eröffnet werden? b) Wenn nein, was spricht gegen diese Idee? Nein, es gibt keine derartigen Pläne. Tschechischunterricht kann an bayerischen Gymnasien im Wahl- und Wahlpflichtbereich angeboten werden. Das Interesse auf Schülerseite ist trotz intensiver Bemühungen (z. B. zeitlich begrenzte Fördermaßnahme durch Budgetzuschläge für Wahlunterrichtsangebote in den Grenzlandkreisen ) als gering zu bezeichnen. Im Wahlpflichtbereich wird Drucksache 17/2661 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Tschechisch als spät beginnende Fremdsprache nicht nachgefragt . Hier hätten die Schülerinnen und Schüler bereits die Möglichkeit, nach drei Unterrichtsjahren in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 die mündliche Abiturprüfung im Fach Tschechisch abzulegen und Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachzuweisen. Von dieser Möglichkeit wird allerdings bislang kein Gebrauch gemacht. Für einen binationalen Bildungsgang wären Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die mindestens denen einer fortgeführten Fremdsprache (GeR-Niveau B2) entsprächen. Wie Chinesisch, Japanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch und Türkisch wird Tschechisch an bayerischen Gymnasien nur als spät beginnende, nicht aber als 3. Fremdsprache angeboten. Gegen die Einführung weiterer fortgeführter Fremdsprachen sprechen 1. aus schulorganisatorischer Sicht die Zersplitterung von Lerngruppen mit negativen Auswirkungen bei Klassenbildung und Stundenplangestaltung, 2. aus Schüler- und Elternsicht die Einschränkung der bayern - bzw. deutschlandweiten Mobilität bei einem Schulwechsel und 3. das Fehlen von Lehrplänen und Lehrwerken. Die für ein Doppel-Abitur erforderlichen Voraussetzungen sind also derzeit in vielerlei Hinsicht nicht gegeben und können auch in absehbarer Zeit nicht geschaffen werden. 3. Welche Angebote gibt es für Erwachsene und Jugendliche , außerhalb der Schule Tschechisch zu lernen und an einem Austausch mit der Tschechischen Republik teilzunehmen? In der Erwachsenenbildung ist das Angebot der bayerischen Volkshochschulen zum Erlernen von Tschechisch hervorzuheben . Im Jahr 2013 haben 63 Volkshochschulen Tschechisch -Sprachkurse durchgeführt. Es fanden insgesamt 343 Tschechisch-Kurse bzw. -Veranstaltungen an bayerischen Volkshochschulen mit 2.691 Teilnehmern statt. Bemerkenswert ist das finanzielle Engagement des Bezirks Oberpfalz; der Bezirk fördert Tschechisch-Anfängerkurse an Volkshochschulen in der Oberpfalz mit 40 € pro Teilnehmer. Angebote zum außerschulischen Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik werden vom Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem mit Sitz in Regensburg und Pilsen vermittelt. Das Tandembüro in Regensburg verwaltet die Fördermittel der Kinder- und Jugendpläne des Bundes und der Länder Bayern und Sachsen sowie Sondermittel der Tschechischen Republik. Die Maßnahmen gliedern sich • in Angebote des außerschulischen Jugendaustauschs und • in Angebote an Jugendliche in der beruflichen Erstaus- bildung, die ein (mindestens zweiwöchiges) freiwilliges berufliches Praktikum in der Tschechischen Republik absolvieren können. Ausführliche Informationen zur Förderung des Jugendaustausches durch Tandem finden sich in der Antwort zu Frage 4. a) Welche zertifizierten Abschlusszeugnisse, die Erwachsene und Jugendliche außerhalb der Schule erwerben können, wenn sie an einem Sprachkurs teilnehmen, gibt es? Die telc GmbH, Tochter des Deutschen Volkshochschulverbandes , bietet die international anerkannte Sprachprüfung „telc Tschechisch B1“ an, die an den bayerischen Volkshochschulen abgelegt werden kann. Tatsächlich ist die Nachfrage nach der Prüfung bisher jedoch sehr gering. Darüber hinaus gibt es die Sprachprüfung „Czech Language Certificate Exam“ (CCE) der Karls-Universität Prag auf den Niveaustufen A1 bis C1, die von den Tschechischen Zentren auch in Deutschland, u. a. in München, abgenommen wird. b) Welche Angebote gibt es auf Initiative von Firmen oder bei den Agenturen für Arbeit, um Tschechisch zu lernen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeiter ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können? Sprachkurse in Firmen werden in der Regel durch die Unternehmen selbst als Inhouse-Schulungen angeboten. Amtlich ermittelte Zahlen hierzu liegen nicht vor. Die fremdsprachliche Kompetenz von Arbeitnehmern ist bei den meisten Berufen (Ausnahme z. B. Dolmetscher) keine berufliche Qualifikation, sondern der Allgemeinbildung zuzuordnen. Eine Förderung ist daher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht Aufgabe der Agenturen für Arbeit. Die Agenturen regen jedoch im Rahmen der Netzwerkarbeit entsprechende Veranstaltungen an. Von 2008 bis 2011 wurde das Projekt IdA (Integration durch Austausch) von den Agenturen für Arbeit Weiden und Deggendorf (Regen) durchgeführt. Bei dieser Maßnahme wurden Tschechischkenntnisse vermittelt und Praktika in der Tschechischen Republik absolviert. 4. Welche Möglichkeiten gibt es von bayerischer Seite , um Schüleraustausche und andere Austausche mit der Tschechischen Republik finanziell zu unterstützen ? Der bayerisch-tschechische Schüler- und Jugendaustausch wird zum Großteil aus Bundes- und Landesmitteln (sog. Kinder - und Jugendprogramme) finanziert. Damit wird bereits bei jungen Menschen die Basis für gute Nachbarschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelegt. Das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem in Regensburg verwaltet Fördermittel der Kinder- und Jugendpläne des Bundes und der Länder Bayern und Sachsen sowie Sondermittel der Tschechischen Republik. • Tandem fördert daraus Maßnahmen der außerschu- lischen Jugendbegegnung und des Fachkräfteaustauschs . Die im Zeitraum 2009 bis 2013 von Tandem ausgereichte Fördersumme beträgt ca. 0,5 Mio. Euro. • Die Förderhöhe im Programm Freiwillige berufliche Praktika liegt seit dem Jahr 2000 bei insgesamt ca. 3,1 Mio. Euro; etwa ein Drittel davon entfällt auf Träger aus Bayern . Auch der Bayerische Jugendring übernimmt die Förderung von Schüleraustauschmaßnahmen. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst fördert ergänzend Schülerfahrten in die Tschechische Republik im Rahmen von Schulpartnerschaften; die Förderung ist auf die begleitenden Lehrkräfte bzw. sonstige erwachsene Begleitpersonen beschränkt. Austausche von Bürgerinnen und Bürger erfolgen im Übrigen auch im Rahmen von kommunalen Partnerschaften. Diese dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropä- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2661 ischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern und die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen. Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbstständig. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Für kommunale Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor. Es bestehen derzeit zwei Landkreispartnerschaften und 83 Gemeindepartnerschaften mit Kommunen aus der Tschechischen Republik. a) Von wie vielen Personen, die an Austauschen teilnahmen , wurde diese Unterstützung in Anspruch genommen? Im Zeitraum 2009 bis 2013 waren an insgesamt 141 von Tandem vermittelten außerschulischen Jugendbegegnungen ca. 5.400 bayerische und tschechische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beteiligt. Seit Beginn des ebenfalls von Tandem koordinierten Programms Freiwillige berufliche Praktika im Jahr 2000 bis zum Monat April 2014 fanden 233 Maßnahmen statt, bei denen eine bayerische Einrichtung als entsendende oder aufnehmende Einrichtung eine Förderung von Tandem erhielt. Etwa ein Drittel aller geförderten freiwilligen beruflichen Praktika entfällt dabei auf den Freistaat Bayern. Die Gruppengröße variiert; im Durchschnitt liegt sie bei fünf bis sechs Praktikantinnen und Praktikanten. Jährlich werden außerdem ca. 50 Begegnungsprogramme von bayerischen und tschechischen Schulen über den Bayerischen Jugendring gefördert. Dies entspricht ca. 1.100 geförderten Schülerinnen und Schülern. Durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erhalten jährlich ca. 15 Schülerfahrten zu tschechischen Partnerschulen eine finanzielle Unterstützung ; die Zahl der geförderten Begleitpersonen liegt bei ca. 30 pro Jahr. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration kann eine Austauschmaßnahme zwischen Bayern und der Tschechischen Republik fördern, wenn diese im Sinne von § 96 des Gesetzes über die Angelegenheit der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) erfolgt. Gefördert wurde bislang ein Austausch (2011/2013) für insgesamt 26 Schüler auf beiden Seiten. b) Welche Arten von Austauschen (zum Beispiel Schüleraustausche, Austausche unter Partnerstädten ) werden mit solchen Geldern unterstützt? Beim außerschulischen Jugendaustausch war die Jugendbildungsstätte Waldmünchen (Landkreis Cham) der Träger mit den meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmern und der größten Fördersumme. Weitere Träger aus Bayern waren die Länderstelle Bayerischer Jugendring (v. a. das Theaterpädagogische Institut „Das Ei“, Nürnberg), die Sudetendeutsche Jugend – Landesverband Bayern, das Sudetendeutsche Sozial- und Bildungswerk in Bad Kissingen, die Ökologische Bildungsstätte Burg Hohenberg, die Junge Aktion in der Ackermanngemeinde, die Deutsche Wanderjugend – Landesverband Bayern sowie der Deutsche Rollstuhlverband Fachbereich Kinder- und Jugendsport mit Sitz in Schwarzach (Landkreis Straubing-Bogen). Im Programm Freiwillige Berufliche Praktika können Jugendliche in der beruflichen Erstausbildung unabhängig von ihrem Ausbildungsgang ein Praktikum im Nachbarland absolvieren . Diese Praktika werden mit Partnereinrichtungen durchgeführt. Einrichtungen der Berufsausbildung (Berufsschulen , Unternehmen, überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen ) können sowohl Auszubildende in die Tschechische Republik entsenden als auch Auszubildende aus der Tschechischen Republik aufnehmen. Über den Bayerischen Jugendring und das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden Schüleraustauschmaßnahmen gefördert. Auch die Förderung aus den Bundesmitteln für die Vertriebenen und Flüchtlinge wurden bislang für den Schüleraustausch verwendet (Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration). Wie bereits festgehalten, stehen für kommunale Partnerschaften keine Landesmittel zur Verfügung. 5. Welche Projekte können wann durch das ETZ-Förderprogramm unterstützt werden? Das neue Operationelle Programm (Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Freistaat Bayern – Tschechische Republik Ziel ETZ 2014–2020) wird derzeit intensiv durch die Verwaltungsbehörde im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in enger Zusammenarbeit mit der tschechischen Partnerbehörde (Ministerium für Regionalentwicklung in Prag) ausgearbeitet und dabei kontinuierlich inhaltlich abgestimmt bzw. verfeinert und an die laufend neu veröffentlichten (Hintergrund-) Informationen der Europäischen Kommission in Bezug auf die inhaltlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der ETZ-Förderprogramme angepasst. Generell gilt, dass die Europäische Union in der neuen Förderperiode eine viel stärkere thematische Konzentration sowie Fortschrittsüberwachung der Fördermaßnahmen als in den Jahren 2007–2013 vorgibt . Erst am 20.12.2013 wurde mit der Veröffentlichung der einschlägigen Verordnungen durch die EU-Kommission (KOM) im EU-Amtsblatt für die Verwaltungsbehörden der ETZ-Programme Rechts- und Planungssicherheit hergestellt . Von diesem Zeitpunkt an bleiben den Verwaltungsbehörden der ETZ neun Monate zur Einreichung ihrer Operationellen Programme in Einklang mit den sehr komplexen Vorgaben der jeweiligen EU-Verordnungen. Im Anschluss daran startet der Genehmigungsprozess durch die KOM. Die Vorbereitung liegt gut im Zeitplan, allerdings handelt es sich um einen sehr umfassenden und anspruchsvollen Prozess, sodass nach aktuellem Sachstand mit einer Einreichung frühestens im Spätsommer dieses Jahres gerechnet werden kann. Weiterhin sei angemerkt, dass aktuell einige , die prozessualen Einzelheiten ausgestaltenden Gesetzestexte – etwa in Form von Durchführungsverordnungen – noch nicht veröffentlicht sind. Sobald die Genehmigung durch die KOM erteilt sein wird, wird sich der neue Begleitausschuss so schnell wie möglich konstituieren. Aus den genannten Gründen ist eine Mitteilung über die im Einzelnen förderfähigen Projektarten aktuell nicht abschließend möglich. Allerdings kann zum jetzigen Zeitpunkt und nach derzeitiger Einschätzung mitgeteilt werden, dass Drucksache 17/2661 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 sich die Förderschwerpunkte auf die Bereiche (Thematische Ziele) „Stärkung von Forschung und Innovation“, „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz “, „Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen“ sowie „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung“ beziehen sollen. In einer ersten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde bereits eine Onlinebefragung durchgeführt, welche sich an repräsentativ ausgewählte Akteure des INTERREG IV- Programms wandte. Die erzielten Ergebnisse fließen in den Programmentwurf ein. Auch der breiten Öffentlichkeit wird in diesem Zusammenhang nach Abschluss der internen Abstimmungen das Programmdokument online zur Verfügung gestellt werden, verbunden mit der Möglichkeit, Feedback an die Programmbehörden zu übermitteln. 6. Wie unterscheidet sich das ETZ-Förderprogramm vom Ziel-3-Programm-Bayern-Tschechien? a) Warum sind für das ETZ-Förderprogramm nur 103 Millionen und damit 8 Millionen weniger als für das Ziel-3-Programm-Bayern-Tschechien vorgesehen? Ein Anspruch auf steigende Mittelausstattungen für aufeinanderfolgende Förderperioden in ETZ-Programmen existiert nicht. Eine Reihe weiterer Punkte ist zu beachten : Mit dem EU-Beitritt Kroatiens ist die Empfängerbasis auf 28 Mitgliedsstaaten angestiegen, sodass bei gleichbleibendem Verteilungsschlüssel prozentual weniger Mittel für Deutschland zur Verfügung stehen. Die Mittelzuteilung durch die KOM für die Förderperiode 2014–2020 erfolgte auf Mitgliedsstaatenebene. Daran schloss sich ein langwieriger und harter Verhandlungsprozess aller INTERREG ABundesländer um die innerstaatliche Verteilung an. Bayern leistete gegen den immensen Druck anderer deutscher Länder dahingehend gute Überzeugungsarbeit, dass die Programmräume mit Grenzen zu ehemaligen Ostblockstaaten aufgrund der jahrzehntelangen unnatürlichen Trennung weiterhin einen höheren Förderbedarf als bereits seit Langem bestehende Programmräume aufweisen. Zuletzt muss verdeutlicht werden, dass die Summe von 103 Mio. € aufgrund des grenzübergreifenden Charakters des Programms nicht nur aus „bayerischen“ ETZ-Mitteln alleine bestehen, sondern sich ebenso aus tschechischen ETZ-Mitteln, die auch leicht zurückgefahren wurden, zusammensetzen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausstattung des Programms mit den genannten Mitteln ein großer Verhandlungserfolg des StMWI. b) Welche Projekte erhielten 2013 durch das Ziel- 3-Programm-Bayern-Tschechien eine Unterstützung ? Das Ziel-3-Programm Bayern-Tschechische Republik gehört zu den erfolgreichsten in ganz Europa. Mit Sitzung des 14. Begleitausschusses am 19./20. November 2013 sind 97 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel und damit rund 112 Mio. € bereits für grenzübergreifende Projekte verplant. Im Jahr 2013 beschloss der bayerisch-tschechische Begleitausschuss als zuständiges Entscheidungsgremium in zwei Sitzungen die Einplanung von 30 Projekten. Darüber hinaus wurde im Jahr 2013 die rechtliche Mittelbindung zu 34 (teils vor dem Jahr 2013 eingeplanten) Projekten abgeschlossen. Die Verwaltungsbehörde ist per EU-Verordnung verpflichtet , eine Liste aller Projektträger zu veröffentlichen. Das ent- sprechende „Verzeichnis aller Begünstigten“ inklusive Projektnamen und -partner wird daher regelmäßig zur Mitte des Jahres veröffentlicht (http://www.stmwi.bayern.de/EFRE/ Interreg_IV/). In diesem Zusammenhang können in Kürze auch die in 2013 neu bewilligten Projekte im Einzelnen eingesehen werden. 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Ergebnissen des von der Firma Intraplan Consult GmbH erarbeiteten und im März 2014 vorgestellten Gutachtens zur Donau-Moldau-Bahn? Die Staatsregierung hat ein hohes verkehrliches und politisches Interesse daran, dass die Schienenverbindungen vom Freistaat Bayern in die Tschechische Republik ausgebaut werden. Daher hat sie für die Fortführung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) den Ausbau der Strecken Nürnberg – Marktredwitz – Hof/Schirnding-Grenze, Marktredwitz – Regensburg, Nürnberg – Schwandorf und München – Regensburg – Furth i. Wald fristgerecht Ende März 2013 beim Bund angemeldet. Ihr Ziel ist, dass alle diese Relationen ausgebaut werden. Der Staatsregierung ist kein aktuelles Gutachten der Firma Intraplan zur Donau-Moldau-Bahn bekannt. Sofern sich die Frage auf die im März 2014 vorgestellte Wirtschaftlichkeitsabschätzung dieses Gutachtens im Auftrag der Planungsarbeitsgemeinschaft Mittelbayern bezieht, die auf Basis der bisherigen Methodik für den Bundesverkehrswegeplan die Nutzen-Kosten-Relation eines Ausbaus der Strecke Nürnberg – Schwandorf – Furth i. Wald/Grenze untersucht hat, ist festzuhalten, dass die Staatsregierung dem Bund die Ergebnisse dieser Untersuchung übermittelt hat. Die Bewertung aller angemeldeten Strecken obliegt nunmehr dem Bund. Die Staatsregierung geht jedoch davon aus und wird auch darauf drängen, dass der Bund während des Prozesses zur Aufstellung des BVWP sowohl isoliert als auch streckenübergreifend Optimierungspotenziale versucht herauszuarbeiten, wenn eine Wirtschaftlichkeit bei den angemeldeten Strecken nicht gegeben sein sollte. a) Welchen Zeithorizont hält die Staatsregierung für realistisch, um den Ausbau der Schienenverbindung über Furth im Wald zu optimieren? Die Realisierung dieses Streckenausbaus ist ein Projekt des Bundes und abhängig davon, ob er in den kommenden BVWP aufgenommen wird und mit welcher Priorität der Bund ihn dann vorantreibt. Der Staatsregierung ist es nicht möglich, einen realistischen Zeithorizont zu benennen. Sie hat jedoch aktuelle Untersuchungen in Auftrag gegeben, die bis Ende des Jahres 2014 herausfinden sollen, mit welchen kleineren infrastrukturellen Maßnahmen die Fahrzeiten auf den Strecken von München nach Hof und nach Furth i. Wald spürbar reduziert werden könnten. Diese Ergebnisse gilt es abzuwarten. b) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, dieses Bahnprojekt als europäisches TEN-Programm zu realisieren? Sowohl für die Planung als auch für den Ausbau der Bahnstrecken in die Tschechische Republik sind nach Ansicht der Staatsregierung grundsätzlich EU-Fördermittel aus den Connecting Europe Facilities (CEF) einsetzbar, da die Strecken Bestandteil des Korridors „Rhein-Donau“ innerhalb des TEN-Kernnetzes sind und damit höchste EU-Priorität genießen . Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2661 8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Probleme bei der Zusammenarbeit der Kriminalitätsbekämpfung von Bayern und der Tschechischen Republik zum Beispiel beim Datenaustausch zu beheben? Die Instrumente der Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung mit der Tschechischen Republik wie der Informationsaustausch sind auf EU-Ebene sowie bilateral, insbesondere im sog. Polizeikooperationsvertrag, geregelt (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten vom 19.09.2000). Wesentliches Element zur Förderung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches und zur Unterstützung der zuständigen Polizei- und Zollbehörden bei der Erfüllung ihrer operativen Aufgaben ist dabei das Gemeinsame Zentrum Petrovice (Peterswald) – Schwandorf. Dort arbeiten seit Dezember 2007 Angehörige der Bayerischen Polizei und der Bundespolizei sowie des Zolls unmittelbar mit ihren tschechischen Kollegen zusammen. Die Bayerische Polizei stellt seit 01.01.2014 den deutschen Koordinator . Das Gemeinsame Zentrum hilft insbesondere auch bei der Überwindung sprachlicher Barrieren. Gleichzeitig setzt sich Bayern flankierend für den Bund gegenüber den tschechischen Ansprechpartnern regelmäßig für die vollständige Umsetzung des EU-Instruments zum automatisierten Austausch von DNA-Daten, daktyloskopischen Daten und Fahrzeugregisterdaten in der Folge des sog. Prüm-Beschlusses (Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23.06.2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität) ein. a) Was wird getan, um die Sprachbarriere bei Zusammenarbeit der Bayerischen und Tschechischen Polizei zu verringern? Die bayerischen Beschäftigten im Gemeinsamen Zentrum Petrovice-Schwandorf verfügen schon zu Beginn ihrer Tätigkeit über sehr gute Grundlagen in der Tschechischen Sprache. Das Polizeipräsidium Oberpfalz strebt eine weitere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei an, die eine eigene Sprachausbildung Tschechisch am Ort des Gemeinsamen Zentrums in Schwandorf durchführt. Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei hat eine Konzeption zur Verbesserung der tschechischen Sprachkompetenz der Bayerischen Polizei in Zusammenarbeit mit den Polizeipräsidien Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken erarbeitet. Das Ziel der Konzeption ist primär die Vermittlung einheitlicher Basiskompetenzen. Zielgruppe sind grundsätzlich Polizeibeamte der Dienststellen im grenznahen Bereich, insbesondere Beschäftigte mit Kontakt zu tschechischsprachigen Bürgern. Bei Bedarf können auch Beamtinnen und Beamte anderer Verbände Schulungsmaßnahmen nach der neuen Konzeption absolvieren. Zur Steigerung der Sprachkompetenz nach den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter und den dienstlichen Erfordernissen ist das Fortbildungsangebot in verschiedene, aufeinander aufbauende Module gegliedert. Beginnend mit den Basisseminaren für eine relativ große Anzahl von Beschäftigten reichen die Module über weiterführende Kurse zur Steigerung der Sprachkompetenz bis hin zu fachspezifischen Kursen für einen verringerten Teilnehmerkreis mit sehr guten Fremdsprachenkenntnissen. Die Polizeipräsidien Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken bieten bedarfsorientiert Basisseminare und Nachschulungen an. Unter Berücksichtigung dienstlicher Belange werden weiterführende Sprachkenntnisse in zentral organisierten Vorbereitungskursen vermittelt. Der Vorbereitungskurs findet unter Leitung einer anerkannten Tschechischlehrerin bedarfsorientiert in Bayern statt und soll mit einer Zertifizierung nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen abschließen. Diese Sprachprüfungen werden an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe an der Europa-Berufsschule in Weiden abgelegt. Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei und der Höheren und Mittleren Polizeischule des tschechischen Innenministeriums in Holešov (Holleschau) werden eigens für bayerische Polizeibeamte in Holešov unentgeltliche Sprachkurse in Tschechisch durchgeführt, die der Steigerung der in den Basisseminaren und Vorbereitungskursen erworbenen Sprachkompetenz dienen. Neben diesen weiterführenden Sprachkursen können sehr sprachkundige Polizeibeamte schließlich Fachseminare an der Polizeischule in Holešov besuchen, um sich fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse anzueignen. Wesentliches Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die beiderseitige Verbesserung der Sprachkompetenz. Um die Deutschausbildung bei der Tschechischen Polizei zu unterstützen, besteht für die besten Deutschabsolventen der Höheren und der Mittleren Polizeischule in Holešov die Möglichkeit zu einer Hospitation in einer Bereitschaftspolizeiabteilung . Die tschechischen Polizeischüler bzw. Polizeistudenten nehmen bei diesen Hospitationen am Unterricht eines Ausbildungsseminars teil. Sehr sprachkundige tschechische Polizeibeamte können an Fortbildungsseminaren des Fortbildungsinstituts der Bayerischen Polizei (BPFI) in Ainring teilnehmen, um ihre fachspezifischen Deutschkenntnisse zu erweitern. Durch das Polizeipräsidium Oberfranken wurde auf Grundlage des Seminarkonzepts für das Basisseminar ein Sprachführer Deutsch-Tschechisch erstellt. Dieser Sprachführer ist ein Hilfsmittel bei Kontrollen und dient auch der Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse. In der Broschüre, in der auch die Lautschrift abgedruckt ist, sind polizeirelevante Themenfelder, insbesondere die Kontrolle von Personen und Kfz aufgeführt. b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um das Einschmuggeln von Crystal Meth und anderen Drogen so gut wie möglich zu unterbinden? Vor dem Hintergrund der aktuellen Lagebewertung stellt die Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens Crystal Meth einen deutlichen Einsatz- und Ermittlungsschwerpunkt der Bayerischen Polizei im Bereich der Rauschgiftbekämpfung dar. Die Bayerische Polizei geht gegen den Schmuggel aller illegalen Drogenarten konsequent und nachhaltig vor und kooperiert eng und vertrauensvoll insbesondere mit der Bundespolizei, dem Zoll sowie der tschechischen Polizei. Sie bringt sich deshalb hierzu auch aktiv in den bestehenden regionalen und überregionalen Gremien mit dem Bund und der tschechischen Seite ein. Im Jahr 2000 wurde die AG Crystal unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) gegründet. Die AG Crystal befasst sich mit der Prävention und Verfolgung von Handel, Schmuggel und Konsum von Crystal einschließlich der zur Herstellung genutzten Grundstoffe insbesondere im Drucksache 17/2661 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Tschechischen Republik. Teilnehmer der AG Crystal sind derzeit Polizei- und Zollbehörden aus Deutschland (Bayern, Sachsen , Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin), der Tschechischen Republik und Polen. Im Nachgang zum sogenannten „Hofer Dialog“ wurde eine ministerielle Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der deutsch-tschechischen Polizei - und Zollzusammenarbeit eingesetzt. Auf ihrer ersten Sitzung im März 2012 wurde die bestehende AG Crystal als deren Unterarbeitsgruppe (UAG) implementiert und ein umfangreiches überregionales Maßnahmenpaket entwickelt. Beispielsweise konnte durch die Intensivierung von gemeinsamen deutsch-tschechischen Streifentätigkeiten und Kontrollen ein gemeinsames länderübergreifendes Vorgehen gegen den Verkauf von Betäubungsmitteln erreicht werden . Durch eine verbesserte Informationssteuerung über die Ländergrenzen hinweg werden notwendige Informationen zur Initiierung oder Abarbeitung von Ermittlungsverfahren schnell an die betroffenen Stellen geleitet. Gemeinsame Kontrolloperationen der deutschen und tschechischen Polizei - und Zollbehörden intensivieren die Zusammenarbeit der Fahndungskräfte und nutzen die zwischen den Behörden bestehenden Informationswege. Im Zusammenhang mit inzwischen 26 gemeinsam durchgeführten Ermittlungen (sog. Spiegelverfahren) konnten ca. 24,3 kg Crystal, 25 kg Amphetamin und 16,5 kg Marihuana sichergestellt und über 90 Personen festgenommen werden. Darüber hinaus wurden in der Tschechischen Republik Crystal-Labore lokalisiert und sichergestellt. In Bayern wird von der Staatsregierung zur Bekämpfung der Crystal-Problematik ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz als zielführend erachtet. Deshalb wurde ein vom Polizeipräsidium Oberfranken mit dem Bayerischen Landeskriminalamt sowie den Polizeipräsidien Oberpfalz, Niederbayern, Mittelfranken und dem Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei abgestimmtes Bekämpfungskonzept im Juni 2012 in Kraft gesetzt. Das ganzheitliche Bekämpfungskonzept berücksichtigt neben den Elementen der Fahndung und der Prävention auch Belange der Ermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Zusammenarbeit mit Zoll, Bundespolizei, Justiz sowie den Polizeibehörden der Tschechischen Republik. Im Besonderen sieht das Konzept u. a. auch unterstützende Fahndungsmaßnahmen mit qualifizierten Kräften der Bereitschaftspolizei vor (vgl. auch die Antwort des StMI zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Biedefeld, Drs. 16/16931 vom 17.06.2013). An Einzelmaßnahmen sind u. a. insbesondere die Stärkung und Ausweitung der Kontrolltätigkeit, die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen, die Optimierung der Zusammenarbeit mit benachbarten Kräften, die Stärkung der Ermittlungstätigkeiten bzw. -ressourcen sowie eine fortwährende intensive sowie stetig optimierte Zusammenarbeit mit der Polizei der Tschechischen Republik zu nennen. Um bisher unerkannte Täterstrukturen im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von bzw. dem illegalen Handel mit Crystal in Bayern aufzuhellen, wird derzeit im Auftrag des StMI die „Task Force Crystal Bayern“ als Koordinations- und Ermittlungsverbund der beteiligten Polizeipräsidien München, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Niederbayern , Oberpfalz und dem Bayerischen Landeskriminalamt eingerichtet. Hierdurch sollen eine Verbesserung der Koordinierung bereits umgesetzter Maßnahmen, eine Intensivierung der verdeckten Informationsbeschaffung, die Detektion potenzieller Drogenlabore in Bayern, eine Verhinderung der Verfestigung bzw. Aufhellung potenziell verfestigter Strukturen sowie ein tagesaktueller Informationsaustausch zwischen bayerischen und tschechischen Polizeibehörden über das Gemeinsame Zentrum Petrovice – Schwandorf gewährleistet und damit im Ergebnis ein Frühwarnsystem installiert werden. Weitere Maßnahmen werden unter Einbeziehung von Lageentwicklung und Lageauswertung fortwährend bedarfsorientiert geprüft.