Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.06.2014 Asylverfahren in Bayreuth Vor dem Hintergrund, dass in Bayreuth seit dem 28. Mai ein organisierter Flüchtlingsprotest von Flüchtlingen aus Äthiopien und Eritrea stattfindet, der insbesondere unterschiedliche Verfahrensweisen der bayerischen Vewaltungsgerichte kritisiert, frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Asylbewerber/-innen gibt es derzeit in Bayern (bitte um Auflistung nach Regierungsbezirken)? 1.2 Wie viele Asylbewerber/-innen halten sich derzeit in der Stadt oder im Landkreis Bayreuth auf? 1.3 Wie viele dieser Personen sind auf direktem oder indirektem Wege aus Äthiopien und wie viele aus Eritrea gekommen? 2.1 Wie viele Asylklageverfahren lagen und liegen dem Verwaltungsgericht Bayreuth in den letzten 12 Monaten vor? 2.2 Wie viele der laufenden Klagen sind von Asylbewerber/ -innen aus Äthiopien und wie viele von Asylbewerber/ -innen aus Eritrea eingereicht worden? 3.1 Wie hoch ist die Anerkennungsrate bei Asylverfahren in Bayreuth? 3.2 Wie hoch ist die Anerkennungsrate in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen in Oberfranken (bitte um Auflistung)? 3.3 Wie hoch ist die Anerkennungsrate insgesamt in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)? 4.1 Wie viele Klagen von Asylbewerber/-innen mit äthiopischem Migrationshintergrund sind in den letzten zwölf Monaten vom Verwaltungsgericht Bayreuth bewilligt bzw. abgelehnt worden? 4.2 Mit welchen Begründungen wurden die Klagen jeweils abgelehnt bzw. bewilligt? 5.1 Hat die Staatsregierung Hinweise auf wiederholte Ungleichbehandlung bei einzelnen Gerichten von Flüchtlingen aus Äthiopien und Eritrea im Vergleich zu Flüchtlingen aus anderen Ländern? 5.2 Liegen oder lagen der Staatsregierung diesbezüglich Beschwerden vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.07.2014 1.1 Wie viele Asylbewerber/-innen gibt es derzeit in Bayern (bitte um Auflistung nach Regierungsbezirken )? In Bayern gab es zum Stichtag 31.05.2014 23.315 Asylbewerber , das heißt Personen, die Asyl beantragt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Aufteilung auf die einzelnen Regierungsbezirke kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Regierungsbezirk Anzahl Asylbewerber Mittelfranken 4.972 Niederbayern 2.168 Oberbayern 8.244 Oberfranken 1.315 Oberpfalz 1.459 Schwaben 3.401 Unterfranken 1.334 ohne* 422 * umfasst die bei den bayerischen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gespeicherten Personen 1.2 Wie viele Asylbewerber/-innen halten sich derzeit in der Stadt oder im Landkreis Bayreuth auf? 1.3 Wie viele dieser Personen sind auf direktem oder indirektem Wege aus Äthiopien und wie viele aus Eritrea gekommen? In Bayern sind insgesamt 940 äthiopische und 365 eritreische Staatsangehörige untergebracht. Die Verteilung auf die Regierungsbezirke kann aus der folgenden Tabelle entnommen werden: Regierungsbezirk Äthiopien Eritrea Mittelfranken 375 22 Niederbayern 14 42 Oberbayern 66 174 Oberfranken 150 5 Oberpfalz 76 7 Schwaben 10 75 Unterfranken 231 4 ohne* 18 36 * umfasst die bei den bayerischen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gespeicherten Personen Der Stadt Bayreuth sind 19 äthiopische und ein eritreischer Staatsangehöriger zugewiesen. Im Landkreis Bayreuth ist Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2662 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2662 kein Asylbewerber mit einer der beiden Staatsangehörigkeiten untergebracht. 2.1 Wie viele Asylklageverfahren lagen und liegen dem Verwaltungsgericht Bayreuth in den letzten 12 Monaten vor? Im Kalenderjahr 2013 sind beim Verwaltungsgericht Bayreuth 293 Asylklagen eingegangen. Im ersten Halbjahr 2014 waren es 183 Asylklagen. 2.2 Wie viele der laufenden Klagen sind von Asylbewerber/-innen aus Äthiopien und wie viele von Asylbewerber/-innen aus Eritrea eingereicht worden? Im Kalenderjahr 2013 haben Asylbewerber aus Äthiopien 31 Asylklagen erhoben; aus Eritrea gab es keine Asylklage. Im ersten Halbjahr 2014 haben Asylbewerber aus Äthiopien 26 Asylklagen erhoben; aus Eritrea ist eine Asylklage zu verzeichnen . 3.1 Wie hoch ist die Anerkennungsrate bei Asylverfahren in Bayreuth? 3.2 Wie hoch ist die Anerkennungsrate in den anderen kreisfreien Städten und Landkreisen in Oberfranken (bitte um Auflistung)? 3.3 Wie hoch ist die Anerkennungsrate insgesamt in Bayern (bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln )? Anerkennungsquoten werden nur bis auf Ebene der Bundesländer ermittelt. Zahlen zu Anerkennungsquoten auf Ebene von Kommunen, Landkreisen oder Bezirken liegen der Staatsregierung nicht vor. In Bayern wurden im Jahr 2014 1,6 % (Deutschland: 1,4 %) der Asylbewerber als Asylberechtigte anerkannt, Flüchtlingsschutz erhielten 21,8 % (Deutschland: 17,0 %, Stand 31.05.2014). 4.1 Wie viele Klagen von Asylbewerber/-innen mit äthiopischem Migrationshintergrund sind in den letzten zwölf Monaten vom Verwaltungsgericht Bayreuth bewilligt bzw. abgelehnt worden? Im Kalenderjahr 2013 wurden 26 der Asylklagen von Äthiopiern durch Urteil entschieden, davon 21 klageabweisen- de und fünf stattgebende Entscheidungen. Weitere sechs Asylklageverfahren wurden durch Beschluss beendet. Im ersten Halbjahr 2014 wurden 19 Asylklagen durch Urteil entschieden, davon 18 klageabweisende Entscheidungen und eine Teilstattgabe. Weitere elf Asylklageverfahren wurden durch Beschluss beendet. Erfahrungsgemäß liegen den nach Hauptsacheerledigung bzw. Klagerückrücknahme ergehenden verfahrensbeendigenden Beschlüssen häufig positive Grundentscheidungen, etwa in Form von (Teil-) Abhilfen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zugrunde. 4.2 Mit welchen Begründungen wurden die Klagen jeweils abgelehnt bzw. bewilligt? Zu den Gründen für die stattgebenden bzw. klageabweisenden Gerichtsentscheidungen können keine Aussagen gemacht werden, da es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt, die von dem zuständigen Spruchkörper in richterlicher Unabhängigkeit getroffen werden. Statistische Auswertungen liegen hierzu nicht vor. Generell lässt sich sagen , dass von den Verwaltungsgerichten die aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen sowohl hinsichtlich des vorgetragenen Verfolgungsschicksals als auch hinsichtlich etwaiger Nachfluchtgründe umfassend geprüft und eine Beurteilung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylbewerbers vorgenommen wird. 5.1 Hat die Staatsregierung Hinweise auf wiederholte Ungleichbehandlung bei einzelnen Gerichten von Flüchtlingen aus Äthiopien und Eritrea im Vergleich zu Flüchtlingen aus anderen Ländern? Es erschließt sich nicht, welche Art der Ungleichbehandlung durch Gerichte gemeint sein soll. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Richter gem. Art. 97 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Eine Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung ist daher ausgeschlossen. 5.2 Liegen oder lagen der Staatsregierung diesbezüglich Beschwerden vor? Nein.