Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm, Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.06.2014 Wittelsbacher Ausgleichsfonds Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Dem Verwaltungsrat der Stiftung gehören neben Mitgliedern, die vom vormaligen bayerischen Königshaus ernannt werden, auch zwei von der Staatsregierung entsandte Mitglieder an. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist das Vermögen des Fonds insgesamt? b) Auf welchen Betrag ist der Wert des Immobilienbe- standes des Fonds bewertet oder auf welchen Betrag lässt er sich schätzen? c) Auf welchen Betrag ist der Wert des Forstbesitzes des Fonds bewertet oder auf welchen Betrag lässt er sich schätzen? 2. a) Wie hoch ist das finanzielle Vermögen des Fonds? b) Auf welchen Betrag ist der Wert des Kunstbesitzes des Fonds bewertet oder auf welchen Betrag lässt er sich schätzen? 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Erträge des Fonds der vergangenen zehn Jahre und wie hoch sind im selben Zeitraum die entsprechenden Ausschüt- tungen an die Berechtigten insgesamt? 4. Wurden in den vergangenen zwanzig Jahren Vermö- genswerte oder -gegenstände aus dem Fonds an den Freistaat Bayern übertragen, und wenn ja, welche und in welcher finanziellen Höhe? 5. Welche weiteren finanziellen Beziehungen bestehen zwischen dem Fonds und dem Freistaat Bayern beispielsweise durch die Zahlung von agrar- oder forstwirtschaftlichen Subventionen, von Mitteln aus dem Denkmalschutz oder etwa für Naturschutzleistungen des Fonds? 6. Hält es die Staatsregierung für angemessen, dass der Fonds trotz seines öffentlich-rechtlichen Charakters nicht durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof überprüft wird, und wenn ja, weshalb? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 14.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. a) Wie hoch ist das Vermögen des Fonds insgesamt? Die Bilanzsumme des Fonds betrug gemäß dem Jahresabschluss zum 30. September 2013 rd. EUR 338 Mio. Der Jahresabschluss wurde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. b) Auf welchen Betrag ist der Wert des Immobilienbestandes des Fonds bewertet oder auf welchen Betrag lässt er sich schätzen? Der Buchwert des Sachanlagevermögens des Fonds in Form von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten – einschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzter Immobilien – beträgt laut Jahresabschluss des WAF zum 30. September 2013 rd. EUR 119 Mio. Der Jahresabschluss wurde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. c) Auf welchen Betrag ist der Wert des Forstbesitzes des Fonds bewertet oder auf welchen Betrag lässt er sich schätzen? Der Buchwert des Sachanlagevermögens des Fonds in Form von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken , grundstücksgleichen Rechten und Bauten beträgt laut Jahresabschluss des WAF zum 30. September 2013 rd. EUR 40 Mio. Der Jahresabschluss wurde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 2. a) Wie hoch ist das finanzielle Vermögen des Fonds? Vgl. oben Antwort zu Frage 1 a. b) Auf welchen Betrag ist der Wert des Kunstbesitzes des Fonds bewertet oder auf welchen Betrag lässt er sich schätzen? Laut Auskunft des WAF ist der Wert des von ihm verwalteten Kunstbesitzes mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermittelbar. 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Erträge des Fonds der vergangenen zehn Jahre und wie hoch sind im selben Zeitraum die entsprechenden Ausschüttungen an die Berechtigten insgesamt? Im Zeitraum September 2003 bis September 2013 lag der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn gemäß den von unab- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2681 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2681 hängigen Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschlüssen im Durchschnitt bei rd. EUR 13 Mio. 4. Wurden in den vergangenen zwanzig Jahren Vermögenswerte oder -gegenstände aus dem Fonds an den Freistaat Bayern übertragen, und wenn ja, welche und in welcher finanziellen Höhe? Laut Auskunft des WAF fanden in dem Zeitraum seit 01.01.1994 folgende Grundstückstransaktionen zwischen dem WAF und dem Freistaat Bayern statt: Datum Grund- buch Gemarkung Flurstück Rechtsgeschäft Kaufpreis 23.04.1997 Neuburg a. d. Donau Weichering FlSt. 281 (Teilfläche von 60 qm) an Freistaat; FlSt. 1805/7 (Teilfläche von 3 qm) an WAF Tauschvertrag Geh- und Radweg an der Kreisstraße ND 1, Grünauer Spange angenommener Wert 60 qm x 3,50 DM = 210,00 DM 15.04.1998 Landsberg a. Lech Oberwindach FlSt. 403 Verkauf an Freistaat Bayern (Forstverwaltung ) 62.000,00 DM 20.08.2008 Neuburg a. d. Donau Neuburg FlSt. 4636/1; 4636/2; 4936/61; 4936/64; 4936/66; 4936/65; 4936/67 Verkauf an Freistaat Bayern (Wasserwirtschafts - amt) 162.033,97 EUR 19.03.2009 Neuburg a. d. Donau Neuburg FlSt. 4880/18; 4880/19; 4880/20; 4885/56 Verkauf an Freistaat Bayern (Staatl. Bauamt Ingolstadt) 5.974,10 EUR Im Übrigen gab es laut WAF keine Übertragungen von Vermögensgegenständen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Fonds. 5. Welche weiteren finanziellen Beziehungen bestehen zwischen dem Fonds und dem Freistaat Bayern beispielsweise durch die Zahlung von agrar - oder forstwirtschaftlichen Subventionen, von Mitteln aus dem Denkmalschutz oder etwa für Naturschutzleistungen des Fonds? Laut Auskunft des WAF bestehen derzeit folgende finanzielle Beziehungen zwischen dem Fonds und dem Freistaat Bayern: a) Für seine landwirtschaftlichen Güter erhält der WAF wie jeder andere privatwirtschaftliche Betrieb Zuwendungen für Agrarumweltmaßnahmen sowie Betriebsprämien aus Mitteln der EU. Für 2013 wurden für Agrarumweltmaßnahmen ein Betrag von EUR 12.051,10 sowie an Betriebsprämien ein Betrag von EUR 129.666,07 gewährt . b) Der Forstbetrieb des WAF erhält wie jeder andere Forstbetrieb Fördermittel für waldbauliche Maßnahmen und Maßnahmen zum Waldumbau. Im Jahr 2013 wurden dafür Zuschüsse in Höhe von EUR 16.312,00 gezahlt. c) Für die Vermietung von Räumlichkeiten (335 qm) im Alten Schloss Herrenchiemsee erhält der WAF von der Bayerischen Schlösserverwaltung eine Jahresmiete in Höhe von EUR 3.083,04. d) In Hohenschwangau wird der Verkauf von Tickets für Schloss Neuschwanstein gemäß Vertrag vom 7./18. Mai 1999 durch das Ticketcenter des WAF durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2012/13 hat der WAF dafür Provisionen in Höhe von EUR 551.241,17 zuzüglich Umsatzsteuer vereinnahmt . Die Provisionen sind nicht kostendeckend. Für Nutzungen am Alpsee und Schwansee entrichtet der WAF ein Entgelt von EUR 4.128,52 p. a. Ferner hat der WAF das Fischereirecht in Alpsee und Schwansee gepachtet und bezahlt dafür eine jährliche Pacht von EUR 8.680,99. Für die Entnahme von Brauchwasser aus dem Alpsee fiel 2013 ein Entgelt von EUR 15,34, für den Wasserbezug für Schloss Hohenschwangau von EUR 227,52 an. Ferner besteht eine Vereinbarung mit der Bayerischen Staatsforstverwaltung über die gemeinsame Nutzung der Jugendforststraße. e) In Olching hat der WAF 2009 ein Gebäude im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet und für die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern staatliche Förderdarlehen über EUR 1.418.000, EUR 1.391.100 und EUR 150.600 in Anspruch genommen . Diese Darlehen wurden entsprechend den allgemeingültigen Förderrichtlinien von der Regierung von Oberbayern bewilligt. f) Im Zusammenhang mit der Beendigung des Pachtvertrages zwischen dem WAF und der Bayerischen Schlösserverwaltung über die Liegenschaften der Porzellan Manufaktur Nymphenburg besteht noch eine Forderung des Freistaats über EUR 294.960 für die Kosten der Sanierung oberirdischer Kanäle. Der WAF hat die Forderung anerkannt. g) Für eine Plattform am Starnberger See bezahlt der WAF ein jährliches Nutzungsentgelt von EUR 124,44. Ferner entrichte der WAF Steuern und Sozialabgaben im gesetzlich festgelegten Umfang. Fördermittel des Freistaats Bayern aus dem Denkmalschutz oder für Naturschutzleistungen nehme der WAF nicht in Anspruch. 6. Hält es die Staatsregierung für angemessen, dass der Fonds trotz seines öffentlich-rechtlichen Charakters nicht durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof überprüft wird, und wenn ja, weshalb ? Der WAF ist gemäß Art. 111 Abs. 2 BayHO von der Prüfung nach Art. 111 Abs. 1 BayHO unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs befreit.