Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 04.06.2014 Schwarzbauten des Berger Kaufmanns Siegfried Genz Auf dem Grundstück des Berger Kaufmanns Siegfried Genz wurden durch das Landratsamt Starnberg im Jahr 2011 33 bauliche Hauptanlagen bzw. Nutzungen festgestellt, die nach dem damaligen Kenntnisstand des Landratsamts Starnberg über keine baurechtliche Genehmigung verfügen, also sogenannte Schwarzbauten bzw. Schwarznutzungen waren. Ich frage die Staatsregierung: Was ist bezüglich der vorbezeichneten Schwarzbauten bzw. der Schwarznutzungen in den letzten drei Jahren amtlicherseits geschehen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.07.2014 Auf Grundlage einer Stellungnahme des Landratsamts Starnberg wird die Schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet: Sämtliche nicht genehmigten Bauten, die bislang noch nicht von Herrn Dr. Genz beseitigt wurden (vgl. hierzu d), befinden sich derzeit im bauaufsichtlichen Verfahren. Soweit Genehmigungsfähigkeit besteht, werden die entsprechenden Baugenehmigungen in nächster Zeit ergehen (vgl. a). Die nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Bauten sind zu beseitigen (vgl. b). Hierzu erfolgte bereits die Anhörung des Herrn Dr. Genz. Zudem fanden Besprechungen mit dessen Vertretern statt, um die freiwillige Beseitigung dieser Bauten voranzutreiben. Bezüglich einer Reihe von Anlagen wurden in der Vergangenheit bereits Beseitigungsanordnungen erlassen (vgl. c). Im Einzelnen wurden bzw. werden die Anlagen wie folgt behandelt : a) Bauantrag genehmigungsfähig: Bei den nachstehend aufgeführten baulichen Anlagen ist der gestellte Bauantrag genehmigungsfähig. Am 21.05.2014 ist insoweit die erforderliche Anhörung der Gemeinde Berg zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt. – Holzscheune für Strohlager – Rinderunterstand – Ziegenstall – Hühnerstall – Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen – Toranlage – Erweiterung/Zusammenbau und Unterstand für landwirt- schaftliche Maschinen – Toranlage – Stadel für Heulager – Güllegrube bei der Rinderhaltung – Rinderställe – Bau eines Gewächshauses – Aufstellen einer historischen Holzhütte b) Bauantrag nicht genehmigungsfähig: Bei den nachstehend aufgeführten baulichen Anlagen ist der gestellte Bauantrag nicht genehmigungsfähig. Dementsprechend wurde der Bauherr am 21.05.2014 zur Antragsablehnung sowie Beseitigungsanordnung angehört. – Unterstand für Pferd und Reiter für therapeutisches Reiten – Scheune für Obstlager und Obstkisten – „ Alte Schmiede“; Brennerei; Obstverarbeitung – Sandreitplatz – Traktorenunterstand – Anbau eines Lagerraums – „Round Pen“ c) Beseitigungsanordnung erlassen: Bezüglich der nachstehenden baulichen Anlagen wurde vom Landratsamt Starnberg jeweils eine Beseitigungsanordnung erlassen, gegen die Klage erhoben wurde. Die Verfahren sind beim Verwaltungsgericht München anhängig: – Photovoltaikanlage – Lagerraum für Heu und Stroh – Kunstwerk (Mörser mit Sockel) – Kunstwerk (Mühlstein) – Garage/Technik für Photovoltaik – diverse Hütten – Gebäude – Anbauten an das Wohngebäude d) Nach Einleitung des bauaufsichtlichen Verfahrens bereits beseitigt: Die nachstehenden baulichen Anlagen wurden nach Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens bereits von Herrn Dr. Genz beseitigt: – Mörserturm – Kunstwerk: „Der Stein der Weisen“ – Kunstwerk: „Der versteinerte Baum“ – Kunstwerk: „Skulpturen“ – Kunstwerk: „Findlinge“ – Kunstwerk: „Gekreuzte Wagenräder“ – Kunstwerk: „Glockensammlung“ – Kunstwerk: „Hühnertränke“ – Fahnenmasten – Glaskuppel – Turm (Überbauung eines Brunnenschachtes) – Lüftungsschächte Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2689 Bayerischer Landtag