Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, Helga Schmitt-Bussinger SPD vom 02.06.2014 Rücklagen aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer 2013 Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren im Jahr 2013 die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern? Wie hoch fällt im Jahr 2013 der Anteil für Bayern nach der Verteilung des bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommens auf die Länder aus bzw. – falls das Ergebnis der Verteilung für 2013 noch nicht vorliegt – mit welchem Anteil aus dem bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommen 2013 wird für das laufende Haushaltsjahr 2014 nach der Verteilung auf die Länder für den Freistaat Bayern gerechnet? 2. Wie hoch beläuft sich für das Jahr 2013 der Ausgaberest aus den nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln der Vorjahre und welche Steigerung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr 2012 (Angaben bitte absolut und in Prozentzahlen )? 3. In welcher Höhe stehen im Haushaltsjahr 2014 inklusive des Ausgaberestes des Jahres 2013 Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? 4. Wie hoch ist im Haushaltsjahr 2014 der Anteil aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Jahr 2013 bei den Mitteln für die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Feuerwehrfahrzeug - und Feuerwehrgerätebeschaffungen in Höhe von 32.969,1 Tsd. € und zur Förderung von Feuerwehrgerätehäusern in Höhe von 16.000 Tsd. €? 5. Wie hoch ist im Haushaltsjahr 2014 der Anteil aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Jahr 2013 bei den Mitteln für die sonstigen Ausgaben im Brandschutz in Höhe von 1.638,8 Tsd. € (bitte Aufschlüsselung nach den Tit. 531 11, 533 01, 564 49, 547 01, 547 03, 685 01, 686 01)? 6. Wie verteilen sich im Haushaltsjahr 2014 die Gesamt- ausgaben für Personal, sächliche Verwaltungsausgaben, Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer, kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, sonstige Sachinvestitionen, Kosten der Datenverarbeitung in Höhe von 19.392,1 Tsd. € für die Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg und in welcher Höhe werden Mittel aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Vorjahr 2013 dafür eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.07.2014 1. Wie hoch waren im Jahr 2013 die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern? Wie hoch fällt im Jahr 2013 der Anteil für Bayern nach der Verteilung des bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommens auf die Länder aus bzw. – falls das Ergebnis der Verteilung für 2013 noch nicht vorliegt – mit welchem Anteil aus dem bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommen 2013 wird für das laufende Haushaltsjahr 2014 nach der Verteilung auf die Länder für den Freistaat Bayern gerechnet? Zum Stand Dezember 2013 betrugen die IST-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern 68,96 Mio. Euro (vor Zerlegung). Die Einnahmen des Freistaates Bayern aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer haben 2013 nach der Zerlegung auf die Länder 67,9 Mio. Euro betragen. 2. Wie hoch beläuft sich für das Jahr 2013 der Ausgaberest aus den nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln der Vorjahre und welche Steigerung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr 2012 (Angaben bitte absolut und in Prozentzahlen)? Die Höhe der Ausgabereste aus Kap. 03 23 für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Ausgaberest 2012 aus Kap. 03 23 in Mio. Euro Ausgaberest 2013 aus Kap. 03 23 in Mio. Euro Steigerung in % 62,0 74,5 20,1 Anzumerken ist noch, dass auch die für den laufenden Unterhalt der Staatlichen Feuerwehrschulen bei Kap. 03 26 veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2013 nicht vollständig verbraucht wurden, sodass es auch in diesem Bereich zu Ausgaberesten (sogenannten Budgetresten) in Höhe von 4,6 Mio. Euro kam. Die Budgetreste kamen insbesondere dadurch zustande, dass die Fahrzeugbeschaffung für die Feuerwehrschulen aus den vergangenen Jahren noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte und sich die beabsichtigte Erneuerung der IuK in der Lehrleitstelle Geretsried verzögert hat. Auch diese Budgetreste wurden in das Haushaltsjahr 2014 übertragen und stehen den Feuerwehrschulen wieder zur Verfügung. Insgesamt ergeben sich damit Ausgabereste von rund 79 Mio. Euro. 3. In welcher Höhe stehen im Haushaltsjahr 2014 inklu- sive des Ausgaberestes des Jahres 2013 Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? Für das Haushaltsjahr 2014 wurden zunächst Einnahmen aus dem Feuerschutzsteueraufkommen von 70 Mio. Euro zur Deckung der Ausgaben in den Kap. 03 23 und 03 26 veranschlagt . Aufgrund geänderter Prognosen des Staatsmini- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.08.2014 17/2690 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2690 steriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wurde dieser Ansatz im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts 2014 auf 69 Mio. € abgesenkt. Zuzüglich der o. g. Ausgabereste des Feuerschutzsteueraufkommens aus den vergangenen Jahren in Höhe von 74,5 Mio. Euro bei Kap. 03 23 und 4,6 Mio. Euro bei Kap. 03 26 (Budgetreste) stehen 2014 insgesamt rd. 147,9 Mio. Euro zur Verfügung. 4. Wie hoch ist im Haushaltsjahr 2014 der Anteil aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Jahr 2013 bei den Mitteln für die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Feuerwehrfahrzeug- und Feuerwehrgerätebeschaffungen in Höhe von 32.969,1 Tsd. € und zur Förderung von Feuerwehrgerätehäusern in Höhe von 16.000 Tsd. Euro? Bei den genannten Beträgen 32.969,1 Tsd. Euro und 16.000 Tsd. Euro handelt es sich um die veranschlagten Ansätze für 2014 im Haushaltsplan 2013/2014 (mit dem 2. Nachtragshaushalt 2014 wurde der Ansatz für die Fahrzeugförderung auf 27.929,1 Tsd. Euro festgelegt). Ausgabereste sind in diesen Ansätzen nicht enthalten, da Ausgabereste nicht im Haushaltsplan veranschlagt werden. Ausgabereste werden mit Einwilligung des Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat nach Art. 45 Abs. 3 BayHO auf bestimmte Titel übertragen und erhöhen dann dort die Ausgabebefugnis . 5. Wie hoch ist im Haushaltsjahr 2014 der Anteil aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Jahr 2013 bei den Mitteln für die sonstigen Ausgaben im Brandschutz in Höhe von 1.638,8 Tsd. Euro? (Bitte Aufschlüsselung nach den Tit. 531 11, 533 01, 564 49, 547 01, 547 03, 685 01, 686 01)? Die Ausgaben für die in der Frage genannten Titel (gemeint wohl 546 49 statt 564 49) sind nicht übertragbar, daher fallen hier keine Ausgabereste an. Etwaige Minderausgaben bei diesen Titeln fließen aufgrund der Zweckbindung des Feuerschutzsteueraufkommens und des bei Kap. 03 23 Tit. 883 01 ausgebrachten Haushaltsvermerks wieder dem Kap. 03 23 zu. 2013 sind bei den genannten Titeln Minderausgaben in Höhe von insgesamt rd. 127.612,93 Euro entstanden. 6. Wie verteilen sich im Haushaltsjahr 2014 die Gesamtausgaben für Personal, sächliche Verwaltungsaufgaben , Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer, kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, sonstige Sachin- vestitionen, Kosten der Datenverarbeitung in Höhe von 19.392,1 Tsd. € für die Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg und in welcher Höhe werden Mittel aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Vorjahr 2013 dafür eingesetzt? Die Ausgabetitel für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen sind im Haushaltsplan 2013/14, geändert durch den 2. Nachtragshaushalt 2014, Einzelplan 03 A, Kap. 03 26 veranschlagt. In nachfolgender Übersicht sind die im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dargestellt. Kap. 03 26 Hauptgruppe Haushaltsansatz 2014 Stand: 2. NHH 2014 in Mio. Euro Ausgaberest 2013 in Mio. Euro Zur Verfügung stehender Gesamtbetrag 2014 in Mio. Euro Hauptgruppe 4 Personal 9,1 0,6 9,7 Hauptgruppe 5 sächliche Verwaltungsausgaben 8,2 0,7 8,9 Hauptgruppe 6 Zuweisungen/ Zuschüsse, dies sind die Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer 0,4 0 0,4 Hauptgruppe 7 Baumaßnahmen (einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ) 1,2 0 1,2 Hauptgruppe 8 sonstige Sachinvestitionen mit Datenverarbeitung 2,9 3,3 6,2 Summe 21,8 4,6 26,4 Diese Mittel werden bedarfsgerecht auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen verteilt. Ausgabereste aus dem Jahr 2013 wurden bisher hierfür noch nicht eingesetzt. Eine detaillierte Verteilung der 2014 tatsächlich aufgelaufenen Ausgaben der o. g. Hauptgruppen auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen für das Haushaltsjahr 2014 kann erst nach Ablauf des Haushaltsjahres dargestellt werden.