Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.06.2014 Private Spielhallen und die Zukunft der bayerischen Spielbanken Im „Zukunftskonzept Spielbanken Bayern“ der staatlichen Lotterieverwaltung aus dem Jahr 2011 sind zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der bayerischen Spielbanken aufgeführt. Es geht insbesondere um Personalabbau , Investitionen, Restrukturierung, die Durchführung von Sonderveranstaltungen und die Verbesserung des Marketings . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Inwiefern sind die im Zukunftskonzept unter II. genannten Maßnahmen in den einzelnen Spielbanken umgesetzt? b) Welche Maßnahmen stehen noch aus? c) Weshalb sind einzelne Maßnahmen gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? 2. Wie hat sich der Bruttospielertrag der einzelnen baye- rischen Spielbanken in den Jahren 2008 bis 2013 entwickelt ? 3. Wie hat sich die Zahl der Besucher in den Jahren 2008 bis 2013 entwickelt? 4. Schließung an Feiertagen a) Trifft es zu, dass die Spielbanken neben dem Karfrei- tag auch am Gründonnerstag und am Karsamstag geschlossen bleiben müssen? b) Gilt diese Regel auch für private Spielhallen? c) Wenn ja, wie wird die Einhaltung dieser Regel in den Spielhallen kontrolliert? 5. Altersbeschränkung a) Wie wird die Einhaltung der Altersbeschränkung in Spielhallen kontrolliert? b) Wie viele Fälle pro Jahr, in denen Minderjährige Spiel- hallen betreten, sind den Behörden bekannt? c) Wie werden mögliche Verstöße gegen die Altersbe- schränkung geahndet? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.07.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 11. Juni 2014 betreffend „Private Spielhallen und die Zukunft der bayerischen Spielbanken“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsminis - terium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet : 1. a) Inwiefern sind die im Zukunftskonzept unter II. genannten Maßnahmen in den einzelnen Spielbanken umgesetzt? Im Zukunftskonzept sind unter Abschnitt II (Unternehmerentscheidung ) folgende Maßnahmen genannt: • Spielangebot • Öffnungszeiten • Personal: – Personalabbau – Automatenspiel – Reduzierung der Anzahl der Saalchefs • Marketingmaßnahmen, Ideenpool Zu Spielangebot: Das Spielangebot ist dem Zukunftskonzept entsprechend angepasst worden. Im Rahmen des Tarifabschlusses im Dezember 2011 konnte mit den Mitarbeitern eine größere Flexibilität beim Arbeitseinsatz vereinbart werden. Zu Öffnungszeiten: Auf die Umsetzung der im Zukunftskonzept angedachten Verkürzung der Öffnungszeiten konnte bis dato verzichtet werden, weil u. a. der flexible Personaleinsatz dies ermöglicht . Soweit keine entsprechende Nachfrage zum Spielangebot seitens der Spielgäste besteht, können die Spielbanken jeweils um maximal eine Stunde früher schließen. Soweit in der Bayerischen Spielbank Bad Kissingen ein American-Roulette-Spieltisch im Automatensaal betrieben wird, öffnet das Große Spiel später. Diese Regelungen wurden mit der Gewerkschaft und dem Bezirkspersonalrat beim Tarifabschluss im Dezember 2011 vereinbart. Zu Personal: Ziel war, im Rahmen der Restrukturierung ab 2011 den Personalabbau von 151 Beschäftigten bzw. rd. 129 Stellen mit Freiwilligenprogramm und Nutzung der Fluktuation zu erreichen sowie betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Mit Stand zum 31.05.2014 sind im Rahmen der Restrukturierung rd. 119 Stellen (= umgerechnet in Vollzeitarbeitskräfte ), davon rd. 70 Stellen im Freiwilligenprogramm mit Abfindungen sozialverträglich abgebaut worden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2691 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2691 Nach den Vorgaben des Zukunftskonzepts sind zum Stand 31.05.2014 insgesamt noch rd. 10 Stellen abzubauen . Dies erfolgt mittelfristig im Rahmen der natürlichen Fluktuation . Zusätzlich zu dem im Personaltableau als Ziel genannten Personalstand werden aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarung seit dem Jahr 2012 Unterstützungskräfte beschäftigt, die im Spielbetrieb und für spielbetriebsfördernde Maßnahmen (Kartenspiele wie z. B. Poker und Black Jack, Spielerklärungen , Demo-Spiele, auf Messen und Veranstaltungen sowie im Gästeservice, jedoch nicht an der Rezeption) eingesetzt werden. Zum Stand 31.05.2014 werden 65 Unterstützungskräfte (umgerechnet 11,7 Vollzeitbeschäftigte) zumeist als geringfügig Beschäftigte in den o. g. Bereichen bedarfsgerecht eingesetzt. Die Anzahl der Saalchefs wurde bislang im Zuge der Restrukturierung entsprechend dem Zukunftskonzept von 45,29 Stellen auf 37,92 reduziert. Zu Marketingmaßnahmen, Ideenpool: Daneben werden unter Einbeziehung der Vorschläge aus dem Ideenpool (Arbeitsgruppe bestehend aus Spielbankmitarbeitern , Direktoren und Mitarbeitern der Staatlichen Lotterieverwaltung ) Marketingmaßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten des neuen Glücksspielstaatsvertrages verstärkt genutzt. Der Fokus im Bereich Marketing und Kommunikation liegt auf den Bereichen Radio, Social Media und Event. Investitionen in Hinblick auf ein Internet-Casino wurden unterlassen, da der zum 01.07.2012 in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag Casinospiele im Internet nicht zulässt . b) Welche Maßnahmen stehen noch aus? Nur teilweise umgesetzt wurde die Reduzierung des Personaleinsatzes im Automatenspiel. Zur Begründung siehe Antwort zu Frage 1 c. c) Weshalb sind einzelne Maßnahmen gegebenenfalls noch nicht umgesetzt? Nach dem Zukunftskonzept sind als Ziel bei den Automatenaufsichten 51,50 Stellen ausgewiesen. Die Ausgangsüberlegung , die Wechselkasse im Automatenspiel zu besucherschwachen Zeiten durch einen Automaten zu ersetzen, ließ sich bislang aus technischen und insbesondere rechtlichen Gründen nicht realisieren. Aus diesen Gründen sind Automatenaufsichten abweichend von den im Zukunftskonzept genannten Zielen in größerer Anzahl erforderlich. 2. Wie hat sich der Bruttospielertrag der einzelnen bayerischen Spielbanken in den Jahren 2008 bis 2013 entwickelt? 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Garmisch 11.959.565 10.930.731 9.985.813 8.953.382 8.782.269 8.069.611 Kissingen 6.550.741 5.607.140 5.118.896 4.508.318 4.513.329 4.586.116 Reichenhall 5.375.522 4.757.091 4.498.054 4.194.677 4.051.843 4.192.560 Wiessee 24.682.005 22.056.090 20.386.761 19.349.549 16.045.289 20.678.338 Lindau 6.314.303 6.052.571 6.023.267 5.783.917 6.136.203 6.070.776 Füssing 6.322.011 6.118.645 5.232.204 5.557.836 4.839.063 5.451.905 Kötzting 2.610.466 2.135.896 2.397.432 2.111.853 1.638.129 1.480.561 Feuchtw. 17.402.132 16.100.894 12.746.601 12.425.900 11.505.770 12.104.513 Bad Steben 2.609.288 2.352.598 2.329.878 2.655.165 2.131.055 2.574.795 Gesamt 83.826.033 76.111.656 68.718.906 65.540.597 59.642.950 65.209.175 3. Wie hat sich die Zahl der Besucher in den Jahren 2008 bis 2013 entwickelt? 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Garmisch 122.810 116.779 111.164 111.490 110.390 108.964 Kissingen 88.239 83.332 79.457 77.467 76.937 73.900 Reichenhall 63.030 57.446 55.515 48.297 45.272 49.086 Wiessee 234.581 214.910 191.610 180.006 163.116 165.929 Lindau 82.657 84.752 72.274 69.730 66.145 63.014 Füssing 107.321 102.467 94.330 92.258 84.846 82.785 Kötzting 43.565 38.284 34.499 30.624 27.423 27.607 Feuchtw. 154.945 135.928 131.513 128.996 116.367 114.511 Bad Steben 39.196 34.461 31.570 29.661 28.233 26.922 Gesamt 936.344 868.359 801.932 768.529 718.729 712.718 4. Schließung an Feiertagen a) Trifft es zu, dass die Spielbanken neben dem Kar- freitag auch am Gründonnerstag und am Karsamstag geschlossen bleiben müssen? Sowohl der Spielbetrieb in den staatlichen Spielbanken wie auch der in den privaten Spielhallen stellen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen i. S. des Feiertagsgesetzes (FTG) dar. Das Spiel um Geld und das Ausleben der Spielleidenschaft sind mit dem ernsten Charakter der sog. stillen Tage, zu denen auch der Gründonnerstag, der Karfreitag und der Karsamstag zählen, nicht vereinbar (Art. 3 FTG; so auch BayVGH vom 22.10.2012, Az. 22 B 10.2398). Damit darf an diesen Tagen weder in Spielbanken noch in Spielhallen Glücksspiel angeboten werden. Dabei sind der Karfreitag und der Karsamstag ganztägig geschützt; am Gründonnerstag beginnt der Schutz um 2:00 Uhr. b) Gilt diese Regel auch für private Spielhallen? Siehe Antwort a). c) Wenn ja, wie wird die Einhaltung dieser Regel in den Spielhallen kontrolliert? Die Einhaltung des Spielverbots an stillen Tagen wird im Rahmen der Aufgabenerfüllung durch die Bayerische Polizei überwacht. 5. Altersbeschränkung a) Wie wird die Einhaltung der Altersbeschränkung in Spielhallen kontrolliert? Primär ist die Einhaltung der Altersgrenze durch Spielhallenbetreiber und deren Aufsichtspersonal zu gewährleisten (Verlangen eines amtlichen Ausweisdokumentes). Stichprobenartige Kontrollen erfolgen durch die Polizeidienststellen und die Kreisverwaltungsbehörden (hier i. d. R. Vertreter des Jugendamtes). b) Wie viele Fälle pro Jahr, in denen Minderjährige Spielhallen betreten, sind den Behörden bekannt? Die den Vollzugsbehörden bekannt gewordenen Verstöße gegen die Altersbeschränkung sind selten und bewegen sich bayernweit im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr. c) Wie werden mögliche Verstöße gegen die Altersbeschränkung geahndet? Verstöße gegen die Altersbeschränkung werden als Ordnungswidrigkeit nach Jugendschutzgesetz vom Jugendamt mit Bußgeld oder vom Gewerbeamt als Auflagenverstoß gegen die Spielhallenerlaubnis geahndet. Bei mehrmaligem Verstoß erfolgt ggf. der Widerruf der Erlaubnis.