Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 16.06.2014 Tiefengeothermie in Bayern Die Tiefengeothermie ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Bayern, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Aufsuchungsgenehmigungen wurden in Bayern von – Kommunen – kommunalen Unternehmen – privaten Investoren beantragt und wie viele Genehmigungen nach dem Bay- Bergrecht wurden erteilt? 2. In welchen Gemeinden wurden diese Genehmigungen erteilt? 3. Sieht das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Möglichkeiten, kommunale Wärmeförderungsgesellschaften mit – Zuschüssen für Erkundungsbohrungen, – Bankbürgschaften für Fördermaßnahmen und/oder – durch Vermittlung privater Investoren zu unterstützen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 15.07.2014 1. Wie viele Aufsuchungsgenehmigungen wurden in Bayern von – Kommunen – kommunalen Unternehmen – privaten Investoren beantragt und wie viele Genehmigungen nach dem BayBergrecht wurden erteilt? In der folgenden Tabelle sind die in der bergbehördlichen Statistik seit 2002 beantragten, erteilten und zwischenzeitlich erloschenen Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Erdwärme nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) dargestellt. Unterschieden wird zwischen Kommunen (K), Kommunalen Unternehmen (KU), Privaten In- vestoren bzw. Unternehmen (P) und gemeinschaftliche Rechtsinhaberschaften von Kommunen und Privaten (KP). Tabelle 1: Ab 2002 beantragte, erteilte und zwischenzeitlich erloschene Erlaubnisfelder Private Kommunale Unternehmen Kommunen Kommunen und Private gemeinsam 71 12 10 2 Der derzeitige Ist-Zustand (Stichtag 02.06.2014) ergibt sich aus der folgenden Tabelle 2. Hierbei werden neben den Erlaubnissen auch die nach erfolgreicher Durchführung der Bohrungen und Feststellung der Fündigkeiten erteilten Bewilligungen (Recht zur dauerhaften Gewinnung der Erdwärme auf bis zu 50 Jahre, die vorhergehende Erlaubnis erlischt mit Erteilung der Bewilligung) dargestellt. Tabelle 2: Derzeit erteilte bzw. beantragte Erlaubnis und Bewilligungsfelder für Erdwärme (siehe auch beiliegende Karte) Rechtsinhaber Erteilte Erlaubnisse Beantragte Erlaubnisse Erteilte Bewilligungen Kommunen 7 1 – Kommunale Unternehmen 7 – 17 Private 26 2 5 Kommunen und Private gemeinsam 3 – 1 2. In welchen Gemeinden wurden diese Genehmigungen erteilt? Die Flächen verteilen sich auf ca. 3.500 km² in den Regierungsbezirken Schwaben, Oberbayern und Niederbayern. Die Feldesgrenzen ergeben sich nach geologischen Gesichtspunkten , sodass die Gebiete mehrere Kommunen und teilweise mehrere Landkreise umfassen. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung der Gebiete wird daher auf beiliegende Übersichtskarte verwiesen; aus der beigefügten Legende ist erkennbar, welche Felder den einzelnen Gruppen zuzuordnen sind. 3. Sieht das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie Möglichkeiten, kommunale Wärmeförderungsgesellschaften mit – Zuschüssen für Erkundungsbohrungen, – Bankbürgschaften für Fördermaßnahmen und/oder – durch Vermittlung privater Investoren zu unterstützen? Für die Förderung der Geothermie existieren umfangreiche Fördermöglichkeiten, die neben der Stromvergütung über das derzeitige EEG die gesamte Entwicklungskette von der Aufsuchung über Seismik und Bohrungen bis zur Errichtung der Kraftwerke für die Strom- und Wärmeerzeugung und den Bau der Wärmenetze abdecken. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2786 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2786 Im Einzelnen sind dies: • Förderung des Bundes a) Marktanzreizprogramm für erneuerbare Energien über die KfW – Für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, – Anlagenförderung bis max. 2 Mio. € pro Anlage, – Förderung der Tiefbohrungen bis max. 5 Mio. € pro Pro- jekt; Mehraufwendungen bis 1,25 Mio. € pro Bohrung, – Förderung des Baus der Wärmenetze und der Hausan- schlüsse (1.800 € pro Hausanschluss). Die KfW Förderbank bietet außerdem im Rahmen ihres Programmes „Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie“ die Finanzierung von Investitionen in hydrothermale Tiefbohrungen mit haftungsfreigestellten Darlehen an. Die Förderung der Bohrungen erfolgt folglich bereits durch den Bund. b) Umweltinnovationsprogamm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktor sicherheit (BMUB) – Förderung von Demonstrationsvorhaben bis 70 % der förderfähigen Kosten. • Förderung Freistaat Bayern a) Förderprogramm Tiefengeothermie-Wärmenetze durch die LfA Förderbank Zusätzlich zur Bundesförderung fördert der Freistaat die Errichtung der geothermisch versorgten Wärmenetze durch Zuschüsse mit bis 1,5 Mio. € pro Projekt. Dieses Programm wird vor allem sehr stark von den kommunalen Unternehmen in Bayern nachgefragt. b) Förderung von kommunalen Infrastrukturvorhaben durch die LfA Förderbank Im Rahmen des Programms Infrakredit Kommunal können Infrastrukturvorhaben von Kommunen im Bereich umweltfreundlicher Energieträger mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden. c) Förderschwerpunkt Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne des Programms „Rationellere Energiegewinnung und -verwendung“ durch die Bayern Innovativ GmbH Im Rahmen dieses Programmes können Studien für die Nutzung der Tiefengeothermie mit Zuschüssen gefördert werden . Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH – ITZB im Haus der Forschung in Nürnberg. d) Förderprogramm BayINVENT – Innovative Energietechnologie und Energieeffizienz durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) Im Rahmen dieses Programmes erfolgt die Förderung von Projekten der angewandten industriellen Forschung und Entwicklung; hierzu zählen auch wissenschaftlich begleitete Maßnahmen bei der Durchführung von Bohrungen. • Bankbürgschaften Staatsbürgschaften zur Risikoabsicherung sind kein geeignetes Förderinstrument. Ebenso wenig sind Bürgschaften ein Instrument dafür, dass die Projekte wirtschaftlich auch ein Erfolg werden; auf die Fündigkeit der Projekte haben Bürgschaften keinen Einfluss. Bürgschaften des Staates sind regelmäßig Ersatz für fehlende Sicherheiten, nicht für fehlendes Eigenkapital und erst recht nicht für das unternehmerische Risiko, das auch kommunale Geothermieunternehmen zu tragen haben. Es ist nicht vertretbar, jene Risiken, die wegen der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit weder gewerbliche Privatunternehmen, noch Versicherungen, noch konventionelle Kreditgeber zu tragen bereit sind, dem Steuerzahler aufzubürden. Eine Verbürgung nach Maßgabe des Gesetzes über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayerns kommt mangels Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für Kommunen nicht in Betracht. Die Verbürgung kommunaler Projekte bedarf einer eigenen haushaltsrechtlichen Ermächtigung. Diese wurde vom zuständigen Finanzministerium allerdings schon mehrfach abgelehnt, u. a. mit folgender Begründung: Aufgrund der hohen Risiken der Bürgschaftsübernahme (Fündigkeitsrisiko, technische Risiken) müsste mit einer hohen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gerechnet werden . Damit wäre die Bürgschaftslösung haushaltsrechtlich unzulässig, denn nach geltendem Haushaltsrecht ist die Übernahme einer Bürgschaft ausgeschlossen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit (ab 50 %) mit der Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Für die Durchführung von kommunalen Geothermieprojekten stehen bereits die dargestellten Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ferner ist auch ein Teil der privaten Versicherungswirtschaft evtl. bereit, Verträge zur Risikoabsicherung (technische Risiken, Fündigkeit) anzubieten. • Vermittlung privater Investoren Über die erteilten Rechte und ihre Rechtsinhaber wird nach den Vorschriften des BBergG eine entsprechende Liste geführt . Diese beinhaltet auch die in der Geothermie tätigen Privatinvestoren; interessierte Kommunen können hierzu auf Anfrage gemäß § 76 Abs.2 BBergG entsprechende Auszüge zur Verfügung gestellt werden. Eine Vermittlungstätigkeit durch das StMWi ist aus Wettbewerbs- und Neutralitätsgründen allerdings nicht zulässig. 151130 400018 151152 151195 151128 151141 400063 400046 151147 400051 151065 151113151074 151090 151061 151127 400054 151156 151071 400038 151117 400010 151075 151069 151150 151080 400052 400048 151084 400020 151192 151114 400030 400032 151064 151186 400045 151106 151051 400049 400062 400040 400053 Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Eine Weiter-verwertung bedarf der Erlaubnis des Herausgebers. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie - Referat VIII/6 - Stand: 2. Juni 2014S.A. S.A. Erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen für Erdwärme in Südbayern 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 1415 Maßstab 1: 600 000 16 17 Augsburg Landshut Rosenheim Kempten 18 19 20 Straubing Neu-Ulm1 2 21 22 23 Legende zur Übersichtskarte Erdwärme Erlaubnisse zur gewerblichen Aufsuchung Erlaubnisse zur großräumigen Aufsuchung 151051 Römerfeld 151061 Dingharting 151064 Starnberg 151065 Aying 151069 Schäftlarn 151071 Palling 151074 Wolfratshausen 151075 Allgäu 151080 Trostberg 151084 Planegg 151090 Neuperlach 151106 Taufkirchen 151113 Traunstein 151114 Freiham 151117 Prien 151127 Utting 151128 Weilheim 151130 Bernried 151141 Königsdorf 151147 Seebruck 151150 Schnaitsee-West 151152 Gars am Inn 151156 München-Sendling 151186 Kirchweidach 151192 Dingolfing 151195 Tacherting 400010 Höhenrain 400018 Holzkirchen 400020 Starzenbach 400030 Landshut 400032 Attenham 400038 Germering Süd 400040 Gras.-Vater.-Zorn. 400045 Babenhausen 400046 Neutraubling 400048 Freimann 400049 Milbertshofen 400051 Puchheim Süd 400052 Törring 400053 Deisenhofen 400054 Dietramszell 400062 München-Ost 400063 Rupertiwinkel Bewilligungen 1 Neu-Ulm 2 Sorviodurum 3 Geothermie Erding 4 Antonius 5 Aenus 6 Unterschleißheim 7 Großhesseloherfeld 8 Neu-Riem 9 Epininga 10 Bad Wörishofen - Unterer Anger 11 Unterhaching 12 feringeo 13 AFK-Ascaim 14 Dürrnhaar 15 München-Sauerlach 16 Grünwald 17 Neukirchstockach 18 Geothermie Garching 19 GPPoing 20 Energie Waldkraiburg 21 Geothermie Traunreut 22 Geothermie Ismaning 23 GEOener. Kirchweidach Bayerisches Staatsministerium für Stand: 2. Juni 2014 Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie - Referat VIII/6 -