Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.06.2014 Haftentschädigung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es inzwischen wieder statistische Daten zu den jährlich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) erbrachten Entschädigungsleistungen ? 1.1 Wenn nein, warum werden sie nicht für wichtig erachtet und worin besteht der hohe Verwaltungsaufwand, sie zu ermitteln? 1.2 Welche Daten werden in den bei den Generalstaatsanwälten geführten Haushaltsüberwachungslisten und in den Sondererhebungen zur immateriellen Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG erhoben? 2. An wie viele Personen wurde jeweils in den letzten fünf Jahren insgesamt Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt? 2.1 Für wie viele Hafttage wurde jeweils in den letzten fünf Jahren insgesamt Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt? 2.2 Wie hoch waren jeweils in den letzten fünf Jahren insgesamt die Entschädigungszahlungen für erlittene Schäden nach § 1 und § 2 StrEG in Bayern? 3. An wie viele Personen wurde jeweils in den letzten fünf Jahren Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen : aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), aufgrund von Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), aufgrund vorläufiger Festnahme (§ 2 StrEG)? 4. Für wie viele Hafttage wurde jeweils in den letzten fünf Jahren Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen : aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), aufgrund von Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), aufgrund vorläufiger Festnahme (§ 2 StrEG)? 5. Wie hoch waren jeweils in den letzten fünf Jahren die Entschädigungszahlungen für erlittene Schäden nach § 2 StrEG in Bayern, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen: aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), aufgrund von Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), aufgrund vorläufiger Festnahme (§ 2 StrEG)? 6. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den letzten fünf Jahren Entschädigungszahlungen für erlittene Schäden nach § 2 StrEG in Bayern gezahlt, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen: durch Haft aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), durch Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), durch vorläufige Festnahme (§ 2 StrEG)? 7. Welcher Art waren die erlittenen Schäden aus den Fragen 5 und 6? 8. Wie hoch waren jeweils in den letzten fünf Jahren die Entschädigungszahlungen für Schäden, die aus anderen , nicht freiheitsentziehenden Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 2 StrEG) resultierten? 8.1 An wie viele Personen wurden Entschädigungszahlungen geleistet für Schäden, die aus anderen, nicht freiheitsentziehenden Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 2 StrEG) resultierten? 8.2 Welcher Art waren diese Schäden? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 18.07.2014 Vorab weise ich darauf hin, dass dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung stehen. Entsprechende Daten können zum Teil den bei den Generalstaatsanwälten in Bayern geführten Haushaltsüberwachungslisten entnommen werden. Darüber hinaus führen die Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg – in unterschiedlichem Umfang – eigene hausinterne Übersichten zu den erbrachten Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Im Übrigen müssten in großem Umfang Entschädigungsakten ausgewertet werden, um die gewünschten Daten im Einzelnen nachträglich zu erheben. Hiervon wurde aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes abgesehen. 1. Gibt es inzwischen wieder statistische Daten zu den jährlich nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) erbrachten Entschädigungsleistungen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2801 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2801 1.1 Wenn nein, warum werden sie nicht für wichtig erachtet und worin besteht der hohe Verwaltungsaufwand , sie zu ermitteln? Die bundesweite Statistik zu den jährlich nach dem StrEG erbrachten Entschädigungsleistungen wurde 1998 eingestellt und auch landesintern nicht mehr fortgeführt. Eine Weiterführung dieser Statistik wurde im Rahmen der Bestrebungen zur Entlastung der Justiz und auch aus haushaltsrechtlicher Sicht für nicht mehr erforderlich gehalten. Diese Erwägungen sind nach wie vor gültig. Der hohe Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Datenermittlung resultiert aus dem Erfordernis, die entsprechenden Vorgänge gesondert zu erfassen und auszuwerten. 1.2 Welche Daten werden in den bei den Generalstaatsanwälten geführten Haushaltsüberwachungslisten und in den Sondererhebungen zur immateriellen Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG erhoben ? Bei den Generalstaatsanwaltschaften werden Haushaltsüberwachungslisten geführt, aus denen die Entschädigungszahlungen insgesamt entnommen werden können. Die Entschädigungszahlungen nach dem StrEG werden insoweit jedoch nicht gesondert erfasst. Daneben wurden durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz vereinzelt eingeschränkte Sondererhebungen zur immateriellen Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG durchgeführt und für die jeweiligen Zeiträume die Höhe der Entschädigungszahlungen, die Anzahl der Hafttage und die Anzahl der Personen, an die Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG ausgezahlt wurde, ermittelt. 2. An wie viele Personen wurde jeweils in den letzten fünf Jahren insgesamt Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung, insbesondere werden die Entschädigungsleistungen nach § 7 Abs. 3 StrEG in den Haushaltsüberwachungslisten der Generalstaatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst. Aufgrund der bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten sowie einer für das Jahr 2011 durchgeführten Sondererhebung können folgende Zahlen mitgeteilt werden: 2009 2010 2011 2012 2013 GenStA Nürnberg 38 47 27 36 33 GenStA Bamberg 18 17 11 19 24 Sondererhebung (bayernweit ) / / 111 / / 2.1 Für wie viele Hafttage wurde jeweils in den letzten fünf Jahren insgesamt Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen auch insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung . Den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten sowie einer für das Jahr 2011 durchgeführten Sondererhebung können insoweit folgende Zahlen entnommen werden: 2009 2010 2011 2012 2013 GenStA Nürnberg 3.586 4.742 4.147 2.762 2.541 GenStA Bamberg 1.360 1.209 1.103 2.843 2.434 Sonder- erhebung (bayernweit) / / 10.364 / / 2.2 Wie hoch waren jeweils in den letzten fünf Jahren insgesamt die Entschädigungszahlungen für erlittene Schäden nach § 1 und § 2 StrEG in Bayern? Die Ausgaben für „Entschädigungen an Beschuldigte in Strafsachen“ werden im Justizhaushalt insgesamt bei Kap. 04 04 Tit. 681 01 erfasst. Rechtsgrundlagen dieser Ausgaben sind – das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungs- maßnahmen (StrEG), – § 467 StPO (Kosten und notwendige Auslagen bei Frei- spruch, Nichteröffnung und Einstellung) und – § 476 a StPO (Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme). Die Entschädigungszahlen nach dem StrEG werden dabei nicht gesondert erfasst. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt folgende Beträge verausgabt: 2009: 4.733,4 Tsd. € 2010: 4.846,8 Tsd. € 2011: 4.629,9 Tsd. € 2012: 4.663,9 Tsd. € 2013: 4.792,0 Tsd. € Den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten über die jährlich nach dem StrEG erbrachten Entschädigungsleistungen lassen sich darüber hinaus hinsichtlich der Entschädigungszahlungen nach § 1 und § 2 StrEG für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Zahlen entnehmen: 2009 2010 2011 2012 2013 GenStA Nürnberg 95.511,64 € 166.170,24 € 149.042,50 € 116.072,52 € 125.278,67 € GenStA Bamberg 44.864,10 € 73.771,80 € 35.062,83 € 73.947,27 € 72.803,73 € 3. An wie viele Personen wurde jeweils in den letzten fünf Jahren Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen: aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), aufgrund von Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), aufgrund vorläufiger Festnahme (§ 2 StrEG)? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung. Entsprechende Daten lassen sich allerdings zum Teil den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten entnehmen. In den Aufzeichnungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgt keine Unterscheidung zwischen den Haftgründen des § 2 StrEG „vorläufige Festnahme“ und „Untersuchungshaft “, sodass diesbezüglich keine Angaben erfolgen können. Nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgte in den letzten fünf Jahren jedoch keine Drucksache 17/2801 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Haftentschädigung aufgrund irrtümlicher Verurteilung nach § 1 StrEG. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Haftgründen wird nur in den seitens der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg gesondert geführten Übersichten vorgenommen. Insoweit liegen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Zahlen vor: 2009 2010 2011 2012 2013 irrtümliche Verurteilung 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft 38 46 26 36 33 vorläufige Festnahme 0 0 0 0 0 4. Für wie viele Hafttage wurde jeweils in den letzten fünf Jahren Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG in Bayern gezahlt, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen: aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), aufgrund von Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), aufgrund vorläufiger Festnahme (§ 2 StrEG)? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung. Entsprechende Daten lassen sich allerdings zum Teil den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten entnehmen. Wie bereits ausgeführt, kann für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg lediglich mitgeteilt werden, dass in den letzten fünf Jahren keine Haftentschädigung aufgrund irrtümlicher Verurteilung nach § 1 StrEG erfolgte. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Haftgründen wird nur in den seitens der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg gesondert geführten Übersichten vorgenommen. Insoweit liegen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Zahlen vor: 2009 2010 2011 2012 2013 irrtümliche Verurteilung 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft 3.586 4.641 4.070 2.762 2.541 vorläufige Festnahme 0 0 0 0 0 5. Wie hoch waren jeweils in den letzten fünf Jahren die Entschädigungszahlungen für erlittene Schäden nach § 2 StrEG in Bayern, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen: aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), aufgrund von Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), aufgrund vorläufiger Festnahme (§ 2 StrEG)? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung. Entsprechende Daten lassen sich allerdings zum Teil den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten entnehmen. Wie bereits ausgeführt, kann für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg lediglich mitgeteilt werden, dass in den letzten fünf Jahren keine Haftentschädigung aufgrund irrtümlicher Verurteilung nach § 1 StrEG erfolgte. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Haftgründen wird nur in den seitens der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg gesondert geführten Übersichten vorgenommen. Insoweit liegen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Zahlen vor: 2009 2010 2011 2012 2013 irrtümliche Verurteilung 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft 95.511,54 € 163.396,53 €147.117,50 €116.072,52 € 125.278,67 € vorläufige Festnahme 0 0 0 0 0 6. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den letzten fünf Jahren Entschädigungszahlungen für erlittene Schäden nach § 2 StrEG in Bayern gezahlt, aufgeschlüsselt nach folgenden Haftgründen: durch Haft aufgrund irrtümlicher Verurteilung (§ 1 StrEG), durch Untersuchungshaft (§ 2 StrEG), durch vorläufige Festnahme (§ 2 StrEG)? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung. Entsprechende Daten lassen sich allerdings zum Teil den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten entnehmen. Wie bereits ausgeführt, kann für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg lediglich mitgeteilt werden, dass in den letzten fünf Jahren keine Haftentschädigung aufgrund irrtümlicher Verurteilung nach § 1 StrEG erfolgte. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den Haftgründen wird nur in den seitens der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg gesondert geführten Übersichten vorgenommen. Insoweit liegen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Zahlen vor: 2009 2010 2011 2012 2013 irrtümliche Verurteilung 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft 38 46 26 36 33 vorläufige Festnahme 0 0 0 0 0 7. Welcher Art waren die erlittenen Schäden aus den Fragen 5 und 6? Erfahrungsgemäß werden nach dem StrEG bei erlittener Freiheitsentziehung als materielle Schäden typischerweise Verdienstausfall, Kosten für die Rechtsverfolgung (insbesondere die Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in den Verfahren über die Aufhebung der freiheitsentziehenden Maßnahmen und die Geltendmachung der Entschädigung), Nutzungsausfall (z. B. für den eigenen Pkw) und sozialversicherungsrechtliche Nachteile ersetzt. 8. Wie hoch waren jeweils in den letzten fünf Jahren die Entschädigungszahlungen für Schäden, die aus anderen, nicht freiheitsentziehenden Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 2 StrEG) resultierten? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung. Den bei den Generalstaatsanwaltschaften in Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten über die jährlich nach dem StrEG erbrachten Entschädigungsleistungen lassen sich für die Jahre 2009 bis 2013 folgende Zahlen entnehmen : 2009 2010 2011 2012 2013 GenStA Nürnberg 13.632,84 € 9.709,26 € 5.170,75 € 17.046,34 € 56.749,87 € GenStA Bamberg 8.486,77 € 13.796,98 € 8.308,29 € 2.283,46 € 3.309,67 € Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2801 8.1 An wie viele Personen wurden Entschädigungszahlungen geleistet für Schäden, die aus anderen, nicht freiheitsentziehenden Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 2 StrEG) resultierten? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz stehen insoweit keine umfassenden statistischen Daten zur Verfügung. Den bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg gesondert geführten Übersichten können folgende Zahlen entnommen werden: 2009 2010 2011 2012 2013 GenStA Nürnberg 20 17 18 16 29 GenStA Bamberg 17 15 16 8 8 8.2 Welcher Art waren diese Schäden? Erfahrungsgemäß werden nach dem StrEG bei nicht freiheitsentziehenden Strafverfolgungsmaßnahmen als materielle Schäden typischerweise Verdienstausfall (vor allem bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis), Rechtsverfolgungskosten , Nutzungsausfall oder Ersatzbeschaffungskosten (z. B. bei längerfristiger Sicherstellung von Gebrauchsgegenständen wie Pkw, IT-Anlagen und Mobilfunkgeräten) und Fahrtkosten (z. B. bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis oder für die Abholung beschlagnahmter Gegenstände ) ersetzt.