Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Finanzierung der Gebietsbetreuung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Zahl der Gebietsbetreuer-Projekte in Bayern seit 2008 entwickelt? b) Wie hoch war der Finanzbedarf für die einzelnen Pro- jekte pro Jahr? c) Wie viele der Gebietsbetreuer-Stellen waren jeweils Vollzeit- und Teilzeitstellen? 2. In welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren, wurden seit 2008 Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Finanzierung von GebietsbetreuerProjekten in Bayern abgerufen? 3. Waren die Mittel für die Gebietsbetreuung aus dem ESF im Förderzeitraum 2008 bis 2014 gedeckelt oder hätten weitere Projekte bezuschusst werden können? 4. Wie hoch war der maximale Fördersatz, mit dem Ge- bietsbetreuer-Projekte aus ESF-Mitteln bezuschusst werden konnten? 5. Was hat die Staatsregierung unternommen, um auch für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 Mittel aus dem ESF für die Gebietsbetreuer-Projekte bereitstellen zu können? 6. In welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren, hat der Bayerische Naturschutzfonds seit 2008 Mittel für die Finanzierung von Gebietsbetreuer-Projekten in Bayern zur Verfügung gestellt? 7. a) Mit welchem Anteil beteiligen sich kommunale Träger an der Finanzierung der Gebietsbetreuer-Projekte? b) Welchen Anteil übernehmen private Träger wie Natur- schutzverbände oder Vereine? 8. a) Gibt es neben dem ESF, dem Naturschutzfonds und den Eigenmitteln der Träger weitere Quellen, aus denen Mittel zur Finanzierung der Gebietsbetreuung bereitgestellt werden (z. B. Bezirke)? b) Wenn ja, bis zu welchem Fördersatz werden aus diesen Quellen Projekte bezuschusst? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Naturschutzfonds wie folgt beantwortet: 1. a) Wie hat sich die Zahl der Gebietsbetreuer-Projekte in Bayern seit 2008 entwickelt? Die Beantwortung der Frage 1 a erfolgt in der Tabelle zur Frage 1 c. b) Wie hoch war der Finanzbedarf für die einzelnen Projekte pro Jahr? Der Stiftungsrat des Bayerischen Naturschutzfonds hat einen jährlichen kalkulatorischen Kostenbedarf für eine Vollzeitstelle mit 60.000 € (für Personal-, Reise- und Sachkosten ) in der EU-Strukturfondsperiode 2007–2013 festgelegt. Unter Berücksichtigung einzelfallbedingter Faktoren, insbesondere der Größe des Projektgebiets, notwendiger bzw. bereits vorhandener Ausstattungsgegenstände und Stellenanteile liegt aktuell der Kostenbedarf für ein Projekt bei 25.000 € bis 98.000 €/Jahr. c) Wie viele der Gebietsbetreuer-Stellen waren jeweils Vollzeit- und Teilzeitstellen? Förderphase 01.04.08–31.03.2011 Anzahl der Stellen Jahr Anzahl Projekte in Vollzeit in Teilzeit 2008 30 3 31 2009/2010 32 3 33 2011 bis 31.03.11 30 3 31 Förderphase 01.04.11–31.03.14 Anzahl der Stellen Jahr Anzahl Projekte in Vollzeit in Teilzeit 2011/2012 35 6 35 2013 bis 31.03.2014 36 6 36 Förderphase 01.04.14–31.03.15 Anzahl der Stellen Jahr Anzahl Projekte in Vollzeit in Teilzeit 2014 bis 31.03.2015 36 6 36 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2804 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2804 2. In welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren, wurden seit 2008 Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Finanzierung von Gebietsbetreuer-Projekten in Bayern abgerufen? Von den unter Antwort 3 genannten veranschlagten ESFMitteln wurden bislang ausbezahlt: 2009: 223.656,57 € 2010: 454.044,62 € 2011: 573.090,73 € 2012: 413.072,72 € 2013: 613.794,43 € 3. Waren die Mittel für die Gebietsbetreuung aus dem ESF im Förderzeitraum 2008 bis 2014 gedeckelt oder hätten weitere Projekte bezuschusst werden können? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wurde im ESF-Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Bayern 2007–2013 mit der Förderaktivität „Verankerung der Gebietsbetreuung sowie Vermittlung/Aufklärung in ökologisch wertvollen Gebieten durch Gebietsbetreuer“ beteiligt. Das zunächst für die Förderaktivität zur Verfügung stehende Budget von 3,0 Mio. € wurde für die Ausweitung von 30 auf 35 Gebietsbetreuer-Projekte und für eine einjährige Verlängerung bis 31.03.2015 im Rahmen von Mittelumschichtungen der Verwaltungsbehörde ESF in Bayern, Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integ ration (StMAS), auf 4,15 Mio. € aufgestockt. 4. Wie hoch war der maximale Fördersatz, mit dem Gebietsbetreuer-Projekte aus ESF-Mitteln bezuschusst werden konnten? Aus dem ESF können 45 % der förderfähigen Ausgaben eines Projekts kofinanziert werden. 5. Was hat die Staatsregierung unternommen, um auch für den Förderzeitraum 2014–2020 Mittel aus dem ESF für die Gebietsbetreuer-Projekte bereitstellen zu können? Das StMUV hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Naturschutzfonds zur Aufstellung des operationellen Programms zum vorliegenden ESF-Verordnungsentwurf zum EU-FZ 2014-2020 sowohl bei Informationsgesprächen und Besprechungen teilgenommen als auch die vom federführenden Ressort (StMAS) erforderlichen Arbeitsaufträge (insbesondere Bedarfsanalyse, Beitrag zur EU-Strategie, Beschreibung der Art und Methoden, Finanzierung, Beschreibung der Ergebnisse usw.) vollständig und fristgerecht eingereicht. Das StMAS hat mit Schreiben vom Juni 2013 mitgeteilt, dass sich die Gebietsbetreuung in die im ESF-Verordnungs- entwurf zum EU-FZ 2014-2010 definierten thematischen Zielsetzungen und Investitionsprioritäten nicht mehr einordnen lässt. Hinzu kommt die, vom Bayerischen Obersten Rechnungshof geforderte, Bündelung von Zuständigkeiten und die thematische Konzentration auf weniger Förderbereiche in der Förderperiode 2014–2020. Aufgrund der gesetzlichen Ausrichtung der neuen Förderperiode 2014–2020 konnte die geplante Förderaktivität „Naturerfahrung durch Gebietsbetreuung als Beitrag zum lebenslangen Lernen“ nicht berücksichtigt werden. 6. In welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren, hat der Bayerische Naturschutzfonds seit 2008 Mittel für die Finanzierung von Gebietsbetreuer-Projekten in Bayern zur Verfügung gestellt? Der Bayerische Naturschutzfonds hat in der Förderperiode von 2008 bis 2015 3,5 Mio. € zur Verfügung gestellt; bislang wurden folgende Mittel des Bayerischen Naturschutzfonds ausbezahlt: 2009: 198.831,36 € 2010: 366.385,41 € 2011: 468.526,35 € 2012: 358.787,48 € 2013: 522.095,07 € 7. a) Mit welchem Anteil beteiligen sich kommunale Träger an der Finanzierung der GebietsbetreuerProjekte ? Bei Projekten unter kommunaler Trägerschaft beträgt der Eigenanteil bis zu 25 %. b) Welchen Anteil übernehmen private Träger wie Naturschutzverbände oder Vereine? Private Träger wie Verbände, Vereine und sonstige juristische Personen des privaten Rechts übernehmen einen Eigenanteil i. d. R. von 15 %, mindestens jedoch 10 %. 8. a) Gibt es neben dem ESF, dem Naturschutzfonds und den Eigenmitteln der Träger weitere Quellen, aus denen Mittel zur Finanzierung der Gebietsbetreuung bereitgestellt werden (z. B. Bezirke)? Der Bezirk Oberbayern beteiligt sich als Drittmittelgeber an den Projekten in seinem Regierungsbezirk. b) Wenn ja, bis zu welchem Fördersatz werden aus diesen Quellen Projekte bezuschusst? Der Bezirk Oberbayern fördert mit einem Fördersatz von bis zu 5 % der förderfähigen Ausgaben.