Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.06.2014 Demografiezuschlag für kleine Grundschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen wurden im Rahmen des Demografiezuschlags für kleine Grundschulen im Schuljahr 2013/14 zur Verfügung gestellt? 2. Welche Schulamtsbezirke und Schulen wurden dabei berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Stellen sowie Schulamtsbezirken und Schulen)? 3. Welche Kriterien wurden bei dieser Verteilung zugrunde gelegt? 4. Wie viele Schulamtsbezirke konnten aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden? 5. Wie wird in Schulamtsbezirken, die keinen Demografiezuschlag erhalten, die Versorgung kleiner Grundschulen mit ausreichend Lehrerstunden gewährleistet? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.07.2014 1. Wie viele Stellen wurden im Rahmen des Demografiezuschlags für kleine Grundschulen im Schuljahr 2013/14 zur Verfügung gestellt? Hierfür standen im Schuljahr 2013/2014 zusätzlich 60 Stellen zur Verfügung. 2. Welche Schulamtsbezirke und Schulen wurden dabei berücksichtigt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Stellen sowie Schulamtsbezirken und Schulen)? Nachfolgende Tabelle weist die Verteilung der 60 Stellen aufgeschlüsselt nach Schulämtern und Stellenanteilen aus. Reg. bez. Schulamt Ausgleichszuschlag Obb Staatl. Schulamt im Landkreis GarmischPartenkirchen 2,5 Obb Staatl. Schulamt im Landkreis WeilheimSchongau 1,5 Obb Staatl. Schulamt im Landkreis Eichstätt 1,5 Obb Staatl. Schulamt im Landkreis Traunstein 1,5 Ndb Staatl. Schulamt im Landkreis Regen 2,5 Ndb Staatl. Schulamt im Landkreis Freyung- Grafenau 2,5 Ndb Staatl. Schulamt im Landkreis Rottal-Inn 2,5 Ndb Staatl. Schulamt in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen 1,5 Ndb Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Passau 1,5 Ndb Staatl. Schulamt im Landkreis Deggendorf 1,5 Opf Staatl. Schulamt im Landkreis Cham 2,5 Opf Staatl. Schulamt in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 2,5 Opf Staatl. Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 2,5 Opf Staatl. Schulamt im Landkreis Schwandorf 2,5 Opf Staatl. Schulamt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 1,5 Ofr Staatl. Schulamt im Landkreis Kronach 2,5 Ofr Staatl. Schulamt im Landkreis Kulmbach 2,5 Ofr Staatl. Schulamt im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge 2,5 Ofr Staatl. Schulamt im Landkreis Forchheim 1,5 Ofr Staatl. Schulamt im Landkreis Lichtenfels 1,5 Ofr Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Coburg 1,5 Ofr Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Hof 1,5 Ofr Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Bayreuth 1 Mfr Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Ansbach 2,5 Mfr Staatl. Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 1 Ufr Staatl. Schulamt im Landkreis MainSpessart 2,5 Ufr Staatl. Schulamt im Landkreis RhönGrabfeld 2,5 Ufr Staatl. Schulamt im Landkreis Bad Kissingen 1 Ufr Staatl. Schulamt in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg 1 Ufr Staatl. Schulamt im Landkreis Kitzingen 1 Sch Staatl. Schulamt im Landkreis Donau- Ries 1,5 Sch Staatl. Schulamt im Landkreis Günzburg in Krumbach 1 Sch Staatl. Schulamt in der Stadt Kempten, im Lkr. Oberallgäu und im Lkr. Lindau 1 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2808 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2808 Der Demografiezuschlag wurde den o. g. Staatlichen Schulämtern zusätzlich zum Schulamtsbudget, das sich an den Schülerzahlen der Grundschulen des Schulamtsbezirkes bemisst, zugewiesen. Mit den zur Verfügung stehenden Stunden konnten an allen Grundschulen der Pflichtunterricht abgedeckt und die notwendige Gruppenbildung vorgenommen sowie ein angemessenes Angebot an Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften zusammengestellt werden. Da die Budgetierung der Grundschulen schulamtsbezogen erfolgt, ist eine Trennung von Schulamtsbudget und Demografiezuschlag nur auf Schulamtsebene möglich. 3. Welche Kriterien wurden bei dieser Verteilung zugrunde gelegt? Die Unterrichtsversorgung der kleinen Grundschulen gestaltet sich vor allem dann als schwierig, wenn ein Schulamtsbezirk eine „niedrige Zügigkeit“ (durchschnittliche Anzahl von Klassen je Jahrgangsstufe je Schule) im Grundschulbereich aufweist und zugleich von einem erheblichen Schülerrückgang betroffen ist. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgte in drei Gruppen: • 2,5 Vollzeitkontingente je Schulamt mit einem Schüler- rückgang von mehr als 9 % (Dreijahreszeitraum) und einer durchschnittlichen Zügigkeit von 1,6 und niedriger. • 1,5 Vollzeitkontingente je Schulamt mit einem Schülerrückgang von mehr als 9 % (Dreijahreszeitraum) und einer durchschnittlichen Zügigkeit von 1,7 und 1,8. • 1 Vollzeitkontingent je Schulamt mit einem Schülerrückgang von mehr als 9 % (Dreijahreszeitraum) und einer durchschnittlichen Zügigkeit von 1,9. 4. Wie viele Schulamtsbezirke konnten aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden? Alle gemäß den in der Antwort zu Frage 3 genannten Kriterien von der demografischen Entwicklung besonders betroffenen Schulämter wurden – in unterschiedlichem Ausmaß nach Bedarf – berücksichtigt. 5. Wie wird in Schulamtsbezirken, die keinen Demografiezuschlag erhalten, die Versorgung kleiner Grundschulen mit ausreichend Lehrerstunden gewährleistet ? Jedes Staatliche Schulamt erhält ein Budget an Lehrerstunden , das sich an den Schülerzahlen der Grundschulen des Schulamtsbezirks bemisst. Daraus errechnet sich eine Gesamtzahl an Lehrerstunden, mit denen das Staatliche Schulamt die Klassenbildung für die Grundschulen organisiert . Die Klassenbildung an den Schulen erfolgt aufgrund der vorgegebenen Höchst- und Mindestschülerzahlen und der für jeden Jahrgang vorgegebenen Stundentafel. In Schulamtsbezirken mit einer ausgewogenen Schulstruktur (größere Einheiten neben kleineren Einheiten) können auf dieser Grundlage auch kleine Grundschulen ausreichend versorgt werden.