Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 17.06.2014 Tiere im Einzelhandel II „Aktion Teichfische!!!! – Nimm 2 – Zahl 1!!!“ oder „Superschnäppchen – Kuschelhasen zu einmalig günstigen Preis“ – derartige und ähnliche Angebote werden regelmäßig von den Baumärkten den Kundinnen und Kunden offeriert. Nach wie vor reicht das Sortiment der Baumärkte von Fischen über Reptilien bis zu kleinen Haustieren und das, obwohl die bayerischen Tierheime aus allen Nähten platzen. Ich frage die Staatsregierung; 1. Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass in den Baumärkten, in denen Tiere zum Sortiment gehören , dem Deutschen Tierschutzgesetz und der Bayerischen Verfassung (hier Art. 141 Absatz (1) …Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt…) gerade im Hinblick auf Haltungsverordnungen , Pflege etc. Rechnung getragen wird? a) Wer ist für die Kontrolle der Baumärkte in Bayern verantwortlich und wie oft bzw. in welchen Abständen (sollen) werden diese im Allgemeinen kontrolliert? 2. Wie viele Baumärkte wurden in den letzten 10 Jahren von wieviel Baumärkten mit „Tiersortiment“ in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten (nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) kontrolliert? a) Wie oft werden diese Baumärkte (die Zahl der Baumärkte hat sich ja um ein Vielfaches in den vergangenen Jahren erhöht) mit Tieren im Sortiment durchschnittlich in Bayern kontrolliert? 3. Was beinhaltet die Kontrolle von Baumärkten, die Tiere im Sortiment führen, ganz genau (was wird ganz genau kontrolliert und welche konkreten Nachweise sind vom Baumarkt zu erbringen)? a) Was bildet die Grundlage für diese Kontrollen (Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung?)? 4. Gibt es klare Vorgaben für die Beschilderung (über die Tierartnamen und den Preis hinaus, wie z. B.. Haltungsempfehlungen etc.) und wie ein Baumarkt mit kranken Tieren umzugehen hat? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 5. Bei wie vielen Kontrollen gab es Beanstandungen (nach Jahren und nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt )? a) Welche Beanstandungen wurden in erster Linie vorgenommen (Tierhaltungsanlagen, Käfiggröße, Gesundheitszustand der Tiere, Hygiene, Futter, frisches Wasser, tierschutzkonformes Zubehör, Verkauf von nachtaktiven Tieren am Tag,…), nachdem laut einer Untersuchung des Deutschen Tierschutzes es keinen Baumarkt gibt, der in diesem Zusammenhang mängelfrei ist? 6. Fanden und finden immer nach Beanstandungen erneute Kontrollen statt, die darauf abzielen, dass die Beanstandungen behoben wurden und wenn ja, mit welchen Zeitabständen? 7. Wie ist die derzeitige Personalausstattung (Vollzeitstellen ) in den zuständigen Kontroll-Behörden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 8. Erachtet die Staatsregierung die Personalausstattung für ausreichend, um der Vielzahl an Aufgaben, darunter auch die Kontrolle von Baumärkten mit Tieren im Sortiment, kontinuierlich und ausreichend nachzukommen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.07.2014 1. Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass in den Baumärkten, in denen Tiere zum Sortiment gehören , dem Deutschen Tierschutzgesetz und der Bayerischen Verfassung (hier Art. 141 Absatz (1) …Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt…) gerade im Hinblick auf Haltungsverordnungen, Pflege etc. Rechnung getragen wird? Für Baumarktfilialen, die Tiere im Sortiment führen, gelten grundsätzlich die gleichen tierschutzrechtlichen Anforderungen wie für Zoofachgeschäfte. Die Filialen benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8b des Tierschutzgesetzes. Vor Erteilung dieser Erlaubnis prüft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde , ob geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sind, ob der Verantwortliche über die für die angebotenen Tierarten erforderliche Sachkunde verfügt und ob die notwendige Zuverlässigkeit gegeben ist. In der Regel wird der Erlaubnisbescheid mit Nebenbestimmungen versehen , die die Einhaltung des Tierschutzes sicherstellen und die den Erlaubnisinhaber z. B. verpflichten, geplante Ände- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2809 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2809 rungen des Tiersortiments, der verantwortlichen Personen oder der Räumlichkeiten vorab von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen. Darüber hinaus unterliegen diese Filialen der regelmäßigen Überwachung durch die Kreisverwaltungsbehörden . a) Wer ist für die Kontrolle der Baumärkte in Bayern verantwortlich und wie oft bzw. in welchen Abständen (sollen) werden diese im Allgemeinen kontrolliert ? Für die Kontrolle der Abteilungen, in denen Baumärkte lebende Tiere anbieten, sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Die Kontrollen sollen möglichst einmal pro Jahr durchgeführt werden. 2. Wie viele Baumärkte wurden in den letzten 10 Jahren von wieviel Baumärkten mit „Tiersortiment“ in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten (nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt ) kontrolliert? Wegen des zeitintensiven Verwaltungsaufwandes für die Zusammenstellung von Baumärkten, die in früheren Jahren ggf. ein Tiersortiment führten, kann die Frage im vorgesehenen Beantwortungszeitraum nicht vollständig beantwortet werden. Im Folgenden werden beispielhaft die Zahlen für die Jahre 2010 bis 2013 aufgeführt. Zahl der Baumärkte mit Tiersortiment Zahl der Kontrollen in den Jahren 2010 bis 2013 Oberbayern 11 49 Niederbayern 5 9 Oberpfalz 5 14 Oberfranken Bis 2013: 6, aktuell noch 5 31 Mittelfranken 14 35 Unterfranken Bis Ende 2013: 6, aktuell noch 3 22 Schwaben 3 6 a) Wie oft werden diese Baumärkte (die Zahl der Baumärkte hat sich ja um ein Vielfaches in den vergangenen Jahren erhöht) mit Tieren im Sortiment durchschnittlich in Bayern kontrolliert? Siehe Antwort zu Frage 1a. 3. Was beinhaltet die Kontrolle von Baumärkten, die Tiere im Sortiment führen, ganz genau (was wird ganz genau kontrolliert und welche konkreten Nachweise sind vom Baumarkt zu erbringen)? Bei der Kontrolle von Baumärkten, die Tiere im Sortiment führen, werden die gleichen Anforderungen wie bei der Kontrolle von Zoofachgeschäften zugrunde gelegt. Neben Größe und Struktur der Haltungseinrichtungen werden Futter - und Wasserversorgung, Einstreu, Licht, Temperatur, Vergesellschaftung der Tiere, Absonderungsmöglichkeiten, Zustand, Versorgung und Pflege der Tiere überprüft. Die tierschutzrechtliche Erlaubnis sowie der Sachkundenachweis der verantwortlichen Person liegen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ohnehin vor. a) Was bildet die Grundlage für diese Kontrollen (Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung?)? Der bayerischen Veterinärverwaltung steht ein Handbuch zur Überwachung von Zoofachhandlungen zur Verfügung, in dem das Vorgehen bei der Überprüfung von Zoofachhandlungen mit Checklisten für die verschiedenen Tierarten vom Ministerium vorgegeben ist. In das Handbuch sind auch Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) eingeflossen. Außerdem enthält das behördeninterne QMSystem für die Veterinärverwaltung Vorgaben zur Kontrolle und verweist dabei auf die aktuellen Merkblätter der TVT. 4. Gibt es klare Vorgaben für die Beschilderung (über die Tierartnamen und den Preis hinaus, wie z. B.. Haltungsempfehlungen etc.) und wie ein Baumarkt mit kranken Tieren umzugehen hat? Wenn ja, welche ? Wenn nein, warum nicht? Nach dem Tierschutzgesetz muss ab 1. August 2014 derjenige , der gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt, sicherstellen, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres an den künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung übergeben werden. Der sachkundige Umgang mit den angebotenen Tieren umfasst auch den Umgang mit kranken Tieren und die Fähigkeit zu erkennen, wann ein Tierarzt zugezogen werden muss. Die Sachkunde der verantwortlichen Person wird im Rahmen der Erlaubniserteilung überprüft. Konkrete gesetzliche Regelungen zur Beschilderung und zum Umgang mit kranken Tieren in Baumärkten existieren nicht. 5. Bei wie vielen Kontrollen gab es Beanstandungen (nach Jahren und nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt )? Um den Bezug zu den unter 1. b) aufgeführten Kontrollen herzustellen, werden hier ebenfalls die Kontrollen in den Jahren 2010 bis 2013 zugrunde gelegt. Zahl der Kontrollen mit Beanstandungen in den Jahren 2010 bis 2013 Oberbayern 18 Niederbayern 6 Oberpfalz 6 Oberfranken 6 Mittelfranken 23 Unterfranken 8 Schwaben 2 a) Welche Beanstandungen wurden in erster Linie vorgenommen (Tierhaltungsanlagen, Käfiggröße, Gesundheitszustand der Tiere, Hygiene, Futter, frisches Wasser, tierschutzkonformes Zubehör, Verkauf von nachtaktiven Tieren am Tag,…), nach- dem laut einer Untersuchung des Deutschen Tierschutzes es keinen Baumarkt gibt, der in diesem Zusammenhang mängelfrei ist? Häufige Beanstandungen waren z. B. zu kleine Haltungseinrichtungen , mangelhafte Ausstattung der Haltungseinrichtungen , ungeeignete klimatische Bedingungen bei Reptilien, unzureichende Versorgung der Tiere an Sonn- und Feiertagen und fehlende tierärztliche Behandlung. Drucksache 17/2809 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. Fanden und finden immer nach Beanstandungen erneute Kontrollen statt, die darauf abzielen, dass die Beanstandungen behoben wurden und wenn ja, mit welchen Zeitabständen? Ja. Der Zeitabstand der Nachkontrollen richtet sich danach, wie gravierend die jeweilige tierschutzrechtliche Beanstandung ist. 7. Wie ist die derzeitige Personalausstattung (Volzeitstellen ) in den zuständigen Kontroll-Behörden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Die Kreisverwaltungsbehörden sind die für den Bereich Tierschutz zuständigen Kontrollbehörden. Verantwortlich für die Tierschutzkontrollen sind die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Veterinärassistentinnen und Veterinärassistenten unterstützen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Die Stellen an den Kreisverwaltungsbehörden sind zum Stand 01.07.2014 wie folgt auf die Regierungsbezirke aufgeteilt : Amtstierärzte/ -ärztinnen Veterinärassistenten/ -assistentinnen Oberbayern 97 25 Niederbayern 40 12 Oberpfalz 30,5 8 Oberfranken 34,5 9 Mittelfranken 36,5 7,5 Unterfranken 31 8,5 Schwaben 48,5 15 8. Erachtet die Staatsregierung die Personalausstattung für ausreichend, um der Vielzahl an Aufgaben , darunter auch die Kontrolle von Baumärkten mit Tieren im Sortiment, kontinuierlich und ausreichend nachzukommen? Die Staatsregierung erachtet die Personalausstattung für ausreichend, um die Kontrollen im Bereich Tierschutz anlassbezogen oder risikoorientiert durchzuführen.