Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Schnelles Internet Ich frage die Staatsregierung: 1. Was versteht die Staatsregierung unter „schnellem Inter- net“ und welche Rolle spielt dabei die Glasfasertechnik? 2. Wie bewertet die Staatsregierung den Breitbandausbau und ist sie der Auffassung, dass dies heutzutage zur Daseinsvorsorge wie z. B. die Wasserversorgung oder Müllentsorgung gehört, das heißt also mehr ist als lediglich eine politische Priorität? 3. Welche Kommunen haben in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (bis 30.04.2014) eine Versorgung mit unter 6 Mbit/s, 6–16 Mbit/s, 16–49 Mbit/s und mehr als 50 Mbit/s (bitte nach Mbit/s und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , kreisfreien Städten bzw. Landkreisen)? 4. Welche Gründe sind dafür verantwortlich, dass einige Gemeinden (siehe Frage 3) nur eine Versorgung von weniger als 6 Mbit/s haben? 5. Welche Rolle spielt die Glasfasertechnik beim Ausbau des schnellen Internets bzw. ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Glasfasertechnik die bisherigen Technologien wie z. B. DSL oder VDSL ablösen sollten? 6. Wie sind die Fördersätze, die eine Gemeinde in Anspruch nehmen kann, und welche Voraussetzungen müssen im Einzelnen gegeben sein, dass der Fördersatz 90 % beträgt ? 7. Gibt es auch einen Fördersatz von 100 %, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dann gegeben sein? 8. Welche Kommunen (Stand: 30.05.14) befinden sich der- zeit im Antragverfahren aus dem aktuellen Breitbandförderprogramm Bayern, welche Anträge (bitte Namen der Kommunen nennen) wurden bis jetzt (Stand: 30.05.14) positiv beschieden und welche abgelehnt und wie hoch waren die jeweiligen Fördersätze? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.07.2014 1. Was versteht die Staatsregierung unter „schnellem Internet“ und welche Rolle spielt dabei die Glasfasertechnik ? Die bayerische Breitbandrichtlinie bezweckt den sukzessiven Aufbau von Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download. Beispielsweise werden hierzu Netzknoten in den Gemeinden oder Funkmasten mit Glasfaser erschlossen oder Glasfaseranschlüsse direkt in die Gebäude gelegt, sodass die Glasfaser näher zu den Endkunden kommt. 2. Wie bewertet die Staatsregierung den Breitbandausbau und ist sie der Auffassung, dass dies heutzutage zur Daseinsvorsorge wie z. B. die Wasserversorgung oder Müllentsorgung gehört, das heißt also mehr ist als lediglich eine politische Priorität? Für Bayern, einem Wirtschafts- und Technologie-Standort von globaler Bedeutung, sind hochbitratige Breitbandanschlüsse von absolut strategischem Interesse. Nur durch eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur können im Freistaat die interaktiven Technologien zu Wachstum und Innovationen in allen Wirtschaftszweigen sowie zum sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen. Nach der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung des Artikels 87 f Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist die Leistungserbringung im Bereich der Telekommunikation der privatautonomen Entscheidung der Wirtschaftssubjekte und somit dem Wettbewerb überlassen und keine originäre staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dort, wo der Markt jedoch keine zufriedenstellenden Ergebnisse erbringt, ist der Staat gefordert. Der Freistaat Bayern stellt sich dieser Verantwortung und unterstützt den Breitbandausbau mit einem deutschlandweit vorbildlichen Förderprogramm und stellt hierfür 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. 3. Welche Kommunen haben in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (bis 30.04.2014) eine Versorgung mit unter 6 Mbit/s, 6–16 Mbit/s, 16–49 Mbit/s und mehr als 50 Mbit/s (bitte nach Mbit/s und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten bzw. Landkreisen )? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da sich die Versorgungssituation in einer Kommune nie einheitlich darstellt . Es gibt keine Kommune in Bayern, die nur „mit unter 6 Mbit/s“ oder nur mit Bandbreiten „zwischen 16–49 Mbit/s“ oder nur mit Bandbreiten von „mehr als 50 Mbit/s“ versorgt wird. Jede Kommune hat in der Regel Bereiche, die relativ gut versorgt sind (meist die Ortskerne), und Bereiche, die noch relativ schlecht versorgt sind (Randlagen und abgelegene Ortsteile). Die Gründe sind darin zu sehen, dass Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2810 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2810 bei geringer Einwohnerdichte die Wirtschaftlichkeitslücken oftmals so hoch sind, dass sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzinfrastruktur durch die Netzbetreiber nicht lohnt. Um hier effektiv Abhilfe zu schaffen, erhalten Kommunen mit geringer Einwohnerdichte und vielen Ortsteilen höhere Förderhöchstbeträge als Kommunen, die nur aus wenigen Ortsteilen bestehen und dichter besiedelt sind. Die neue Förderrichtlinie misst daher der Siedlungsstruktur einer Gemeinde erstmals entscheidende Bedeutung bei. Die konkrete Versorgungssituation der bayerischen Kommunen kann im Breitbandatlas unter www.breitbandatlas.de eingesehen werden. 4. Welche Gründe sind dafür verantwortlich, dass einige Gemeinden (siehe Frage 3) nur eine Versorgung von weniger als 6 Mbit/s haben? Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Welche Rolle spielt die Glasfasertechnik beim Ausbau des schnellen Internets bzw. ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Glasfasertechnik die bisherigen Technologien wie z. B. DSL oder VDSL ablösen sollten? Die DSL- bzw. VDSL-Technik basiert auf der in Deutschland flächendeckend vorhandenen Kupferinfrastruktur und unterliegt daher technikbedingt Begrenzungen bei den übertragbaren Bandbreiten. Darüber hinaus nimmt die übertragbare Bandbreite mit der Länge des Kupferkabels auf der „letzten Meile“ stetig ab. Die Glasfaser ist hingegen das Medium, welches bei der Übertragung von Daten über das Internet praktisch kein physikalisches Limit kennt. Ein sukzessiver Ausbau von Glasfaserleitungen – gerade auch auf der „letzten Meile“ – ist daher auf lange Sicht unverzichtbar. Dies sollten die Gemeinden bei ihren Ausbauplanungen, insbesondere bei der Überplanung von Gewerbegebieten, berücksichtigen . 6. Wie sind die Fördersätze, die eine Gemeinde in Anspruch nehmen kann, und welche Voraussetzungen müssen im Einzelnen gegeben sein, dass der Fördersatz 90 % beträgt? Die Fördersätze für die neue Breitbandförderung richten sich weiterhin grundsätzlich nach der Finanzkraft der Kommunen und betragen 60 %, 70 % oder 80 % der Wirtschaftlichkeitslücke . Dies entspricht einer pauschalen Anhebung der auf die Finanzkraft abstellenden Fördersätze um 20 %-Punkte gegenüber der bisherigen Rechtslage. Die Kommunen, die bislang schon einen Fördersatz von 80 % erhalten haben (Kommunen in Regionen mit beson- derem Handlungsbedarf und Kommunen, die durch Standortschließungen oder Standortverkleinerungen der Bundeswehr oder durch den Abzug der US-Streitkräfte betroffen sind) erhalten auch zukünftig einen Fördersatz von 80 %. Darüber hinaus erhalten auch die Kommunen einen Fördersatz von 80 %, die nach den Strukturindikatoren des LEP mit dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf vergleichbar sind. In Härtefällen beträgt der Fördersatz 90 % der Wirtschaftlichkeitslücke . Kriterien hierfür sind: Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf oder nach Strukturindikatoren des LEP dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf gleichgestellt oder Betroffenheit von Konversion und besondere Betroffenheit von Bevölkerungsrückgang und Verschuldung . 7. Gibt es auch einen Fördersatz von 100 %, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dann gegeben sein? Einen Fördersatz von 100 % gibt es nicht. 8. Welche Kommunen (Stand: 30.05.14) befinden sich derzeit im Antragverfahren aus dem aktuellen Breitbandförderprogramm Bayern, welche Anträge (bitte Namen der Kommunen nennen) wurden bis jetzt (Stand: 30.05.14) positiv beschieden und welche abgelehnt und wie hoch waren die jeweiligen Fördersätze ? Zum Stand 30.05.2014 befanden sich 664 Kommunen im Förderverfahren. Aktuell (Stand 21.07.2014) befinden sich 810 Kommunen im Förderverfahren. Eine Übersicht über alle sich im Förderverfahren befindlichen Kommunen kann über die Internetseite: http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ foerderung/foerderfortschritt und dort unter dem Link „Förderfortschritt – Übersicht über die Linkveröffentlichungen“ aufgerufen werden. Einen Förderbescheid haben bislang erhalten: Datum Regierungs- bezirk Landkreis Gemeinde Fördersatz 22.10.2013 Unterfranken Kitzingen Stadt Iphofen 40 % 22.10.2013 Unterfranken Kitzingen Markt Willanzheim 60 % Kein Förderantrag wurde bislang abgelehnt.