Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 06.06.2014 Behördenverlagerung in strukturschwache Räume Ich frage die Staatsregierung: 1. Werden bei den seitens der Staatsregierung beabsichtig- ten Behördenverlagerungen ausschließlich solche Städte und Gemeinden berücksichtigt, die sich in sogenannten Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf, wie sie das Landesentwicklungsprogramm entsprechend klassifiziert , befinden, und falls nein, warum nicht? 2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte kommen nach derzeitigem Stand als potenzieller Standort für eine zu verlagernde Behörde in Betracht? Aufgeschlüsselt bitte nach Regierungsbezirken? Falls es noch keine entsprechende Liste potenzieller Standorte gibt, warum nicht? 3. Werden diesbezüglich neben Ober- und Mittelzentren auch Kleinzentren und Kurorte, die mit zurückgehenden Besucher- und Gästezahlen zu kämpfen haben, ihre Berücksichtigung finden, und falls nein, warum nicht? 4. Wie viele Arbeitsplätze sind nach derzeitigem Stand aller Voraussicht nach im Zuge der Behördenverlagerungen schätzungsweise betroffen? 5. Gibt es Maßgaben, wie viele Arbeitsplätze, Behörden, Teilbehörden und Ämter verlagert werden sollen? 6. Ist bereits abzusehen, mit welchen Mehrkosten im Zuge der Behördenverlagerung zu rechnen ist und ob mit diesem Prozess administrativer Dezentralisierung langfristig Folgekosten verbunden sind? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.07.2014 Zu 1.–6.: Behördenverlagerungen waren und sind eines von mehreren bewährten Instrumenten staatlicher Strukturpolitik. Die Auswahl der zu verlagernden Behörden und der zu treffenden Standortentscheidungen wird nach objektiven Kriterienkatalogen , eingebettet in ein Gesamtkonzept unter Berücksichtigung sonstiger konkreter Erschwernisse der betroffenen Regionen (z. B. aktuelle Arbeitsverluste durch arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Betriebs- oder Standortschließungen ) erfolgen. Konkrete Entscheidungen können erst nach einer landesweiten Gesamtbetrachtung und unter Abwägung aller maßgeblichen Faktoren getroffen werden. Daher sind Aussagen über die Anzahl der geplanten Arbeitsplatzverlagerungen , der zu verlagernden Behörden sowie über eventuelle Verlagerungskosten derzeit nicht sinnvoll . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.08.2014 17/2816 Bayerischer Landtag