Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 16.06.2014 Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission hat zur Bewertung der Situation und der Kontrollen in Bezug auf den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) am 18. Juni in Feldkirchen die von den Behörden eingeleiteten Maßnahmen überprüft, insbesondere, ob die Maßnahmen der Behörden den EU-rechtlichen Anforderungen genügen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Themen wurden bei dem Termin am 18. Juni in Feldkirchen besprochen? 2. Zu welchem Ergebnis hinsichtlich des ALB-Befalls kam das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission in Bezug auf Feldkirchen, aber auch in Bezug auf die umliegenden Gemeinden? 3. Wie sind die von den Behörden eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB beurteilt worden? 4. Schlägt das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission bestimmte zusätzliche Maßnahmen vor, und wenn ja, welche? 5. Gibt es für die Bekämpfung des ALB finanzielle oder anderweitige Unterstützung für die Gemeinden und die betroffenen Bürger durch die EU? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29.07.2014 Zu 1.: Ziel des Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes der Europäischen Kommission in Feldkirchen war die Bewertung der Lage und der Maßnahmen, die zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis ) ergriffen wurden. Neben Vertretern des Bayerischen Pflanzenschutzdienstes waren Vertreter weiterer bei der Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers beteiligter Behörden zugegen. Zu nennen sind hier v. a. Vertreter der Gemeinde Feldkirchen und der umliegenden Gemeinden, der Autobahndirektion Süd und des Staatlichen Bauamtes Freising. In Gruppen- und Einzelgesprächen sowie im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung wurden die jeweiligen Einzelmaßnahmen , wie z. B. Bodenmonitoring, Einsatz von Baumsteigern und Spürhunden, Pheromonfallen und Fällmaßnahmen , vorgestellt und mit dem Audit-Team besprochen. Zu 2.–4.: Abschließende Aussagen des Audit-Teams zu den Fragen 2 bis 4 liegen bislang nicht vor. Eine Bewertung der Maßnahmen , Schlussfolgerungen sowie mögliche Empfehlungen für Verbesserungen werden voraussichtlich in Kürze in einem vom Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission zu erstellenden Bericht dargestellt werden. Die endgültige Fassung des Berichts wird nach hiesiger Kenntnis auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm veröffentlicht werden. Zu 5.: Gemäß den Artikeln 22 und 23 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu beantragen. Erstattungsfähig sind dabei ausschließlich Ausgaben , die aus öffentlichen Mitteln getätigt werden. Für das Jahr 2013 wurde bereits ein Antrag auf finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft – in dem auch die Ausgaben der Gemeinde Feldkirchen berücksichtigt wurden – bei der Europäischen Kommission eingereicht. Schließlich ist anzuführen, dass auch die nun geltende Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette , Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial keine unmittelbare Unterstützung von Privatpersonen vorsieht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.09.2014 17/2825 Bayerischer Landtag