Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Verteilung der Asylbewerber auf die Unterkünfte im Landkreis und der Stadt Ansbach Aus einem am 03.06.2014 in der Fränkischen Landeszeitung „FLZ“ veröffentlichten Artikel geht hervor, dass die Verteilung der Asylbewerber auf die Unterkünfte im Landkreis und der Stadt Ansbach zahlenmäßig sehr unterschiedlich ausfällt. So wurden von der Regierung Mittelfranken der Gemeinde Dietenhofen mit ca. 5.700 Einwohnern aktuell 122 Asylbewerber zugeteilt. Die Stadt Feuchtwangen beherbergt dagegen nur sechs Asylbewerber bei über 12.000 Einwohnern, Dinkelsbühl mit über 11.000 Einwohnern keinen einzigen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Nach welchen Kriterien bzw. nach welchem festgelegten Verteilungsschlüssel erfolgt die Aufteilung der Asylbewerber auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach? 2. Wie sah die Verteilung der Asylbewerber in den vergan- genen fünf Jahren aus, aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Städten des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach? 3. Werden bei der Verteilung der Asylbewerber die Größe der Gemeinde/Stadt und vor allem die örtliche soziale Struktur berücksichtigt? 4. Welche anderen Kriterien werden bei der Verteilung der Asylbewerber noch berücksichtigt? 5. Ist es auszuschließen, dass das ausschlaggebende und alles überragende Kriterium für die Verteilung der Asylbewerber lediglich „freier Wohnraum“ (leer stehende Immobilien , Gasthäuser, Ferienwohnungen usw.) ist? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.07.2014 1. Nach welchen Kriterien bzw. nach welchem festgelegten Verteilungsschlüssel erfolgt die Verteilung der Asylbewerber auf die Städte und Gemeinden im Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach? Die Verteilung der Asylbewerber ist in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) geregelt. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 DVAsyl werden Personen, die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, auf die Regierungsbezirke verteilt. In § 6 Abs. 2 Satz 1 DVAsyl ist ein Verteilungsschlüssel für die Regierungsbezirke festgelegt . Danach hat Mittelfranken 13,5 % der nach Bayern verteilten Asylbewerber aufzunehmen. Von der für das Jahr 2014 prognostizierten Anzahl von 200.000 Asylbewerbern bundesweit werden rd. 30.000 nach Bayern und davon ca. 4.050 nach Mittelfranken verteilt werden. In § 7 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 5 DVAsyl ist ein Schlüssel für die Verteilung innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken , u. a. für die kreisfreie Stadt Ansbach 2,7 v. H. und den Landkreis Ansbach 10,7 v. H., vorgegeben. Auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden wurde der Schlüssel nicht „heruntergebrochen“. Dies ermöglicht eine flexible Handhabung der Unterbringung insbesondere in den Landkreisen, wobei nach Auskunft der eingeschalteten Regierung von Mittelfranken folgende Kriterien bei der Anmietung einer Unterkunft eine Rolle spielen: • Verfügbarkeit der Unterkunft • Größe der Unterkunft (in der Regel ab einer Kapazität von 50 Personen: Gemeinschaftsunterkunft) • Verkehrsanbindung (Erreichbarkeit des Landratsamtes, Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben) • Vorhandensein einer gewissen Infrastruktur (Läden, Arzt, Apotheker) 2. Wie sah die Verteilung der Asylbewerber in den vergangenen fünf Jahren aus, aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Städten des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach? Seitens der zuständigen Regierung von Mittelfranken wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund derzeit hoher Arbeitsbelastungen die erbetene Aufschlüsselung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand zu leisten ist. Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass bis 2011 die Asylbewerber ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht wurden, sodass insoweit der Verteilungsschlüssel gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 DVAsyl keine Anwendung fand. 3. Werden bei der Verteilung der Asylbewerber die Größe der Gemeinde/Stadt und vor allem die örtliche soziale Struktur berücksichtigt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.09.2014 17/2831 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2831 Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, ist das Vorhandensein von Infrastruktur ein Entscheidungskriterium , das, soweit möglich, berücksichtigt wird. 4. Welche anderen Kriterien werden bei der Verteilung der Asylbewerber noch berücksichtigt? Bei der Verteilung wird nach Möglichkeit auf das Herkunftsland Rücksicht genommen, ferner auf die Größe der Familienverbände (Unterbringung einer 10-köpfigen Familie kann nicht in jeder Unterkunft erfolgen), Krankheit (Nähe zu bestimmten Krankenhäusern, Universitätskliniken, Beratungsstellen wie z. B. AIDS-Beratung etc.) oder Behinderung (in eine behindertengerecht ausgestattete Unterkunft). 5. Ist es auszuschließen, dass das ausschlaggebende und alles überragende Kriterium für die Verteilung der Asylbewerber lediglich „freier Wohnraum“ (leer stehende Immobilien, Gasthäuser, Ferienwohnungen usw.) ist? Die Verfügbarkeit der Objekte ist – wie der Antwort zu Frage 1 dargestellt – ein wichtiges Kriterium. Andererseits sollten in den Ortschaften aber auch eine gewisse Grundinfrastruktur und ggf. besondere Infrastruktureinrichtungen vorhanden sein. Die Anmietung und die Verteilung der Asylbewerber in die zur Verfügung stehenden Unterkünfte ist ein komplexer Vorgang, bei dem für die Regierung von Mittelfranken die gute und sachlich angemessene Unterbringung der Asylbewerber absoluten Vorrang hat.