Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.06.2014 Horte in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Horte gibt es derzeit in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und DingolfingLandau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing? Wie viele davon sind direkt an Schulen? 2. In wie vielen Fällen (gelistet nach den unter 1 genannten Orten) werden schulische Ganztagsangebote mit dem Besuch eines Hortes kombiniert? Wie viele Horte nehmen in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen auf? 3. Wie viele Familien in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing haben die Übernahme der Kosten für das Mittagessen aus dem Bildungspaket beantragt, seitdem das Bildungspaket besteht? Wie viele haben diese Leistung erhalten? 4. Wie sollen künftig die Zuständigkeiten für die Horte zwischen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) definiert sein, um eine Verzahnung zwischen Ganztagsschule und Hort zu gewährleisten? 5. Wie viele der Horte in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing nehmen auch Kinder mit Behinderungen auf und setzen damit Inklusion um? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.07.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Müllerwird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet : 1. Wie viele Horte gibt es derzeit in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing? Wie viele davon sind direkt an Schulen? 5. Wie viele der Horte in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und DingolfingLandau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing nehmen auch Kinder mit Behinderungen auf und setzen damit Inklusion um? Die Zahlen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Daten darüber, welche Horte sich direkt an Schulen befinden, werden nicht erhoben und liegen der Staatsregierung daher nicht vor. Nach einer Internetrecherche befinden sich mindestens sieben Horte an der Schule oder in unmittelbarer Schulnähe. Die Staatsregierung prüft derzeit, ob die Investitionskostenförderung neu eingerichteter Horte künftig so verändert werden kann, dass neue Hortplätze verstärkt an der Schule sowie in unmittelbarer Schulnähe entstehen. Horte insgesamt davon mit mind. 1 Kind mit Behinderung Anteil Niederbayern 48 19 39,6 % Landshut 3 1 33,3 % Straubing 11 7 63,6 % LK Landshut 12 9 75,0 % LK Straubing-Bogen 1 1 100,0 % LK Dingolfing-Landau 1 1 100,0 % Quelle: Auswertung KiBiG.web vom 06.06.2014 2. In wie vielen Fällen (gelistet nach den unter 1 genannten Orten) werden schulische Ganztagsangebote mit dem Besuch eines Hortes kombiniert? Wie viele Horte nehmen in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen auf? Zur Erprobung einer engen Verzahnung von Schule und Jugendhilfe finden – unter maßgeblicher Einbindung der zuständigen Kommunen – seit dem Schuljahr 2011/2012 an mehreren Standorten Modellversuche zur Verzahnung von Schule und Hort statt. Das Projekt läuft derzeit an ausgewählten Orten in Bayern, vor allem in Oberbayern. In Niederbayern wurde die Durchführung eines solchen Modellversuchs bisher noch nicht beantragt. StMAS und StMBW planen, die in erfolgreichen Modellversuchen bereits erprobte Vernetzung fortzusetzen und auszubauen. Daten, inwieweit darüber hinaus schulische Ganztagsangebote und Angebote der Jugendhilfe, insbesondere Horte, kooperieren , werden nicht erfasst und liegen der Staatsregierung daher nicht vor. Der Hort deckt auch Betreuungsbedarf zu Tagesrandzeiten und in den Ferien ab. Zur Frage, wie viele Horte in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen aufnehmen, liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Rechtlich möglich Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.09.2014 17/2832 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2832 ist dies in den Grenzen der durch die Betriebserlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde vorgegebenen Platzzahl. 3. Wie viele Familien in Niederbayern und den Landkreisen Landshut, Straubing-Bogen und DingolfingLandau sowie den kreisfreien Städten Landshut und Straubing haben die Übernahme der Kosten für das Mittagessen aus dem Bildungspaket beantragt, seitdem das Bildungspaket besteht? Wie viele haben diese Leistung erhalten? Das sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ wurde zum 1. Januar 2011 rückwirkend eingeführt. Statistische Aufschlüsselungen der Inanspruchnahme der einzelnen Teilleistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ in Bayern liegen nicht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aber eine „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ veranlasst . Nach den Ergebnissen des ersten Zwischenberichts mit Stand 28. Februar 2014 nehmen bundesweit 24 % der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen den Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Kita und Schule in Anspruch. 4. Wie sollen künftig die Zuständigkeiten für die Horte zwischen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) definiert sein, um eine Verzahnung zwischen Ganztagsschule und Hort zu gewährleisten? Unabhängig von der Frage der Zuordnung auf bestimmte Ressorts handelt es sich bei Hort und Ganztagsschule um Bereiche, die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen . Während der Hort als Kindertageseinrichtung den bundesgesetzlichen Regelungen des SGB VIII unterliegt, ist die Ganztagsschule Teil der landesrechtlichen Regelung des Schulrechts. Die systematischen und strukturellen Unterschiede dieser Rechtskreise bedingen einen Abstimmungs - und Koordinierungsbedarf, der unabhängig von der ministeriellen Zuständigkeit besteht. Die Kooperation in beiden Bereichen ist sowohl im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) als auch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) gesetzlich normiert. Nach Art 31. Abs. 2 BayEUG sollen die Schulen durch Zusammenarbeit mit Horten und ähnlichen Einrichtungen die Betreuung von Schülern außerhalb der Unterrichtszeit fördern. Diese Aufforderung zur Kooperation findet ihr Pendant in Art 15. Abs. 2 BayKiBiG und betrifft auch die Schaffung von ausreichend Plätzen zur Ganztagsbetreuung von Schulkindern. In diesem Sinne arbeiten StMAS und StMBW bei der Ganztagsbetreuung von Schulkindern eng zusammen (s. hierzu auch die Ausführungen zu den gemeinsamen Modellversuchen in der Antwort zu Frage 4). In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe werden – unter Einbindung von Kommunen und Trägerverbänden – die notwendigen Abstimmungen vorgenommen.