Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.04.2014 Einsatz von IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen Immer wieder liest man in den Medien, dass im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen Funkzellenabfragen durchgeführt werden. Bei dem sogenannten Isarmord an Domenico L. in München am 28.05.2013 wurde beispielsweise die Fahndung ausgeweitet und 7.400 Handybesitzerinnen und -besitzer mittels Funkzellenabfrage ermittelt und jetzt befragt. Neben der massenhaften Sammlung von Verkehrsdaten mittels Funkzellenabfragen gibt es auch die Möglichkeit sogenannte IMSI-Catcher einzusetzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie diese Ermittlungsinstrumente in Bayern bisher zum Einsatz gekommen sind. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 In wie vielen Fällen haben die zuständigen Landesbehörden IMSI-Catcher in den letzten fünf Jahren zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlage aufgeschlüsselt nach Jahr, Behörde und Einsatzanlass in welchen Verfahren)? 1.2 In wie vielen Fällen haben die zuständigen Landesbehörden Funkzellenabfragen in den letzten fünf Jahren zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlage und aufgeschlüsselt nach Jahr, Behörde und Einsatzanlass in welchen Verfahren )? 2. Wie entwickelte sich der Einsatz von Funkzellenabfragen , „Stiller SMS“ und IMSI-Catchern in den letzten fünf Jahren (bitte Angabe in absoluten Zahlen und prozentual zum Vorjahr/zur Gesamtheit aller Ermittlungsverfahren )? 3. Nachdem bei den Ermittlungen im Mordfall Domenico L. nach Zeitungsberichten 7.400 Handybenutzerinnen und -benutzer mittels Funkzellenabfrage ermittelt wurden , frage ich, wann hat das Gericht die Funkzellenabfrage angeordnet? 3.1 Wie viele Mobilfunknummern waren unter den Daten? 3.2 Wie viele Verbindungsdaten wurden ermittelt? 4. Wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden im vergangenen Jahr darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre Verbindungsdaten im Rahmen einer Funkzellenabfrage oder eines IMSI-Catchers erhoben oder gespeichert wurden (bitte Angabe in absoluten Zahlen und prozentual unter allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.07.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 In wie vielen Fällen haben die zuständigen Landesbehörden IMSI-Catcher in den letzten fünf Jahren zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlage aufgeschlüsselt nach Jahr, Behörde und Einsatzanlass in welchen Verfahren)? Die Anzahl der Anordnungen zum Einsatz des IMSI-Catchers gem. § 100 i StPO sowie gem. Art. 34 a PAG ist für den angefragten Zeitraum aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Jahr § 100 i StPO Art. 34 a PAG 2009 103 29 2010 137 16 2011 142 36 2012 106 31 2013 84 35 Übersicht Anzahl Anordnungen zum Einsatz IMSI-Catcher der Jahre 2009 bis 2013 Die weiteren gewünschten Informationen für die Jahre 2012 und 2013 sind aus nachfolgenden Aufstellungen ersichtlich. Für die Daten aus den Jahren 2009–2011 darf auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Stahl und Susanna Tausendfreund vom 09.02.2012 unter dem 21.03.2012 (siehe Drs. 16/12096 vom 26.04.2012, Seite 2) verwiesen werden. Übersicht IMSI-Catcher Einsätze 2012 Rechtsgrundlage Anfordernde Behörde Anlass § 100 i StPO Art. 34 a PAG BLKA Rauschgift/OK/ Raub/Mord 21 - PP München Rauschgift/OK/ Raub/Mord 15 - Haftbefehl 2 - Vermissung - 1 Gefährder - 1 PP Schwaben S Rauschgift/OK/ Raub/Mord 3 - Vermissung - 1 PP Schwaben N Rauschgift/OK/ Raub/Mord 12 - Vermissung - 2 PP Oberpfalz Rauschgift/OK/ Raub/Mord 3 - Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2014 17/2836 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2836 Übersicht IMSI-Catcher Einsätze 2012 Rechtsgrundlage Anfordernde Behörde Anlass § 100 i StPO Art. 34 a PAG Vermissung - 2 PP Mittelfranken Rauschgift/OK/ Raub/Mord 15 - Gefährder - 1 PP Unterfranken Rauschgift/OK/ Raub/Mord 2 - Gefährder - 1 PP Oberfranken Rauschgift/OK/ Raub/Mord 4 - Vermissung - 9 PP Oberbayern N Rauschgift/OK/ Raub/Mord 4 - Vermissung - 4 PP Oberbayern S Rauschgift/OK/ Raub/Mord 6 - Vermissung - 4 Gefährder - 1 PP Niederbayern Rauschgift/OK/ Raub/Mord 7 - Vermissung - 4 Andere* Rauschgift/OK/ Raub/Mord 12 - Gesamt 2012: 106 31 * Amtshilfe für außerbayerische Behörden Übersicht IMSI-Catcher Einsätze 2013 Rechtsgrundlage Anfordernde Behörde Anlass § 100 i StPO Art. 34 a PAG BLKA Rauschgift/OK/ Raub/Mord 12 - PP München Rauschgift/OK/ Raub/Mord 14 - Vermissung - 3 PP Schwaben S Rauschgift/OK/ Raub/Mord 3 - Haftbefehl 1 - Vermissung - 5 PP Schwaben N Rauschgift/OK/ Raub/Mord 4 - Haftbefehl 1 - Vermissung - 2 Gefährder - 1 PP Oberpfalz Rauschgift/OK/ Raub/Mord 5 - Vermissung - 2 PP Mittelfranken Rauschgift/OK/ Raub/Mord 14 - Haftbefehl 1 - Vermissung - 1 PP Unterfranken Rauschgift/OK/ Raub/Mord 5 - Vermissung - 2 Übersicht IMSI-Catcher Einsätze 2013 Rechtsgrundlage Anfordernde Behörde Anlass § 100 i StPO Art. 34 a PAG PP Oberfranken Rauschgift/OK/ Raub/Mord 5 - Vermissung - 6 PP Oberbayern N Rauschgift/OK/ Raub/Mord 4 - Vermissung - 3 PP Oberbayern S Rauschgift/OK/ Raub/Mord 4 - Vermissung - 6 Gefährder - 1 PP Niederbayern Rauschgift/OK/ Raub/Mord 5 - Vermissung - 3 Andere* Rauschgift/OK/ Raub/Mord 6 - Gesamt 2013: 84 35 * Amtshilfe für außerbayerische Behörden Zu Einsätzen des IMSI-Catchers durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) informiert das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) auf der Grundlage eines entsprechenden Berichts des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr an das PKG jährlich den Bayerischen Landtag nach Art. 6 h Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 6 c Abs. 4 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). Es wird auf die entsprechenden Landtagsdrucksachen Drs. 16/4182 vom 11.03.2010 (2009, keine Maßnahme), Drs. 16/7203 vom 02.02.2011 (2010, keine Maßnahme), Drs. 16/11785 vom 29.02.2012 (2011, keine Maßnahme), Drs. 16/16496 vom 10.04.2013 (2012, keine Maßnahme) und Drs. 17/747 vom 12.02.2014 (2013, zwei Maßnahmen, davon eine im Bereich des Ausländerextremismus und eine im Bereich des Rechtsextremismus/-terrrorismus) verwiesen . 1.2 In wie vielen Fällen haben die zuständigen Landesbehörden Funkzellenabfragen in den letzten fünf Jahren zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt (bitte unter Nennung der Rechtsgrundlage und aufgeschlüsselt nach Jahr, Behörde und Einsatzanlass in welchen Verfahren)? Die Anzahl an Funkzellenabfragen wird beim Bayerischen Landeskriminalamt statistisch nicht erhoben. Hierzu darf auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Stahl und Susanna Tausendfreund (siehe Drs. 16/12096 vom 26.04.2012, Seite 3, Ziff. 1.2) und auf die Antwort des Bayer. Staatsministeriums des Innern zu der Anfrage der Abgeordneten Susanna Tausendfreund anlässlich der Plenarsitzung in der 28. KW 2011 verwiesen werden (Drs. 16/9386 vom 14.07.2011, Seite 4 f.). Das BayLfV hat in den letzten fünf Jahren zur Erfüllung seiner Aufgaben in keinem Fall Funkzellenabfragen durchgeführt . 2. Wie entwickelte sich der Einsatz von Funkzellenabfragen , „Stiller SMS“ und IMSI-Catchern in den Drucksache 17/2836 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 letzten fünf Jahren (bitte Angabe in absoluten Zahlen und prozentual zum Vorjahr/zur Gesamtheit aller Ermittlungsverfahren)? Antwort zur Entwicklung Einsatz von Funkzellenanfragen: Siehe Ausführungen zu Frage 1.2. Antwort zur Entwicklung „Stiller SMS“ Bei sogenannten „Stillen SMS“ handelt es sich um Ortungsimpulse . Detaillierte statistische Aufzeichnungen über den Einsatz der „Stillen SMS“ werden weder für repressive noch für präventive Ermittlungsverfahren geführt. Folglich können keine belastbaren Aussagen dahingehend getroffen werden, in wie vielen Ermittlungsverfahren sogenannte „Stille SMS“ eingesetzt wurden. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter vom 05.12.2011 unter dem 17.01.2012 verwiesen werden (Drs. 16/11003 vom 28.02.2012). Die Entwicklung der Anzahl der Ortungsimpulse ist für den angefragten Zeitraum aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Entwicklung „Stiller SMS“ Jahr Anzahl Ortungsimpulse Änderung zum Vorjahr in % (gerundet auf ganze Zahlen) 2009 595.407 - 2010 803.733 + 35 % 2011 747.558 - 7 % 2012 675.434 - 10 % 2013 654.386 - 3 % Antwort zur Entwicklung Einsatz IMSI-Catcher Statistische Aufzeichnungen, in wie vielen Ermittlungsverfahren der IMSI-Catcher eingesetzt wird, werden nicht geführt . Die Entwicklung der Anzahl der Beschlüsse zum Einsatz des IMSI-Catchers gem. § 100 i StPO sowie gem. Art. 34 a PAG ist für den angefragten Zeitraum aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Entwicklung Einsatz IMSI-Catcher Jahr Anzahl Anordnungen IMSI-Catcher (§ 100 i StPO + Art. 34 a PAG) Änderung zum Vorjahr in % (gerundet auf ganze Zahlen) 2009 132 - 2010 153 + 16 % 2011 178 + 16 % 2012 137 - 23 % 2013 119 - 13 % Das BayLfV führte im angefragten Zeitraum keine Funkzellenabfragen durch. „Stille SMS“ (einzelne Ortungsimpulse) werden vom BayLfV zur Erfüllung der Beobachtungsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG bislang ausschließlich in den Bereichen des Ausländerextremismus/-terrorismus sowie Rechtsextremismus/-terrorismus als nachrichtendienstliches Mittel gemäß Art. 6 BayVSG eingesetzt. Die Anzahl dieser „Stillen SMS“, die durch das BayLfV in den letzten fünf Jahren versandt wurden, wurde bis Ende 2011 statistisch nicht erfasst. 2012 wurden 30.314 Ortungsimpulse verzeichnet; 2013 waren es 22.792 (- 25 % im Vergleich zum Vorjahr). Der IMSI-Catcher kam beim BayLfV in den letzten fünf Jahren lediglich zweimal (2009–2012, keine Maßnahme; 2013, zwei Maßnahmen) zum Einsatz (siehe Frage Antwort zu 1). 3. Nachdem bei den Ermittlungen im Mordfall Domenico L. nach Zeitungsberichten 7.400 Handybenutzerinnen und -benutzer mittels Funkzellenabfrage ermittelt wurden, frage ich, wann hat das Gericht die Funkzellenabfrage angeordnet? Bezüglich der Ermittlungen im in der Frage genannten Tötungsdelikt erfolgte zu Beginn der Ermittlungen die Erhebung aller Funkzellendaten, die hauptsächlich den unmittelbaren Tatortbereich abdecken, jedoch in Teilen auch eine darüber hinausgehende Ausbreitung haben. Dies geschah für den Zeitraum des Tattages, Dienstag, 28.05.2013, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Nach weiteren Ermittlungen wurde in der Folge der angenommene mögliche Fluchtweg des Täters vermessen . Telekommunikationsverkehrsdaten wurden hierfür vom 28.05.2013 von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr erhoben. Beschlüsse des Amtsgerichts München ergingen für den Tatortbereich am 29.05.2014 und für den angenommenen Fluchtweg des Täters am 03.06.2014. 3.1 Wie viele Mobilfunknummern waren unter den Daten ? 3.2 Wie viele Verbindungsdaten wurden ermittelt? Insgesamt konnten 531.740 Datensätze erhoben werden. Diese Daten wurden durch insgesamt 63.938 Mobilfunkendgeräte produziert, die in den abgefragten Funkzellen in den o. g. Zeiträumen eingebucht waren. Aufgrund der großen Datenmenge wurden zeitliche und örtliche Einschränkungen für die Datenauswertung vorgenommen . Diese ergaben 9.124 Mobilfunkrufnummern von 7.495 Anschlussinhabern, die in den Funkzellen des unmittelbaren Tatortbereiches eingeloggt waren. Von diesen Mobilfunkendgeräten wurden rund 33.000 Datensätze erhoben. 4. Wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden im vergangenen Jahr darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihre Verbindungsdaten im Rahmen einer Funkzellenabfrage oder eines IMSI-Catchers erhoben oder gespeichert wurden (bitte Angabe in absoluten Zahlen und prozentual unter allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern)? Zur Zahl der Benachrichtigungen nach Funkzellenabfragen und nach dem Einsatz eines IMSI-Catchers werden keine statistischen Daten erhoben und es liegen auch sonst keine konkreten Erhebungen dazu vor. Weitere Angaben sind zu dieser Frage daher nicht möglich, da die notwendigen Daten nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand durch Einzelauswertungen von Akten bei den Staatsanwaltschaften ermittelt werden könnten. Entsprechend ist dies auf den präventiven Bereich übertragbar, wobei bei Maßnahmen gem. Art 34 a Abs. 3 PAG (Fall der Vermissung) keine Benachrichtigungspflicht vorgesehen ist. In welchen Fällen eine Benachrichtigung von Betroffenen im Ermittlungsverfahren zu erfolgen hat, wird durch § 101 StPO im Einzelnen abschließend gesetzlich geregelt . Danach sind gem. § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO bei Maßnahmen nach § 100 g StPO und damit auch bei einer Funkzellenabfrage zwar die Beteiligten der betroffenen Kommunikation sowie gem. § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 StPO beim Einsatz des IMSI-Catchers die Zielpersonen grundsätzlich zu benachrichtigen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 101 Abs. 4 Satz 3–5 StPO hat aber eine solche Benachrichtigung immer dann zu unterbleiben, wenn ihr überwiegend schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2836 Sie kann gegenüber einer Person, die nicht Zielperson war, unterbleiben, wenn die betroffene Person von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat, oder wenn die Identität der betroffenen Person unbekannt ist. Für eine Benachrichtigung bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen sieht Art. 34 c Abs. 5 Satz 3 PAG ähnliche Regelungen vor, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme geschehen kann. Soweit daher bei einer Funkzellenabfrage oder beim Einsatz eines IMSI-Catchers Verkehrsdaten angefallen sind, ohne dass diese einer konkreten Person zugeordnet wurden , entfällt damit regelmäßig bereits eine gesetzliche Ver- pflichtung zur Benachrichtigung von Betroffenen. In diesem Fall wären weitergehende Nachforschungen zum tatsächlich Beteiligten an der Kommunikation allein zum Zweck der Benachrichtigung regelmäßig mit weitergehenden Grundrechtseingriffen verbunden und daher als in der Regel unverhältnismäßig anzusehen. Hinsichtlich von Maßnahmen des BayLfV ist anzuführen, dass im vergangenen Jahr 2013 betroffene Bürgerinnen und Bürger weder über die Erhebung von Verkehrsdaten im Rahmen einer Funkzellenabfrage noch über einen gegen sie gerichteten Einsatz eines IMSI-Catchers in Kenntnis gesetzt wurden.