Schriftliche Anfragen der Abgeordneten Verena Osgyan, Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.06.2014 „Bayerntag“ der NPD in Scheinfeld: Auftreten der Sicherheitskräfte I Am 24. Mai 2014 fand in Scheinfeld der sogenannte „Bayerntag “ der NPD statt. Gegen die rechtsextremen Versammlungen und Veranstaltungen organisierte sich ein breites Bündnis, das u. a. von der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ getragen wurde. Im Vorfeld und während der Gegendemonstration kam es in Scheinfeld zu mehreren Vorfällen, die deutliche Kritik am Vorgehen der Sicherheitskräfte – namentlich des Unterstützungskommandos (USK) – hervorgerufen haben. Unter anderem wurde ein von der „Allianz gegen Rechtsextremismus “ bereitgestellter Bus, der Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten nach Scheinfeld bringen sollte, mehrfach festgehalten und kontrolliert, obwohl es vonseiten der Sicherheitskräfte vorab die Zusage gab, dass die Busse ungehindert zum Versammlungsort fahren könnten. In einer Pressekonferenz am 27. Mai erklärte das Polizeipräsidium Mittelfranken laut Presseberichten, dass insgesamt 45 Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von Neonazis festgestellt worden seien (http://www.nordbayern.de/region/ neustadt-aisch/scheinfeld-neonazis-gingen-mit-eisenstan gen-auf-polizei-los-1.3674464); 20 Rechtsextreme seien in Gewahrsam genommen worden (http://www.br.de/nachrich ten/mittelfranken/scheinfeld-demo-polizei-bilanz-100.html). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Personen hielten sich am Samstag, 24.05.14, in Scheinfeld auf, um den sogenannten „Bayerntag“ der NPD und damit zusammenhängende Aktionen/ Versammlungen zu besuchen? 1.2 Wie viele Personen hielten sich am Samstag, 24.05.14, in Scheinfeld auf, um an der von der Allianz gegen Rechtsextremismus organisierten Gegendemonstration teilzunehmen? 1.3 Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei waren aufgrund dieser Versammlungen in Scheinfeld im Einsatz (aufgeschlüsselt nach Einheit)? 2.1 Wie viele Personen wurden von den Sicherheitskräften kontrolliert und durchsucht, einschließlich Rucksäcke , Taschen u. Ä.? 2.2 Wie viele Personen davon besuchten den sogenannten „Bayerntag“ der NPD und damit zusammenhängende Aktionen/Versammlungen? 2.3 Wie viele Personen davon besuchten die von der Allianz gegen Rechtsextremismus organisierte Gegendemonstration ? 3.1 Wie viele Gegenstände wurden von den Sicherheitskräften konfisziert? 3.2 Um welche Gegenstände handelt es sich im Einzelnen (bitte detailliert auflisten)? 3.3 Welche und wie viele konfiszierte Gegenstände waren jeweils Besucher/innen des sogenannten „Bayerntags “ der NPD und damit zusammenhängender Aktionen /Versammlungen bzw. den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gegendemonstration zuzuordnen (bitte getrennt auflisten)? 4.1 Wie viele Personen wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen? 4.2 Welche Gründe lagen für diese Maßnahmen jeweils vor (bitte detailliert auflisten)? 4.3 Wie viele der in Gewahrsam genommenen Personen waren jeweils dem rechtsextremen Spektrum bzw. der Gegendemonstration zuzuordnen (bitte getrennt auflisten )? 5. Wie lange wurden die unter Punkt 4 genannten Personen jeweils in Gewahrsam gehalten (aufgeschlüsselt nach Besucher/innen des sogenannten „Bayerntags“ der NPD und damit zusammenhängender Aktionen/ Versammlungen bzw. den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gegendemonstration)? 6.1 Gegen wie viele Personen sind inzwischen Ermittlungsverfahren anhängig? 6.2 Welche Gründe liegen für die einzelnen Verfahren vor? 6.3 Wie viele Ermittlungsverfahren betreffen jeweils Besucher /innen des sogenannten „Bayerntags“ der NPD und damit zusammenhängender Aktionen/Versammlungen bzw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegendemonstration (bitte getrennt auflisten)? 7.1 Ist es zutreffend, dass sich – wie von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern der Gegendemonstration geschildert – Personen aus der rechtsextremen Szene in die Reihen der Gegendemonstration eingeschlichen haben und die Sicherheitskräfte auf diesen Umstand – trotz mehrfacher Aufforderung, die betreffenden Personen aus den Reihen der Gegendemonstration zu entfernen – nicht reagiert haben? 7.2 Falls ja, wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen der Sicherheitskräfte? 8.1 Hält die Staatsregierung die Maßnahmen der Sicherheitskräfte hinsichtlich ihrer deeskalierenden Wirkung für zielführend? 8.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um mit den Betroffenen und Verantwortlichen die Vorgänge aufzuarbeiten ? 8.3 Welche Erkenntnisse zieht die Staatsregierung aus dem Geschehen für künftige Einsätze bei rechtsext- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2014 17/2840 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2840 remen Demonstrationen bzw. bei Gegendemonstrationen durch Demokratinnen und Demokraten? „Bayerntag“ der NPD in Scheinfeld: Auftreten der Sicherheitskräfte II 1.1 Weshalb wurde einer der Busse der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ entgegen der Zusage, dass die beiden Busse ungehindert zum Versammlungsort fahren könnten, wiederholt festgehalten? 1.2 Wie genau sahen die in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Verena Osgyan (23. KW) Drs. 17/2316 vom Innenminister erwähnten „belastbare[n] Erkenntnisse“ des Polizeipräsidiums Mittelfranken aus, „dass gewaltbereite Gegendemonstranten anreisen würden“? 1.3 Hält die Staatsregierung die in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Verena Osgyan (23. KW) Drs. 17/2316 vom Innenminister zitierte Aussage , dass „der NPD-Bayerntag zum Desaster für die Nazis“ gemacht werden solle, für eine ausreichend belastbare Erkenntnis dafür, dass gewaltbereite Gegendemonstranten anreisen würden“? 2.1 Auf welche Erkenntnisse stützte sich die in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Verena Osgyan (23. KW) Drs. 17/2316 vom Innenminister dargelegte Wahrnehmung der Einsatzkräfte, dass in dem betroffenen Bus „zur Hälfte“ Personen gesessen seien, „die dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnen waren“? 2.2 Wie genau liefen die Personenkontrollen bzw. Durchsuchungen der Busse ab? 2.3 Ist es zutreffend, dass Sicherheitskräfte die zurückgelassenen persönlichen Gegenstände ausgestiegener Passagiere ohne deren Beisein durchsucht haben, und falls ja, wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen? 3.1 Ist es zutreffend, dass die auf dem Weg nach Scheinfeld von den Sicherheitskräften kontrollierten Personen – je nachdem, ob sie an den Aktionen der NPD oder an der Gegendemonstration teilnehmen wollten – als „rechts“ bzw. „links“ kategorisiert wurden? 3.2. Falls ja, wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen der Sicherheitskräfte? 3.3 Können Personen, die gegen eine rechtsextreme Versammlung /Veranstaltung demonstrieren, nach Einschätzung der Staatsregierung automatisch als „links“ eingestuft werden? 4.1 Aus welchem Grund wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ beschlagnahmt/verboten? 4.2 Wohin ist das Transparent verbracht worden? 4.3 Wie wurde mit dem Transparent weiterhin verfahren? 5.1 Aus welchem Grund wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Nur Scheiße ist braun“ beschlagnahmt? 5.2 Wohin ist das Transparent verbracht worden? 5.3 Wie wurde mit dem Transparent weiterhin verfahren? 6.1 Aus welchem Grund wurde eine Person, die sich an der Gegendemonstration beteiligte, von Polizeikräften festgesetzt und nach Neustadt/Aisch verbracht (ausführliche Begründung erbeten)? 6.2 Wie lange wurde der Demonstrant insgesamt in Polizeigewahrsam gehalten? 6.3 Wie lange wurde der Demonstrant in Neustadt/Aisch festgehalten? 7.1 Wie wurde mit dem in Frage 6 genannten Demonstranten in Neustadt/Aisch verfahren? 7.2 Wann wurde der in Frage 6 genannte Demonstrant aus dem Polizeigewahrsam entlassen? 8.1 Drohen dem in Frage 6 genannten Demonstranten weitere juristische Konsequenzen? 8.2 Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.07.2014 „Bayerntag“ der NPD in Scheinfeld: Auftreten der Sicherheitskräfte I Die Schriftliche Anfrage wird unter Beteiligung des Polizeipräsidiums (PP) Mittelfranken in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele Personen hielten sich am Samstag, 24.05.14, in Scheinfeld auf, um den sogenannten „Bayerntag“ der NPD und damit zusammenhängende Aktionen/Versammlungen zu besuchen? Am Samstag, 24.05.2014, hielten sich zur Spitzenzeit rund 400 Personen in Scheinfeld auf, die an den Veranstaltungen des NPD-Bayerntages teilnahmen. 1.2 Wie viele Personen hielten sich am Samstag, 24.05.14, in Scheinfeld auf, um an der von der Allianz gegen Rechtsextremismus organisierten Gegendemonstration teilzunehmen? Am Samstag, 24.05.2014, hielten sich bis zu 2.000 Personen in Scheinfeld auf, um an der Gegendemonstration teilzunehmen . 1.3 Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei waren aufgrund dieser Versammlungen in Scheinfeld im Einsatz (aufgeschlüsselt nach Einheit )? Der Gesamteinsatz erstreckte sich über das gesamte Wochenende , in welchem die Kräftelage lageangepasst variierte . In der Spitze fanden am Samstagnachmittag 934 Einsatzkräfte Verwendung. Bei den Einsatzkräften handelte es sich um geschlossene Einheiten sowie Einzeldienstkräfte des PP Mittelfranken. Diese wurden unterstützt durch Einsatzhundertschaften der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Hierunter befanden sich auch Kräfte des USK aus Nürnberg und Dachau. Drucksache 17/2840 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.1 Wie viele Personen wurden von den Sicherheitskräften kontrolliert und durchsucht, einschließlich Rucksäcke, Taschen u. Ä.? 2.2 Wie viele Personen davon besuchten den sogenannten „Bayerntag“ der NPD und damit zusammenhängende Aktionen/Versammlungen? 2.3 Wie viele Personen davon besuchten die von der Allianz gegen Rechtsextremismus organisierte Gegendemonstration? Die Fragen 2.1, 2.2 und 2.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach Mitteilung des PP Mittelfranken wurden 616 Personenkontrollen durchgeführt. In 289 Fällen kam es hierbei auch zu Durchsuchungen von Rucksäcken und Taschen. Eine differenzierte Auflistung nach Teilnehmern „NPD-Bayerntag “ oder „Gegendemonstration“ ist nicht möglich. 3.1 Wie viele Gegenstände wurden von den Sicherheitskräften konfisziert? 3.2 Um welche Gegenstände handelt es sich im Einzelnen (bitte detailliert auflisten)? 3.3 Welche und wie viele konfiszierte Gegenstände waren jeweils Besucher/innen des sogenannten „Bayerntags“ der NPD und damit zusammenhängender Aktionen/Versammlungen bzw. den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gegendemonstration zuzuordnen (bitte getrennt auflisten)? Die Fragen 3.1, 3.2 und 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach Mitteilung des PP Mittelfranken kam es zu 45 Sicherstellungen . Unterschieden nach Zugehörigkeit der Betroffenen handelte es sich um folgende sichergestellte Gegenstände : – Versammlungsteilnehmer des NPD-Bayerntags: o 6 Taschenmesser o 3 Cuttermesser o 1 Isolationsmesser o 1 CS-Gas-Spray o 2 Leuchtspuraufsätze o 8 Chinaböller o 6 Küchenmesser o 1 Einhandmesser o 4 Sturmhauben o 7 Guy-Fawkes-Masken o 1 Gürtelschnalle – Teilnehmer der Gegenversammlung: o 2 zur Vermummung geeignete Schlauchschals o 1 Farbbeutel o 2 Hühnereier 4.1 Wie viele Personen wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen? 4.2 Welche Gründe lagen für diese Maßnahmen jeweils vor (bitte detailliert auflisten)? 4.3 Wie viele der in Gewahrsam genommenen Personen waren jeweils dem rechtsextremen Spektrum bzw. der Gegendemonstration zuzuordnen (bitte getrennt auflisten)? 5. Wie lange wurden die unter Punkt 4 genannten Personen jeweils in Gewahrsam gehalten (aufgeschlüsselt nach Besucher/innen des sogenannten „Bayerntags“ der NPD und damit zusammenhängender Aktionen/Versammlungen bzw. den Teil- nehmerinnen und Teilnehmern der Gegendemonstration )? Die Fragen 4.1, 4.2, 4.3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Durch die Einsatzkräfte der Polizei wurden 16 Personen vorläufig festgenommen. Hiervon waren – 12 Personen dem NPD-Bayerntag und – 4 Personen der Gegenversammlung zuzuordnen. Den Festnahmen lagen folgende Straftaten zugrunde: Körperverletzung 1 Landfriedensbruch 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 4 Verwenden von Kennzeichenverfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) 7 Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz 1 Vergehen nach dem Versammlungsgesetz 2 Die Dauer der Freiheitsentziehungen richtete sich nach dem Umfang der erforderlichen kriminalpolizeilichen Maßnahmen und betrug in den genannten Fällen zwischen zwei und dreieinhalb Stunden. Bei Freiheitsentziehungen achtet die Bayerische Polizei sehr genau darauf, deren Dauer auf das notwendige Maß zu beschränken und die erforderlichen Maßnahmen soweit möglich zu beschleunigen. 6.1 Gegen wie viele Personen sind inzwischen Ermittlungsverfahren anhängig? 6.2 Welche Gründe liegen für die einzelnen Verfahren vor? 6.3 Wie viele Ermittlungsverfahren betreffen jeweils Besucher/innen des sogenannten „Bayerntags“ der NPD und damit zusammenhängender Aktionen /Versammlungen bzw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegendemonstration (bitte getrennt auflisten)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1, 6.2 und 6.3 zusammen beantwortet. Inzwischen werden nach Auskunft des PP Mittelfranken 66 Ermittlungsverfahren durch die Polizei betrieben. Von den Beschuldigten sind – 49 Personen dem NPD-Bayerntag und – 17 Personen der Gegenversammlung zuzurechnen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: § 86 a StGB: 22 x NPD 1 x Gegenversammlung Betäubungsmittelgesetz 0 x NPD 1 x Gegenversammlung Versammlungsgesetz (Vergehen) 9 x NPD 0 x Gegenversammlung Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit ) 10 x NPD 2 x Gegenversammlung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 x NPD 4 x Gegenversammlung Beleidigung 2 x NPD 5 x Gegenversammlung Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2840 Körperverletzung (einfach) 3 x NPD 4 x Gegenversammlung Körperverletzung (gefährlich) 1 x NPD 3 x Gegenversammlung Gefangenenbefreiung 0 x NPD 1 x Gegenversammlung Nötigung 1 x NPD 0 x Gegenversammlung Landfriedensbruch derzeit 3 x NPD (weitere absehbar) 0 x Gegenversammlung Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die in früheren Anfragen bezifferten 45 Strafverfahren dem damals aktuellen Stand des PP Mittelfranken entsprachen. Durch immer noch laufende Folgeermittlungen und Beweismittelauswertungen wurden weitere Straftaten bekannt. Insbesondere bei derzeit betriebenen Ermittlungen gegen Besucher des NPDBayerntags wegen Landfriedensbruchs steht die endgültige Zahl an Beschuldigten noch nicht fest. Bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft NürnbergFürth wurden bzw. werden gegen 10 Personen Ermittlungsverfahren geführt (Stand: 14.07.2014). Drei dieser Verfahren wurden nach § 170 Abs. 2 StPO, je zwei nach § 153 StPO bzw. § 153 a StPO behandelt, ein weiteres nach § 45 Abs. 2 JGG. In einem Fall wurde ein Strafbefehl beantragt, in einem weiteren Fall dauern die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch an. In allen weiteren Fällen wird aktuell noch durch die Polizei ermittelt. 7.1 Ist es zutreffend, dass sich – wie von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern der Gegendemonstration geschildert – Personen aus der rechtsextremen Szene in die Reihen der Gegendemonstration eingeschlichen haben und die Sicherheitskräfte auf diesen Umstand – trotz mehrfacher Aufforderung, die betreffenden Personen aus den Reihen der Gegendemonstration zu entfernen – nicht reagiert haben ? 7.2 Falls ja, wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen der Sicherheitskräfte? Die Fragen 7.1 und 7.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Hierzu ist dem einsatzführenden PP Mittelfranken bislang nur ein entsprechender Vorfall bekannt geworden. In diesem Fall verließen gegen Abend zwei Teilnehmer der NPDVersammlung das Versammlungsgelände und überquerten den Freibadparkplatz, wo die Abschlusskundgebung des Bündnisses gegen Rechts mit ca. 30 Teilnehmern stattfand. Das Überqueren erfolgte ohne erkennbare Störungs- oder Verweilabsicht. Sobald sich die Personen in ausreichender Distanz zur Gegenversammlung befanden, wurden sie von den Einsatzkräften angehalten und angesprochen. Um eine Störung der Gegenversammlung zu vermeiden und Auseinandersetzungen zu verhüten, begleiteten die Polizeikräfte die NPD-Anhänger zum Versammlungsgelände der NPD zurück. Die Schilderung, dass sich Personen der rechtsextremen Szene in die Gegenversammlung eingeschlichen hätten, kann nicht bestätigt werden. 8.1 Hält die Staatsregierung die Maßnahmen der Sicherheitskräfte hinsichtlich ihrer deeskalierenden Wirkung für zielführend? Der beim PP Mittelfranken eingerichtete Vorbereitungsstab hat in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zahlreiche Kooperationsgespräche mit den Versammlungsleitern geführt und das polizeiliche Einsatzkonzept insbesondere den Organisatoren der Gegenversammlung so transparent wie möglich dargestellt. Das Einsatzkonzept selbst enthielt als oberste Leitlinie, dass der „gesamte Einsatz [...] unter der Prämisse eines bürgerfreundlich angelegten, lageangepassten und differenzierten Einsatz- und Einschreitverhaltens [...] zu sehen [ist]“. Vorkontrollen wurden zum Beispiel so angelegt, dass eine Beeinträchtigung der anreisenden Versammlungsteilnehmer , insbesondere der Gegenversammlung, auf das für die Sicherheit unbedingte Maß minimiert wurde. Die Einsatzerfahrungen der Bayerischen Polizei haben aber auch gezeigt, dass bei rechtsextremen Versammlungen immer wieder gewalttätige und gewaltbereite Personen aus dem linksextremen Spektrum festzustellen sind und auch die Verletzung von Menschen, insbesondere von den zum Versammlungsschutz verpflichteten Polizeibeamten, bewusst in Kauf genommen oder gar beabsichtigt wird. Am Einsatztag lagen dem PP Mittelfranken belastbare Erkenntnisse vor, dass gewaltbereite Gegendemonstranten anreisen würden. Auch aus Reihen der Gegenversammlung kam es im Laufe der Versammlung zu Eier-, Farbbeutel- und Flaschenwürfen. Es war deshalb erforderlich, unter strikter Differenzierung zwischen den friedlichen und den gewaltgeneigten Versammlungsteilnehmern, weniger einschneidende präventive Maßnahmen wie Personenkontrollen oder Sicherstellungen zu treffen, um hierdurch gewalttätige Aktionen zu verhüten, die dann schwerwiegendere Maßnahmen erfordert hätten. Der weitgehend friedliche und störungsfreie Verlauf beider Versammlungen zeigt, dass das polizeiliche Einsatzkonzept zu diesem Ergebnis beigetragen hat. 8.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um mit den Betroffenen und Verantwortlichen die Vorgänge aufzuarbeiten? Bereits in der Vorbereitungsphase stand das einsatzführende PP Mittelfranken im Rahmen der Kooperationsgespräche in engem Kontakt mit den Organisatoren und Verantwortlichen der Gegenversammlungen. Die Ansprechpartner beim PP Mittelfranken sind daher bekannt. Sollte im Nachgang ein Klärungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes bestehen, kann dieser unmittelbar mit dem PP Mittelfranken erörtert werden. 8.3 Welche Erkenntnisse zieht die Staatsregierung aus dem Geschehen für künftige Einsätze bei rechtsextremen Demonstrationen bzw. bei Gegendemonstrationen durch Demokratinnen und Demokraten? Auch bei künftigen Einsätzen in Zusammenhang mit rechtsextremen Demonstrationen bzw. Gegendemonstrationen wird die Bayerische Polizei bereits in der Vorbereitungsphase eng mit der örtlichen Sicherheitsbehörde zusammenarbeiten . In Scheinfeld war es z. B. gelungen, ein geplantes Rechtsrockkonzert – gerichtlich bestätigt – zu untersagen und damit den Zulauf zu der NPD-Versammlung zu begrenzen . Als wichtige Maßnahme werden auch weiterhin die im Vorfeld stattfindenden Kooperationsgespräche mit der Versammlungsbehörde , den Versammlungsleitern und der Polizei gesehen. Auf dieser Grundlage ist es allen Beteiligten Drucksache 17/2840 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 frühzeitig möglich, ihre Belange darzustellen, Missverständnisse auszuräumen und gemeinsame Ziele zu definieren. Für die Polizei ist es wichtig, ihre neutrale Rolle darzustellen und so für Transparenz und Akzeptanz bei den polizeilichen Maßnahmen zu sorgen bzw. zu werben. Wird hierbei Kooperationsbereitschaft erzielt, profitieren sowohl die Polizei als auch die Versammlungsteilnehmer von einer raschen und reibungslosen Durchführung notwendiger Maßnahmen. „Bayerntag“ der NPD in Scheinfeld: Auftreten der Sicherheitskräfte II Die Schriftliche Anfrage wird unter Beteiligung des Polizeipräsidiums (PP) Mittelfranken wie folgt beantwortet: 1.1 Weshalb wurde einer der Busse der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ entgegen der Zusage, dass die beiden Busse ungehindert zum Versammlungsort fahren könnten, wiederholt festgehalten? Im Zusammenhang mit dem NPD-Bayerntag wurde auch überregional zum Protest mobilisiert. Am Einsatztag lagen dem PP Mittelfranken belastbare Erkenntnisse vor, dass gewaltbereite Gegendemonstranten anreisen würden. Unter anderem sollte der NPD-Bayerntag „zum Desaster“ für die Nazis (s. Ausführungen unter 1.3) gemacht werden. Vor diesem Hintergrund entschloss sich das PP Mittelfranken , Vorkontrollen durchzuführen. In einem Kooperationsgespräch mit den Organisatoren der Gegenversammlung am 15.05.2014 wurde explizit darauf hingewiesen, dass lageorientiert und abgestuft in jedem Fall Vorkontrollen durchgeführt werden. Eine Zusage, dass Busse Vorkontrollstellen ungehindert passieren dürfen, gab es nicht. Im Rahmen dieser Vorkontrollen wurden zwei Busse angehalten . Die Anhaltung des ersten Busses nahm nur kurze Zeit in Anspruch, da sich in diesem überwiegend Personen aus dem bürgerlichen Spektrum befanden. Nach Wahrnehmung der Einsatzkräfte saßen im zweiten Bus allerdings zur Hälfte Personen, die dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnen waren. Das Polizeipräsidium Mittelfranken verfolgte mit der Kontrolle das Ziel, gewaltbereite Versammlungsteilnehmer zu isolieren und das Mitführen von gefährlichen bzw. verbotenen Gegenständen sowie Pyrotechnik in der Versammlung zu verhindern, um deren friedlichen Verlauf zu gewährleisten . Obwohl Gespräche mit einem Verantwortlichen im Bus geführt wurden und die Maßnahme erläutert wurde, verhielt sich ein Teil der Insassen äußerst unkooperativ und weigerte sich, den Bus zu verlassen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurde seitens der Einsatzleitung entschieden, die Kontrollörtlichkeit zu verlagern, um eine Beeinträchtigung der friedlichen Businsassen soweit wie möglich zu minimieren. Der Bus wurde anschließend in der Nähe des Versammlungsorts nochmals angehalten. Den Businsassen wurde durch die Einsatzkräfte mitgeteilt, dass sie diesen durch die vordere Türe verlassen können. Die Insassen verließen in der Folge Zug um Zug den Bus. Vereinzelt wurden Personen nach dem Aussteigen zielgerichtet abgetastet und mitgeführte Gegenstände gesichtet. Im Rahmen der Kontrolle kam es zu einer Widerstandshandlung sowie zu vier Beleidigungen zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten. Im Bus selbst wurden ein Knüppel sowie ein Tierabwehrspray aufgefunden und sichergestellt . 1.2 Wie genau sahen die in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Verena Osgyan (23. KW) Drs. 17/2316 vom Innenminister erwähnten „belastbare[n] Erkenntnisse“ des Polizeipräsidiums Mittelfranken aus, „dass gewaltbereite Gegendemonstranten anreisen würden“? 1.3 Hält die Staatsregierung die in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Verena Osgyan (23. KW) Drs. 17/2316 vom Innenminister zitierte Aussage, dass „der NPD-Bayerntag zum Desaster für die Nazis“ gemacht werden solle, für eine ausreichend belastbare Erkenntnis dafür, dass gewaltbereite Gegendemonstranten anreisen würden“? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1.2 und 1.3 zusammen beantwortet. Dem Vorbereitungsstab des PP Mittelfranken wurde frühzeitig bekannt, dass im Internet vielfache Aufrufe zu Gegenveranstaltungen erfolgten. Teilweise waren Busabfahrten angekündigt oder in der organisatorischen Vorbereitung. Auch auf einer von Linksextremisten bundesweit stark genutzten Internetplattform wurde zu Gegenaktivitäten und teilweise gewalttätigen Aktionen mobilisiert. Mit einem Beitrag vom 29.04.2014 wurde auf besagter Seite über Sachbeschädigungen in Scheinfeld in Form eines Selbstbekennerschreibens berichtet. Dieses nahm Bezug auf Sachbeschädigungen an der Scheinfelder Diskothek, die der NPD als Versammlungsörtlichkeit diente. Das Gebäude wurde vom 27.04.2014 auf 28.04.2014 mit Anti-Nazi-Parolen beschmiert, u. a. „24.05. Nazis jagen“. Der Beitrag enthielt abschließend die Aufforderung: „In diesem Sinne rufen wir dazu auf, den ‚NPD-Bayerntag‘ und das ‚Live H8-Konzert‘ am 24.05. zum Desaster zu machen. Antifa heißt Angriff!“ Es lagen weitere Erkenntnisse vor, wonach unter anderem Angriffe gegen NPD-Teilnehmer und Blockadeaktionen geplant seien sowie Fahrzeuge der NPD-Teilnehmer „entglast“ bzw. die Reifen zerstochen werden sollten. Daneben fand sich u. a. auf der Internetseite der autonomen Gruppierung „Antifaschistische Linke Fürth“ der Hinweis, dass kostenlose Busse aus Nürnberg für die Fahrt nach Scheinfeld bereitgestellt werden würden. Konkret musste am Einsatztag mit der Anreise von bis zu 100 Angehörigen der autonomen Szene in 3–4 Bussen gerechnet werden. 2.1 Auf welche Erkenntnisse stützte sich die in der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Verena Osgyan (23. KW) Drs. 17/2316 vom Innenminister dargelegte Wahrnehmung der Einsatzkräfte, dass in dem betroffenen Bus „zur Hälfte“ Personen gesessen seien, „die dem gewaltbereiten linken Spektrum zuzuordnen waren“? Es wurden sogenannte „Abfahrtskontrollen“ in Nürnberg durchgeführt. Von den damit betrauten Aufklärungskräften kam die Information über die Besetzung der Busse. Die Personen waren dem Anschein nach dem linksextremen Spektrum zuzuordnen. 2.2 Wie genau liefen die Personenkontrollen bzw. Durchsuchungen der Busse ab? 2.3 Ist es zutreffend, dass Sicherheitskräfte die zurückgelassenen persönlichen Gegenstände ausgestiegener Passagiere ohne deren Beisein durchsucht haben, und falls ja, wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen? Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2840 Es wird auf die Ausführungen unter 1.3 verwiesen, wonach vereinzelte Personen nach dem Aussteigen zielgerichtet abgetastet und mitgeführte Gegenstände gesichtet wurden. Im leeren Bus wurden bei einer Sichtkontrolle ein Knüppel sowie ein Tierabwehrspray aufgefunden und sichergestellt. Die Gegenstände wurden herrenlos im Bus abgelegt und waren keiner Person zuordenbar. Eine Durchsuchung von persönlichen Gegenständen ohne Beisein der Besitzer fand folglich nicht statt. 3.1 Ist es zutreffend, dass die auf dem Weg nach Scheinfeld von den Sicherheitskräften kontrollierten Personen – je nachdem, ob sie an den Aktionen der NPD oder an der Gegendemonstration teilnehmen wollten – als „rechts“ bzw. „links“ kategorisiert wurden? 3.2. Falls ja, wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen der Sicherheitskräfte? 3.3 Können Personen, die gegen eine rechtsextreme Versammlung/Veranstaltung demonstrieren, nach Einschätzung der Staatsregierung automatisch als „links“ eingestuft werden? Die Fragen 3.1, 3.2 und 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eine Kategorisierung der anreisenden Versammlungsteilnehmer in „rechts“ oder „links“ fand nicht statt. Seitens des Polizeiführers wurde deutlich darauf hingewiesen, dass in Scheinfeld eine Vielzahl von Personen an den Versammlungen teilnehmen würden, die keine oder kaum Demonstrationserfahrung haben und vor allem keinem der genannten Lager angehören. Es kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, dass Einsatzkräfte bei den Kontrollen die Versammlungsteilnehmer befragt haben, welche Veranstaltung sie besuchen wollen , um ein Aufeinandertreffen der gegnerischen Gruppen zu vermeiden und so einer Trennung gerecht zu werden. 4.1 Aus welchem Grund wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ beschlagnahmt/verboten? 4.2 Wohin ist das Transparent verbracht worden? 4.3 Wie wurde mit dem Transparent weiterhin verfah- ren? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4.1, 4.2 und 4.3 gemeinsam beantwortet. Die Einsatzkräfte der Polizei stellten bei Teilnehmern der Gegenversammlungen zwei nicht entfaltete Transparente mit den Aufschriften „Rassismus ist keine Meinung, Rassismus ist ein Verbrechen“ und „Wir wollen keine Extremisten“ fest. Für deren Aufschriften wurden anstelle des Buchstaben „s“ sogenannte „Sig-Runen“ verwendet. Noch während der Überprüfung gaben die Betroffenen dann von sich aus an, die Transparente nicht verwenden zu wollen, wenn die Symbole auch bei der Polizei zu Nachfragen führen. Die Betroffenen blieben in Besitz ihrer Transparente. Zu einer Sicherstellung kam es zu keiner Zeit. 5.1 Aus welchem Grund wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Nur Scheiße ist braun“ beschlagnahmt ? 5.2 Wohin ist das Transparent verbracht worden? 5.3 Wie wurde mit dem Transparent weiterhin verfah- ren? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5.1, 5.2 und 5.3 gemeinsam beantwortet. Im Rahmen von Vorkontrollen fiel in einem zur Kontrolle angehaltenen Fahrzeug unter anderem ein Transparent mit der Hauptaufschrift „Scheiße ist braun“ auf. Die Beamten bewerteten dieses Transparent vor dem Hintergrund der angespannten Lage als zu provokativ, da es geeignet schien, die ohnehin aufgeheizte Stimmung sowohl bei Teilnehmern der NPD-Versammlung als auch bei den Teilnehmern der Versammlung des Bündnisses gegen Rechts noch zusätzlich anzuheizen. Die Sicherstellung des Transparents erfolgte aus diesem Grund ausschließlich zur Gefahrenabwehr. Bei derartigen Einsätzen sind aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Sicherstellungen zwingend organisatorische Regelungen zur anschließenden Verwahrung und Wiederaushändigung zu treffen. Es wurde deshalb festgelegt , dass alle sichergestellten Gegenstände zentral bei der PI Neustadt a. d. Aisch verwahrt und dort abgeholt werden können. Dem Besitzer wurde das Transparent nach Beendigung der Versammlung gegen 19:20 Uhr wieder ausgehändigt. 6.1 Aus welchem Grund wurde eine Person, die sich an der Gegendemonstration beteiligte, von Polizeikräften festgesetzt und nach Neustadt/Aisch verbracht (ausführliche Begründung erbeten)? 6.2 Wie lange wurde der Demonstrant insgesamt in Polizeigewahrsam gehalten? 6.3 Wie lange wurde der Demonstrant in Neustadt/ Aisch festgehalten? 7.1 Wie wurde mit dem in Frage 6 genannten Demonstranten in Neustadt/Aisch verfahren? 7.2 Wann wurde der in Frage 6 genannte Demonstrant aus dem Polizeigewahrsam entlassen? 8.1 Drohen dem in Frage 6 genannten Demonstranten weitere juristische Konsequenzen? 8.2 Wenn ja, mit welcher Begründung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6.1, 6.2, 6.3, 7.1, 7.2, 8.1, 8.2 zusammen beantwortet. Am Einsatztag wurden von den Polizeibeamten 16 Personen festgenommen. Hiervon waren vier Personen der Gegenversammlung zuzuordnen. In den meisten Fällen erfolgte eine Verbringung zur Gefangenensammelstelle bei der PI Neustadt a. d. Aisch. Ohne nähere Angaben kann das PP Mittelfranken den konkret angefragten Einzelfall aufgrund der Vielzahl von Festnahmen nicht zuordnen.