Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.07.2014 Geografische Lage bergrechtlicher Erlaubnisflächen Im Nachgang zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Dr. Christian Magerl und Jürgen Mistol „Fracking in Bayern“ vom 15.05.2014 (Drs. 17/2415) ergeben sich weitere Fragen bezüglich der exakten geografischen Lage der Erlaubnisflächen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Ich frage deshalb die Staatsregierung: Welche Kommunen liegen – aufgeschlüsselt nach den zwölf in der Antwort auf die vorangegangene Anfrage genannten Gebieten – innerhalb der jeweiligen Erlaubnisflächen zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (zu gewerblichen Zwecken)? Falls möglich, bitte ich ergänzend um kartografisches Material im jeweils geeigneten Maßstab mit Kennzeichnung der genannten zwölf Erlaubnisflächen und den entsprechenden Ortsbezeichnungen. Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 30.07.2014 Anbei übersende ich zwei Anlagen aus einer Ausspielung aus dem bergbehördlichen Kartenwerk. Anlage 1* enthält aufgeschlüsselt nach den erteilten Feldern eine Liste der Gemeinden bzw. Gemeindeteile, die innerhalb der erteilten Erlaubnisfelder liegen. Anlage 2* enthält eine kartografische Darstellung aus dem Berechtsamskartenwerk nach § 76 BBergG, aus der die Lage der Felder und ihre Benennung zu erkennen sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2014 17/2843 Bayerischer Landtag