Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 28.05.2014 Zentrale Ermittlungsstellen für „Interne Ermittlungen“ Am 28. Februar 2013 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz durch Herrn Staatsminister Herrmann die sachliche Zuständigkeit von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte („Interne Ermittlungen”) zum 1. März 2013 allgemein dem Bayerischen Landeskriminalamt übertragen. Mitte 2013 wurde durch das StMI festgelegt, dass das Dezernat 13 (im Aufbau) für alle Ermittlungen gegen Angehörige der Bayerischen Polizei wegen im Dienst begangener Straftaten (Dienst-Katalog) zuständig ist. Der Personalansatz wurde wie folgt durch das StMI genehmigt: 1 Dezernatsleiter , 2 Sachgebietsleiter (SGL 131 und 132), 24 Sachbearbeiter (2. oder 3. QE) und 5 Tarifbeschäftigte. Bis jetzt bereitgestellt sind aber nur 2 Sachgebietsleiter (A12/13) und eine Tarifstelle. Ich frage die Staatsregierung: 1. Weshalb sind nach über einem Jahr weder Sollstellen noch Dienstposten nach vorstehendem Personalansatz und die benötigten Planstellen für das Dezernat 13 aus den Verbänden in das Bayerische Landeskriminalamt verlagert worden? 2. Wie soll das Dezernat 13 Personal rekrutieren, um arbeitsfähig zu werden, wenn die o. g. Stellen nicht zur Verfügung gestellt werden, und andererseits sog. Zuteilungsansprüche , die die anderen Verbände bei Versetzungen zum Dezernat 13 fordern, beim LKA nicht vorhanden sind? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.08.2014 Zu 1. und 2.: Aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs, werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte oblag bis zum 01.03.2013 dem Kommissariat 47 (K 47) des Polizeipräsidiums Mittelfranken und dem Kriminalfachdezernat 11 (KFD 11) des Polizeipräsidiums München. Das K 47 war hierbei für den Bereich Nordbayern zuständig , welcher die Polizeipräsidien Mittelfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Unterfranken sowie die Bereitschaftspolizei umfasste . Das KFD 11 war zuständig für den Bereich Südbayern, welcher die Polizeipräsidien München, Oberbayern Süd, Oberbayern Nord, Schwaben Nord, Schwaben Süd/West, Niederbayern sowie das Bayer. Landeskriminalamt (LKA) und das Polizeiverwaltungsamt (PVA) umfasste. Zum 01.03.2013 wurde die zentrale Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte („Interne Ermittlungen“) gem. Art. 7 Abs. 3 Nr. 7 Polizeiorganisationsgesetz (POG) dem LKA zugewiesen. Organisatorisch wurde hierzu beim LKA ein Dezernat 13 – im Aufbau mit zwei Sachgebieten (SG) 131 und 132 – geschaffen. Gleichzeitig wurden alle Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche des früheren KFD 11 und des K 47 vom Dezernat 13 – im Aufbau – vorläufig übernommen. Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der qualitativ hochwertigen Sachbearbeitung und zur Vermeidung von komplexen Übergaben laufender Ermittlungsvorgänge an andere (fachfremde) Sachbearbeiter wurden die Mitarbeiter des KFD 11 und des K 47 übergangsweise zum LKA, Dezernat 13, abgeordnet und in einem ersten Schritt um vier Beamte verstärkt. Durch diese Maßnahme war und ist die neue zentrale Ermittlungsstelle für „Interne Ermittlungen“ seit dem 01.03.2013 vollumfänglich arbeitsfähig. Ausgeschiedene Sachbearbeiter wurden durch Abordnungen ersetzt. Die betreffenden Beamten konnten durch eine bayernweite Stellenausschreibung gewonnen werden. Ein Rekrutierungsproblem ist daher nicht ersichtlich. Laut Auskunft des LKA interessieren sich derzeit weitere drei Beamte für die Verwendung bei dem SG 131 und zwei Beamte für das SG 132. Die Ausbringung von Dienstposten erfolgt grundsätzlich erst nach der formellen Errichtung einer Organisationseinheit und der Zuweisung von Sollstellen. Ausgebracht wurden – entgegen dieser Grundsätze – ausnahmsweise die Dienstposten für die Sachgebietsleiter 131 und 132, um klare Verantwortlichkeiten sowie Führungsstrukturen herzustellen. Zur Erhebung der benötigten konkreten Sollstärke und der damit verbundenen Zuweisung von Planstellen und Dienstposten war es zunächst erforderlich zu klären, wie sich nach der Zentralisierung der „Internen Ermittlungen“ der künftige Ermittlungsaufwand entwickelt. Das LKA wurde deshalb federführend beauftragt, gemeinsam mit allen Landespolizeipräsidien , den bisherigen sachlichen Zuständigkeitskatalog sowie praktische Fragen der Ermittlungsabwicklung (vor allem des Ersten Angriffs unter Einbeziehung von Tatortgruppen , Fachdienststellen der örtlichen Präsidien) unter Auswertung der Erfahrungen der bisherigen Ermittlungsstellen (K 47 und KFD 11) nochmals im Detail und im Hinblick auf die sich durch die Zentralisierung eventuell neu ergebenden Arbeitsprozesse zu analysieren und anzupassen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2014 17/2856 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2856 Erfahrungsgemäß nimmt eine derartige Überprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch und konnte daher nur in einem zweiten Schritt – also im Anschluss an die Aufnahme des Wirkbetriebes des Dezernats 13 – im Aufbau erfolgen. Erst mit Abschluss dieser Überprüfung und dem Entwurf eines angepassten Zuständigkeitskataloges war es dem LKA möglich, einen konkreten Bedarf an Sollstellen für das Dezernat 13 – im Aufbau – zu erheben und dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Form des Sollstellenkonzeptes zu übersenden. In diesem Sollstellenkonzept geht das LKA von einer Sollstärke von 29 aus. Die Übersendung des Entwurfs eines endgültigen Zuständigkeitskatalogs an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erfolgte aufgrund der Einarbeitung von Ergänzungs - und Änderungsvorschlägen der eingebundenen Landespolizeipräsidien erst Ende Mai 2014. Eine Änderung an dem Sollstellenbedarf des Dezernats 13 – im Aufbau – ergab sich hieraus nicht. Wie bereits erwähnt, ist die Arbeitsfähigkeit des Dezernats 13 seit 01.03.2013 sichergestellt. Derzeit leisten in beiden Sachgebieten die Mitarbeiter ihren Dienst im Wege der Abordnung – mit Ausnahme der Sachgebietsleiter (siehe oben) sowie vier Beamter im SG 131 und zwei Beamter im SG 132, welche LKA intern zugewiesen wurden. Diese Abordnungen werden bei der halbjährlichen Personalzuteilung als „Fehl“ berücksichtigt und damit bei den abgebenden Landespolizeipräsidien ersetzt. In einem Folgeschritt ist die Zuweisung der Soll- und Planstellen sowie der Dienstposten an das LKA vorgesehen.