Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 13.06.2014 Sollstärkenverlagerungen innerhalb des Polizeipräsidiums Oberpfalz Das Polizeipräsidium Oberpfalz plant eine Sollstärkenreduzierung bei den Polizeiinspektionen in Vohenstrauß, Waldmünchen und Bad Kötzting. Insgesamt soll dort bei diesen Polizeiinspektionen die Sollstärke um sieben Beamte reduziert werden. Ausschlaggebend hierfür ist angeblich die Minderbelastung dieser Dienststellen, die nur bei rund 53 Prozent zum Beispiel in Vohenstrauß liegt, während andere Dienststellen des Polizeipräsidiums mit zum Teil weit über 100 Prozent belastet sind. In diesem Zusammenhang bitte ich die Staatsregierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass die Berechnungen der internen Sollstärkenkommission beim PP Oberpfalz sich in erster Linie auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stützen? 2. Gibt es andere Parameter, die deutlich machen können, dass die Belastung der PI Vohenstrauß seit der Grenzöffnung 2009 gestiegen ist? 3. Trifft es zu, dass die PIF in Waidhaus in erster Linie die Hauptverkehrsachsen überwacht und die Räume im peripheren Bereich kaum in die Kontrollen einbezogen werden ? 4. Trifft es zu, dass die Sollstärkenkommission ursprünglich andere Zahlen für die Reduzierung der Sollstärke bei den Dienststellen ermittelt hatte? 5. Nachdem Innenminister Herrmann bei seinem weihnachtlichen Besuch bei der PI Amberg 2013 erklärt hat, dass alle Ruhestandsabgänge auch bei den kleinen Inspektionen 1:1 ersetzt werden, frage ich die Staatsregierung , gilt diese Aussage noch? 6. Nachdem bei der PI Vohenstrauß 2014 drei Ruhestandsversetzungen sind, frage ich die Staatsregierung, werden diese ausgeglichen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.08.2014 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des örtlich zuständigen Polizeipräsidiums Oberpfalz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die betreffenden Sollstellenverlagerungen innerhalb des Polizeipräsidiums Oberpfalz resultieren aus den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform. Als Hintergrund darf ich erläutern, dass nach dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU und in der Folge zum Schengenraum mit Wirkung zum 21.07.2007 die Grenzen geöffnet und die Grenzkontrollen zwischen Tschechien und der Bundesrepublik Deutschland eingestellt wurden. Die Dienststellen der bis dahin existenten Bayerischen Grenzpolizei wurden aufgelöst und das Personal in die Bayerische Landespolizei integriert. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen wurde – entsprechend den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) und den politischen Vorgaben – die Polizeiorganisation an der Ostgrenze in den Zuständigkeitsbereichen der heutigen Polizeipräsidien Oberpfalz, Oberfranken und Niederbayern neu geordnet. Bereits im Zuge dieser Organisationsmaßnahmen wurde festgelegt, die neue Organisationsstruktur und die infolge der Grenzöffnung und Einstellung der Grenzkontrollen eingeführten kompensatorischen Maßnahmen zu gegebener Zeit einer Evaluation zu unterziehen. Mit dieser Evaluation wurde im Jahr 2010 durch das StMI die Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform beauftragt. Diese Expertengruppe kam nach intensiven Vorarbeiten und Analysen zum Ergebnis, dass sich die kompensatorischen Maßnahmen im Zuge der Grenzreform grundsätzlich bewährt haben. Aufgrund festgestellter, teils deutlicher Unterschiede in der Belastungssituation der einzelnen Dienststellen sah sie allerdings auch die Notwendigkeit, in maßvollem Umfang präsidiumsinterne Sollstellenanpassungen von weniger belasteten Dienststellen hin zu stark belasteten Dienststellen vorzunehmen. 1. Trifft es zu, dass die Berechnungen der internen Sollstärkenkommission beim PP Oberpfalz sich in erster Linie auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stützen? Die Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform nahm zur Berechnung der belastungsorientierten Verteilung der Sollstellen die Unterstützung der Arbeitsgruppe Sollstärken in Anspruch. Die Arbeitsgruppe Sollstärken ist mit Wirkung zum 01.09.1997 beim Polizeipräsidium Mittelfranken als eine der Fachaufsicht des StMI unterliegende, dauerhafte Organisationseinheit eingerichtet worden. Festgelegt wurde damals, dass die Arbeitsgruppe – neben ihrem Grundauftrag zur Be- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2014 17/2857 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 rechnung der Sollstärken – das StMI und die Präsidien bei der Auswertung von Belastungs- und Statistikdaten unterstützt und im Auftrag des StMI einzelne Organisationseinheiten untersucht. Die Überprüfung der Sollstellenverteilung wurde nach der von der Arbeitsgruppe Sollstärken entwickelten und wissenschaftlich bestätigten, in erster Linie auf die Arbeitsbelastung abstellenden Methode, durchgeführt. Das komplexe Berechnungsverfahren stützte sich bei Polizeiinspektionen und -stationen auf die nachfolgenden Belastungsparameter des Jahres 2009: > Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) – aufgenommene Straftaten, > PKS – „gemeldete Aktenzeichen“ (Endsachbearbeitungen), > Verkehrsunfälle, > Verkehrsstrafanzeigen, > Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen, > Verwarnungen, > Stundenleistung Vorführ-/Gerichtsdienst und > Stundenleistung Schubdienst. Auf eine Einbeziehung von sonstigen Einsatzstunden wurde im konkreten Fall verzichtet, da nicht alle bewerteten Präsidien über die erforderlichen Aufzeichnungen verfügten und Alternativberechnungen ergeben hatten, dass beispielsweise die Einbeziehung sonstiger Einsatzstunden aus vorangegangenen Berechnungen nur einen marginalen Einfluss auf das Ergebnis haben würde. 2. Gibt es andere Parameter, die deutlich machen können, dass die Belastung der PI Vohenstrauß seit der Grenzöffnung 2009 gestiegen ist? Nach dem Ergebnis der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform hat sich die Kriminalitätslage in den acht Landkreisen (Hof, Wunsiedel im Fichtelgebirge, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf, Cham, Regen und FreyungGrafenau ) und den zwei kreisfreien Städten (Hof und Weiden ) des sogenannten „grenznahen Bereichs“ an der Grenze zur Tschechischen Republik im Betrachtungszeitraum von 2006 bis 2009 nicht verschlechtert. Die dort registrierte Kriminalität folgte vielmehr dem bayernweiten leicht positiven Trend und sank in diesem Zeitraum um 9,7 %. Zwischen den Jahren 2009 und 2013 ging die Kriminalitätsbelastung im „grenznahen Bereich“ zur Tschechischen Republik nochmals um weitere 2,9 % zurück. Die Sollstellen- und Personalentwicklung aller nachgeordneten Dienststellen beobachtet das Polizeipräsidium Oberpfalz sehr genau und hat hierzu ein ausdifferenziertes und anerkanntes Sollstellen- und Personalverteilungsverfahren entwickelt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang ein präsidiumsweiter Belastungsindex, der anzeigt, ob und inwieweit die einzelnen Dienststellen in der Lage sind, ihre Aufgaben mit dem zugewiesenen Personal zu erfüllen. Im Hinblick auf diesen Belastungsindex, der sich grundsätzlich auf Daten aus bearbeiteten Strafanzeigen, Verkehrsunfällen und der Einsatzbelastung stützt, ist festzuhalten, dass die Arbeitsbelastung der Polizeiinspektion Vohenstrauß weit unterdurchschnittlich ist. Dies trifft insbesondere auf die Nachtzeiten von 19:00 bis 07:00 Uhr zu. 3. Trifft es zu, dass die PIF in Waidhaus in erster Linie die Hauptverkehrsachsen überwacht und die Räume im peripheren Bereich kaum in die Kontrollen einbezogen werden? Die Polizeiinspektion Fahndung (PIF) Waidhaus wurde im Zuge der Organisationsmaßnahmen zur Integration der Bayerischen Grenzpolizei als reine Fahndungsdienststelle ohne allgemeinpolizeiliche Zuständigkeiten errichtet. Auf Weisung der Einsatzzentrale Oberpfalz unterstützt die PIF Waidhaus allerdings auch die örtlichen Polizeiinspektionen im Einzelfall bzw. bei besonderen Einsatzlagen. Im Rahmen der Schleierfahndung erstreckt sich die Zuständigkeit der PIF Waidhaus in den Landkreisen Neustadt und Schwandorf auf das Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern. Dabei beschränkt sich der Fahndungsraum auf den Bereich östlich der Verkehrswege BAB A 93 und B 22 (ohne Stadtgebiet Weiden). Weiterhin ist die PIF Waidhaus auf der BAB A 6 von der Landesgrenze zur Tschechischen Republik bis zum Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald und auf der B 22 sowie dem Fahndungsraum „Schiene“ in den Bereichen Weiden und Amberg zuständig. Die Einsatzkräfte sind im gesamten Einsatzraum präsent. Darüber hinaus stehen bei den Polizeiinspektionen Furth im Wald und Waldsassen spezialisierte Fahndungsgruppen, sowie bei den Verkehrspolizeiinspektionen Amberg, Weiden und Regensburg des Polizeipräsidiums Oberpfalz spezialisierte Fahndungskontrollgruppen für die polizeiliche Aufgabe der Schleierfahndung zur Verfügung. Von aufbauorganisatorischen Fragestellungen abzugrenzen ist die für alle Vollzugsbeamten der Bayerischen Polizei bestehende, für die Schleierfahndung essenzielle Kontrollbefugnis zur Identitätsfeststellung nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Polizeiaufgabengesetz. Diese ist auf das Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen , Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr ) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität beschränkt. Des Weiteren ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Streifen- und Fahndungstätigkeit der in der Regel uniformierten Beamten des Zolls und der Bundespolizei ebenfalls einen günstigen Einfluss auf die allgemeinpolizeiliche Lage und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung entfalten. 4. Trifft es zu, dass die Sollstärkenkommission ursprünglich andere Zahlen für die Reduzierung der Sollstärke bei den Dienststellen ermittelt hatte? Die von der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform mit Unterstützung der Arbeitsgruppe Sollstärken durchgeführte Analyse der Arbeitsbelastungsdaten führte unter anderem zu konkreten Vorschlägen für eine belastungsorientierte Neuverteilung von Sollstellen zwischen den einzelnen Dienststellen der Polizeipräsidien. Allerdings legte die Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform in ihrem Abschlussbericht Wert auf die Feststellung, dass die betreffenden Vorschläge zunächst nur rechnerische Obergrenzen darstellen sollten. Diese wären vor dem Hintergrund infrastruktureller Rahmenbedingungen sowie im Lichte einsatztaktischer und personalpolitischer Aspekte zu betrachten und unterlägen insoweit möglicherweise Einschränkungen. Die konkreten Vorschläge für eine belastungsorientierte Neuverteilung von Sollstellen waren nicht Bestandteil des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform. Drucksache 17/2857 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Aus den dort enthaltenen Empfehlungen speisen sich allerdings die anlässlich meines Berichts zu den Ergebnissen der Evaluation der Grenzreform im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 08.06.2011 betonten Zielsetzungen: – präsidiumsinterne Sollstellentransfers zwischen den ein- zelnen Fahndungsschleiern zu gestatten und – die Festlegung der Sollstärken der Polizeiinspektionen und -stationen stärker an Belastungskriterien auszurichten. In der Folge legten die Polizeipräsidien Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken Feinkonzepte zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform vor. Diese wurden im StMI und im Rahmen von Besprechungen mit den Verbänden ausgewertet und präsidiumsspezifisch abgestimmt. Da in den betroffenen Präsidien bereits im Jahr 2009 die Umsetzung der Maßnahmen zur Polizeireform in Bayern folgte, waren beim Abstimmungsprozess auch die Ergebnisse der Expertenkommission zur Evaluation der Polizeireform abzuwarten. Daneben machten neue Entwicklungen im Bereich des Kriminalitätsphänomens „Crystal“ weitere Anpassungen in den Konzepten notwendig. Das Polizeipräsidium Oberpfalz bewertete mögliche Stellenverlagerungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform darüber hinaus im Rahmen der fortlaufenden Analyse der Arbeitsbelastung aller nachgeordneten Dienststellen. Des Weiteren wurden vom Polizeipräsidium Oberpfalz auch die Stellenzuführungen anlässlich der Integration der Bayerischen Grenzpolizei (2008), der Reduzierung der Wochenarbeitszeit (2013) und des anteiligen Stellenzuwachses aus dem Kontingent der 1.000 neuen Stellen (2014) für die Bayerische Polizei in die organisatorischen Planungen einbezogen. Letztendlich sind nunmehr die nachfolgenden maßvollen Sollstellenverlagerungen bei den Polizeiinspektionen Bad Kötzting und Vohenstrauß sowie der Polizeistation Waldmünchen geplant: Dienststelle Sollstärke (01.07.2014) Abzug Evaluation Grenzreform (geplant) Sollstärke neu PI Bad Kötzting 38 -2 36 PI Vohenstrauß 33 -3 30 PSt Waldmünchen 22 -2 20 Abzüge Evaluation Grenzreform gesamt: -7 Diese Sollstellenverlagerungen weichen bezüglich der Polizeiinspektion Bad Kötzting und der Polizeistation Waldmünchen von den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Evaluation Grenzreform aus dem Jahre 2010 zugunsten dieser Dienststellen ab. Bei der Polizeiinspektion Vohenstrauß ergibt sich keine Abweichung. 5. Nachdem Innenminister Herrmann bei seinem weihnachtlichen Besuch bei der PI Amberg 2013 erklärt hat, dass alle Ruhestandsabgänge auch bei den kleinen Inspektionen 1:1 ersetzt werden, frage ich die Staatsregierung, gilt diese Aussage noch? Die Personalzuteilung der ausgebildeten Beamtinnen und Beamten an den polizeilichen Einzeldienst erfolgt halbjährlich und orientiert sich an dem tatsächlich ermittelten Personalbedarf der Polizeipräsidien durch Ruhestandsver- setzungen, langfristige Abordnungen etc., sowie unter Berücksichtigung der auszubringenden insgesamt 922 Stellen aus der Rückführung der Wochenarbeitszeit und der 1.000 neuen Stellen für die Polizei. Sowohl 2013 als auch 2014 ist es dabei gelungen, wesentlich mehr Beamte dem polizeilichen Einzeldienst zuzuweisen , als in diesen Jahren in den Ruhestand eingetreten sind. So stehen 2013 740 Ruhestandsabgängen bayernweit 1.070 Personalzuteilungen gegenüber, 2014 stehen 720 Ruhestandsabgängen über 1.150 Personalzuteilungen bayernweit gegenüber. Ziel der Personalzuteilungen ist es, bayernweit eine vergleichbare , ausgewogene Personalausstattung sicherzustellen , die den Aufgaben und Belastungen gerecht wird. Diesem Ziel ist es geschuldet, dass Umverteilungen zwischen den Verbänden und innerhalb der Dienststellen eines Polizeipräsidiums vorgenommen werden, um auf erkannte Belastungen zu reagieren, sodass daraus kein Anspruch auf eine „starre“ Zuweisung abgeleitet werden kann. 6. Nachdem bei der PI Vohenstrauß 2014 drei Ruhestandsversetzungen sind, frage ich die Staatsregierung , werden diese ausgeglichen? Historisch betrachtet konnten aus der Auflösung der Grenzpolizei in den vergangenen Jahren Personalveränderungen bei grenznahen Dienststellen der Oberpfalz nicht im erforderlichen Maße erfolgen, da den vorhandenen Beamten weitreichende Zusagen hinsichtlich einer heimatnahen Verwendung erteilt wurden und dadurch vorübergehend ein Personalüberhang – auch bei der Polizeiinspektion Vohenstrauß – entstand, der erst nach einiger Zeit abgebaut werden konnte. Zu den Ruhestandsversetzungen im Einzelnen: Zwei der Ruhestandsversetzungen der Polizeiinspektion Vohenstrauß 2014 wurden bereits in die Personalbedarfsberechnungen im Februar bzw. im September 2014 für das Polizeipräsidium Oberpfalz einbezogen. Die frei gewordenen Haushaltsstellen wurden wieder mit Auszubildenden besetzt. Der dritte Ruhestandseintritt kann erst bei der Zuteilung 2015 einbezogen werden, da dieser nach dem Stichtag für die Zuteilungen 2014 liegt. Eine Zuteilung von Personalnachersatz in Höhe der gesamten Ruhestandsabgänge des Verbandes konnte 2014 an das Polizeipräsidium sichergestellt werden. Die Zuteilungsentscheidung für die einzelnen Dienststellen in der Oberpfalz wird vom Polizeipräsidium unter Berücksichtigung funktionaler, taktischer und belastungsorientierter Aspekte, unter Priorisierung der Dienststellen bezüglich der Dringlichkeit des Personalbedarfs und unter Berücksichtigung alternativer Möglichkeiten der Personalzuführung getroffen. Deshalb wurden die Beamten 2014 vorrangig Dienststellen zugewiesen, die eine höhere Arbeitsbelastung aufweisen. Die Funktionsfähigkeit der Polizeiinspektion Vohenstrauß ist gewährleistet.