Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.06.2014 Energiebedarf freistaatlich genutzter Gebäude Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele staatliche Gebäude besitzt der Freistaat Bayern? b) Wie viele Fremdgebäude nutzt der Freistaat zusätz- lich? c) Wie viel Nutzfläche umfassen die eigenen und ange- mieteten staatlichen Gebäude des Freistaates Bayern insgesamt? 2. a) Wie hoch ist der Stromverbrauch in allen staatlich ge- nutzten Gebäuden des Freistaates Bayern seit 2011 bis heute? Bitte für alle Jahre einzeln auflisten. b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf des Stromverbrauchs bei freistaatlich genutzten Gebäuden? 3. a) Wie hoch ist der Verbrauch für die Beheizung und Warmwasser von staatlich genutzten Gebäuden des Freistaates Bayern seit 2011 bis heute? Bitte für alle Jahre einzeln auflisten. b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf für die Beheizung und Warmwasser bei freistaatlich genutzten Gebäuden? c) Wie viele freistaatlich genutzten Gebäude werden mit Fernwärme versorgt? 4. a) Wie hoch ist der Verbrauch für die Kühlung von staat- lich genutzten Gebäuden des Freistaates Bayern seit 2011 bis heute? Bitte für alle Jahre einzeln auflisten. b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf für die Kühlung bei freistaatlich genutzten Gebäuden? 5. a) Wie viele freistaatlich genutzte Gebäude, die vor dem Jahr 1979 bezugsfertig erstellt wurden, sind bis heute energetisch unsaniert und erfüllen nicht die Anforderungen der 3. Wärmeschutzverordnung 1995? b) Wie hoch ist die Sanierungsquote von freistaatlich genutzten Gebäuden auf Basis der ENEV 2002? c) Wie hoch ist der Anteil bei freistaatlich genutzten Gebäuden in „Passivhausstandard“? 6. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, das bei der Ver- gabe von Liefer- und Dienstleistungen auf eine energieeffiziente Beschaffung geachtet wird? b) In wie vielen freistaatlich genutzten Gebäuden wird regelmäßiges „Energieaudit“ durchgeführt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.08.2014 1. a) Wie viele staatliche Gebäude besitzt der Freistaat Bayern? Der Freistaat Bayern besitzt aktuell rund 8.000 staatliche Gebäude. b) Wie viele Fremdgebäude nutzt der Freistaat zusätzlich ? Der Freistaat Bayern nutzt ca. 160 angemietete Gebäude. c) Wie viel Nutzfläche umfassen die eigenen und angemieteten staatlichen Gebäude des Freistaates Bayern insgesamt? Die Nutzfläche der Gebäude des Freistaats Bayern umfasst rund 9,9 Mio. m². Die Flächen der angemieteten und staatlich genutzten Gebäude betragen ca. 113.000 m². 2. a) Wie hoch ist der Stromverbrauch in allen staatlich genutzten Gebäuden des Freistaates Bayern seit 2011 bis heute? Bitte für alle Jahre einzeln auflisten . Bei der Erhebung der Verbrauchsdaten erfolgen die Meldungen durch die Dienststellen und Energieversorgungsunternehmen jeweils bis Ende Juni eines Kalenderjahres. Da diese Daten einer umfangreichen Plausibilitätskontrolle unterzogen und bezüglich des Wärmeverbrauchs auch witterungsbereinigt werden müssen, können verfahrensbedingt die Daten für das Jahr 2013 erst ab Herbst 2014 zur Verfügung gestellt werden. Von den 8.000 staatseigenen Gebäuden werden rund 5.700 mit Energie versorgt. Für die angemieteten und staatlich genutzten Gebäude liegen keine Datenerhebungen über die Verbräuche vor. Aufgrund des im Verhältnis zu staatseigenen Gebäuden geringen Flächenanteils (ca. 1 %) bzw. der geringen Anzahl (ca. 2 %) haben diese Verbräuche darüber hinaus einen unerheblichen Einfluss auf die Gesamtbetrachtung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2014 17/2858 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2858 Für die Gebäude des Freistaats Bayern ergeben sich für die Jahre 2011 und 2012 folgende Stromverbräuche in Mio. kWh: 2011: rund 919 Mio. kWh 2012: rund 933 Mio. kWh b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf des Stromverbrauchs bei freistaatlich genutzten Gebäuden? Seit 2011 wird bei allen zentralen Ausschreibungen der Stromlieferung für die staatlichen Behörden gefordert, dass die gesamte gelieferte elektrische Energie aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Inzwischen liegt die Versorgung mit Strom aus regenerativen Energien bei ca. 98 % des Gesamtverbrauchs. 3. a) Wie hoch ist der Verbrauch für die Beheizung und Warmwasser von staatlich genutzten Gebäuden des Freistaates Bayern seit 2011 bis heute? Bitte für alle Jahre einzeln auflisten. Wie unter 2. a) beschrieben, kann auch für den Wärmeverbrauch verfahrensbedingt derzeit nur bis zum Jahr 2012 für die staatseigenen Gebäude eine Aussage getroffen werden. Für die Gebäude des Freistaats Bayern ergeben sich für die Jahre 2011 und 2012 folgende witterungsbereinigte Wärmeenergieverbräuche in Mio. kWh: 2011: rund 1.899 Mio. kWh 2012: rund 1.889 Mio. kWh b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf für die Beheizung und Warmwasser bei freistaatlich genutzten Gebäuden ? Der Einsatz erneuerbarer Energien wird von der bayerischen staatlichen Hochbauverwaltung bei allen ihrer Bauvorhaben konsequent geprüft und angestrebt, um nicht zuletzt auch die Anforderungen aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien -Wärmegesetz – EEWärmeG) zu erfüllen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf für die Beheizung und Erzeugung von Warmwasser bei Gebäuden des Freistaats Bayern beträgt ca. 1,6 %. c) Wie viele freistaatlich genutzten Gebäude werden mit Fernwärme versorgt? Von den rund 4.400 mit Wärme versorgten Gebäuden des Freistaats Bayern werden derzeit rund 1.400 Gebäude mit Fernwärme versorgt, davon rund 900 Gebäude ausschließlich mit Fernwärme und bei rund 500 Gebäuden gibt es zusätzlich noch ein oder mehrere weitere Energieträger (Erdgas , Heizöl, Pellets, Hackschnitzel usw.). 4. a) Wie hoch ist der Verbrauch für die Kühlung von staatlich genutzten Gebäuden des Freistaates Bayern seit 2011 bis heute? Bitte für alle Jahre einzeln auflisten. Prinzipiell werden Gebäude des Freistaats Bayern nicht gekühlt. In begründeten, der Nutzung entsprechenden Ausnahmefällen (z. B. Museen, Theater, Kliniken etc.) gibt es jedoch klimatisierte Bereiche. Eine eigene Datenerfassung der Verbräuche für diese Fälle ist nicht vorhanden. b) Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf für die Kühlung bei freistaatlich genutzten Gebäuden? Eine eigene Datenerfassung, aus der die prozentuale Aufteilung der möglichen Kälteerzeuger und damit der Anteil der erneuerbaren Energien an der Kälteerzeugung hervorgehen , ist nicht vorhanden. Grundsätzlich wird zur Erfüllung des EE-WärmeG auch die notwendige Kälte bevorzugt regenerativ (z. B. mittels Brunnenwasserkühlung, oder Adiabater Kühlung etc.) erzeugt. Bei Einsatz mechanischer Kälte wird Strom zur Erzeugung benötigt. Dieser wird wie unter 2. b) beschrieben größtenteils regenerativ erzeugt. 5. a) Wie viele freistaatlich genutzte Gebäude, die vor dem Jahr 1979 bezugsfertig erstellt wurden, sind bis heute energetisch unsaniert und erfüllen nicht die Anforderungen der 3. Wärmeschutzverordnung 1995? Gebäude des Freistaats Bayern entsprechen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den gesetzlichen Anforderungen. Durch unterschiedliche Lebenserwartung der Bauteile und der Anlagentechnik sowie durch technische Neuentwicklungen ist die Erhaltung und Sanierung seit jeher eine stetige Aufgabe über die gesamte Lebensdauer unserer Gebäude. Sanierungen werden in der Regel über den Bauunterhalt ausgeführt und entsprechen den aktuellen öffentlich-rechtlichen Belangen unter anderem auch des baulichen Wärmeschutzes . Eine Erhebung, welche staatseigenen Gebäude mit Bezug vor dem Jahr 1979 zwischenzeitlich eine energetische Sanierung erfahren haben, liegt nicht vor. Auch eine Erhebung in Bezug auf die Wärmeschutzverordnung 1995 liegt nicht vor. Der Umfang der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln der jeweiligen Ressorts. Eine Aussage zur energetischen Sanierung der vom Freistaat Bayern genutzten Mietgebäude kann nicht getroffen werden. b) Wie hoch ist die Sanierungsquote von freistaatlich genutzten Gebäuden auf Basis der ENEV 2002? Für die energetische Sanierung seiner bestehenden Gebäude hat der Freistaat Bayern 2008 das Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“ aufgelegt, mit dem Ziel, die maximale CO2-Einsparung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu realisieren. Für das Programm 2008 bis 2011 standen Haushaltsmittel in Höhe von 150 Mio. Euro zur Verfügung, 2012 und 2013 je 20 Mio. Euro und für 2014 stehen 30 Mio. Euro bereit. Im Rahmen dieser energetischen Sanierungsprogramme wurden bisher über 750 Maßnahmen mit einer prognostizierten CO2-Einsparung von rund 1,2 Mio. Tonnen absolut zum Bau freigegeben. Zusätzlich werden bei sämtlichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen , die nicht im Sonderprogramm abgewickelt werden, die öffentlich-rechtlichen Belange des baulichen Wärmeschutzes und der Energieeinsparung mitberücksichtigt. Alle dieser Maßnahmen entsprechen mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. c) Wie hoch ist der Anteil bei freistaatlich genutzten Gebäuden in „Passivhausstandard“? Bei seinen eigenen Bauvorhaben geht der Freistaat Bayern mit gutem Beispiel voran. Seit 2011 werden alle neuen Drucksache 17/2858 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 staatlichen Verwaltungsgebäude – und in einer Pilotphase auch ausgewählte Sonderbauten – auf der Grundlage des Passivhausstandards errichtet. Bei allen übrigen Maßnahmen wird der gesetzlich vorgeschriebene Wärmeschutz der Außenbauteile um 30 % übertroffen. Von derzeit 25 Passivhausmaßnahmen wurden bereits 6 Gebäude fertiggestellt und an den Nutzer übergeben. Eine Aussage zu Mietgebäuden , die vom Freistaat Bayern genutzt werden, kann nicht getroffen werden. 6. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, das bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen auf eine energieeffiziente Beschaffung geachtet wird? Die Bayerische Staatsregierung hat mit Bekanntmachung vom 28. April 2009 die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öÄUmwR eingeführt, die von allen staatlichen Vergabestellen beachtet werden müssen. In ihnen werden diese unter anderem verpflichtet, den Aspekt der Energieeffizienz bei allen Beschaffungen zu berücksichtigen. Seit 2010 sind die Vergabestellen durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) auch gesetzlich verpflichtet, die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium im Vergabeverfahren angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen als auch bei der Vergabe von Bauleistungen. b) In wie vielen freistaatlich genutzten Gebäuden wird regelmäßiges „Energieaudit“ durchgeführt? Mithilfe der zentralen Energieerfassungsstelle werden die Energieverbräuche der staatseigenen Gebäude ermittelt und ausgewertet. Diese Erkenntnisse werden unter anderem bei bestehenden staatlich genutzten Gebäuden, die im Hinblick auf den Substanzerhalt durch die Bauverwaltung im Rahmen des Bauunterhaltes mit regelmäßigen Baubedarfsnachweisen erfasst werden, herangezogen. Neben den Bauunterhaltsmaßnahmen gibt es umfangreichere Sanierungs - sowie Neubaumaßnahmen, die in Form von kleinen und großen Baumaßnahmen umgesetzt werden. Bei all diesen Maßnahmen ist die Beratung durch die Bauverwaltung im Hinblick auf das energieeffiziente Bauen und Betreiben eine stetige Aufgabe. Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen sowie das energieeffiziente Betreiben ist abhängig von den hierfür vom Bayerischen Landtag im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln.