Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 17.07.2014 GRW Förderkulisse Bezug nehmend auf meine Anfrage zum Plenum zur Förderkulisse „GRW – Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ vom 16.07.2014 (Drs. 17/2775) frage ich die Staatsregierung: 1. Welche weiteren Kriterien sind neben den genannten Kriterien, wie Präsenz von Großunternehmen, Unternehmensbesatz , Investitionsverhalten in der Gemeinde , unter dem Begriff „Vielzahl“ zusammengefasst worden? 2. In welcher Gewichtung wurden diese einzelnen Kriterien zur Bewertung herangezogen? 3. Welchen Zeitraum umfassten die zugrunde liegenden Daten bei diesen Kriterien? 4. Spielten bei der Aufnahme in die Fördergebietskulisse C oder D auch solche Kriterien wie a) Einwohnerentwicklung in den letzten 10 Jahren, b) erhaltene Zahlungen aus dem Finanzausgleich, c) Höhe des Gewerbesteuersatzes, eine Rolle? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 05.08.2014 Zu 1.: Zur Abgrenzung der C-Fördergebiete der GRW wurden folgende Kriterien herangezogen: Position des Landkreises, in dem sich die jeweilige Gemeinde befindet, im GRW-Ranking (Stand August 2013); geografische Lage der Gemeinde (Gemeindereihe zur Tschechischen Republik); Betriebsbesatz (letzter verfügbarer Stand 2010); Anzahl der Bewilligungen in der gewerblichen Investitionsförderung in der Gemeinde 2003–2012 und 2008–2012; Investitionssumme und Investitionsart (KMU bzw. Großunternehmen) in der gewerblichen Investitionsförderung in der Gemeinde 2003– 2012 und 2008–2012; freie Gewerbeflächen (SISBY, Stand Februar 2013); Firmensitze bzw. Standorte großer Unternehmen ; förderfähiges Tourismusgewerbe in der Gemeinde. Zu 2.: Da es sich zum größten Teil um qualitative Einzelkriterien handelt, ist eine Gewichtung und Zusammenfassung zu einem Gesamtindikator methodisch nicht sinnvoll. Stattdessen wurden die Kriterien dazu herangezogen, die Gemeinden in vier Prioritätsstufen zu klassifizieren. Ins C-Fördergebiet aufgenommen wurden nur Gemeinden mit den beiden höchsten Prioritätsstufen 1 und 2. Von diesem Grundsatz wurde nur dann abgewichen, wenn dies zur Herstellung des von der EU-Kommission geforderten zusammenhängenden C-Fördergebiets erforderlich war. Um auch Kenntnisse über die Lage vor Ort, wie etwa die zukünftigen Investitionsperspektiven in der Gemeinde, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, erfolgte die Priorisierung der Gemeinden in Abstimmung mit den Bezirksregierungen. Zu 3.: Soweit für die einzelnen Kriterien Zeiträume oder Stichdaten relevant sind, sind diese in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt . Zu 4.: Die genannten Kriterien spielten keine Rolle. Strukturpolitisch relevante Kriterien (Arbeitslosenquote, Lohn pro Beschäftigtem , Infrastrukturindikator, Erwerbstätigenprognose) flossen durch die Einbeziehung der Position des Landkreises , in dem sich die jeweilige Gemeinde befindet, im GRWRanking in die Gesamtbetrachtung ein. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2014 17/2863 Bayerischer Landtag