Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schuster SPD vom 03.07.2014 Umsetzung DIN 1000-10 (verantwortliche Elektrofachkraft ) in den bayerischen Justizvollzugsanstalten Seit dem 1. Januar 2009 ist in Deutschland die DIN 1000-10 verbindlich. Diese regelt, dass für den Bau und Betrieb elektrischer Anlagen eine vom Unternehmer bzw. Arbeitgeber bestellte verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) notwendig ist. In 16 der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten gibt es Elektroabteilungen. Diese sind mit Elektromeistern im Werksdienst besetzt, verfügen eben jedoch nicht über eine verantwortliche Elektronikfachkraft, die für diese Eletronikbetriebe laut DIN 1000-10 vorgeschrieben ist. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Gibt es Planungen, die mindestens 16 Stellen für verantwortliche Elektronikfachkräfte zu schaffen? 2. Wie werden die Eletronikarbeiten in den betroffenen Anstalten zwischenzeitlich überwacht und wie wird dort die Betriebssicherheit sichergestellt? 3. Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter, die für Elektronikarbeiten herangezogen werden? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 06.08.2014 Zu 1.: Die Damen und Herren Leiter der bayerischen Justizvollzugsanstalten wurden gebeten, eine verantwortliche Elektrofachkraft aus dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal zu bestellen, sofern in der Anstalt elektrotechnische Arbeiten im Sinne der DIN VDE 1000-10 ausgeführt werden. Es ist beabsichtigt, zum Doppelhaushalt 2017/2018 Planstellen anzumelden, um den mit der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft gegebenenfalls verbundenen Mehraufwand abdecken zu können. Zu 2.: Die Elektrobetriebe in den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden von Elektromeistern geleitet, bei denen es sich um Elektrofachkräfte im Sinne der einschlägigen Vorschriften handelt und die berechtigt sind, elektrische Anlagen zu planen, zu projektieren, zu errichten, zu prüfen, zu betreiben und zu ändern. Diese tragen die Verantwortung für den Betrieb und sind für die ordnungsgemäße Durchführung der betrieblichen Aufgaben verantwortlich. Zu 3.: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt wurde, werden die Elektrobetriebe von Elektromeistern geleitet. Die in den Betrieben eingesetzten Elektriker mit Gesellen- oder Facharbeiterbrief werden unter Anleitung und Aufsicht der Meister tätig, soweit die Elektriker aufgrund mangelnder Erfahrung noch nicht als Elektrofachkräfte eingesetzt werden können. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2869 Bayerischer Landtag