Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 16.07.2014 Abstimmungsverhalten im Bundesrat zur Bundestagsdrucksache 295/14 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sie am 11. Juli 2014 im Bundesrat über die „Ent- schließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA“ abgestimmt? 2. Wie begründet die Staatsregierung ihr diesbezügliches Abstimmungsverhalten? 3. Aus welchen Gründen brachte die Staatsregierung kei- nen eigenen Entschließungsantrag ein bzw. ließ sich nicht als Mitantragsteller aufnehmen? Antwort Der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 08.08.2014 Zu 1.: Die Staatsregierung hat sowohl gegen eine sofortige Sachentscheidung als auch gegen das Fassen der Entschließung gestimmt. Zu 2.: a) Die Staatsregierung hat den Antrag auf sofortige Sach- entscheidung nicht unterstützt, da eine besondere Eilbedürftigkeit nicht gesehen wurde. Es hätte ausgereicht, wenn sich der Bundesrat nach einer Erörterung des Entschließungsantrages in den zuständigen Ausschüssen im Herbst 2014 an die EU-Kommission gewandt hätte, da die abschließende Erörterung und Auswertung der EUKonsultation voraussichtlich nicht vor Ende 2014 abgeschlossen wird. b) Das Fassen der Entschließung hat die Staatsregierung aus folgenden Gründen abgelehnt: Die Staatsregierung spricht sich – insoweit übereinstimmend mit der Entschließung – dafür aus, im Verhältnis zu den USA auf ein Investitionsschutzabkommen zu verzichten. Sowohl für deutsche Investoren in den USA als auch für amerikanische Investoren in Deutschland besteht über den Rechtsweg zu den nationalen Gerichten hinreichender Rechtsschutz. Der Entschließungsantrag ist dennoch grob missverständlich : Er nimmt auf die Konsultation der EU-Kommission über Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Bezug. Diese Konsultation geht jedoch über TTIP hinaus und betrifft Schiedsverfahren generell, bei sämtlichen künftigen Freihandelsabkommen der EU. Die Forderung in Ziffer 8 des Antrags, Investoren grundsätzlich auf den Rechtsweg vor nationalen staatlichen Gerichten zu verweisen, lässt eine pauschale Ablehnung von Investitionsschutzabkommen vermuten. Dies liefe bayerischen und deutschen Interessen bei Abkommen mit Staaten mit weniger hoch entwickelten Rechtssystemen zuwider. Die Kritik an den bisherigen Investitionsschutzregelungen mit ISDS-Verfahren in Freihandelsabkommen auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten ist im Grundsatz richtig und wird auch von der Bayerischen Staatsregierung geteilt, aber viele der aufgeführten Kritikpunkte wurden auch von der EU-Kommission in der Konsultation aufgegriffen und dabei Verbesserungsvorschläge für künftige Investitionsschutzregelungen mit ISDS-Verfahren der EU unterbreitet. Für diese ist seit dem Vertrag von Lissabon die EU zuständig. Da der Antrag anlässlich des Konsultationsverfahrens erfolgen soll, müsste daher auch auf die Verbesserungsvorschläge der Kommission eingegangen werden. Zum Beispiel kann das Meistbegünstigungsprinzip für Investor-Staat-Schiedsverfahren ausgeschlossen werden. Der Kommissionsvorschlag sieht genau dies vor. Entsprechendes gilt auch für andere genannte Kritikpunkte . Zu 3.: Für einen eigenen Entschließungsantrag der Staatsregierung bestand kein Anlass. Eine Mitantragstellung unterblieb, da der Entschließungsantrag inhaltlich abgelehnt wird (siehe Antwort zu Frage 2 unter b). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2878 Bayerischer Landtag