Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr, Ruth Müller SPD vom 02.07.2014 Frauenhäuser in Bayern Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie viel Geld gibt der Freistaat Bayern jährlich für die Frauenhäuser aus (aufgelistet nach den Frauenhäusern )? b) In welche Maßnahmen fließt dieses Geld und in jeweils welcher Höhe? c) Wie haben sich die Beträge in den vergangenen zwanzig Jahren verändert? 2. a) Wie stellt der Freistaat die Vernetzung mit anderen Hilfsstrukturen (z. B. Polizei, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen ) sicher? b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? c) Welche Fortbildungen gibt es? 3. a) Wie viele Interventionsstellen gibt es in Bayern, wo befinden sich diese und wie werden sie finanziert? b) Welche Mittel wären erforderlich, um in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle zu errichten und zu betreiben? 4. a) Wie viele Frauen und Mädchen haben seit 2003 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern, den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten gefunden (aufgelistet nach den Kriterien mit bzw. ohne Migrationshintergrund und mit bzw. ohne Kinder)? b) Wie viele Kinder haben seit 2003 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern, den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten gefunden? c) Gibt es für spezielle zusätzliche Bedürfnisse (z. B. Übersetzung, Arbeit mit traumatisierten Kindern) finanzielle Mittel für die Frauenhäuser? 5. Welche Hilfsstrukturen stehen in Bayern bereit für Kinder , die direkt oder indirekt Opfer von Gewalt wurden? 6. a) Was unternimmt die Staatsregierung, um Opfer mit Migrationshintergrund zu erreichen (mehrsprachige Infobroschüren , mehrsprachiges Frauenhaus-Personal etc.) b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? 7. Welche Hilfen stehen zur Verfügung, um den Frauen und Mädchen den Übergang aus dem Frauenhaus in die eigene Wohnung zu erleichtern, und wie werden diese Hilfen finanziert? 8. Wie sieht die Altersstruktur der Frauen und Mädchen aus, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und kein Frauenhaus aufsuchen, gegenüber jenen, die in einem Frauenhaus Zuflucht finden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.08.2014 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr und Ruth Müller wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im August 2012 ist der (erste) Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (BT-Drs. 17/10500) erschienen. Die Staatsregierung nimmt den darin aufgezeigten Handlungsbedarf sehr ernst. Nachdem die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist, hat die Staatsregierung keinen bayernweiten Überblick über die Details des regional vorhandenen Beratungs- und Hilfesystems. Auch eine Prüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung dieses Beratungs- und Hilfesystems ist nur gemeinsam mit diesen Akteuren möglich. Auf Einladung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) finden bereits Gespräche der Fachabteilung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie der Freien Wohlfahrtspflege Bayern statt. Im Herbst wird das StMAS eine bayernweite Bedarfsermittlungsstudie zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Auftrag geben. Hierbei wird die Versorgungssituation von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen eines der wesentlichen Untersuchungsfelder sein. Ergebnisse werden in etwa im Herbst des Jahres 2015 erwartet. Je nach aufgezeigten Handlungsbedarfen werden anschließend mit allen Beteiligten – so vor allem den Kommunen sowie der Freien Wohlfahrtspflege als Träger der meisten Unterstützungseinrichtungen – die Konsequenzen aus dieser Bedarfsermittlungsstudie zu erörtern sein. 1. a) Wie viel Geld gibt der Freistaat Bayern jährlich für die Frauenhäuser aus (aufgelistet nach den Frauenhäusern )? b) In welche Maßnahmen fließt dieses Geld und in jeweils welcher Höhe? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2879 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2879 Die Bereitstellung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Staat unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser. Die staatliche Förderung der Personalkosten von Frauenhäusern erfolgt als Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern; gefördert werden die Personalkosten für die Betreuung der Frauen. Die Höhe des staatlichen Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Frauenplätze im Frauenhaus. Der Grundförderbetrag (16.200 €) wird je nach der Größe des Frauenhauses mit einem Faktor zwischen 1,00 und 3,75 multipliziert. Es gibt acht Förderstufen. Die staatlichen Fördermittel in Höhe von rund 950.000 Euro verteilten sich im Jahr 2013 wie folgt: Frauenhaus Stufe Förderung 2013 Ansbach III 32.400 € Aschaffenburg III 32.400 € Augsburg V 40.500 € Bad Tölz-Wolfratshausen I 20.250 € Bamberg III 32.400 € Bayreuth III 32.400 € Burghausen G 16.200 € Coburg I 20.250 € Dachau I 20.250 € Donauwörth I 20.250 € Erding III ½ im Verbund mit Freising 16.200 € Erlangen III 32.400 € Freising III ½ im Verbund mit Erding 16.200 € Fürstenfeldbruck I 20.250 € Fürth I 20.250 € Ingolstadt III 32.400 € Kaufbeuren I 20.250 € Kempten I 20.250 € Landshut (AWO) I 20.250 € Landshut (Caritas) I 20.250 € Memmingen I 20.250 € München (Frauenhilfe) VII 60.750 € München (Frauen helfen Frauen) II 24.300 € Murnau G 16.200 € Neu-Ulm II 24.300 € Nürnberg IV 36.450 € Passau I 20.250 € Regensburg (Frauen helfen Frauen) III 32.400 € Regensburg (SkF) I 20.250 € Rosenheim II 24.300 € Schwabach III 32.400 € Schwandorf I 20.250 € Schweinfurt III 32.400 € Selb I 20.250 € Straubing I 20.250 € Weiden I 20.250 € Würzburg (AWO) I 20.250 € Würzburg (SkF) I 20.250 € Insgesamt 951.750 € Die staatliche Förderung 2014 erfolgt voraussichtlich in gleicher Höhe wie im Jahr 2013. c) Wie haben sich die Beträge in den vergangenen zwanzig Jahren verändert? Die staatlichen Fördersätze für Frauenhäuser wurden innerhalb der letzten 20 Jahre einmal erhöht, um 13 % zum 01.01.2009. 2. a) Wie stellt der Freistaat die Vernetzung mit anderen Hilfsstrukturen (z. B. Polizei, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen ) sicher? Zur Sicherstellung der Vernetzungsarbeit auf Landesebene hat die Staatsregierung 2001 die Kooperationsgruppe „Koordinierte Krisenintervention“ unter Beteiligung von Vertreterinnen /Vertretern verschiedener Ministerien sowie der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, der Polizei und der Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen Gleichstellungsbeauftragten eingesetzt. Am wichtigsten ist aber eine zuverlässige Vernetzung der Frauenhäuser mit relevanten Behörden, Institutionen und anderen Hilfeorganisationen auf regionaler Ebene. In Bayern existieren deshalb über 50 regionale sog. Runde Tische und Arbeitskreise zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen bzw. der Häuslichen Gewalt. An diesen nehmen je nach dem Bedarf vor Ort Vertreterinnen/Vertreter unterschiedlicher Institutionen teil (insbesondere von Jugendamt, Polizei, Justiz, Rechtsanwälten und Ärzten). Damit auch alle polizeilichen Sachbearbeiter(innen) bei Bedarf stets einen schnellen Zugriff auf die aktuellen Schutzmöglichkeiten und Hilfsangebote für Opfer von Straftaten haben, führen die „Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder“ (BPFK) und ihre regionalen Ansprechpartnerinnen für ihren jeweiligen Dienstbereich Listen über alle vorhandenen regionalen Hilfeorganisationen und stellen diese Informationen im Intranet der Bayerischen Polizei zur Verfügung. In diesem Sinne werden den Opfern die jeweils regional vorhandenen und je nach Sachverhalt geeigneten Hilfsangebote (Opfer- bzw. Hilfseinrichtungen, Anlaufstellen für Opfer, behördliche Institutionen, etc.) mitgeteilt. b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? Die Förderung der Vernetzung ist vor allem eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Eine ergänzende staatliche Förderung ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich möglich. Derzeit werden die Haushaltsmittel jedoch vollumfänglich für die vordringlichere Regelförderung der Frauenhäuser und Notrufe und die Wanderausstellung „Blick dahinter – Häusliche Gewalt gegen Frauen“ eingesetzt. c) Welche Fortbildungen gibt es? Nach der Frauenhausförderrichtlinie ist es Aufgabe des Trägers , für eine qualifizierte Fortbildung der Mitarbeiterinnen zu sorgen (Nr. 4.6 der Frauenhausförderrichtlinie). Die Staatsregierung hat keinen Überblick über die von den Trägern angebotenen Fortbildungsmaßnahmen. Das StMAS fördert aus Mitteln des Sozialfonds das beim Paritätischen Landesverband Bayern e.V. angesiedelte Projekt „Prävention und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung – Projekt zur Erleichterung des Zugangs zum Hilfe- und Unterstützungssystem“. Im Rahmen dieses Projekts sind auch Fortbildungen für Beraterinnen in Frauenhäusern und Notrufen zur Thematik „Gewalt und Behinde- Drucksache 17/2879 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rung“ vorgesehen. Ebenfalls aus Sozialfondsmitteln wird ein Projekt der LAG Selbsthilfe Bayern e. V. finanziert, mit dem Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe installiert werden sollen. Durch das Projekt werden einerseits die Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Gewaltthematik sensibilisiert, andererseits werden für die in den Einrichtungen lebenden oder arbeitenden Frauen kompetente Ansprechpartnerinnen geschaffen. Zudem bezuschusst das StMAS im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bayernweite Fachtagungen , die ebenfalls zur Vernetzung und Fortbildung beitragen, wie z. B. den Fachtag der Freien Wohlfahrtspflege Bayern „Hinschauen, das Schweigen brechen und Schutz bieten“ am 16.12.2012 zum Thema Gewalt und Behinderung. Im Jahr 2010 hat das StMAS Fortbildungsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Ärztinnen und Ärzten zum Thema Häusliche Gewalt gegen Frauen finanziell unterstützt. Im Bereich der Polizei hat in den letzten Jahren der Opferschutzgedanke insgesamt kontinuierlich an Bedeutung gewonnen . So werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten im Rahmen ihrer Ausbildung sowie durch Dienstunterrichte und Fortbildungsveranstaltungen für den Umgang mit Opfern von (sexuellen) Gewalthandlungen geschult und sensibilisiert , um für die Opfer von Gewalterfahrungen alle Möglichkeiten zum Thema „Opferschutz/hilfe“ auszuschöpfen und ein professionelles Informationsverhalten gegenüber Opfern zu gewährleisten. In der Polizeiausbildung ist das Thema „Opferschutz/ Häusliche Gewalt“ fest verankert. In mehreren Unterrichtseinheiten wird, auch durch Referenten aus den regionalen polizeilichen Beratungsstellen, über diesen Themenbereich informiert. Das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei bietet mehrmals jährlich das einwöchige Seminar „Beziehungsgewalt /Opferschutz“ an, welches vor allem die Themenbereiche „Häusliche Gewalt“ und „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ behandelt. An der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster wird für Führungskräfte der vierten Qualifikationsebene das Seminar „Häusliche Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum“ angeboten . 3. a) Wie viele Interventionsstellen gibt es in Bayern, wo befinden sich diese und wie werden sie finanziert? Die Bereitstellung von Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen ist als Teil der Daseinsvorsorge primär eine kommunale Aufgabe. Dies gilt auch für die Interventionsstellen , die nach dem pro-aktiven-Beratungsansatz arbeiten. Der pro-aktive Beratungsansatz wird derzeit in Bayern von einigen Frauenhäusern, Notrufen und eigenständigen Interventionsstellen mit kommunaler Unterstützung oder aus sonstigen Drittmitteln praktiziert. Die Staatsregierung hat keine abschließende Übersicht über alle bestehenden Angebote. Dem StMAS sind folgende Interventionsstellen bekannt: München (MUM), Amberg (Projekt Opferhilfe), Fürstenfeldbruck , KIM Kempten, Nürnberg (Nürnberger Weg), MMUM Memmingen, IST Erding, LIS Landshut, FIM Freising , Distel Dachau, ILM München (Landratsamt München). b) Welche Mittel wären erforderlich, um in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Interventionsstelle zu errichten und zu betreiben? Im Bereich der Interventionsstellen, die nach dem sog. proaktiven Ansatz arbeiten, sieht die Staatsregierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt unabhängig von den Ergebnissen der in der Vorbemerkung erwähnten Bedarfsermittlungsstudie Handlungsbedarf. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags als Haushaltsgesetzgeber plant die Staatsregierung daher ab dem Jahr 2015 Beratungsstellen, die nach dem pro-aktiven Ansatz arbeiten, staatlich zu fördern. Die Fördermodalitäten (z. B. Höhe des staatlichen Zuschusses , Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen) sind noch festzulegen. Die Höhe der Kosten einer Interventionsstelle hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie insbesondere der personellen und räumlichen Ausstattung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über den Gesamtmittelbedarf bei einer Investitionsstelle pro Regierungsbezirk getroffen werden. 4. a) Wie viele Frauen und Mädchen haben seit 2003 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern, den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten gefunden (aufgelistet nach den Kriterien mit bzw. ohne Migrationshintergrund und mit bzw. ohne Kinder)? b) Wie viele Kinder haben seit 2003 Zuflucht in Frauenhäusern in Bayern, den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten gefunden? Die Zahlen der aufgenommenen Frauen und Kinder liegen dem StMAS nur hinsichtlich der 38 staatlich geförderten Frauenhäuser vor, nicht aber hinsichtlich sonstiger rein kommunal geförderter Notwohnungen. Nach Nr. 8.2 der Frauenhausförderrichtlinie haben die Projektträger als Bestandteil des Verwendungsnachweises nach bestimmten Kriterien eine anonymisierte Statistik zu erbringen, deren Ergebnisse bayernweit zusammengefasst werden. Erfasst wird u. a. die Zahl der aufgenommenen Frauen und Kinder. Diese bayernweit zusammengefasste Frauenhausstatistik ist Grundlage für die Beantwortung der Fragen 4 a und 4 b. Das Einzugsgebiet eines Frauenhauses umfasst in der Regel mehrere Kommunen (Landkreise/kreisfreie Städte). Daher werden die Fallzahlen gegliedert nach dem Frauenhaus und den zugeordneten Kommunen aufgelistet. Anzahl der Frauen, die im jeweiligen Jahr im Frauenhaus untergebracht waren (abschließende Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor): Frauenhaus Beteiligte Kommunen 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Ansbach Kreisfreie Stadt Ansbach; Lkr. Ansbach, 90 76 92 70 85 81 88 95 96 76 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg 53 62 48 67 49 57 56 54 63 46 Augsburg Stadt Augsburg, Lkr. Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Landsberg/ Lech 163 134 170 186 194 196 171 118 142 94 Bad TölzWolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 24 24 42 37 43 20 38 32 24 39 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2879 Frauenhaus Beteiligte Kommunen 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Bamberg Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Forchheim 54 69 51 47 63 61 45 52 56 54 Bayreuth Stadt Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach 77 82 49 65 73 68 58 48 39 53 Burghausen Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf a. Inn 45 36 39 39 29 41 24 30 30 26 Coburg Stadt Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Kronach, Lkr. Lichtenfels 37 41 41 31 36 37 23 30 36 39 Dachau Lkr. Dachau 19 23 19 23 29 23 29 27 21 17 Donauwörth Lkr. Donau-Ries, Lkr. Dillingen 54 36 33 31 38 36 28 34 39 46 Erding Lkr. Erding 57 43 39 45 37 32 46 28 33 29 Erlangen Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen-Höchstadt 62 77 51 73 48 40 53 69 56 69 Freising Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. Ebersberg 36 25 33 41 44 36 43 46 35 42 Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck 36 42 48 33 34 34 41 40 38 26 Fürth Stadt Fürth, Lkr. Fürth 55 41 35 43 61 46 28 39 45 21 Ingolstadt Stadt Ingolstadt, Lkr. Eichstätt, Lkr. Pfaffenhofen 52 52 41 42 61 57 54 59 53 38 Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu 53 35 40 45 42 42 45 58 38 48 Kempten Stadt Kempten, Lkr. Oberallgäu 39 44 29 36 33 34 33 30 26 30 Landshut (AWO und Caritas) Stadt Landshut, Lkr. Landshut, Lkr. Dingolfing, Lkr. Rottal-Inn 53 55 58 73 55 71 72 60 69 44 Memmingen Stadt Memmingen, Lkr. Unterallgäu 29 28 27 29 36 31 29 24 21 23 München (Frauen helfen Frauen und Frauenhilfe) Landeshauptstadt München; Lkr. München 183 261 232 224 208 230 193 227 246 196 Murnau Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau, Lkr. Starnberg 29 31 25 31 21 28 27 31 28 33 Neu-Ulm Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg 36 35 35 37 30 37 39 35 45 39 Nürnberg Stadt Nürnberg 174 181 175 159 150 153 114 186 143 105 Passau Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Freyung-Grafenau 57 44 44 46 41 38 41 31 36 39 Regensburg (Frauen helfen Frauen und SkF) Stadt Regensburg, Lkr. Regensburg, Lkr. Kelheim, Lkr. Cham, Lkr. Neumarkt 84 102 77 69 78 82 85 67 72 67 Rosenheim Stadt Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Traunstein 38 61 45 51 72 44 47 56 40 49 Schwabach Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Nürnberger Land, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 113 71 104 101 78 94 79 85 79 78 Schwandorf Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf 51 50 55 42 49 53 47 46 59 54 Schweinfurt Stadt Schweinfurt, Lkr. Bad Kissingen, Lkr. Haßberge, Lkr. Rhön-Gradfeld, Lkr. Schweinfurt 45 54 60 61 62 52 49 62 54 58 Selb Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel 64 45 47 43 47 73 54 47 38 55 Straubing Stadt Straubing, Lkr. Straubing-Bogen 54 37 40 35 44 41 30 44 41 31 Weiden Stadt Weiden, Lkr. Neustadt a. hd. Wald Naab, Lkr. Tirschenreuth 60 49 60 52 50 54 47 54 47 50 Würzburg (AWO und SkF) Stadt Würzburg, Lkr. Würzburg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Main-Spessart 68 56 65 53 53 54 58 55 51 39 insgesamt 2.144 2.102 2.049 2.060 2.073 2.076 1.914 1.999 1.939 1.753 . Eine Auflistung nach den Kriterien „mit bzw. ohne Migrationshintergrund “/„mit bzw. ohne Kinder“ ist nicht möglich, da die in der Frauenhausförderrichtlinie vorgeschriebene Frauenhausstatistik keine Erfassung dieser Daten vorsieht. Drucksache 17/2879 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anzahl der Kinder, die im jeweiligen Jahr im Frauenhaus untergebracht waren (abschließende Zahlen für das Jahr 2013 liegen noch nicht vor): Frauenhaus Beteiligte Kommunen 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Ansbach Kreisfreie Stadt Ansbach; Lkr. Ansbach 107 75 92 73 88 89 83 94 94 77 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg 63 66 74 66 43 62 60 49 51 45 Augsburg Stadt Augsburg, Lkr. Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Landsberg/ Lech 145 126 163 208 213 210 176 136 113 91 Bad TölzWolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 26 32 34 39 48 25 52 32 23 47 Bamberg Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Forchheim 69 75 56 53 66 72 42 44 42 34 Bayreuth Stadt Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach 93 75 55 71 76 62 52 34 40 59 Burghausen Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf a. Inn 49 46 35 45 40 53 30 45 46 32 Coburg Stadt Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Kronach, Lkr. Lichtenfels 45 41 40 38 29 39 36 24 36 50 Dachau Lkr. Dachau 17 24 25 24 29 21 33 24 23 15 Donauwörth Lkr. Donau-Ries, Lkr. Dillingen 50 39 42 37 22 32 30 26 31 39 Erding Lkr. Erding 59 46 41 53 59 27 46 36 32 23 Erlangen Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen-Höchstadt 65 60 56 81 57 37 49 81 46 65 Freising Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. Ebersberg 44 28 39 56 44 37 37 55 39 43 Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck 35 37 55 34 32 31 37 43 43 40 Fürth Stadt Fürth, Lkr. Fürth 56 43 34 39 56 59 37 43 37 29 Ingolstadt Stadt Ingolstadt, Lkr. Eichstätt, Lkr. Pfaffenhofen 50 54 34 27 37 39 45 46 40 23 Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu 62 42 31 37 53 53 48 51 47 51 Kempten Stadt Kempten, Lkr. Oberallgäu 39 41 25 22 36 37 29 35 17 29 Landshut (AWO und Caritas) Stadt Landshut, Lkr. Landshut, Lkr. Dingolfing, Lkr. Rottal-Inn 58 65 71 93 67 81 68 72 84 50 Memmingen Stadt Memmingen, Lkr. Unterallgäu 30 29 31 29 27 30 38 29 11 22 München (Frauen helfen Frauen und Frauenhilfe) Landeshauptstadt München; Lkr. München 197 293 231 238 235 234 186 224 270 259 Murnau Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau, Lkr. Starnberg 35 42 22 30 24 28 28 36 31 36 Neu-Ulm Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg 52 46 57 51 32 49 52 31 39 31 Nürnberg Stadt Nürnberg 150 139 129 122 111 136 119 165 126 92 Passau Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Freyung-Grafenau 53 32 49 50 53 45 58 44 23 36 Regensburg (Frauen helfen Frauen und SkF) Stadt Regensburg, Lkr. Regensburg, Lkr. Kelheim, Lkr. Cham, Lkr. Neumarkt 75 82 80 74 93 89 99 69 71 58 Rosenheim Stadt Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Traunstein 36 74 45 60 76 51 55 47 43 48 Schwabach Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Nürnberger Land, Lkr. WeißenburgGunzenhausen 122 81 145 114 87 99 84 109 74 82 Schwandorf Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf 66 54 51 32 52 44 36 56 61 40 Schweinfurt Stadt Schweinfurt, Lkr. Bad Kissingen, Lkr. Haßberge, Lkr. Rhön-Grabfeld, Lkr. Schweinfurt 54 61 74 72 64 50 42 60 40 51 Selb Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel 57 46 55 49 59 79 47 58 41 54 Straubing Stadt Straubing, Lkr. Straubing-Bogen 55 25 34 27 30 32 29 33 39 28 Weiden Stadt Weiden, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab, Lkr. Tirschenreuth 60 48 54 50 47 49 38 41 42 41 Würzburg (AWO und SkF) Stadt Würzburg, Lkr. Würzburg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Main-Spessart 57 53 76 57 59 61 56 53 39 38 insgesamt 2.231 2.120 2.135 2.151 2.144 2.142 1.957 2.025 1.834 1.758 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2879 c) Gibt es für spezielle zusätzliche Bedürfnisse (z. B. Übersetzung, Arbeit mit traumatisierten Kindern) finanzielle Mittel für die Frauenhäuser? Die staatliche Förderung erfolgt ausschließlich für das Fachpersonal zur Betreuung der Frauen. Die Finanzierung des Fachpersonals für die Kinderbetreuung obliegt allein den mitfinanzierenden Kommunen. Die Übernahme von Dolmetscherkosten ist nicht generell geregelt. Die Finanzierungsmodalitäten für Dolmetscherkosten sind Verhandlungs sache des Frauenhauses mit den beteiligten Kommunen, die primär zuständig für die Finanzierung der Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen sind. Vereinzelt konnten Frauenhäuser hier vereinfachte Finanzierungs regelungen aushandeln (z. B. im Wege eines Kostenansatzes im Rahmen der Grundkostenpauschale), andere Frauenhäuser verfolgen im Rahmen von Einzelfallprüfungen die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen oder die Beratungseinrichtung trägt die Kosten selbst. Zum Teil tragen die ratsuchenden Frauen die Kosten der Dolmetscher selbst oder sie werden von Vereinen ehrenamtlich unterstützt. 5. Welche Hilfsstrukturen stehen in Bayern bereit für Kinder, die direkt oder indirekt Opfer von Gewalt wurden? Für die Staatsregierung stellt die Stärkung des Kinderschutzes eine wichtige Daueraufgabe dar. Sie hat deshalb ein Gesamtkonzept zum Kinderschutz vorgelegt. Nähere Ausführungen hierzu sind in dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung – Kinder- und Jugendhilfe – Fortschreibung 2013, insbesondere im Kapitel III 6 sowie unter www.kinderschutz.bayern.de zu finden. Umfassende Informationen zu der Thematik enthält auch der Leitfaden des StMAS „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de) in Kapitel 1 (Daten und Fakten), Kapitel 3 (Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche) und Kapitel 6 (Ansprechpartner und Adressen). In Bayern besteht eine Vielzahl von Beratungs- und Interventionsangeboten , die von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Angehörigen Unterstützung bieten. Vor allem die 96 bayerischen Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte bieten von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen qualifizierte Beratung an. Die Fachkräfte in den Jugendämtern haben einen Überblick über die weiteren Angebote vor Ort und wissen, welche regionalen Hilfeleistungen im Einzelfall insbesondere bei Problematiken wie sexualisierter Gewalt zu leisten sind. Bei Kindeswohlgefährdungen kommen die Jugendämter unmittelbar ihrem Schutzauftrag gemäß § 8 a SGB VIII nach. Im Bereich der Frühen Hilfen sind zudem die durch das StMAS geförderten Koordinierenden Kinderschutzstellen zu nennen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit, www.koki.bayern. de), die in Bayern seit 2009 flächendeckend vorhanden sind. Die Koordinierenden Kinderschutzstellen sind bei den Jugendämtern angesiedelt und haben die Aufgabe, alle Akteure vor Ort, die mit Säuglingen und Kleinkindern zu tun haben (insb. Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitsbereich) zu vernetzen, um Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen und präventive Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig und institutionenübergreifend anzubieten. Durch Netzwerkarbeit sollen etwaige Hemmschwellen von Familien und Netzwerk- partnern gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe abgebaut und so niedrigschwellige Angebote gestärkt werden. Somit wird schon frühzeitig interdisziplinär angesetzt, um Kindeswohlgefährdungen zu verhindern. Flächendeckend in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt stehen die multidisziplinär (insb. psychologische, sozialpädagogische Fachkräfte, kinder- und jugendpsychiatrische Konsiliardienste) ausgestatteten Erziehungsberatungsstellen zur qualifizierten Beratung, auch bezüglich Fragen zur Gewalt, zur Verfügung. Die rund 180 Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche werden durch das StMAS mit einem Förderprogramm nachhaltig unterstützt. Zusätzlich stehen virtuelle Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung (s. a. www.erziehungsberatung.bayern.de und www. bke.de). Mit Unterstützung des StMAS wurde beim Institut für Rechtsmedizin der LMU München mit der Kinderschutzambulanz (www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/kinderschutzambulanz ) eine bayernweite Anlaufstelle eingerichtet , um insb. Fachkräften der Jugendämter, Ärztinnen und Ärzten und Eltern eine fundierte Beratung bei vermuteter Kindesmisshandlung und bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt zu ermöglichen und Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen zu schaffen. Über die Kinderschutzambulanz informieren Flyer in mehreren Sprachen. Über www.remed-online.de, den konsiliarischen Onlinedienst der Kinderschutzambulanz, der ebenfalls vom StMAS gefördert wird, können Ärztinnen und Ärzte und auch Jugendämter kostenlos und gegebenenfalls auch anonym über eine geschützte Onlineplattform Beratung und Informationen erhalten. Mit diesem Onlineangebot wird ein wichtiger weiterer Beitrag zu einer Vernetzung der Anlaufstellen, die sich mit Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschäftigen , geleistet. Darüber hinaus führen die Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner der Kinderschutzambulanz auf der Grundlage des Leitfadens des StMAS „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ interdisziplinäre Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen zu der Thematik durch und tragen somit dazu bei, dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sind. Die Kinderschutzambulanz schließt mit ihrem Angebot eine Lücke zwischen Kinder- und Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und stärkt so den Kinderschutz in Bayern nachhaltig . In den 38 staatlich geförderten Frauenhäusern in Bayern stehen neben den Plätzen für die gewaltbetroffenen Frauen über 400 Plätze für deren Kinder zur Verfügung. Die Frauenhäuser bieten den aufgenommenen Frauen und ihren Kindern vorübergehend Unterkunft zum Schutz vor Gewalt und umfassende psychosoziale Beratung. Für die nötigen fachlichen Hilfen steht Fachpersonal für Frauen und Kinder zur Verfügung. Soweit darüber hinaus Hilfe für einzelne Kinder erforderlich ist, ist das Jugendamt einzuschalten. Das Frauenhaus arbeitet gemäß Nr. 4.7 der Förderrichtlinie mit allen örtlichen Beratungsangeboten z. B. Familien-, Erziehungsberatungsstellen und dem Jugendamt fachlich zusammen . Darüber hinaus bieten die 33 staatlich geförderten Notrufe von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen Beratung und Hilfe an. Auf Wunsch begleiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Notrufe das Kind zur Polizei, zur ärztlichen Untersuchung oder zur anwaltschaft lichen Beratung . Die Adressen sind unter www.gewaltschutz.bayern. de abrufbar. Drucksache 17/2879 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Auch bei der Polizei gibt es ein Beratungsangebot. Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder stehen als Ansprechpartnerinnen für Kriminalitätsopfer zur Verfügung und informieren und unterstützen insbesondere in den Bereichen Gewalt im familiären Bereich/Häusliche Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern, sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen . Dabei klären sie über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle her (https://www.polizei.bayern.de/bepo/ schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/). Trauma-ambulanzen leisten Soforthilfe für akut traumatisierte Kinder und Jugendliche unmittelbar nach dem Erleben einer traumatisierenden Gewalttat. Um eine unmittelbare Hilfe und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Gewalttat wurden, sicherstellen zu können, hat das für den Vollzug des Opferentschädigungsgesetzes zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales mit elf psychiatrischen Kliniken in allen Regierungsbezirken Bayerns Verträge zur Einrichtung von Trauma-ambulanzen geschlossen. Die Opfer können sich ohne bürokratische Hemmnisse unmittelbar nach Erleben einer Gewalttat direkt an die Einrichtungen wenden und das psychotherapeutische Angebot in Anspruch nehmen. Ziel ist, das psychotherapeutische Diagnose- und Behandlungsangebot für Kinder und Jugendliche zu verbessern und rasch und kompetent zu helfen, damit Traumatisierungen gar nicht erst entstehen bzw. sich nicht verfestigen. 6. a) Was unternimmt die Staatsregierung, um Opfer mit Migrationshintergrund zu erreichen (mehrsprachige Infobroschüren, mehrsprachiges FrauenhausPersonal etc.) b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? Das StMAS hat im Jahr 2009 bei den Frauenhäusern die Anschaffung eines mehrsprachigen Medienpakets zur Öffentlichkeitsarbeit mit insgesamt 9.400 € bezuschusst. Zur Information über die Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz steht ein Informationsflyer in elf Sprachen zur Verfügung. Die zuletzt vergriffenen Flyer in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Hocharabisch und Thai sind wieder vorrätig . Insbesondere die Migrationsberatungseinrichtungen für Erwachsene (MBE), das sind Erstanlaufstellen und Lotsen für Migrantinnen und Migranten in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, werden auch mit der Zielsetzung gefördert , interkulturelle Arbeit im sozialen Nahraum zu leisten und Migrantinnen in Kriseninterventionen beizustehen. Das bundesfinanzierte Grundberatungsangebot der MBE wird bedarfsorientiert und in der Fläche Bayerns mit Landesmitteln in Höhe von jährlich rund 2,3 Mio. € unterstützt. So erhalten Menschen mit Migrationshintergrund im Allgemeinen, aber auch Adressatinnen der Frauenhäuser mit Migrationshintergrund im Besonderen passgenaue Unterstützungsangebote . Die MBE wurden im Übrigen dementsprechend auch in die Verteilung der deutschen und türkischen Flyer zum Wohnprojekt „Scheherazade schützt“ und dem zugehörigen Notruftelefon eingebunden. Dieses vom StMAS geförderte Wohnprojekt besteht seit August 2012 und bietet für akut von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene jun- ge Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren eine sichere Zufluchtsstätte (www.scheherazade-hilft.de). Insgesamt stehen dort drei staatlich pauschal finanzierte Krisenplätze zur Verfügung. Die staatliche Förderung im Jahr 2013 betrug 225.560 €. Darüber hinaus gibt es weitere staatlich geförderte Einrichtungen , die sich mit Gewaltbereichen auseinandersetzen , denen speziell Frauen mit Migrationshintergrund ausgesetzt sein können. Migrantinnen und Ausländerinnen, die Opfer von Gewalt insbesondere in Form von Menschenhandel oder Zwangsverheiratung geworden sind, können sich zudem an die staatlich geförderten Fachberatungsstellen JADWIGA und SOLWODI wenden. Fachberatungsstellen von SOLWODI befinden sich in Bad Kissingen, Passau, Augsburg und München. Fachberatungsstellen von JADWIGA gibt es in München und Nürnberg. SOLWODI stellt für betroffene Frauen auch Schutzwohnungen in Bad Kissingen und Passau bereit. JADWIGA und SOLWODI wurden im Jahr 2013 mit insgesamt 279.821 € staatlich unterstützt. 7. Welche Hilfen stehen zur Verfügung, um den Frauen und Mädchen den Übergang aus dem Frauenhaus in die eigene Wohnung zu erleichtern, und wie werden diese Hilfen finanziert? Aufgabe der Frauenhäuser ist es in erster Linie, die hilfesuchenden Frauen so weit psychosozial zu stabilisieren, dass sie in ein selbstbestimmtes Leben zurückkehren können. Daneben fällt in das Aufgabengebiet der Frauenhäuser – bei entsprechendem Bedarf der betreuten Frauen – auch die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Nach Art. 106 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ist es die Aufgabe von Staat und Kommunen, preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Nach Art. 2 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) ist es das Ziel der Wohnraumförderung, Haushalte zu unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können . Bayern unterstützt daher die Schaffung preisgünstigen Wohnraums im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms . Die Staatsregierung misst der Wohnraumförderung trotz Haushaltskonsolidierung einen hohen Stellenwert zu. Das erklärte Ziel ist, den Wohnungsbau entscheidend zu stärken, damit auch weiterhin ausreichender und erschwinglicher Wohnraum bereitsteht. Staatsminister Herrmann hat 2014 zum Jahr des Wohnungsbaus erklärt. 2014 stehen Fördermittel von Land und Bund in Höhe von insgesamt 287,5 Mio. € für die Schaffung von Mietwohnungen, Eigenheimen und Studentenwohnheimen zur Verfügung. Dies bedeutet eine Steigerung der Landesmittel gegenüber dem Vorjahr um 60 Mio. €. Zu dem begünstigten Personenkreis gehören selbstverständlich schon jetzt Frauen auch in schwierigen Lebenslagen . Wenn alleinerziehende Elternteile (und in der überwiegenden Mehrheit sind das Frauen) z. B. Wohngemeinschaften bilden wollen, kommen nach Nr. 7.7 Buchstabe c der Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts – VVWoBindR Freistellungen von den Belegungsbindungen in Betracht. Zudem können von der Bewilligungsstelle im Zuwendungsbescheid Belegungsvorbehalte etwa für Schwangere oder Alleinerziehende vorgesehen werden. Im SGB II und im SGB XII gibt es zwar keinen Anspruch auf Wohnraumvermittlung, aber einen Anspruch auf Über- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2879 nahme der (angemessenen) Kosten. Für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sind ggf. Wohnraumvermittlungs -Leistungen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB XII möglich – diese Vorschrift ist neben dem SGB II anwendbar, auch für erwerbsfähige Personen. Alleinerziehende werden grundsätzlich nicht dem Personenkreis mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zuzurechnen sein. Sie haben aber gleichwohl Anspruch auf Beratung durch die Sozialämter und bei entsprechendem Bedarf auf weitere Hilfen. 8. Wie sieht die Altersstruktur der Frauen und Mädchen aus, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und kein Frauenhaus aufsuchen, gegenüber jenen, die in einem Frauenhaus Zuflucht suchen? Die Staatsregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.