Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 16.07.2014 Staatliche Unterstützung von Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen in der Region 10 Bitte alle Auskünfte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen in der Region 10 un- terstützt der Freistaat Bayern gegenwärtig, um Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu unterstützen ? 2. Wie viele Frauenhausplätze gibt es in der Region 10 absolut und im Verhältnis zu der Zahl der Einwohnerinnen ? a) Wie hoch ist die jährliche Auslastung der Einrichtungen ? b) Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer? c) Wie stellt sich die Versorgungssituation im Vergleich zu anderen Regionen in Bayern dar? 3. Welche quantitativen und qualitativen Veränderungen gab es in den letzten fünf Jahren im Hinblick auf das Angebot und Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen? 4. Welche Beratungs- und Schutzangebote gibt es in der Region 10, die spezialisiert und barrierefrei zugänglich sind? 5. Wie hoch sind die durch den Freistaat bereitgestellten Mittel und an welche Vereine, Institutionen und Träger werden diese ausgezahlt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.08.2014 1. Welche konkreten Maßnahmen in der Region 10 unterstützt der Freistaat Bayern gegenwärtig, um Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu unterstützen? Derzeit unterstützt der Freistaat Bayern in der Region 10 das Frauenhaus Ingolstadt des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt e.V. sowie den Notruf Wirbelwind e. V. Initiative gegen sexuelle Gewalt in Ingolstadt im Rahmen eines Personalkostenzuschusses. Die Landkreise Eichstätt und Pfaffenhofen/Ilm haben sich dem Frauenhaus Ingolstadt im Rahmen des Gesamtkonzeptes für Frauenhäuser in Bayern zugeordnet und beteiligen sich an dessen Grundkosten. Die Stadt Ingolstadt sowie der Landkreis Pfaffenhofen unterstützen zudem den Notruf Wirbelwind e. V. finanziell. 2. Wie viele Frauenhausplätze gibt es in der Region 10 absolut und im Verhältnis zu der Zahl der Einwohnerinnen ? Die Bereitstellung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Staatsregierung hat daher nur einen Überblick über die staatlich geförderten Einrichtungen und Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Im F rauenhaus Ingolstadt stehen zurzeit 10 Frauenhausplätze und 14 Kinderplätze zur Verfügung. Das Frauenhaus Ingolstadt wird derzeit neu gebaut und soll auf 12 Frauenplätze erweitert werden. Die voraussichtliche Fertigstellung des Neubaus ist für das Jahr 2015 vorgesehen . Die Bemessung des Bedarfs an Frauenhausplätzen in Bayern wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und den als Trägern von Frauenhäusern betroffenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in dem 1993 entwickelten Gesamtkonzept für Frauenhäuser mit einem Platz pro 10.000 Einwohnerinnen im Alter von 18 bis 60 Jahren festgelegt. Für die dem Frauenhaus Ingolstadt zugeordneten Kommunen der Region 10 (kreisfreie Stadt Ingolstadt, Landkreise Eichstätt und Pfaffenhofen/ Ilm) errechnet sich bei 105.782 Einwohnerinnen zwischen 18 und 60 Jahren (Quelle: Statistischer Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zur Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns – Stand 31. Dezember 2012, Basis: Zensus 2011, vorläufige Berechnung) ein Frauenhausplatz auf 10.578 Einwohnerinnen. Die nach dem Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern vorgesehene Grundversorgung ist für die beteiligten Kommunen nahezu erreicht. Nach Abschluss des Neubaus Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2880 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2880 des Frauenhauses Ingolstadt wird das Verhältnis der Frauenplätze zu der Zahl der Einwohnerinnen zwischen 18 und 60 Jahren deutlich verbessert. Bei 12 vorhandenen Frauenplätzen steht dann ein Frauenhausplatz für 8.815 Frauen zur Verfügung. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, der nach Kenntnis der Staatsregierung dem Gesamtkonzept für die Frauenhäuser in Bayern bislang nicht beigetreten ist, d. h. sich keinem Frauenhaus zugeordnet hat, findet in dieser Berechnung keine Berücksichtigung. Auch wenn sich der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen keinem Frauenhaus zugeordnet hat, bedeutet dies aber nicht unbedingt, dass es dort keine Hilfsangebote und Unterbringungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen gibt. Die Kommunen, die sich nicht dem Gesamtkonzept angeschlossen haben, haben oft eigene niedrigschwellige Lösungen wie sog. Notwohnungen oder sonstige nicht staatlich geförderte Frauenhäuser geschaffen. Über diese rein kommunalen Angebote hat die Staatsregierung keine abschließende Übersicht. a) Wie hoch ist die jährliche Auslastung der Einrichtungen ? Das Frauenhaus Ingolstadt war im Jahr 2013 auf den Plätzen der Frauen zu 86,99 % und auf den Kinderplätzen zu 63,33 % ausgelastet; die Gesamtauslastung lag bei 73,18 %. Für den Notruf Wirbelwind e.V. kann lediglich die Anzahl der Beratungen aufgeführt werden: Im Jahr 2013 wurden insgesamt 115 Frauen, 11 Männer sowie insgesamt 121 sonstige Personen (z. B. Angehörige, Fachpersonal) beraten . Es wurden 2.980 telefonische und 172 persönliche Beratungen durchgeführt. Beratung per E-Mail fand in 7 Fällen statt. b) Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ? Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Frauen im Frauenhaus Ingolstadt wurde berechnet aus der Zahl der Übernachtungen dividiert durch die Zahl der aufgenommen Frauen. Für das Jahr 2013 ergibt sich damit eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 88,19 Tagen. c) Wie stellt sich die Versorgungssituation im Vergleich zu anderen Regionen in Bayern dar? Hingewiesen wird zunächst darauf, dass der Einzugsbereich eines Frauenhauses nicht unbedingt identisch mit den Grenzen einer planerischen Region ist. Der Einzugsbereich erstreckt sich in der Regel auf mehrere Landkreise und/oder eine kreisfreie Stadt, die sich freiwillig dem Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern angeschlossen und einem selbst bestimmten Frauenhaus zugeordnet haben. Ein Vergleich der Planungsregion 10 mit anderen Planungsregionen ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration wird noch im 3. Quartal des Jahres 2014 eine bayernweite Bedarfsermittlungsstudie zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Auftrag geben. Dabei soll auf die Versorgungssituation insgesamt sowie möglichst kleinräumig eingegangen werden. Ein Vergleich der verschiedenen Einzugsbereiche der Frauenhäuser soll daraus ersichtlich werden. 3. Welche quantitativen und qualitativen Veränderungen gab es in den letzten fünf Jahren im Hinblick auf das Angebot und Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, wird derzeit ein Neubau des Frauenhauses Ingolstadt mit 12 statt 10 Frauenplätzen errichtet. Eine Fertigstellung ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Weitere Veränderungen sind der Staatsregierung nicht bekannt. 4. Welche Beratungs- und Schutzangebote gibt es in der Region 10, die spezialisiert und barrierefrei zugänglich sind? Der Neubau des Frauenhauses Ingolstadt soll zumindest für gehbeeinträchtigte Frauen barrierefrei sein. 5. Wie hoch sind die durch den Freistaat bereitgestellten Mittel und an welche Vereine, Institutionen und Träger werden diese ausgezahlt? Die Bereitstellung von Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Staat unterstützt die Kommunen jedoch bei der Erfüllung dieser Aufgabe durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser sowie den Personal - oder Sachkosten der Notrufe mit jährlich insgesamt rund 1,4 Mio. €. Die staatliche Förderung der Personalkosten von Frauenhäusern erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern, die der Notrufe auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern. Zuwendungsempfänger sind nach Punkt 3 der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern und Punkt 3 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder Träger von Notrufen/Frauenhäusern, die Mitglieder eines Spitzenverbandes sind. Danach erhält die Caritas-Kreisstelle Ingolstadt für das Frauenhaus Ingolstadt einen Personalkostenzuschuss nach der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern in Höhe von 32.400 €. Für seine Notrufstelle erhält Wirbelwind Ingolstadt e. V. Initiative gegen sexuelle Gewalt einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 19.650 €.