Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.07.2014 Frauenhäuser in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kommunen in Bayern bieten Frauenhaus- plätze an (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Welche Kommunen in Bayern bieten keine Plätze für Frauen in Notlagen an? 2. Wie viele Frauen konnten trotz Notlage wegen man- gelnder Plätze nicht in einem Frauenhaus aufgenommen werden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Bei wie vielen Frauen, die nicht aufgenommen werden konnten, war ihre Behinderung und die nicht vorhandene behindertengerechte Ausstattung des Frauenhauses ein Grund für die Abweisung? b) Wie viele Kinder waren von den Abweisungen betroffen ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.08.2014 Vorbemerkung: Im August 2012 ist der (erste) Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (BT-Drs. 17/10500) erschienen. Die Staatsregierung nimmt den darin aufgezeigten Handlungsbedarf sehr ernst. Nachdem die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist, hat die Staatsregierung keinen bayernweiten Überblick über die Details des regional vorhandenen Beratungs- und Hilfesystems. Auch eine Prüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung dieses Beratungs- und Hilfesystems ist nur gemeinsam mit diesen Akteuren möglich. Auf Einladung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) finden bereits Gespräche der Fachabteilung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie der Freien Wohlfahrtspflege Bayern statt. Im Herbst wird das StMAS eine bayernweite Bedarfsermittlungsstudie zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Auftrag geben. Hierbei wird auch die Versorgungssituation von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen eines der wesentlichen Untersuchungsfelder sein. Ergebnisse werden in etwa im Herbst des Jahres 2015 erwartet. Je nach aufgezeigten Handlungsbedarfen werden anschließend mit allen Beteiligten – so vor allem den Kommunen sowie der Freien Wohlfahrtspflege als Träger der meisten Unterstützungseinrichtungen – die Konsequenzen aus dieser Bedarfsermittlungsstudie zu erörtern sein. 1. Welche Kommunen in Bayern bieten Frauenhausplätze an (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? a) Welche Kommunen in Bayern bieten keine Plätze für Frauen in Notlagen an? Die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Um die Grundversorgung an Frauen- und Kinderplätzen in Frauenhäusern sicherzustellen und zugleich zu erreichen, dass sich möglichst jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Bayern an der Finanzierung eines Frauenhauses beteiligt, wurde im Jahr 1993 vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie und Frauen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den als Träger von Frauenhäusern betroffenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege das Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern entwickelt. Frauenhäuser sind Einrichtungen mit örtlichem und überörtlichem Einzugsbereich. Deshalb ist vorgesehen, dass sich an der Finanzierung eines Frauenhauses mehrere Landkreise und eine kreisfreie Stadt, gegebenenfalls auch mehrere kreisfreie Städte beteiligen. Nach Kenntnis der Staatsregierung haben sich mittlerweile alle 25 kreisfreien Städte und 66 Landkreise dem Gesamtkonzept angeschlossen ; diese Kommunen haben sich also einem staatlich geförderten Frauenhaus zugeordnet, beteiligen sich an den Grundkosten des Frauenhauses und bieten somit Plätze in einem staatlich geförderten Frauenhaus an. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der Kommunen zu den 38 staatlich geförderten Frauenhäusern gegliedert nach Regierungsbezirken: Frauenhaus Zugeordnete Kommunen Oberbayern Burghausen Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf a. Inn Dachau Lkr. Dachau Erding Lkr. Erding Freising Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. Ebersberg Fürstenfeldbruck Lkr. Fürstenfeldbruck Ingolstadt Stadt Ingolstadt, Lkr. Eichstätt, Lkr. Pfaffenhofen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2881 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2881 München (2 Frauenhäuser: Frauenhilfe und Frauen helfen Frauen e.V.) Landeshauptstadt München; Lkr. München Murnau Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau, Lkr. Starnberg Rosenheim Stadt Rosenheim, Lkr. Rosenheim, Lkr. Traunstein Wolfratshausen Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen Niederbayern Landshut (2 Frauenhäuser: AWO und Caritas) Stadt Landshut, Lkr. Landshut, Lkr. Dingolfing, Lkr. Rottal-Inn Passau Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Freyung-Grafenau Straubing Stadt Straubing, Lkr. Straubing-Bogen Oberpfalz Regensburg (2 Frauenhäuser: Frauen helfen Frauen und SkF) Stadt Regensburg, Lkr. Regensburg, Lkr. Kelheim, Lkr. Cham, Lkr. Neumarkt Schwandorf Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf Weiden Stadt Weiden, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab, Lkr. Tirschenreuth Oberfranken Bamberg Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Forchheim Bayreuth Stadt Bayreuth, Lkr. Bayreuth, Lkr. Kulmbach Coburg Stadt Coburg, Lkr. Coburg, Lkr. Kronach, Lkr. Lichtenfels Selb Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Wunsiedel Mittelfranken Ansbach Kreisfreie Stadt Ansbach; Lkr. Ansbach, Erlangen Stadt Erlangen, Lkr. Erlangen-Höchstadt Fürth Stadt Fürth, Lkr. Fürth Nürnberg Stadt Nürnberg Schwabach Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Nürnberger Land, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen Unterfranken Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg Schweinfurt Stadt Schweinfurt, Lkr. Bad Kissingen, Lkr. Haßberge, Lkr. Rhön-Grabfeld, Lkr. Schweinfurt Würzburg (2 Frauenhäuser: AWO und SkF) Stadt Würzburg, Lkr. Würzburg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Main-Spessart Schwaben Augsburg Stadt Augsburg, Lkr. Augsburg, Lkr. Aichach-Friedberg, Lkr. Landsberg/Lech Donauwörth Frauenhaus Nordschwaben Lkr. Donau-Ries, Lkr. Dillingen Kaufbeuren Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu Kempten Stadt Kempten, Lkr. Oberallgäu Memmingen Stadt Memmingen, Lkr. Unterallgäu Neu-Ulm Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg Wie eingangs erwähnt, ist die Bereitstellung von Schutz- und Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Frauen zuvorderst eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise Berchtesgadener Land, Neuburg-Schrobenhausen, Deggendorf, Regen und Lindau haben sich nach Kenntnis der Staatsregierung zwar nicht dem Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern angeschlossen, dies bedeutet aber nicht, dass es in diesen Kommunen keine Hilfsangebote und Unterbringungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen gibt. Die Kommunen haben dort eigene niedrigschwellige Lösungen wie sog. Notwohnungen oder sonstige nicht staatlich geförderte Frauenhäuser geschaffen. Über diese rein kommunalen Angebote hat die Staatsregierung keine abschließende Übersicht. 2. Wie viele Frauen konnten trotz Notlage wegen mangelnder Plätze nicht in einem Frauenhaus aufgenommen werden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten )? a) Bei wie vielen Frauen, die nicht aufgenommen werden konnten, war ihre Behinderung und die nicht vorhandene behindertengerechte Ausstattung des Frauenhauses ein Grund für die Abweisung? b) Wie viele Kinder waren von den Abweisungen betroffen ? Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1.753 Frauen und 1.758 Kinder in den staatlich geförderten Frauenhäusern aufgenommen . Die Zahl der abgewiesenen Frauen und Kinder ist der Staatsregierung nicht bekannt, ebenso wenig die Gründe , aus denen eine Frau abgewiesen wird. Vereinzelt wird von den Frauenhäusern in den Sachberichten dazu Stellung genommen, eine bayernweite Auswertung hierzu liegt jedoch nicht vor. Generell gilt jedoch, dass versucht wird, Betroffene, die nicht aufgenommen werden können, an ein anderes Frauenhaus oder eine andere geeignete Einrichtung weiterzuvermitteln.