Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 01.07.2014 Gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen waren seit 1995 Opfer von Gewalt in Bayern, den baye rischen Landkreisen und kreisfreien Städten? b) Wie viele dieser Frauen und Mädchen leben bzw. lebten in Heimen? 2. Wie viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben seit 2003 Zuflucht in bayerischen Frauenhäusern gefunden und welche Frauenhäuser haben aufgenommen ? 3. Werden gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen gezielt über Beratungs- und Hilfsstrukturen informiert? 4. Welche Beratungs- und Hilfsstrukturen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen stehen bereit und wo befinden sich diese? 5. a) Welche Frauenhäuser in Bayern sind behindertengerecht ausgebaut? b) Plant die Staatsregierung eine Erweiterung des behindertengerechten Ausbaus? 6. Sind alle Frauenhäuser gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen? 7. a) Wie unterstützt der Freistaat die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen bei Weiter- und Zusatzausbildungen (insbesondere im Bereich der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen, aber auch mit gewaltbetroffenen Migrantinnen und mit traumatisierten Kindern)? b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.08.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr wird unter Einbindung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Thematik der Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung ist in den letzten Jahren verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt, nicht zuletzt aufgrund der Studie der Universität Bielefeld „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ (Langfassung erschienen im August 2013; erstellt im Auftrag des BMFSFJ) und des Berichts der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (BT-Drs. 17/10500). Nach der o. g. Studie der Universität Bielefeld (Seite 217 ff) sind Frauen mit Behinderung(en) um ein Vielfaches häufiger von Gewalt und sexueller Belästigung betroffen als Frauen ohne Behinderung. Die in Kindheit und Jugend erfahrene Gewalt setzt sich in vielen Fällen auch im Erwachsenenleben fort. 70–90 % (je nach Art der Behinderung/ Beeinträchtigung) der befragten Frauen berichteten über psychische Gewalt und psychisch verletzende Handlungen im Erwachsenenleben (im Vergleich zu 45 % der Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt). Körperlicher Gewalt im Erwachsenenleben waren mit 58–73 % (je nach Art der Behinderung /Beeinträchtigung) fast doppelt so viele der befragten Frauen wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (35 %) ausgesetzt. Erzwungene sexuelle Handlungen im Erwachsenenleben haben je nach Untersuchungsgruppe 22–43 % der befragten Frauen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen angegeben (im Vergleich zu 13 % Betroffenheit im weiblichen Bevölkerungsdurchschnitt). Der o. g. Bericht der Bundesregierung stellt fest, dass es insbesondere für Frauen mit Behinderungen Hürden gibt, Schutz vor akuter Gewalt zu erfahren (a. a. O. Seite 75). Die Staatsregierung nimmt den aufgezeigten Handlungsbedarf sehr ernst. Nachdem die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist, hat die Staatsregierung keinen bayernweiten Überblick über die Details des regional vorhandenen Beratungs- und Hilfesystems . Auch eine Prüfung bzw. Weiterentwicklung dieses Beratungs- und Hilfesystems ist nur gemeinsam mit diesen Akteuren möglich. Auf Einladung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) finden bereits Gespräche der Fachabteilung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie der Freien Wohlfahrtspflege Bayern statt. Im Herbst wird das StMAS eine Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2882 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2882 bayernweite Bedarfsermittlungsstudie zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Auftrag geben. Hierbei wird die Versorgungssituation von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen eines der wesentlichen Untersuchungsfelder sein. Ergebnisse werden in etwa im Herbst des Jahres 2015 erwartet. Je nach aufgezeigten Handlungsbedarfen werden anschließend mit allen Beteiligten – so vor allem den Kommunen als Hauptfinanziers sowie der Freien Wohlfahrtspflege als Träger der meisten Unterstützungseinrichtungen – die Konsequenzen aus dieser Bedarfsermittlungsstudie zu erörtern sein. 1. a) Wie viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen waren seit 1995 Opfer von Gewalt in Bayern, den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten? In der Polizeilichen Kriminalstatistik für den Freistaat Bayern sind weibliche Opfer von Gewalttaten mit Behinderung seit 2009 auswertbar. Danach lauten die Zahlen für Bayern wie folgt: weibliche Opfer mit Behinderungen 2009 230 2010 256 2011 224 2012 256 2013 230 b) Wie viele dieser Frauen und Mädchen leben bzw. lebten in Heimen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Weder das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) als Grundlage für die Prüfung der Kinder und Jugendheime noch das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) als Grundlage für die Einrichtungen erwachsener Menschen mit Behinderung ermächtigen die Prüfbehörden bei den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden zur Abfrage dieser personenbezogenen Angaben. Fälle von Gewaltanwendung in Einrichtungen werden sofort bei Bekanntwerden durch die Aufsichtsbehörden an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, sollte nicht bereits von anderer Seite Anzeige erstattet worden sein. Für eine zentrale Erfassung von rechtskräftigen Strafurteilen bei Gewalt an Frauen mit Behinderung in Einrichtungen gibt es keine rechtlichen Grundlagen. 2. Wie viele Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben seit 2003 Zuflucht in bayerischen Frauenhäusern gefunden und welche Frauenhäuser haben aufgenommen? Entsprechende Zahlen liegen der Staatsregierung nicht vor. Die nach der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern vorgeschriebene Frauenhausstatistik sieht keine Erfassung von soziografischen Daten wie Behindertenstatus , Alter, Nationalität etc. vor. 3. Werden gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen gezielt über Beratungs- und Hilfsstrukturen informiert? Gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderung stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Die Frauen- und Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen (Adressen der Frauennotrufe und Frauenhäuser unter www.gewaltschutz.bayern.de) informieren selbst über ihr (spezielles) Beratungsangebot für Frauen mit Behinderung auf ihrer jeweiligen Homepage, durch Flyer etc., beispielsweise in leichter Sprache. So bietet z. B. der Frauennotruf Nürnberg e. V. spezialisierte Beratung an (Modellprojekt bUnt – barrierefreie Unterstützung für Frauen und Mädchen mit Behinderung). Die Netzwerkfrauen Bayern (Netzwerk von und für Frauen mit Behinderung unter dem Dach der LAG Selbsthilfe Bayern e. V.; Sitz München) bieten, auch in Zusammenarbeit mit dem Frauennotruf München, ein Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen mit Gewalterfahrungen an. Die Netzwerkfrauen werden seit mehr als 10 Jahren in erheblichem Maße aus dem Bayerischen Landesbehindertenplan bezuschusst. Der Verein Wildwasser München e.V. – Fachstelle für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen – hat als Schwerpunkt die Beratung von Frauen mit geistiger Behinderung oder mit Lernschwäche . Eine gezielte Informationsquelle für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung ist derzeit in der Entstehungsphase . Das StMAS fördert aus Mitteln des Sozialfonds das Projekt „Prävention und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung – Projekt zur Erleichterung des Zugangs zum Hilfe- und Unterstützungssystem“. Herzstück ist eine beim Paritätischen Landesverband Bayern e. V. angesiedelte zentrale barrierefreie Service-Homepage. Diese soll eine gebündelte Informationsplattform für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung darstellen und eine Art Lotsenfunktion erfüllen, um gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen zu geeigneten Unterstützungseinrichtungen zu leiten. Das Webportal soll voraussichtlich im März 2015 gestartet werden. Ebenfalls aus Sozialfondsmitteln wird ein Projekt der LAG Selbsthilfe Bayern e. V. finanziert, mit dem Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe installiert werden sollen. Durch das Projekt werden einerseits die Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Gewaltthematik sensibilisiert , andererseits werden für die in den Einrichtungen lebenden oder arbeitenden Frauen kompetente Ansprechpartnerinnen geschaffen. Ein wichtiges Informationsmedium für die breite Öffentlichkeit ist die in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege konzipierte Wanderausstellung „Blick dahinter – Häusliche Gewalt gegen Frauen“, die seit Juli 2011 bereits in vielen bayerischen Kommunen (Landratsämter, Rathäuser, Einkaufszentren, Schulen etc.) gezeigt wurde. Zudem gibt es das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr unter der Nummer 08000 116 016 kostenlos und auf Wunsch anonym erreichbar. Alle Beraterinnen sind geschult , in leichter Sprache zu beraten. Darüber hinaus ist die Homepage des Hilfetelefons barrierefrei nutzbar, was speziell für Frauen mit Sehbehinderung oder Sehschwäche von Vorteil ist. Eine weitere Besonderheit beim Hilfetelefon ist die Möglichkeit, Beratungsgespräche mithilfe einer Gebärdensprachdolmetscherin zu führen. Ebenso besteht bei E-Mail-Anfragen von hörgeschädigten Menschen die Möglichkeit , die Texte übersetzen zu lassen, damit diese von den Beraterinnen beantwortet werden können (vgl. Erster Jahresbericht des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen, Seiten 29 ff.). Auch auf den Internetseiten der Vernetzungsgremien wie dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frau- Drucksache 17/2882 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ennotrufe) und der Frauenhauskoordinierung e. V. werden zahlreiche Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Behinderung barrierefrei geboten. 4. Welche Beratungs- und Hilfstrukturen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen stehen bereit und wo befinden sich diese? Die Bereitstellung von Schutz- und Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Frauen ist als Teil der Daseinsvorsorge zuvorderst eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte . Die Staatsregierung hat deshalb keinen abschließenden Überblick über die regional vorhandene spezialisierte Beratungs - und Hilfstruktur für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Im Rahmen der eingangs erwähnten Bedarfsermittlungsstudie wird die Versorgungssituation von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen aber eines der wesentlichen Untersuchungsfelder sein. Die 33 staatlich geförderten Frauennotrufe und 38 staatlich geförderten Frauenhäuser stehen grundsätzlich auch Frauen mit Behinderungen zur Verfügung. Vereinzelt sind die Beratungsstellen bereits barrierefrei zugänglich, es kommt aber auch immer auf die konkrete Behinderung an. Nach Kenntnis der Staatsregierung versucht jedes Frauenhaus , je nach seinen räumlichen Gegebenheiten und personellen Kapazitäten, auch den Bedürfnissen gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen Rechnung zu tragen oder sie zumindest an besser geeignete Einrichtungen weiterzuverweisen . Bei den Frauennotrufen wird dann, wenn es die personellen Kapazitäten erlauben, für Frauen mit Behinderungen im Bedarfsfall auch aufsuchende Beratung zu Hause angeboten. Die Beratungsfachkräfte in den Unterstützungseinrichtungen sind sehr bemüht, im Einzelfall Lösungen zu finden, sodass eine Beratung ermöglicht werden kann. Bei den Netzwerkfrauen Bayern können gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung zweimal wöchentlich telefonisch oder über Skypeberatung Information und Hilfe holen. Daneben stehen für alle gewaltbetroffenen Frauen (mit und ohne Behinderung) die Polizei, die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen und die Ärzteschaft als Ansprechpartner zur Verfügung Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 3 genannten Angebote und das bundesweite Hilfetelefon verwiesen. 5. a) Welche Frauenhäuser in Bayern sind behindertengerecht ausgebaut? Der Staatsregierung liegt aufgrund der vorrangigen kommunalen Zuständigkeit kein bayernweiter Überblick über den behindertengerechten Ausbau von Frauenhäusern vor. Laut dem in der Vorbemerkung erwähnten Bericht der Bundesregierung sehen sich von den 30 bayerischen Frauenhäusern , die an der bundesweiten Bestandsaufnahme teilgenommen haben, eines als spezialisiert, eines als gut geeignet und einundzwanzig als teilweise geeignet für Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderung an (a.a.O., Seite 63, Abbildung 22). Bei der Suche mittels des Kriteriums „rollstuhlgerechte Ausstattung“ auf der bundesweiten Webseite der Frauenhauskoordinierung e.V. www.frauenhaus koordinierung.de werden folgende Frauenhäuser in Bayern genannt: Aschaffenburg, Erlangen, AWO Landshut, Schwabach , Straubing, Weiden, Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach Mitteilung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind ca. vier weitere behindertengerechte Plätze in Bayern geplant; die Frauenhäuser in München, Ingolstadt und Würzburg sollen umgebaut bzw. neu gebaut werden. b) Plant die Staatsregierung eine Erweiterung des behindertengerechten Ausbaus? Im Bereich der Frauenhäuser gibt die Staatsregierung einen Zuschuss zu den Personalkosten, sie beteiligt sich aber nicht an den Investitionskosten. Insofern ist eine Erweiterung des behindertengerechten Ausbaus, der vorrangig in die Zuständigkeit der Kommunen fällt, seitens der Staatsregierung derzeit nicht geplant. 6. Sind alle Frauenhäuser gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die angemessene Erreichbarkeit der Frauenhäuser durch den öffentlichen Nahverkehr ist Teil einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, die Gegenstand der in der Vorbemerkung genannten Bedarfsermittlungsstudie sein wird. 7. a) Wie unterstützt der Freistaat die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen bei Weiter- und Zusatzausbildungen (insbesondere im Bereich der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen , aber auch mit gewaltbetroffenen Migrantinnen und mit traumatisierten Kindern)? b) Welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung? Nach der Frauenhausförderrichtlinie ist es Aufgabe des Trägers , für eine qualifizierte Fortbildung der Mitarbeiterinnen zu sorgen. Gleichwohl bezuschusst das StMAS in Einzelprojekten bayernweite Fortbildungsmaßnahmen und bayernweite Fachtagungen, wie z. B. den Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege „Hinschauen, das Schweigen brechen und Schutz bieten“ am 16.12.2012 zum Thema Gewalt und Behinderung. Derzeit werden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jedoch vollumfänglich für die Regelförderung der Frauenhäuser und Notrufe und die Wanderausstellung „Blick dahinter – Häusliche Gewalt gegen Frauen“ benötigt. Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 3 genannten und aus Sozialfondsmitteln geförderten Projekts „Prävention und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung – Projekt zur Erleichterung des Zugangs zum Hilfe- und Unterstützungssystem “ sind auch Fortbildungen für Beraterinnen in Frauenhäusern und Notrufen zur Thematik „Gewalt und Behinderung“ vorgesehen. Hierfür sind ca. 90.000 € veranschlagt .