Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.07.2014 Ausrichtung des „Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier haben am 27. August 2013 die Proklamation zur Einführung eines „Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation “ unterzeichnet. Der Gedenktag wird in Bayern und Hessen künftig jedes Jahr am zweiten Sonntag im September begangen, erstmals am 14. September 2014. Konkret wird in der Proklamation auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ Bezug genommen, obwohl eine solche Bezugnahme nach einer Einschätzung, die mehr als 50 namhafte Historikerinnen und Historiker – u. a. die Mitglieder des wissenschaftlichen Beraterkreises der Stiftung „Flucht – Vertreibung – Versöhnung“ Prof. Dr. Marina Cattaruzza, Prof. Dr. Raphael Gross, Prof. Dr. Piotr Madajczyk, Prof. Dr. Krzysztof Ruchniewicz, Prof. Dr. Stefan Troebst, Prof. Dr. Michael Wildt – als Reaktion auf die Bemühungen um einen bundesweiten Gedenktag in einer Erklärung zum Ausdruck gebracht haben, „dem Bemühen aller Menschen [widerspricht ], die sich in Deutschland wie im Ausland um ein würdiges europäisches Gedenken an Vertreibungen bemühen“. (http://www.fr-online.de/politik/vertriebenen-gedenktag-his toriker-kritisieren-bundestagsbeschluss,1472596,7191594. html) Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1. Welche offiziellen Feierlichkeiten sind anlässlich des „Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ in Bayern geplant? 1.1 Wie sieht die konkrete inhaltliche Schwerpunkt- bzw. Zielsetzung dieser Feierlichkeiten aus (bitte je nach Feierlichkeit einzeln darlegen)? 1.2 Wer wird dazu jeweils eingeladen bzw. wer wird voraussichtlich daran teilnehmen (bitte je nach Feierlichkeit einzeln darlegen)? 2. Welche begleitenden Projekte bzw. Veranstaltungen (z. B. im Schul- bzw. Bildungsbereich) sind anlässlich des Gedenktages geplant? 2.1 Wie sieht die inhaltliche Schwerpunkt- bzw. Zielsetzung dieser begleitenden Projekte bzw. Veranstaltungen aus (bitte je nach Projekt bzw. Veranstaltung einzeln darlegen)? 3. Welche historischen Ereignisse werden unter den Begriffen „Flucht, Vertreibung und Deportation“ jeweils subsumiert? 3.1 Wie genau ist die begriffliche Differenzierung zwischen „Flucht, Vertreibung und Deportation“ zu verstehen (bitte einzeln darlegen und definieren)? 3.2 Wie viele Personen waren davon nach Kenntnis der Staatsregierung jeweils betroffen? 4. Welchen Charakter misst die Staatsregierung dem bereits bestehenden Vertriebenengedenktag „Tag der Heimat“ bei? 4.1 Ist die Feststellung zutreffend, dass es sich beim „Tag der Heimat“ aufgrund der offiziellen Erwähnung in der Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (VwAoFlag) um einen Gedenktag mit offiziellem Charakter handelt? 4.2 Weshalb wurde angesichts eines in Bayern bzw. Deutschland bereits bestehenden Gedenktages („Tag der Heimat“) und angesichts eines weltweit auf UNInitiative hin bestehenden Weltflüchtlingstages (20. Juni) die Notwendigkeit für einen weiteren Gedenktag festgestellt? 5. Ist die in der Proklamation formulierte Bezugnahme auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ so zu verstehen, dass die Staatsregierung diese inhaltlich vollumfänglich teilt bzw. unterstützt? 5.1 Wie sieht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die in einer Erklärung von über 50 namhaften Historikerinnen und Historikern – darunter Prof. Dr. Raphael Gross, Direktor des Fritz Bauer-Instituts und des Jüdischen Museums Frankfurt sowie die beiden israelischen Historiker Prof. Gilad Margalit und Prof. Gabriel Motzkin – geäußerte Einschätzung, wonach jede Bezugnahme auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen “ „dem Bemühen aller Menschen [widerspricht ], die sich in Deutschland wie im Ausland um ein würdiges europäisches Gedenken an Vertreibungen bemühen“? 5.2 Aus welchen Gründen hält die Staatsregierung die Bezugnahme auf die Charta angesichts der in Frage 5.1 erwähnten historischen Einschätzung für geeignet, dem selbst formulierten „Auftrag der Völkerverständigung in Europa“ zu dienen? 6. Wie bewertet die Staatsregierung in diesem Zusammenhang konkret die in der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ enthaltene Formulierung der „Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“? 6.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Charta grundsätzlich ? 7. Welche Rolle nehmen der Gesamtkontext des Zweiten Weltkrieges und die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Rahmen der inhaltlichen Ausrichtung des Gedenktages ein? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2884 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2884 7.1 Wie konkret wird im Rahmen der inhaltlichen Ausrichtung des Gedenktages dafür gesorgt, dass dieser – wie in der Proklamation festgehalten – das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges nicht relativiert ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.08.2014 1. Welche offiziellen Feierlichkeiten sind anlässlich des „Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ in Bayern geplant? Die Staatsregierung wird am Gedenktag eine Feierstunde mit anschließender Kranzniederlegung in der Bayerischen Staatskanzlei ausrichten. Bei der Gestaltung dieses Festaktes sind entsprechend dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16. Juli 2014 alle Fraktionen eingebunden. 1.1 Wie sieht die konkrete inhaltliche Schwerpunkt- bzw. Zielsetzung dieser Feierlichkeiten aus (bitte je nach Feierlichkeit einzeln darlegen)? Die Schwerpunkt- und Zielsetzung dieser Feierstunde ist die in der Proklamation zum Gedenktag genannte Schwerpunkt - und Zielsetzung: Zum Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach wurden Millionen Menschen in den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihr Leben. Bayern möchte die Erinnerung an diese Ereignisse für die künftigen Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen. Dieser Gedenktag ist ein Beitrag zum demokratischen Bewusstsein in unserem Land und dient dem Auftrag der Völkerverständigung in Europa. Er relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges. Er ist vielmehr ein Tag der Erinnerung und der Mahnung zur Wahrung der Menschenrechte, für Frieden und Freiheit. Vertreibung und Deportation sollen im Sinn der Charta der deutschen Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet bleiben. Der „Bayerische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ würdigt zugleich die gelungene Integration und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern. 1.2 Wer wird dazu jeweils eingeladen bzw. wer wird voraussichtlich daran teilnehmen (bitte je nach Feierlichkeit einzeln darlegen)? Zum Festakt werden, wie bei Festakten der Staatsregierung üblich, Vertreter aus Gesellschaft, Kirche und Politik eingeladen. Schwerpunktmäßig eingeladen werden zudem Vertreter aus den Kreisen der deutschen Heimatvertriebenen und Spätaussiedler sowie aus den Kreisen derer, die die Kulturpflege im Sinne von § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) leisten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einladung von Jugendlichen sowie der Einladung des konsularischen Korps. Von einer zahlreichen Teilnahme der Eingeladenen wird ausgegangen. 2. Welche begleitenden Projekte bzw. Veranstaltungen (z. B. im Schul- bzw. Bildungsbereich) sind anlässlich des Gedenktages geplant? Das Haus des Deutschen Ostens veranstaltete am 11. Februar 2014 ein Symposium mit dem Thema „Erinnerung und Gegenwart. Der Gedenktag für die vertriebenen Ungarndeutschen und die Gedenktage für Flucht, Vertreibung und Deportation in Bayern und Hessen“ und am 26. Mai 2014 einen Vortrag zum Thema „Vertriebenengedenktag: ja, aber wann? Erinnerungsorte an Flucht und Vertreibung zwischen Lausanne und Jalta“. Die Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit wird in ihrer Publikation „Einsichten und Perspektiven “ das Thema des Gedenktages aufgreifen. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat durch seine Bekanntmachung vom 10. März 2014 die Schulen aufgefordert, im Umfeld des Bayerischen Gedenktags für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation jährlich an dieses wichtige Thema im Laufe des Schuljahres zu einem geeigneten Zeitpunkt zu erinnern. 2.1 Wie sieht die inhaltliche Schwerpunkt- bzw. Zielsetzung dieser begleitenden Projekte bzw. Veranstaltungen aus (bitte je nach Projekt bzw. Veranstaltung einzeln darlegen)? Schwerpunkt- bzw. Zielsetzung bei jedem Projekt ist die in der Proklamation genannte (siehe Antwort zu Frage 1). 3. Welche historischen Ereignisse werden unter den Begriffen „Flucht, Vertreibung und Deportation“ jeweils subsumiert? Die mit der Formulierung „Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ gemeinte Opfergruppe ist in der Proklamation explizit beschrieben: „Zum Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach wurden Millionen Menschen in den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihr Leben.“ 3.1 Wie genau ist die begriffliche Differenzierung zwischen „Flucht, Vertreibung und Deportation“ zu verstehen (bitte einzeln darlegen und definieren)? Durch den Hinweis auf die Opfer der Deportation sind insbesondere auch die sogenannten „Deutschen aus Russland“ einbezogen, die vielfach aus ihrer Heimat nach Osten, z. B. in die Weiten Sibiriens oder nach Kasachstan, deportiert wurden und dann als Spätaussiedler nach Deutschland kamen bzw. kommen. Mit der üblicherweise in diesem Kontext verwendeten Begrifflichkeit „Flucht und Vertreibung“ wird das komplexe Phänomen dessen umschrieben, was damals am Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach geschah. Drucksache 17/2884 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Wie viele Personen waren davon nach Kenntnis der Staatsregierung jeweils betroffen? Von Flucht, Vertreibung und Deportation nach dem Zweiten Weltkrieg und in den Jahren danach waren über 12 Millionen Deutsche betroffen. 4. Welchen Charakter misst die Staatsregierung dem bereits bestehenden Vertriebenengedenktag „Tag der Heimat“ bei? Der Tag der Heimat ist in der Flaggenverwaltungsanordnung unter Nr. 7 aufgeführt. Damit gehört der Tag der Heimat zu denjenigen Gedenktagen, an denen die von Staatsbehörden ganz oder überwiegend benutzten Gebäude und Anlagen ohne besondere Anordnung beflaggt werden. 4.1 Ist die Feststellung zutreffend, dass es sich beim „Tag der Heimat“ aufgrund der offiziellen Erwähnung in der Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (VwAoFlag) um einen Gedenktag mit offiziellem Charakter handelt? Siehe Antwort zu Frage 4. 4.2 Weshalb wurde angesichts eines in Bayern bzw. Deutschland bereits bestehenden Gedenktages („Tag der Heimat“) und angesichts eines weltweit auf UN-Initiative hin bestehenden Weltflüchtlingstages (20. Juni) die Notwendigkeit für einen weiteren Gedenktag festgestellt? Beim bayernweiten Gedenktag geht es darum, konkret die Erinnerung an das Schicksal von Flucht, Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten lebendig zu halten und deren gelungene Integration und Leistung für unser Land zu würdigen, um so einen Beitrag zum demokratischen Bewusstsein und zur Völkerverständigung zu leisten. Diese beiden Schwerpunktsetzungen unterscheiden den Gedenktag wesentlich vom allgemeinen Weltflüchtlingstag und vom Tag der Heimat. 5. Ist die in der Proklamation formulierte Bezugnahme auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen “ so zu verstehen, dass die Staatsregierung diese inhaltlich vollumfänglich teilt bzw. unterstützt ? Die Charta der Heimatvertriebenen aus dem Jahr 1950 ist formuliert von Menschen, die das schreckliche Schicksal von Vertreibung ein paar Jahre zuvor erst durchleiden mussten. Umso mehr Respekt verdient es, dass sich diese Menschen damals bereits in der Charta zu Folgendem bekannt haben: „Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas.“ Mit der Charta haben die Heimatvertriebenen den Willen bekundet, zu einem friedlichen und geeinten Europa beizutragen. Bis heute wirken Heimatvertriebene und Spätaussiedler als Brückenbauer für ein geeintes Europa auf der Basis von Frieden und Freiheit und tragen so zur Völkerverständigung bei. Aus Sicht der Staatsregierung verdient dies Anerkennung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Bezugnahme auf die Charta im Proklamationstext zu sehen, in dem es heißt: „Vertreibung und Deportation sollen im Sinn der Charta der Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet werden.“ 5.1 Wie sieht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die in einer Erklärung von über 50 namhaften Historikerinnen und Historikern – darunter Prof. Dr. Raphael Gross, Direktor des Fritz-BauerInstituts und des Jüdischen Museums Frankfurt, sowie die beiden israelischen Historiker Prof. Gilad Margalit und Prof. Gabriel Motzkin – geäußerte Einschätzung, wonach jede Bezugnahme auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ „dem Bemühen aller Menschen [widerspricht], die sich in Deutschland wie im Ausland um ein würdiges europäisches Gedenken an Vertreibungen bemühen “? Siehe Antwort zu Frage 5. 5.2 Aus welchen Gründen hält die Staatsregierung die Bezugnahme auf die Charta angesichts der in Frage 5.1 erwähnten historischen Einschätzung für geeignet, dem selbst formulierten „Auftrag der Völkerverständigung in Europa“ zu dienen? Siehe Antwort zu Frage 5. 6. Wie bewertet die Staatsregierung in diesem Zusammenhang konkret die in der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ enthaltene Formulierung der „Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“? Die Charta der Heimatvertriebenen, auf die sich diese Frage bezieht, ist kein von Wissenschaftlern erstelltes Dokument, sondern eine Erklärung, die von den Betroffenen selbst formuliert wurde – und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Verfasser Flucht und Vertreibung gerade erst selbst durchlitten hatten. Dies muss man bei einer Bewertung der Charta und ihrer Formulierungen angemessen mit bedenken. Zur Einschätzung der Charta: vgl. Antwort zu Frage 5. Der Bayerische Gedenktag hält in seiner von Herrn Ministerpräsident Horst Seehofer unterzeichneten Proklamation ausdrücklich fest: „Dieser Gedenktag ist ein Beitrag zum demokratischen Bewusstsein in unserem Land und dient dem Auftrag der Völkerverständigung in Europa. Er relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges .“ Dies gilt insbesondere für die schrecklichen Verbrechen des Holocaust. 6.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Charta grundsätzlich? Siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6. 7. Welche Rolle nehmen der Gesamtkontext des Zweiten Weltkrieges und die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Rahmen der inhaltlichen Ausrichtung des Gedenktages ein? Die Ereignisse von Flucht und Vertreibung der Deutschen sind realer Teil unserer Geschichte des 20. Jahrhunderts. Beim Gedenken an die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation ist der Zweite Weltkrieg als historischer Kontext präsent. Umfang und Schwerpunktsetzung der Berücksichtigung hängt vom jeweiligen Redner bzw. Interviewpartner Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2884 ab. Maßgebliche Richtschnur für die inhaltlichen Beiträge zur Feierstunde sind Schwerpunkt- und Zielsetzung der Proklamation. 7.1. Wie konkret wird im Rahmen der inhaltlichen Ausrichtung des Gedenktages dafür gesorgt, dass dieser – wie in der Proklamation festgehalten – das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges nicht relativiert? Die Feierstunde wird von Rednern bzw. Interviewpartnern gestaltet, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich an die Schwerpunkt- und Zielsetzungen der Proklamation halten . Gleiches gilt für den ausgewählten Moderator.