Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.07.2014 Wiederholung der Anfrage „Sicherheitsverbesserungen im AKW Gundremmingen“ wegen unzureichender Beantwortung Die Frage 1 wurde nicht adäquat beantwortet, da die Antwort vom 18.07.2013 auf Frage 24 in der Drucksache 16/18215 des Bayerischen Landtags, auf die in der Antwort vom 26.05. verwiesen wurde, nur eine unvollständige Auflistung der Maßnahmen und zudem weder das Datum des Beginns noch des Abschlusses ihrer Durchführung, auch nicht das Schutzziel, auf das sich die Maßnahme bezog (z. B. Erdbebensicherheit , Hochwasserschutz, Leittechnik, Nachwärmeabfuhr , Notstromversorgung etc.), enthält und auch die Angabe der betroffenen Komponenten fehlt, auch Ausführungen , auf welcher Sicherheitsebene des gestaffelten Sicherheitskonzepts der Schutz verbessert wurde, fehlen. Auch die Frage 3 wurde nicht beantwortet, da eine vollständige Auflistung der Störfallnachweise, die im Rahmen von aufsichtlichen Prüfungen oder Genehmigungsverfahren systematisch auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft worden sind (bitte mit dem Datum der Prüfung ), fehlt. Ich bitte daher um sachgerechte und vollständige Beantwortung der gesamten Schriftlichen Anfrage. 1. Welche Maßnahmen sind seit Erteilung der Betriebs- genehmigungen für die Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen erfolgt, um die Sicherheit des Kernkraftwerks zu erhöhen? – Bitte vollständige Auflistung aller Maßnahmen, die nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, jeweils mit folgenden Angaben: a) Datum des Beginns und des Abschlusses ihrer Durchführung , b) Schutzziel, auf das sich die Maßnahme bezog (z. B. Erdbebensicherheit, Hochwasserschutz, Leittechnik, Nachwärmeabfuhr, Notstromversorgung etc. mit Angabe der betroffenen Komponenten), c) auf welcher Sicherheitsebene des gestaffelten Sicherheitskonzepts der Schutz verbessert wurde. 2. Verfügen der Betreiber und die Aufsichtsbehörde über eine systematisch gegliederte Anlagendokumentation einschließlich der Sicherheitsnachweise, insbesondere der Nachweise zur Störfallsicherheit, die auf dem aktuellen Stand ist und den aktuell geltenden Anforderungen (KTA, Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke ) entspricht? 3. Entsprechen die Sicherheitsnachweise der Anlage, insbesondere die Nachweise zur Störfallsicherheit in ihrer Bandbreite und in ihrer Tiefe dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik? – Bitte um vollständige Auflistung der Störfallnachweise, die im Rahmen von aufsichtlichen Prüfungen oder Genehmigungsverfahren systematisch auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft worden sind (bitte mit dem Datum der Prüfung). Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.08.2014 Dieselben Fragen sind bereits mit Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 26.05.2014 ausführlich beantwortet worden. Unabhängig davon werden ergänzende Informationen gegeben. 1. Welche Maßnahmen sind seit Erteilung der Betriebsgenehmigungen für die Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen erfolgt, um die Sicherheit des Kernkraftwerks zu erhöhen? – Bitte vollständige Auflistung aller Maßnahmen, die nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, jeweils mit folgenden Angaben: a) Datum des Beginns und des Abschlusses ihrer Durchführung b) Schutzziel, auf das sich die Maßnahme bezog (z. B. Erdbebensicherheit, Hochwasserschutz, Leittechnik , Nachwärmeabfuhr, Notstromversorgung etc. mit Angabe der betroffenen Komponenten) c) auf welcher Sicherheitsebene des gestaffelten Sicherheitskonzepts der Schutz verbessert wurde. Im Kernkraftwerk Gundremmingen wurde seit dessen Inbetriebnahme eine Vielzahl von sicherheitstechnischen Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Alle diese Maßnahmen dienen zur weiteren Minimierung des Restrisikos – das entspricht nach heutiger Nomenklatur der Sicherheitsebene 4. Ihre Implementierung war und ist nicht zur Erfüllung der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden geboten. In der Antwort vom 18.07.2013 auf Frage 24 in der Drucksache 16/18215 des Bayerischen Landtags, auf die mit Antwort vom 26.05.2014 verwiesen wurde, sind Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der Restrisikominimierung – wie angefragt - nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind. Die aufgeführten Maßnahmen wurden überwiegend bereits in den 1990erJahren realisiert. Die Implementierung der diversitären Füllstandsmessung für die Reaktordruckbehälter wurde in 2011 abgeschlossen, die mobilen Hydrosubpumpen wurden im Jahre 2009 beschafft, die mobilen Notstromdieselaggregate als Ergänzung zu den 12 bereits vorhandenen stationären Dieselaggregaten im Jahre 2013. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2892 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2892 Alle genannten Maßnahmen dienen im Rahmen der Minimierung des Restrisikos der Einhaltung eines oder mehrerer der 4 kerntechnischen Schutzziele 1. Kontrolle der Reaktivität 2. Kühlung der Brennelemente 3. Einschluss radioaktiver Stoffe 4. Begrenzung der Strahlenexposition 2. Verfügen der Betreiber und die Aufsichtsbehörde über eine systematisch gegliederte Anlagendokumentation einschließlich der Sicherheitsnachweise , insbesondere der Nachweise zur Störfallsicherheit , die auf dem aktuellen Stand ist und den aktuell geltenden Anforderungen (KTA, Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke) entspricht ? Siehe Antwort zu Frage 3. 3. Entsprechen die Sicherheitsnachweise der Anlage , insbesondere die Nachweise zur Störfallsicherheit in ihrer Bandbreite und in ihrer Tiefe dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik? – Bitte um vollständige Auflistung der Störfallnachweise, die im Rahmen von aufsichtlichen Prüfungen oder Genehmigungsverfahren systematisch auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft worden sind (bitte mit dem Datum der Prüfung ). Wie bereits in der Antwort vom 26.05.2014 ausgeführt, verlangt das Atomgesetz, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist. Es verlangt nicht die ständige Anpassung der kerntechnischen Anlage oder der Sicherheitsnachweise an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Die erforderliche Schadensvorsorge ist im Kernkraftwerk Gundremmingen uneingeschränkt gewährleistet.