Schriftliche Anfrage der/des Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 07.07.2014 Kooperation zwischen Kindertagesstätte und Grundschule Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche bayerischen Grundschulen haben Kindertagesstätten als Kooperationspartner? 2. Wie viele Lehrer/-innenstunden stehen für die Kooperation jeweils zur Verfügung? 3. Welche Kosten fallen jährlich für die Lehre r/-innenkontingente für die Kooperation an? 4. Wie wird zusätzlicher Kooperationsaufwand bewältigt, wenn eine Schule mehrere Kindertagesstätten im Umfeld hat, mit denen eine Abstimmung nötig ist? 5. Was ist Aufgabe der Kooperation und wie wird sichergestellt , dass an jeder Schule die Kooperation durchgeführt wird? 6. Gibt es Anhaltspunkte, dass in der Vergangenheit Kooperationsmittel zweckentfremdet eingesetzt wurden? 7. Wie und mit welchen Mitteln soll die Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesstätte künftig stattfinden ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.08.2014 1. Welche bayerischen Grundschulen haben Kindertagesstätten als Kooperationspartner? Die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule war als schulische Aufgabe bereits vor Inkrafttreten des Bildungsfinanzierungsgesetzes durch Art. 7 Abs. 1 Satz 3 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) gesetzlich festgelegt. Für die Kindertageseinrichtungen ergibt sich die Kooperationsverpflichtung aus Art. 15 Abs. 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG). An jeder Grundschule ist demzufolge mindestens eine Lehrkraft mit der Aufgabe der Koordination der Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule betraut . Weiterhin sind bayernweit bereits seit 2003 rund 120 Kooperationsbeauftragte Kindergarten – Grundschule auf Schulamtsebene im Einsatz, zu deren Aufgaben u. a. die Beratung der schulischen Ansprechpartner oder die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen gehören, und die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Anrechnungsstunde erhalten. 2. Wie viele Lehrer/-innenstunden stehen für die Kooperation jeweils zur Verfügung? Im Schuljahr 2014/2015 stehen für die Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule rund 2.500 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Bezirksregierungen an die Staatlichen Schulämter. Die Zuweisung auf die Einzelschule erfolgt durch die Staatlichen Schulämter auf der Basis der Qualität des Kooperationskonzepts von Kindertageseinrichtung und Grundschule und mit Blick auf die Zahl der Kindertageseinrichtungen im Umfeld der jeweiligen Grundschule. Weitere 122 Lehrerwochenstunden werden für die Kooperationsbeauftragten Kindergarten – Grundschule auf Schulamtsebene bereitgestellt. 3. Welche Kosten fallen jährlich für die Lehre r/-innenkontingente für die Kooperation an? Für die im Schuljahr 2014/2015 bereitgestellten Lehrerwochenstunden werden Mittel in Höhe von rd. 4,5 Mio. Euro aufgewendet. 4. Wie wird zusätzlicher Kooperationsaufwand bewäl- tigt, wenn eine Schule mehrere Kindertagesstätten im Umfeld hat, mit denen eine Abstimmung nötig ist? Der unterschiedlichen Zahl von Kindertageseinrichtungen im Einzugsgebiet einer Grundschule können die Staatlichen Schulämter durch eine differenzierte Stundenzuweisung begegnen. Die Entscheidung, wie viele Stunden der Einzelschule für die Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen in ihrem Schulamtsbezirk zugewiesen werden, treffen die Staatlichen Schulämter auf der Basis des insgesamt zur Verfügung stehenden Stundenkontingents und unter Berücksichtigung der Qualität des Kooperationskonzepts. 5. Was ist Aufgabe der Kooperation und wie wird sichergestellt , dass an jeder Schule die Kooperation durchgeführt wird? Die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule verfolgt die grundlegende Zielsetzung, den Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erleichtern (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayEUG). Konkretisiert werden die Aufgaben in der Gemeinsamen Bekanntmachung des (damaligen) Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst und des (damaligen) Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 29.06.1998 (KWMBl I Nr. 16/1998). Basis für die Ausgestaltung eines Kooperationskonzeptes von Kindertageseinrich- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2897 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/00 tung und Grundschule nach Inkrafttreten des Bildungsfinanzierungsgesetzes sind darüber hinaus insbesondere die im September 2012 in Kraft getretenen Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit (BayBL). Die darauf aufbauenden Kooperationskonzepte nehmen die qualitative Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in den Blick und beinhalten neben dem fachlichen Austausch der Grundschullehrkräfte und der Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen insbesondere die Zusammenarbeit beider Professionen im Rahmen der alltagsintegrierten Förderung der Kinder in der Kindertageseinrichtung . Die konkrete Ausgestaltung des Kooperationskonzepts vor Ort erfolgt in pädagogischer Verantwortung von Grundschule und Kindertageseinrichtung. Bewährten Maßnahmen wie z. B. dem Konzept FOrsprung kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Kooperation von Kindergarten und Grundschule erfolgte bereits vor Inkrafttreten des Bildungsfinanzierungsgesetzes durch verschiedene Maßnahmen. Diese werden im Schuljahr 2014/2015 ebenso in bewährter Weise fortgesetzt wie die Maßnahmen, die über das Bildungsfinanzierungsgesetz im Schuljahr 2013/2014 neu realisiert werden konnten. Dazu gehören u. a.: – Sprachförderung im „Vorkurs Deutsch 240“ für Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf – Sprachförderung im „Vorkurs Deutsch NEU“ für deutsch- sprachig aufwachsende Kinder mit Sprachförderbedarf – Angebot an Deutschförderkursen in den Jgst. 1 und 2 der Grundschule sowie an Förderschulen mit Grundschul stufe – Bereitstellung von Anrechnungsstunden für die mehr als 120 auf Schulamtsebene tätigen Kooperationsbeauftragten „Kindertageseinrichtung – Grundschule“ – Einsatz des Übergabebogens „Informationen für die Grundschule“ – Fortsetzung der dreijährigen Fortbildungskampagne „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern“ für Grundschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen – Fortbildungsmaßnahmen zum „Vorkurs Deutsch NEU“ Für die Sicherstellung der Durchführung der Maßnahmen tragen das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, die Bezirksregierungen, die Staatlichen Schulämter und die Schulleitungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Sorge. 6. Gibt es Anhaltspunkte, dass in der Vergangenheit Kooperationsmittel zweckentfremdet eingesetzt wurden ? Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung von Kooperationsmitteln in der Vergangenheit gibt es nicht. 7. Wie und mit welchen Mitteln soll die Kooperation zwischen Grundschule und Kindertagesstätte künftig stattfinden? Mit den rund 2.500 Lehrerwochenstunden, die auch im Schuljahr 2014/2015 aus dem Bildungsfinanzierungsgesetz für Maßnahmen der Kooperation von Kindergarten und Grundschule zur Verfügung stehen, kann die qualitative Weiterentwicklung der Kooperation von Kindergarten und Grundschule auch künftig erfolgen. Darüber hinaus werden die unter der Antwort zu Frage 5 ausgeführten Kooperationsmaßnahmen im Schuljahr 2014/2015 in bewährter Weise und im bisherigen Umfang fortgesetzt.