Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.06.2014 G7- oder G8-Gipfeltreffen auf Schloss Elmau 2015 Im Januar hatte die Bundesregierung bekannt gegeben, dass sich am 4. und 5. Juni 2015 die Regierungschefs der acht größten Industrienationen (Gruppe der Acht) in Schloss Elmau treffen werden. Am 25. März 2014 wurde Russland aufgrund dessen Verhaltens in der Krimkrise von den übrigen Gruppenmitgliedern ausgeschlossen. Das Gipfeltreffen in Brüssel am 4. bis 5. Juni 2014 fand unter dem Format der G7 statt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche thematischen Schwerpunkte werden nach aktueller Planung Gegenstand des Gipfeltreffens sein? 1.1 Welcher Zeit- und Projektplan ist für die Vorbereitungsmaßnahmen des Gipfeltreffens vorgesehen? 1.2 Wie werden die übrigen G8-Staaten, insbesondere Russland, derzeit in die Vorbereitungsplanungen eingebunden ? 2. Welche konkreten Umweltveränderungen, insbesondere Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßen- und Parkplatzbau, bitte unter genauer Auflistung der einzelnen Vorhaben), werden geplant? 2.1 Müssen Hubschrauberlandeplätze errichtet werden (Bitte unter Nennung von Anzahl und Standort)? 2.2 Wie werden die Eingriffe in die Natur kompensiert (bitte unter genauer Darstellung der Ausgleichsmaßnahme )? 3. Welche Kosten wird der Gipfel für die öffentliche Hand verursachen? 3.1 Wie werden diese Kosten zwischen Bund, Freistaat und den betroffenen Kommunen aufgeteilt? 3.2 In welcher Höhe sind durch den Gipfel Einnahmeeinbußen für die örtliche Tourismusindustrie zu erwarten? 3.3 Wie werden diese Einbußen kompensiert werden? 4. Wie viele Beschäftigte von Behörden und Unternehmen werden in Vorbereitung des Gipfels einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen? 4.1 Welche ausländischen Sicherheits- und Geheimdienste erhalten Zugriff auf die persönlichen Daten dieser Beschäftigten? 5. Bis wann wird das Sicherheitskonzept für die Veranstaltung ausgearbeitet sein? 5.1 Wird das Sicherheitskonzept nach jetzigem Planungsstand den Ausschluss von Versammlungen in einer bestimmten Verbotszone vorsehen? 5.2 Wenn ja, welche Ausmaße wird diese Zone haben? 5.3 Werden Sperrzäune errichtet werden (bitte ggf. unter Angabe von Ort, Höhe und Umfang)? 6. Wie werden die Interessen von Demonstranten im Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden? 7. Wie viele Polizeieinsatzkräfte werden zur Sicherung des Gipfels erforderlich sein? 7.1 Wie wird die Bundeswehr die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen? 7.2 Mit dem Einsatz wie vieler Bundeswehrsoldaten wird derzeit gerechnet? 7.3 Ist der Einsatz von Bundeswehr-Tornado-Kampfjets geplant? 8. Welche Planungen bestehen für die Errichtung des Pressezentrums? 8.1 Nach welchen Kriterien werden freischaffende Blogger und Online-Berichterstatter eine Akkreditierung für die Veranstaltung erhalten? Antwort Der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 20.08.2014 Vorbemerkung: Der G7-Gipfel in Elmau bietet aus Sicht der Staatsregierung die große Chance, den Freistaat Bayern als modernes, weltoffenes Land mit hoher Zukunftskraft und Lebensqualität und als guten Gastgeber weltweit zu präsentieren. Die Staatsregierung ist sich der hohen Bedeutung des sensiblen Naturraums bewusst und hat mehrfach – unter anderem auch Herr Ministerpräsident Horst Seehofer bei seinem Besuch am 5. Mai 2014 in Elmau – betont, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, die unvermeid baren Auswirkungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Bei sämtlichen Planungsschritten wird den Belangen des Naturschutzes besondere Bedeutung beigemessen . Alle staatlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Der G7-Gipfel in Elmau ist eine Veranstaltung der Bundesregierung , die im Vorfeld und bei ihrer Durchführung mit staatlichen Maßnahmen begleitet und unterstützt wird. Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nur für die von ihr veranlassten Maßnahmen gesicherte Erkenntnisse vor. Für die von der Bundesregierung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2908 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2908 geplanten und temporär zu errichtenden Maßnahmen wie beispielsweise das Pressezentrum in Garmisch-Partenkirchen oder das in Überlegung befindliche sogenannte Briefing-Zentrum in der Nähe des Konferenzortes liegen noch keine endgültigen Entscheidungen des Bundes vor. Die Staatsregierung steht hierzu im engen und laufenden Austausch mit den koordinierenden Stellen der Bundesregierung . Das Gleiche gilt für die Kostenbeteiligung des Bundes. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die bis zum Stichtag 31.07.2014 feststehenden und von der Staatsregierung veranlassten Maßnahmen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Umwelt und Verbraucherschutz , für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie abgestimmt . 1. Welche thematischen Schwerpunkte werden nach aktueller Planung Gegenstand des Gipfeltreffens sein? 1.1 Welcher Zeit- und Projektplan ist für die Vorbereitungsmaßnahmen des Gipfeltreffens vorgesehen? 1.2 Wie werden die übrigen G8-Staaten, insbesondere Russland, derzeit in die Vorbereitungsplanungen eingebunden? Die Zuständigkeit für die inhaltliche Vorbereitung des Gipfels der deutschen Präsidentschaft liegt nicht bei der Bayerischen Staatsregierung, sondern bei der Bundesregierung. Von dort sind der Bayerischen Staatsregierung jedoch folgende Informationen bekannt: Die Agenda für die G7-Präsidentschaft Deutschlands wird derzeit erarbeitet. Neben den traditionellen G7-Themen – Weltwirtschaft, Außen-/ Sicherheitspolitik und Entwicklung – wird Deutschland weitere Schwerpunkte setzen, die momentan innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Die Entscheidung über die Auswahl der Themen obliegt der Bundeskanzlerin . Die Bundeskanzlerin hat bereits angekündigt, dass die Post-2015-Entwicklungsagenda und die Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 zu den Arbeitsschwerpunkten der deutschen G7-Präsidentschaft gehören werden. Deutschland hat im Anschluss an den Brüsseler G7-Gipfel (4./5. Juni 2014) die G7-Präsidentschaft übernommen. Der G7- Gipfel unter deutschem Vorsitz findet am 4./5. Juni 2015 in Schloss Elmau statt. Unter deutschem Vorsitz sind zudem Treffen der Außenminister, der Finanzminister und der Energie minister der G7 geplant. Die Ministertreffen sind für das erste Halbjahr 2015 geplant. Der Termin für das Treffen der G7-Finanzminister und -Notenbankgouverneure steht bereits fest, es findet vom 27. bis 29. Mai 2015 in Dresden statt. Die Teilnahme Russlands, das 1998 als G8-Mitglied hinzukam, ist aufgrund seines Vorgehens in der Ukraine derzeit ausgesetzt. 2. Welche konkreten Umweltveränderungen, insbe- sondere Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßen- und Parkplatzbau, bitte unter genauer Auflistung der einzelnen Vorhaben), werden geplant? 2.1 Müssen Hubschrauberlandeplätze errichtet werden (bitte unter Nennung von Anzahl und Standort )? 2.2 Wie werden die Eingriffe in die Natur kompensiert (bitte unter genauer Nennung der Ausgleichsmaß- nahme)? Im Bereich Schienenverkehr soll der Bahnsteig 1 des Bahnhofs Mittenwald barrierefrei ausgebaut werden, um eine vollständige Barrierefreiheit dieses Bahnhofs herzustellen. Ferner soll der Bahnhof Klais durch kleinere Maßnahmen aufgewertet werden. Beide Baumaßnahmen sollen noch in 2014 durchgeführt werden und sind mit keinerlei Umweltveränderungen verbunden. Im Übrigen sind, vor dem Hintergrund insbesondere des Not- und Rettungswegekonzeptes, welches derzeit entwickelt wird, folgende Ertüchtigungen der Zuwegung zum Schloss Elmau vorgesehen: a) Mautstraße Klais–Elmau (einzige offizielle Zufahrt zum Tagungsort) aa) Erneuerung der baufälligen Brücke bei der Mautstation : Die geplanten Arbeiten umfassen die Herstellung einer örtlichen Behelfsumfahrung, den Abbruch der bestehenden Brücke, die Erneuerung der Brücke als Wellstahldurchlass sowie den anschließenden Rückbau der Behelfsumfahrung. bb) Erneuerung der Fahrbahndecke b) Zufahrtsstraße vom Schloss Elmau zum Wanderparkplatz Die Zufahrtsstraße vom Schloss Elmau zum Wanderparkplatz soll ab dem bisherigen Ende der Asphaltierung in der bisherigen Breite temporär asphaltiert werden. Bestandteil der Maßnahme ist auch die Erneuerung der Fahrbahnbeläge auf den beiden Brücken. c) Forststraße Mittenwald–Elmau (weitere Zufahrt für Einsatzfahrzeuge) aa) Teilstück Mittenwald (Abzweig von der St 2042 Mit- tenwald-Leutasch) bis Abzweig Lautersee: Die Erneuerung der Fahrbahndecke für diesen bereits heute asphaltierten, aber in sehr schlechtem Zustand befindlichen Abschnitt erfolgt in der bisherigen Breite. Bestandteil der Maßnahme ist auch die Erneuerung zweier räumlich begrenzter Hangsicherungen. bb) Teilstück Abzweig Lautersee bis Ferchenseehöhe: Es ist beabsichtigt, diesen Abschnitt zeitlich nahtlos an den Abschnitt anzuschließen und dabei den bisher nicht asphaltierten Wegabschnitt in der bisherigen Breite zu asphaltieren. Hierfür wird eine Ausnahme von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich sein. Soweit aus technischen Gründen notwendig , wird in kurzen Teilbereichen der Straßenkörper in naturnaher Bauweise stabilisiert. d) (Forst-)Wegeertüchtigungen durch die Bayerischen Staatsforsten Vor dem Hintergrund des Not- und Rettungswegekonzeptes, welches derzeit entwickelt wird, werden nach bisherigem Planungsstand im Staatswald folgende Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen an den Zufahrtsmöglichkeiten durch die Bayerischen Staatsforsten umgesetzt: o Neubau des Verbindungsweges „Korbenloch-Auboden- weg“ o Brückenertüchtigungen „Alpengutweg“ und Ferchenbach o Ertüchtigung „Bannholzerweg“, „Alpengutweg“, „Trüssel- weg“ und „Ferchenseeweg“ ab Ferchenseehöhe bis Elmau o Schaffung von Ausweichstellen, Bau von Wasserdurchläs- Drucksache 17/2908 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sen und abschnittsweise Verkehrssicherungsmaßnahmen o Instandsetzung von wegbegleitenden Gräben zum Schutz vor Starkregenereignissen Darüber hinaus laufen aktuell Überlegungen für einzelne weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Ertüchtigung des Weges zur Eckbauerbahn. Hier ist aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Der das Schloss Elmau umgebende Wald im Bereich der Gemeinden Krün und Mittenwald ist Staatswald. Die überwiegende Zahl der oben genannten, von den Bayerischen Staatsforsten vorzunehmenden Maßnahmen wird so umgesetzt , dass sie nach dem Gipfel in das Forstwegesystem der Bayerischen Staatsforsten, soweit es die Auflagen zulassen , integriert und weiter genutzt werden können (z. B. als Forstweg oder Holzlagerplatz). Für den Aufgabenbereich der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden vorwiegend bereits vorhandene befestigte Aufstellflächen genutzt. Für den Betrieb einer temporären Feuer- und Rettungswache im Bereich Schloss Elmau ist ein bestehender Holzlagerplatz vorgesehen. Dieser Platz ist bereits teilweise befestigt und muss lediglich noch ertüchtigt werden. In einem Kieswerk an der Forststraße Ferchensee – Elmau soll eine zweite temporäre Rettungswache während des Gipfels in Elmau betrieben werden. Auch für diesen Platz sind nur geringe Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich. Der Markt Mittenwald plant seit Jahren, den Ortskern zu sanieren und das historische Ortsbild aufzuwerten. Für die 2014 vorgesehene Neugestaltung des Rathausumfeldes wurden der Marktgemeinde bereits Städtebauförderungsmittel in höchstmöglichem Umfang zugesagt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die geplante energetische Sanierung und den behindertengerechten Umbau des Rathauses, für die die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberbayern bereits erteilt wurde. Darüber hinaus sind die Planungen und Vorbereitungen für die Ertüchtigung des Bahnübergangs Mühlenweg in Mittenwald mit einer technischen Sicherungsanlage vorangeschritten . Die Umsetzung der Maßnahme kann nicht mehr vor dem G7-Gipfel abgeschlossen werden, sondern voraussichtlich erst im August 2015. Die Gemeinde Krün beabsichtigt, noch vor dem G7-Gipfel den Rathausvorplatz, der derzeit gestalterisch und funktional erhebliche Mängel aufweist, neu zu gestalten. Darüber hinaus sollen die öffentlichen Toiletten am Rathaus saniert und eine behindertengerechte Toilette eingebaut sowie der ehemalige Lesesaal in einem Nebengebäude gestaltet werden . Die Gemeinde Krün hat hierfür beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern eine Förderung aus Mitteln des Dorferneuerungsprogramms beantragt. Diese Förderung wurde in Aussicht gestellt. Die Planungen werden bereits erarbeitet. Die Bauarbeiten sollen noch in diesem Jahr ausgeführt werden. Darüber hinaus hat die Gemeinde Krün den Wunsch nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Ortsteil Klais mit Finanzierungsbeteiligung an den Freistaat Bayern herangetragen . StMI und StMELF prüfen derzeit das Maßnahmenkonzept und eine Finanzierungsbeteiligung. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um Journalistinnen und Journalisten während des Gipfels 2015 gute Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Dazu gehören auch Überlegungen , vorübergehend in dem Olympia-Eissportzentrum in Garmisch-Partenkirchen ein Pressezentrum einzurich- ten. Außerdem gibt es Überlegungen zu einem sogenannten vorübergehenden Briefing-Zentrum in der Nähe des Konferenz orts. Der noch bestehende Freileitungsabschnitt der Stromleitung von Klais nach Elmau wird aus Sicherheitsgründen in 2014 durch ein Erdkabel ersetzt werden. Zur Gewährleistung der Stromversorgung des Veranstaltungsorts werden zusätzliche Stromaggregate zum Einsatz kommen. Bis zum Gipfel sollen vom Ortsteil Klais bis zum Schlosshotel Elmau eine gemeindliche Trinkwasserleitung und eine gemeindliche Abwasserableitung fertiggestellt werden. Diese sollen im Straßen- und Bankettbereich der Mautstraße zwischen Klais und Elmau verlegt werden. Die Trinkwassernetze der Gemeinden Krün und Wallgau werden über eine Verbindungsleitung verbunden. Außerdem sollen die Quellen , Brunnen und Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Krün mit moderner Überwachungs- und Sicherheitstechnik ausgerüstet werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung einer einwandfreien und jederzeit sicheren Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinde Krün, von Schloss Kranzbach und des Schlosshotels Elmau während des G7-Gipfels. Im Gebiet um das Schlosshotel Elmau, der Gemeinde Krün und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist es notwendig , die Kommunikationsinfrastruktur zu ertüchtigen. Der Bund hat erklärt, den Ausbau und die Erschließung des eigentlichen Tagungsortes (Schlosshotel Elmau) und des derzeit in Überlegung befindlichen Pressezentrums Garmisch-Partenkirchen und des ebenfalls in Überlegung befindlichen Briefing-Zentrums in der Nähe des Tagungsortes mit Breitbandanschlüssen über die Deutsche Telekom AG zu beauftragen. Die Deutsche Telekom AG hat in Aussicht gestellt, dass der Ausbau mit Mobilfunk im Bereich Garmisch-Partenkirchen–Krün eigenwirtschaftlich erfolgt. Der Ausbau des Digitalfunks soll inklusive der zugehörigen Infrastruktur im Einsatzraum nach Angaben des StMI bis 30.04.2015 plangemäß abgeschlossen sein. Generell ist bei den zu erwartenden Hubschrauberbewegungen zu unterscheiden zwischen einerseits dem protokollarischen Transport der Staats- und Regierungschefs einschließlich der Sicherung dieser Transporte und andererseits Flügen, die der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung dienen. Der Transport der Staatsgäste und die hierzu notwendigen Sicherungsmaßnahmen liegen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Daneben werden andererseits Hubschrauberbewegungen zur Gewährleistung der Sicherheit des G7-Gipfels notwendig werden. Dafür zeichnen die Bayerische Landespolizei und die Bundespolizei verantwortlich. Insoweit sind Starts, Landungen und Bereitstellungen von Hubschraubern auch Teil der polizeilichen Planungen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Flächenmanagements werden derzeit mögliche geeignete Flächen erhoben und u. a. unter Berücksichtigung einsatztaktischer Aspekte und unter Beachtung naturschutzrechtlicher Belange bewertet. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen sollen Hubschrauberlandungen auf dem Wanderparkplatz in Elmau erfolgen. Derzeit wird planerisch überprüft, wie viele Hubschrauberlandeplätze dort eingerichtet werden können und wie dieser Wanderparkplatz hierzu temporär ertüchtigt werden kann, um ihn nach dem Gipfel der Öffentlichkeit wieder als Wanderparkplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus laufen derzeit Überlegungen, den Segelflugplatz Pömetsried als Ausweichlandeplatz zu nutzen, falls aufgrund der Witte- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2908 rungsbedingungen Landungen in Elmau nicht möglich sind. Festzuhalten bleibt, dass aufgrund der o. g. Wechselwirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültige Aussage zu den Hubschrauberlandeplätzen getroffen werden kann. Bei allen durchzuführenden Maßnahmen wird den Belangen des Naturschutzes sowie des Artenschutzrechtes der gesetzlich gebotene Stellenwert eingeräumt. Sämtliche potenziell mit Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbundenen Maßnahmen bleiben auf das unabdingbar erforderliche und rechtlich zulässige Maß beschränkt. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden kompensiert. Alle staatlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. Um eine größtmögliche Eingriffsminimierung sicherzustellen, wird für die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen eine Umweltbaubegleitung eingesetzt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen eines umfassenden Ökokontos für alle gipfelbedingten Baumaßnahmen abgedeckt. Art und Umfang der erforderlich werdenden Ausgleichsmaßnahmen sind das Ergebnis der überwiegend noch laufenden naturschutzfachlichen Untersuchungen und naturschutzrechtlichen Prüfungen. Sie können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden. 3. Welche Kosten wird der Gipfel für die öffentliche Hand verursachen? 3.1 Wie werden diese Kosten zwischen Bund, Frei- staat und den betroffenen Kommunen aufgeteilt? 3.2 In welcher Höhe sind durch den Gipfel Einnahme- einbußen für die örtliche Tourismusindustrie zu erwarten? 3.3 Wie werden diese Einbußen kompensiert werden? Insgesamt sind für die Bewältigung der Anforderungen und Einsatzlagen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 umfangreiche logistische, technische und personelle Aufwendungen notwendig. Im Haushaltsjahr 2014 belaufen sich die damit verbundenen Mehrbelastungen im Zuständigkeitsbereich des StMI, des StMWi, des StMELF und der Staatskanzlei auf rund 41,5 Mio. €, die der Bayerische Landtag als gipfelbedingten Mehrbedarf im Nachtragshaushalt 2014 bewilligt hat. Darüber hinaus beim StMUV anfallende gipfelbedingte Ausgaben für die Wasser- und Abwassererschließung des Tagungsortes von voraussichtlich rund 4 Mio. € können im Rahmen vorhandener Haushaltsansätze abgewickelt werden. Im Bereich des Schienenverkehrs wird mit Investitionen in Höhe von rund 2,5 Mio. € gerechnet. Diese sollen hauptsächlich aus Bundesmitteln für Nahverkehrsinfrastruktur und aus Mitteln der Deutschen Bahn AG finanziert werden. Der Freistaat wird voraussichtlich einen ergänzenden Wirtschaftlichkeitsausgleich an die Deutsche Bahn AG zahlen. Für das Jahr 2015 wird die Staatsregierung konkrete Aussagen zu den beim Freistaat Bayern anfallenden Kosten für den G7-Gipfel im Zuge des Regierungsentwurfs für den Doppelhaushalt 2015/2016 treffen, der dem Landtag am 17. September 2014 zugeleitet wird. Zu den beim Bund und den Kommunen anfallenden Kosten für den G7-Gipfel liegen dem Freistaat Bayern keine Informationen vor. Die vom Gipfeltreffen betroffenen Gemeinden sollen jedoch personell und finanziell unterstützt werden. Hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an den gipfelbedingten Kosten des Freistaats Bayern sind die Gespräche mit dem Bund derzeit noch nicht abgeschlossen. Es wird jedoch davon ausgegan- gen, dass der Bund sich in ähnlicher Weise wie beim G8- Gipfel 2007 in Heiligendamm an den Kosten beteiligen wird. Eine exakte Bezifferung oder auch nur ungefähre Quantifizierung möglicher gipfelbedingter Einnahmeeinbußen für den Tourismus in der Region ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Fest steht hingegen, dass gipfelbedingt die Tourismusregion und ihre Betriebe auch Vorteile haben werden. So ist bereits jetzt mit Blick auf den Zeitraum des Gipfels im Juni 2015 praktisch eine 100 %-Vollauslastung der verfügbaren Zimmer- und Bettenkapazitäten gegeben. In den vergangenen Jahren lag die Bettenauslastung der Betriebe in der Region in diesem Zeitraum nicht bei einer 100 %-Vollauslastung . Die amtliche Statistik weist (für Betriebe mit 10 und mehr Betten und inkl. Campingplätze) für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen für die Monate Mai und Juni 2012 eine Auslastung von 33,4 % und 42,4 % sowie für die Monate Mai und Juni 2013 eine Auslastung von 35,1 % und 43,4 % aus. Zudem können sich der gipfelbedingt mögliche Imagegewinn und der weltweit gesteigerte Bekanntheitsgrad der Region künftig in einer höheren touristischen Nachfrage und damit in Form von Mehreinnahmen auswirken. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erkennen die Kommunen und die touristischen Leistungsträger vor Ort den Gipfel von Elmau als Chance für die weitere touristische Entwicklung ihrer Region. Das StMWi ist bemüht, dem Tourismus im Werdenfelser Land bei gipfelbedingten Mehrbelastungen eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Zum Beispiel wird der Region und den Tourismusorganisationen vor Ort für den Aufgabenbereich der Zimmerreservierung und Informationsvermittlung eine temporäre personelle Unterstützung gewährt, um den gipfelbedingten Mehraufwand bewältigen zu können. Diese Stelle wird zentral bei der Garmisch-Partenkirchen Tourismus angesiedelt und kommt durch ihre Tätigkeit für alle Kommunen und Tourismusorganisationen der Region dem gesamten Werdenfelser Land zugute. 4. Wie viele Beschäftigte von Behörden und Unternehmen werden in Vorbereitung des Gipfels einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen? 4.1 Welche ausländischen Sicherheits- und Geheimdienste erhalten Zugriff auf die persönlichen Daten dieser Beschäftigten? Wie viele Beschäftige von Behörden und Unternehmen bei dem Gipfel tätig werden, lässt sich noch nicht genau sagen. Dementsprechend lässt sich auch nicht sagen, wie viele Beschäftigte sicherheitsüberprüft werden. Den dem StMI vorliegenden Informationen zufolge beabsichtigt das Bundeskriminalamt, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für den unmittelbaren Sicherheitsbereich in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchzuführen. Nähere Details hierzu sind bislang nicht bekannt. Zusätzlich notwendig werdende Sicherheitsüberprüfungen oder Akkreditierungen bei Unternehmen und Behörden außerhalb des unmittelbaren Sicherheitsbereichs sind in der Vorbereitungsphase des G7-Gipfels 2015 durch die Bayerische Polizei bisher nicht erfolgt; diese wären im Einzelfall für Teilbereiche intensiv zu prüfen. Zugriff auf persönliche Daten der Beschäftigten wird die Bayerische Polizei schon aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen ausländischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten nicht gewähren. Auch durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz werden ausländische „Sicherheits- und Geheimdienste“ keinen Zugriff auf persön- Drucksache 17/2908 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 liche Daten von Personen, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, erhalten. 5. Bis wann wird das Sicherheitskonzept für die Veranstaltung ausgearbeitet sein? 5.1 Wird das Sicherheitskonzept nach jetzigem Planungsstand den Ausschluss von Versammlungen in einer bestimmten Verbotszone vorsehen? 5.2 Wenn ja, welche Ausmaße wird diese Zone haben? 5.3 Werden Sperrzäune errichtet werden (bitte ggf. un- ter Angabe von Ort, Höhe und Umfang)? Für den Bereich Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienst und Katastrophenschutz werden derzeit in enger Abstimmung mit allen betroffenen Behörden und Organisationen die Einsatzplanungen erarbeitet. Diese Planungen sollen bis Ende 2014 weitgehend abgeschlossen sein. Die konzeptionellen Planungen der Bayerischen Polizei erfolgen derzeit ebenfalls in engem Schulterschluss mit den anderen Bundes- und Landessicherheitsbehörden. Ein erster Entwurf des polizeilichen Einsatzkonzepts soll voraussichtlich noch vor dem vierten Quartal dieses Jahres vorliegen. Die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit ist elementarer Bestandteil der polizeilichen Planungen. Zum Schutz der Veranstaltung und der Teilnehmer am G7-Gipfel sind Sicherheitsbereiche in unterschiedlicher Entfernung zum Veranstaltungsort einzurichten. Die genauen Grenzen der Sicherheitsbereiche werden derzeit zwischen der Bayerischen Polizei und dem Bundeskriminalamt bzw. weiteren Sicherheitsbehörden abgestimmt. Diese Bereiche können besonderen Zutritts- und Aufenthaltsregelungen unterliegen . Der aktuelle Planungsstand lässt zum heutigen Zeitpunkt jedoch noch keine verbindlichen Aussagen zu Auswirkungen auf mögliche Versammlungen zu. Im Rahmen der konzeptionellen polizeilichen Planungen wird zudem geprüft, inwieweit die einzurichtenden Sicherheitsbereiche neben Einsatzkräften auch durch technische Einrichtungen zu schützen sind. Diese intensive Prüfung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der sich entwickelnden Sicherheitslage, der polizeitaktischen Erfordernisse , der geografischen Gegebenheiten und der naturschutzrechtlichen Belange. 6. Wie werden die Interessen von Demonstranten im Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden? Das Grundrecht des Art. 8 GG auf Versammlungsfreiheit genießt einen hohen Rang. Selbstverständlich wird die Bayerische Polizei bei der Planung der Sicherheitskonzeption des G7-Gipfels alle beabsichtigten Maßnahmen im Lichte der herausragenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit , insbesondere im Rahmen der Abwägung kollidierender Rechtsgüter sowie der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bewerten. Diese Bewertung wird die Bay erische Polizei insbesondere anhand der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sowie der hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen vornehmen. 7. Wie viele Polizeikräfte werden zur Sicherung des Gipfels erforderlich sein? 7.1 Wie wird die Bundeswehr die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen? 7.2 Mit dem Einsatz wie vieler Bundeswehrsoldaten wird derzeit gerechnet? 7.3 Ist der Einsatz von Bundeswehr-Tornado-Kampfjets geplant? Beim letzten Gipfel in Deutschland 2007 wurden in dem gut dreiwöchigen Polizeieinsatz zu den Spitzenzeiten über 17.000 Polizeibeamte herangezogen. Zum Kräfteansatz der Bayerischen Polizei anlässlich des Einsatzes zum G7-Gipfel 2015 ist zum gegenwärtig frühen Zeitpunkt keine zuverlässige Prognose möglich. Knapp ein Jahr vor dem Ereignis können noch keine genauen Aussagen getroffen werden, wie viele Polizeieinsatzkräfte zur Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung und evtl. Parallelveranstaltungen benötigt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bayerische Polizei Kräfte der Polizeien der Bundesländer und des Bundes zur Unterstützung bei der Einsatzbewältigung anfordern wird. Die notwendigen polizeilichen Sicherheitsaufgaben werden dabei ausschließlich durch die Polizei wahrgenommen. Möglicherweise wird die Bundeswehr jedoch innerhalb der klaren rechtlichen Grenzen um Amtshilfe und Unterstützungsleistung in Bereichen gebeten, in denen diese über eine besondere technische und log istische Ausstattung und entsprechendes Know-how verfügt. Der Einsatz von Bundeswehr-Kampfflugzeugen (z. B. Tornado) ist seitens der Bayerischen Polizei nicht geplant. Auch für den Bereich der nichtpolizeilichen BOS sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur vorläufige Angaben zum Kräfteansatz möglich. Nach jetzigem Planungsstand werden im Einsatzraum Garmisch-Partenkirchen G7-bedingt etwa 1.500 Einsatzkräfte eingesetzt. Diese Kräfte verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitäts - und Betreuungsdienst, Berg- und Wasserrettung und die Einsatzführung. In welchem Umfang die Bundeswehr den nichtpolizeilichen Aufgabenbereich unterstützen kann, steht noch nicht fest. Es wurde eine Anfrage an die Bundeswehr nach Unterstützungsleistungen in den Bereichen Brandschutz, medizinische Versorgung, Unterbringung und Verpflegung, technische Hilfe, Kommunikation und Transport gerichtet. 8. Welche Planungen bestehen für die Errichtung des Pressezentrums? 8.1 Nach welchen Kriterien werden freischaffende Blogger und Online-Berichterstatter eine Akkreditierung für die Veranstaltung erhalten? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um Journalistinnen und Journalisten während des Gipfels 2015 gute Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Dazu gehören auch Überlegungen , vorübergehend in dem Olympia-Eissportzentrum in Garmisch-Partenkirchen ein Pressezentrum einzurichten. Außerdem gibt es Überlegungen zu einem sogenannten Briefing-Zentrum in der Nähe des Konferenzorts. Federführend zuständig für Akkreditierungen zum Gipfel ist das Presse - und Informationsamt der Bundesregierung.