Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 05.05.2014 Probleme bei Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierungen und externen Kooperationspartnern auf dem Gebiet der Ganztagsschulbetreuung In der letzten Zeit klagen vermehrt externe (Voll­)Koopera­ tionspartner an Ganztagsschulen bzw. Träger von (verlän­ gerten) Mittagsbetreuungen, dass sie ihnen zustehende finan zielle Zuwendungen von den zuständigen Bezirksregie­ rungen verzögert oder gar nicht erhalten haben. Die Gründe, sofern überhaupt benannt, sind nicht nachvollziehbar. Ohne verlässliche Einnahmen sind gute Mitarbeiter weder zu hal­ ten noch zu bekommen und kleinere Vereine in ihrer Existenz gefährdet. Dies dürfte kaum im Sinne des Kooperationsver­ trages sein, der in der Präambel formuliert: „Der nachfolgende Ko operationsvertrag ist Ausdruck der gemeinsamen Zielset­ zung des Freistaates Bayern und des Kooperationspartners, ein Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung zu gewährleisten, das die Schülerinnen und Schüler in dem ge­ bundenen Ganztagsangebot in ihren individuellen Fähigkei­ ten, Interessen und Begabungen fördert und ihre Persönlich­ keitsentwicklung unterstützt. Zu diesem Zweck wirken beide Vertragsparteien auf der Grundlage von gegenseitiger Wert­ schätzung und Anerkennung zusammen und streben an, die sich aus dieser Zusammenarbeit ergebenden Fragen nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen sowie durch ei­ nen kontinuierlichen Austausch zu klären. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass die externen Kooperationspartner – in der Regel ge­ meinnützige Vereine – , die in besonderem Maße zum Erfolg des bayerischen Ganztags sowie der Mittagsbe­ treuung beitragen und den Freistaat Bayern personell entlasten, durch verzögerte Auszahlung der vereinbar­ ten Zuwendungen vor erhebliche Liquiditätsprobleme gestellt werden? 2. Wie bewertet die Staatsregierung in diesem Zusam­ menhang die Tatsache, dass in einigen Fällen Vor­ standsmitglieder externer Kooperationspartner nur durch private Darlehen eine Insolvenz ihrer Einrich­ tung in der Mitte des Schuljahres vermeiden konnten, da staatliche Zahlungen ausgeblieben waren, und För­ derbescheide des Freistaats Bayern bei Banken nicht als Sicherheit für einen Kredit akzeptiert werden? 3. Wie kann die Staatsregierung externen Kooperations­ partnern Planungssicherheit gewährleisten, um die Qualität des schulischen Ganztagsangebots sicherzu­ stellen? 4. Aufgrund einer Problemanzeige in der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage zum Plenum von MdL Karl Vetter frage ich die Staatsregierung, was sie zu unternehmen gedenkt, damit sich nicht länger aufgrund von Personalmangel bei Bezirksregierungen die Mittelzuweisungen verzögern und externe Koope­ rationspartner rechtzeitig auf etwaige fehlende Unter­ lagen hingewiesen werden? 5. a) Welche Rolle weist die Staatsregierung den Schulen bei diesen Kooperationen zu? b) Wer entscheidet, ob und für welche Fächer externe Partner eingesetzt werden und welche pädagogische Qualifikation erforderlich ist? c) In welchem Umfang nehmen Schulleitungen Arbeitge­ ber­ oder Aufsichtsfunktionen gegenüber den Mitar­ beitern der externen Kooperationspartner wahr, z. B. durch Kontrolle der exakten Anwesenheitszeiten? 6. a) Liegen der Staatsregierung Informationen über Fälle vor, in denen es zu verspäteter oder unvollständiger Einreichung von notwendigen Dokumenten seitens der externen Kooperationspartner gekommen ist? b) Liegen der Staatsregierung Beschwerden von Schul­ leitern oder Elternverbänden darüber vor, dass exter­ ne Kooperationspartner ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind? c) Wenn ja, wie wird auf solche Beschwerden reagiert? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.08.2014 Vorbemerkung: In der vorliegenden Schriftlichen Anfrage der Frau Abge­ ordneten Kathi Petersen wird in Frage 4 auf eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Karl Vetter zum Plenum am 26. März 2014 Bezug genommen. Im Rahmen der Beant­ wortung dieser Anfrage zum Plenum hat das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bereits für das Schuljahr 2013/2014 dargelegt, wie die Mittelzuweisung an die externen Kooperationspartner von offenen und gebundenen Ganztagsschulen grundsätzlich erfolgt und wodurch mögliche Verzögerungen bei den Aus­ zahlungen bedingt sein können: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2909 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2909 „[...] Die Auszahlung der Vergütung für externe Koopera­ tionspartner, die im Rahmen der gebundenen oder offenen Ganztagsschule tätig sind, erfolgt durch die Regierungen und ist in zwei Raten für die Monate Oktober und Februar des jeweiligen Schuljahres vorgesehen. Für den Bereich der offenen Ganztagsschule wurden den Regierungen vonsei­ ten des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Un­ terricht und Kultus bereits im August 2013 für die 1. Rate und rechtzeitig im Januar 2014 vom Bayerischen Staats­ ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für die 2. Rate im Schuljahr 2013/2014 die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen. Die Mittelzuweisung für den Bereich der gebundenen Ganztagsschule erfolgte von Sei­ ten des Staatsministeriums zeitnah nach der jeweiligen Be­ darfsanforderung durch die Regierungen. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen bei der Mit­ telzuweisung durch die Regierungen an die externen Ko­ operationspartner kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die im Rahmen der Kooperationsverträge vorgesehenen Unterlagen unvollständig oder verspätet bei den Regierungen eingereicht werden. Auch bei nachträglich gemeldeten bzw. bewilligten offenen Ganztagsgruppen bzw. gebundenen Ganztagsklassen kann es zu entsprechenden Verzögerungen bei der Mittelzuweisung kommen. In Einzel­ fällen können ferner unvorhersehbare Langzeiterkrankun­ gen des für die Mittelzuweisungen zuständigen Personals an den Regierungen zu verspäteten Zahlungen an die ex­ ternen Kooperationspartner führen. Im Rahmen des Verfahrens zum Abschluss der Koope­ rationsverträge werden die externen Kooperationspartner von den zuständigen Stellen der Regierungen darauf hinge­ wiesen, dass verspätet oder nicht vollständig eingereichte Unterlagen zu einer Verzögerung der Auszahlung der ent­ sprechenden Fördermittel führen können. [...]“ Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 6 a zu einer Gesamtantwort abgehandelt. 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass die externen Kooperationspartner – in der Regel gemeinnützige Vereine – , die in besonderem Maße zum Erfolg des bayerischen Ganztags sowie der Mittagsbetreuung beitragen und den Freistaat Bayern personell entlasten, durch verzögerte Auszahlung der vereinbarten Zuwendungen vor erhebliche Liquiditätsprobleme gestellt werden? 2. Wie bewertet die Staatsregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass in einigen Fällen Vorstandsmitglieder externer Kooperationspartner nur durch private Darlehen eine Insolvenz ihrer Einrichtung in der Mitte des Schuljahres vermeiden konnten, da staatliche Zahlungen ausgeblieben waren, und Förderbescheide des Freistaats Bayern bei Banken nicht als Sicherheit für einen Kredit akzeptiert werden? 6. a) Liegen der Staatsregierung Informationen über Fälle vor, in denen es zu verspäteter oder unvollständiger Einreichung von notwendigen Dokumenten seitens der externen Kooperationspartner gekommen ist? Eine Abfrage des Bayerischen Staatsministeriums für Bil­ dung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bei den für die Mittelauszahlung zuständigen Regierungen hat ergeben, dass in den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 die Zu­ wendungen an externe Kooperationspartner zügig ausge­ zahlt wurden, sofern die hierfür notwendigen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die Abfrage bei den Regierungen hat überdies ergeben, dass die Anzahl bzw. der Anteil der verspätet oder unvoll­ ständig/fehlerhaft eingereichten Unterlagen je nach Re­ gierungsbezirk, Schulart und Ganztagsform (offene bzw. gebundene Ganztagsschule, (verlängerte) Mittagsbetreu­ ung) teilweise erheblich differieren. Nach Einschätzung des Staatsministeriums bedürfen bereits bei der Antragstellung bayernweit rund zehn Prozent der Anträge Nachfragen wegen unvollständiger oder falscher Angaben. Bei den jährlich zu Schuljahresbeginn einzureichenden Unterlagen wie Kooperationsverträgen und Leistungsbeschreibungen werden bayernweit wiederum bis zu 20 Prozent verspätet eingereicht bzw. erfordern wegen nicht ausreichender oder fehlerhafter Angaben Rückfragen vonseiten der Regierun­ gen bzw. des Staatsministeriums. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Angesichts der er­ forderlichen Beteiligung mehrerer Stellen am Verfahren (Kooperationspartner; Kommunen; Schulen; Schulaufsicht) besteht vermehrter Klärungs­ und Abstimmungsbedarf. So kann beispielsweise ein Kooperationspartner wechseln, wodurch vorgegebene Vorlagetermine zum Schuljahresbe­ ginn nicht eingehalten werden können. Gelegentlich können auch Fehler bei der Angabe der Klassen­ oder Gruppenzah­ len auftreten, sodass Fördermittel falsch berechnet werden. Staatsministerium und Regierungen unternehmen erhebli­ che Anstrengungen, um durch unbürokratische und bürger­ nahe Beratung sicherzustellen, dass Probleme im Antrags­ verfahren rasch geklärt werden können. Lediglich im Regierungsbezirk Oberfranken kam es im Schuljahr 2013/2014 bei der Auszahlung des ersten Ab­ schlags im Bereich der Mittagsbetreuung an Förderschulen aufgrund der Langzeiterkrankung des zuständigen Sachbe­ arbeiters an der Bezirksregierung zu Verzögerungen. Durch erhebliche Anstrengungen der Regierung konnte sicherge­ stellt werden, dass die Mittel trotzdem im Kalenderjahr 2013 zur Auszahlung kamen. Vonseiten der Regierung von Unterfranken wurde dem Staatsministerium mitgeteilt, dass ein Kooperationspartner nach eigenen Angaben durch die verspätete Auszahlung der zweiten Rate im Schuljahr 2013/2014 die Löhne und So­ zialversicherungsbeiträge aus projektfremden Eigenmitteln vorfinanziert hätte. Laut Mitteilung der Regierung von Unter­ franken konnte in diesem Fall die zweite Rate erst Mitte Mai 2014 angewiesen werden, da zuvor komplexe Sachverhalte (z. B. Personaleinsparungen durch den Kooperationspart­ ner, Doppelnennungen von Betreuungspersonen an mehre­ ren Schulen etc.) überprüft werden mussten. Dem Staatsmi­ nisterium und den Regierungen sind ansonsten keine Fälle aus dem Zeitraum der Schuljahre 2011/2012 bis 2013/2014 bekannt, in denen es durch verzögerte Auszahlungen zu erheblichen Liquiditätsproblemen oder zu einer drohenden Insolvenz der Einrichtung externer Kooperationspartner ge­ kommen wäre. 3. Wie kann die Staatsregierung externen Kooperationspartnern Planungssicherheit gewährleisten, um die Qualität des schulischen Ganztagsangebots sicherzustellen? Um die Qualität schulischer Ganztagsangebote längerfristig sicherzustellen und den externen Kooperationspartnern ein hohes Maß an Planungssicherheit zu gewähren, genehmigt das Staatsministerium in der Regel nicht die Einrichtung ein­ Drucksache 17/2909 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 zelner gebundener Ganztagsklassen, sondern den Aufbau eigener Ganztagszüge, die in den Folgejahren kontinuierlich ausgebaut werden können. Somit ist im Bereich der gebun­ denen Ganztagsschule keine jährliche Antragstellung bzw. Genehmigung zur Weiterführung der Ganztagsangebote notwendig, was insbesondere dem außerschulischen Per­ sonal Sicherheit hinsichtlich einer möglichen Weiterbeschäf­ tigung in den darauffolgenden Schuljahren eröffnet. Auch wenn die notwendigen Gruppen im Rahmen der of­ fenen Ganztagsschule vonseiten der Schulaufwandsträger jedes Jahr flexibel nach Bedarf beantragt werden können, so verweist das Staatsministerium seit einigen Jahren im Rahmen seiner Schreiben zum jeweiligen Antragsverfah­ ren auf Folgendes: Alle Schulen, die eine offene Ganztags­ schule eingerichtet haben, können davon ausgehen, dass die im laufenden Schuljahr bestehenden, staatlich geneh­ migten Gruppen auch im kommenden Schuljahr durch den Freistaat im bisherigen Umfang finanziert werden, wenn für diese Gruppen wiederum ein Antrag gestellt wird, die Ge­ nehmigungsvoraussetzungen nach der entsprechenden kultusministeriellen Bekanntmachung vorliegen und die ent­ sprechende Teilnehmerzahl wieder zustande kommt. Gerade im Bereich der gebundenen Ganztagsschule gibt es viele kleine Kooperationspartner, mit denen Koope­ rationsverträge geschlossen werden. Der bislang gängige Auszahlungsmodus mit der ersten Rate der Pauschalver­ gütung im Umfang von einem Drittel im Herbst (in der Regel im Oktober) und der zweiten Rate im Umfang von zwei Drit­ teln Anfang des Folgejahres (aufgrund der erst im Januar möglichen Mittelzuweisung durch das Staatsministerium in der Regel im Februar) kann gerade bei kleinen Trägern bzw. Vereinen – vorwiegend im Bereich der gebundenen Ganztagsschulen – dazu führen, dass diese zumindest für den Monat Januar in Vorleistung gehen müssen. Um diesen kleineren Kooperationspartnern im Bereich der ge­ bundenen Ganztagsschule entgegenzukommen und ih­ nen zusätzliche Planungssicherheit zu bieten, wird der Auszahlungs modus bei den gebundenen Ganztagsschulen deshalb ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 dahinge­ hend geändert, dass die Regierungen mit der ersten Rate 5/12 und mit der zweiten Rate 7/12 der Pauschalvergütung an die Kooperationspartner von staatlichen Schulen aus­ zahlen können. 4. Aufgrund einer Problemanzeige in der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage zum Plenum von MdL Karl Vetter frage ich die Staatsregierung, was sie zu unternehmen gedenkt, damit sich nicht länger aufgrund von Personalmangel bei Bezirksregierungen die Mittelzuweisungen verzögern und externe Kooperationspartner rechtzeitig auf etwaige fehlende Unterlagen hingewiesen werden? Wie bereits oben dargestellt, verzögern sich die Mittelzuwei­ sungen an externe Kooperationspartner in der Regel nicht aufgrund von Personalmangel bei den Bezirksregierungen, sondern wegen der verspäteten und/oder unvollständigen bzw. fehlerhaften Einreichung notwendiger Angaben und Unterlagen. Nach Angaben der Regierungen werden die Schulen und Kooperationspartner in solchen Fällen meist umgehend darüber informiert, die notwendigen Angaben und Unterlagen beizubringen. Insbesondere die in den einzelnen Regierungsbezirken eingesetzten Ganztags­ koordinatoren unterstützen die Schulen als zuständige An­ sprechpartner für die Kooperationspartner und informieren umfassend über die notwendigen Antragsunterlagen und das Erfordernis einer rechtzeitigen Antragstellung. 5. a) Welche Rolle weist die Staatsregierung den Schulen bei diesen Kooperationen zu? b) Wer entscheidet, ob und für welche Fächer externe Partner eingesetzt werden und welche pädagogische Qualifikation erforderlich ist? c) In welchem Umfang nehmen Schulleitungen Arbeitgeber - oder Aufsichtsfunktionen gegenüber den Mitarbeitern der externen Kooperationspartner wahr, z. B. durch Kontrolle der exakten Anwesenheitszeiten ? Im Hinblick auf eine stärkere Verantwortlichkeit der Schulen vor Ort wird den Schulen gemeinsam mit den Sachaufwands­ trägern, Kooperationspartnern, aber auch den Eltern, die in die Entwicklung des pädagogischen Ganztagskonzepts ein­ bezogen werden, ein großer Handlungsspielraum gewährt, um Ganztagsangebote im Rahmen der offenen und gebun­ denen Ganztagsschule möglichst flexibel ausgestalten zu können. Somit können die einzelnen Ganztagsschulen je nach Schulprofil, Schüler­ und Elternschaft, lokalen und re­ gionalen Gegebenheiten sowie Bedürfnis­ und Interessen­ lage der Kinder und Jugendlichen ihre eigenen schulspezi­ fischen Schwerpunkte setzen. Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Sachauf­ wandsträger die Durchführung der Bildungs­ und Betreu­ ungsangebote in der offenen und gebundenen Ganztags­ schule ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner über­ tragen. Der freie gemeinnützige Träger bzw. die Kommune sind dann für die Einstellung des erforderlichen externen Personals verantwortlich. Welches Personal eingestellt wird, entscheidet der Träger bzw. die Kommune in Zusam­ menarbeit mit der Schulleitung. Dabei muss das in offenen und gebundenen Ganztagsan­ geboten eingesetzte Personal die Gewähr für einen ange­ messenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bieten und über die für das jeweilige Bildungs­ und Betreu­ ungsangebot erforderliche Fachkompetenz verfügen. Die Schulleitung legt unter Beachtung der einschlägigen Sicher­ heitsbestimmungen die Anforderungen an die erforderliche Fachkompetenz fest. Das eingesetzte Personal muss darü­ ber hinaus die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheit­ lich­demokratische Grundordnung einzutreten und im Rah­ men ihrer Tätigkeit in den gebundenen Ganztagsangeboten die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität zu wahren. Personen, bei denen ein früheres Dienst­ oder Ar­ beitsverhältnis durch den Freistaat Bayern, die Bundesre­ publik Deutschland, ein Land oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts wegen der Verletzung von dienst­ oder arbeitsvertraglichen Pflichten beendet wurde, kommen für eine Tätigkeit in offenen und gebundenen Ganztagsan­ geboten nicht in Betracht. Der Schulleitung ist vor Aufnahme der Tätigkeit insbesondere ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregisters (BZRG) vorzulegen. Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufsichts­ pflicht über die an offenen und gebundenen Ganztagsan­ geboten teilnehmenden Schülerinnen und Schüler trägt die Schulleitung. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Lehrkräfte oder geeignete externe Kräfte ist zulässig. Die Schulleitung ist insbesondere für Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Aufsichtspersonen verantwortlich und hat durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen und Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2909 Anordnungen eine durchgehende Aufsicht durch geeig­ nete Kräfte zu gewährleisten. Auch beim Einsatz externer Kräfte sind die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und die sonstigen, für Unterricht und Schulbetrieb geltenden Rechtsvorschriften zu beachten. Die Schulleitung ist dem Kooperationspartner gegenüber nach Maßgabe des Koope­ rationsvertrages weisungsberechtigt. 6. b) Liegen der Staatsregierung Beschwerden von Schulleitern oder Elternverbänden darüber vor, dass externe Kooperationspartner ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen sind? c) Wenn ja, wie wird auf solche Beschwerden reagiert ? Vereinzelt erreichen insbesondere die Ganztagskoordina­ toren an den Regierungen und MB­Dienststellen sowie das Ganztagsschulreferat im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Anfragen von­ seiten der Schulleitungen oder Eltern bezüglich der Tätigkeit von außerschulischem Personal, das im Rahmen von Koo­ perationsverträgen in schulischen Ganztagsange boten tätig ist. Diese Anfragen betreffen unter anderem den Einsatz und die Qualifikation des externen Personals. Beschwerden von Schulleitern oder Elternverbänden, dass externe Koopera­ tionspartner ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekom­ men seien, werden vonseiten der zuständigen Regierungen geprüft und es wird zumeist versucht, zu einer einvernehm­ lichen Lösung zu gelangen. Bei anhaltenden Differenzen bemühen sich die Schulen meist selbstständig um den Wechsel der Kooperationspartner. In Fällen, in denen die vertraglich vereinbarte Leistung des Koopera tionspartners vonseiten der Regierungen als defizitär eingestuft wurde, konnte das für das jeweilige Ganztagsangebot vorgesehene Gesamtbudget nicht vollständig ausgezahlt werden.