Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 10.07.2014 Mutterschutz und Elternzeit von ProfessorInnen und Professoren Bei Beamtinnen wird der Mutterschutz nicht wie bei Angestellten über ein Umlageverfahren finanziert, sondern wird entweder über eine Vertretung durch andere Beamtinnen oder durch eine externe Schwangerschaftsvertretung gelöst . Die Mittel für die externen Schwangerschaftsvertretungen müssen aus dem Staatshaushalt bezahlt werden. Da bei Professorinnen als hoch qualifizierte Beamtinnen die internen Versetzungen oder Umstrukturierungen schwierig zu gestalten sind und uns von Studierenden zugetragen wurde, dass es für Professorinnen oft keine Schwangerschaftsvertretung gibt, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Professorinnen werden an bayerischen Universitäten im Mutterschutz vertreten? b) Wie viele Professorinnen und Professoren werden an bayerischen Universitäten während ihrer Elternzeit vertreten? c) Wie viele Verhinderungsvertretungen bleiben dabei unbesetzt? 2. a) Aus welchen Mitteln werden die Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen bezahlt? b) Wie hoch sind diese Mittel? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.08.2014 Zu 1. a): Im Studienjahr 2013/14 (= 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014) befanden bzw. befinden sich an den staatlichen Universitäten insgesamt 13 Professorinnen im Mutterschutz. Sieben davon wurden bzw. werden förmlich vertreten (Art. 18 Abs. 8 Satz 1 BayHSchPG). In den übrigen Fällen wird bei Bedarf die Lehre durch Kollegen bzw. Mitarbeiter übernommen . Zu 1. b): Im Studienjahr 2013/14 (= 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014) befanden bzw. befinden sich an den staatlichen Universitäten insgesamt 15 Professorinnen und Professoren in Elternzeit. Sieben davon wurden bzw. werden förmlich vertreten. In den übrigen Fällen wird bei Bedarf die Lehre durch Kollegen oder Mitarbeiter übernommen. Zu 1. c): Siehe dazu die Antworten von a) und b). Zu 2. a): Eine Finanzierung für Mutterschutzvertretungen erfolgt an den Universitäten im Rahmen der allgemeinen Mittelbewirtschaftung , solange die Professorinnen für die Dauer des Mutterschutzes ihre regulären Bezüge weitergezahlt bekommen. Die Universitäten lösen dies inhaltlich auf unterschiedliche Art und Weise: Durch zeitweise Verstärkung der jeweiligen Organisationseinheit über einen zusätzlichen Mitarbeiter bzw. eine zusätzliche Mitarbeiterin oder durch die Beschäftigung eines Vertreters oder einer Vertreterin; die Finanzierung erfolgt über sonstige Haushaltsmittel (z. B. Kapitalisierungserlöse aufgrund anderweitig unbesetzter Stellen), in einigen Fällen werden dafür bestimmte Mittel im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder eingesetzt. Für die Finanzierung von Elternzeitvertretungen kann die entsprechende Planstelle bzw. das durch die Elternzeit frei werdende Stellengehalt der betroffenen Professorin/des betroffenen Professors herangezogen werden. Zu 2. b): Die zur Finanzierung von Mutterschutz- oder Elternzeitvertretungen notwendigen Mittel werden von den Hochschulen einzelfallbezogen in der jeweils erforderlichen Höhe (relevantes Grundgehalt plus etwaige Zuschläge plus Sozialversicherungsbeiträge ) bereitgestellt; die Nennung einer konkreten Zahl oder Summe ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2915 Bayerischer Landtag