Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm, Margarete Bause BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.06.2014 Unterbringung von Asylsuchenden in einer Tennishalle Vorbemerkung der Fragestellerinnen: Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Indersdorf, eine derzeit nicht genutzte Tennishalle der Gemeinde Hebertshausen , ursprünglich des Sportvereins Ampermoching zeichnet sich durch ihren unseres Erachtens katastrophalen Zustand aus: In einem relativ schmalen, durch einen schäbigen Bauzaun abgetrennten Bereich leben etwa 30 männliche Asylbewerber seit über neun Monaten. Sie verfügen dort über keinerlei Privatsphäre, das Licht kann nur ganz an- oder ganz ausgeschaltet werden, eine Gebläseheizung sorgt im Winter nur für etwas Wärme. Die Durchlüftung im Sommer durch die kleinen Fenster ist absolut unzureichend. Ohne die Unterstützung der freiwilligen Ehrenamtlichen in Indersdorf und der Asylsozialbetreuung der Caritas in Dachau wären die Flüchtlinge zudem vollkommen auf sich allein gestellt. Selbst die mindesten Sicherheitsvorkehrungen (Telefon mit Notfallnummer, medizinischer Notdienst am Wochenende) fehlen. Die Unterkunft erfüllt also nicht einmal die gesetzlichen Mindeststandards. Wir erachten dieses 30-Mann-Bettenlager zwischen Hallenwand und Bauzaun in einer relativ großen Halle, die aber von den Flüchtlingen nicht betreten werden darf, daher für ein nicht länger tragbares Provisorium, über das dringend aufgeklärt werden und das schnellstens beseitigt werden muss. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Welche Zuschüsse erhielt der Sportverein Ampermoching in welcher Höhe und wann für den Bau der Tennishalle in Markt Indersdorf? 2. Welche Auflagen waren mit diesen Zuschüssen verbunden und inwiefern wurden diese eingehalten? 3. a) Wann erwarb zu welchem Preis die Gemeinde Hebertshausen diese Tennishalle? b) Inwiefern diente dieser Kauf dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Hebertshausen? c) Aus welchem Grund war dieser Kauf kommunalrechtlich zulässig? 4. a) Wann unterschrieb der Bürgermeister von Hebertshausen den Mietvertrag mit dem Landkreis Dachau? b) Welche Einnahmen erzielte die Gemeinde Hebertshausen bisher durch die Teilvermietung als Sammelunterkunft ? 5. Warum wurden vom Landkreis keine Wohngebäude für die Unterbringung dieser Asylsuchenden angemietet ? 6. a) Inwieweit sind die Gemeinden Hebertshausen und Indersdorf, der Landkreis Dachau und die Regierung von Oberbayern für den ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Zustand und Betrieb dieser Sammelunterkunft verantwortlich? b) Was haben diese bisher jeweils unternommen, um für eine humane Unterbringung der ihnen anvertrauten Asylsuchenden zu sorgen? c) Entspricht die Unterbringung der Asylsuchenden den geltenden Brandschutzbestimmungen? 7. a) In wessen Verantwortung liegt die Abtrennung des Wohnraums der Asylbewerber durch einen Bauzaun vom weitaus größeren Teil der Tennishalle, die Unterbringung ohne jede Wahrung der Privatsphäre, die schlechten Klima-, Lüftungs- und Lichtverhältnisse sowie die Missachtung der mindesten Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen? b) Wann wurde diese Unterkunft durch welche Aufsichtsbehörden kontrolliert? c) Was waren Inhalt und Ergebnisse dieser Kontrollen? 8. a) Trifft es zu, dass der Mietvertrag am 31.07. ausläuft? b) Welche Alternativen werden bis dahin zur Verfügung stehen, auch vor dem Hintergrund, dass Containerbauten in Gewerbegebieten rechtlich fragwürdig sind? c) Bis wann sollen die angekündigten und dringend erforderlichen Wohnungsbaumaßnahmen für Asylsuchende des Dachauer Landratsamts wo und wie umgesetzt werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.08.2014 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm und Margarete Bause wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie nach Einschaltung der Regierung von Oberbayern und des Landratsamtes Dachau wie folgt beantwortet: 1. Welche Zuschüsse erhielt der Sportverein Ampermoching in welcher Höhe und wann für den Bau der Tennishalle in Markt Indersdorf? Mit Bewilligungsbescheid vom 14.11.1995 gewährte der Bay erische Landessportverband e.V. dem Verein SV Amper- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2917 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2917 moching e.V. einen Zuschuss in Höhe von 178.594 € (ehem. 349.300 DM) und ein Darlehen in Höhe von 89.476 € (ehem. 175.000 DM). Gegenstand der (staatlichen) Förderung war der Erwerb einer Zweifeldtennishalle mit Betriebsräumen und dem dazugehörenden Grundstücksanteil sowie die Erneuerung des Ballfangvorhangs, der Hallenbeleuchtung und des Tennishallenbodens. 2. Welche Auflagen waren mit diesen Zuschüssen verbunden und inwiefern wurden diese eingehalten ? Die Gewährung der Zuwendung erfolgte unter folgenden Auflagen: – Absicherung von Zuschuss und Darlehen Die Sicherung erfolgte durch Bestellung einer Buch- grundschuld in Höhe von 275.177 € (ehem. 538.200 DM) an zweiter Rangstelle in Abteilung III des Grundbuches von Ried, Band 17, Blatt 641. Die Grundschuld besteht bis heute. – Sportliche Zweckbindung von 25 Jahren Die Tennishalle wurde vom Verein bis zur Unterbringung der Asylbewerber sportlich genutzt. Ab Beginn des Mietverhältnisses mit dem Landkreis Dachau (01.09.2013) wurde die Zweckbindung nicht mehr erfüllt. Der BLSV hat daher den Bewilligungsbescheid vom 14.11.1995 mit Bescheid vom 06.06.2014 für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 31.12.2014 widerrufen. Für diesen Zeitraum wurden aus dem Zuschussteil ein Betrag von insgesamt 9.525,02 € und aus dem Darlehensteil drei Darlehenshalbjahresraten in Höhe von insgesamt 4.473 € eingefordert . Der Widerrufsbescheid enthält die Auflagen, dass im Falle einer weiteren Vermietung nach dem 31.12.2014 bzw. einer Nichtnutzung der Tennishalle durch den Verein die gesamte Staatszuwendung für den nicht abgedienten Zeitraum zu erstatten sei und dass Maßnahmen zur Wiederherstellung der sportlichen Nutzung der Tennishalle nach Ablauf des Mietzeitraums keine Zuwendungen aus Mitteln zur Förderung des außerschulischen Sports erfahren. Die Wiederherstellung der sportlichen Nutzung wird zu gegebener Zeit überprüft. 3. a) Wann erwarb zu welchem Preis die Gemeinde Hebertshausen diese Tennishalle? Die Gemeinde Hebertshausen erwarb das Grundstück mit Tennishalle und Betriebsräumen mit notariellem Kaufvertrag vom 04.05.2009 zu einem Preis von 209.000 €. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus einem Barkaufpreis in Höhe von 117.000 € und dem Teilerlass eines Darlehens in Höhe von 92.000 €. b) Inwiefern diente dieser Kauf dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Hebertshausen? 2007 bat der SV Ampermoching e. V. die Gemeinde Hebertshausen um finanzielle Unterstützung, da die für die Tennishalle aufgenommenen Darlehen nicht mehr bedient werden könnten. Eine Analyse der finanziellen Lage des SV Ampermoching e. V. ergab, dass der Fortbestand des Vereins mit über 500 Mitgliedern gefährdet war. Der Verein bietet neben Tennis viele weitere Angebote, z. B. auch Kinder- und Jugendbetreuung im Sportbereich. Da der Versuch eines Verkaufs der Tennishalle am freien Markt erfolglos war, sicherte die Gemeinde den Fortbestand des Vereins durch Erwerb der Tennishalle und Verpachtung der Halle an den Verein. Die Gemeinde handelte hier im Rahmen ihres Selbstverwal- tungsrechts. Der Fortbestand des SV Ampermoching e. V. mit seinem Angebot für die Bürger von Hebertshausen dürfte in deren Sinn und zu deren Wohl sein. c) Aus welchem Grund war der Kauf kommunalrechtlich zulässig? Der Kauf von Vermögensgegenständen steht unter dem Vorbehalt des Art. 74 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO). Danach soll die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben , wenn das zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies ist hier der Fall. Nach Art. 57 Satz 1 GO sollen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leis tungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind. Dazu zählen ausdrücklich Einrichtungen des Breitensports. Auch Art. 140 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung bestimmt, dass das kulturelle Leben und der Sport von Staat und Gemeinden zu fördern sind. Diese Förderung kann auch durch unmittelbare Bereitstellung entsprechender Einrichtungen oder Grundstücke erfolgen. Der Erwerb des Grundstücks mit der Tennishalle hält sich damit innerhalb des Aufgabenbereichs der Gemeinde und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit. Anhaltspunkte für eine kommunalrechtliche Unzulässigkeit bestehen auch nach Mitteilung des Landratsamts Dachau als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde nicht. 4. a) Wann unterschrieb der Bürgermeister von Hebertshausen den Mietvertrag mit dem Landkreis Dachau? Der Bürgermeister von Hebertshausen hat den Mietvertrag mit dem Landkreis Dachau am 26.08.2013 unterschrieben . b) Welche Einnahmen erzielte die Gemeinde Hebertshausen bisher durch die Teilvermietung als Sammelunterkunft ? Laut Mietvertrag müsste die Gemeinde Hebertshausen bislang einen Betrag von maximal 16.500 € (maximaler Mietzins für den Zeitraum von Vertragsschluss bis 31.07.2014) erzielt haben. 5. Warum wurden vom Landkreis keine Wohngebäude für die Unterbringung dieser Asylsuchenden angemietet? Laut Auskunft des Landratsamtes Dachau wurden mittlerweile einige Wohngebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet (so konnten z. B. Asylbewerber in einem ehemaligen Altenheim in Hebertshausen, Ortsteil Deutenhofen untergebracht werden, auch wurden Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet). Allerdings ist auf dem Mietmarkt in Dachau keine hinreichende Anzahl an Wohngebäuden vorhanden und es konnten trotz mehrmaliger Aufrufe durch das Landratsamt an die Bevölkerung keine geeigneten Objekte gefunden werden, sodass eine Unterbringung sämtlicher zugewiesener Asylbewerber in Wohngebäuden nicht möglich war. 6. a) Inwieweit sind die Gemeinden Hebertshausen und Indersdorf, der Landkreis Dachau und die Regierung von Oberbayern für den ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Zustand und Betrieb dieser Sammelunterkunft verantwortlich? Drucksache 17/2917 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bei dem fraglichen Objekt handelt es sich um eine dezentrale staatliche, vom Landratsamt Dachau betriebene Unterbringungseinrichtung . Die Tennishalle wurde durch den Landkreis Dachau von der Gemeinde Hebertshausen zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern angemietet und dem staatlichen Landratsamt für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Damit sind weder der Landkreis Dachau noch die Gemeinden Hebertshausen und Markt Indersdorf für den Betrieb der Unterkunft zuständig. Die Kommunen sind für ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag verantwortlich. Die Regierung von Oberbayern wirkt auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Asylbewerberunterbringung hin. Unter diesem Gesichtspunkt hat die Regierung von Oberbayern das Landratsamt Dachau zur Stellungnahme aufgefordert, um den Vorgang weiter zu prüfen. Da das Landratsamt die ihm möglichen Schritte veranlasst hat und intensiv an der Schaffung neuer Unterkünfte arbeitet, hält die Regierung von Oberbayern ein Einschreiten derzeit für nicht angezeigt. b) Was haben diese bisher jeweils unternommen, um für eine humane Unterbringung der ihnen anvertrauten Asylsuchenden zu sorgen? Das Landratsamt Dachau hat zur Gewährleistung einer humanen Unterbringung in Kenntnis der problematischen Situation mehrmals einen Umzug in weitere, neu geschaffene Unterkünfte im Landkreis angeboten. Im Einzelnen: Das erste Angebot erfolgte Januar 2014 in Schönbrunn: Es handelt sich dabei um eine Wohnanlage in Modulbauweise mit Doppelzimmern, die insgesamt die Möglichkeit zur Aufnahme von 52 Asylbewerbern bietet. In diesem Zusammenhang wurde allen Asylbewerbern in Markt Indersdorf die Möglichkeit zum Umzug in dieses Objekt angeboten. Mit Rücksicht auf wachsende soziale Kontakte der Asylbewerber im näheren Umfeld der Unterkunft Markt Indersdorf wurde jedoch die Entscheidung über einen Umzug in das Belieben der Asylbewerber gestellt. Dabei wurde aber auch deutlich darauf hingewiesen, dass nicht absehbar ist, wann weitere Möglichkeiten für einen Umzug bestehen und dass ein solcher keinesfalls innerhalb Markt Indersdorf garantiert werden kann. Sämtliche Asylbewerber haben sich zu diesem Zeitpunkt gegen einen Umzug entschieden, sodass in Ermangelung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten zunächst der Entschluss gefasst wurde, die Unterkunft vorläufig beizubehalten. Anfang Juni 2014 konnte das Landratsamt die Möglichkeit zur Unterbringung von 10 Asylbewerbern in einer Immobilie in Egenburg schaffen. Auch diesbezüglich wurde unter Rücksichtnahme auf die Entschlussfreiheit der Asylbewerber die Möglichkeit zum freiwilligen Umzug angeboten. Im Rahmen einer Umfrage haben sich zunächst 6 Personen zu einem Umzug bereit erklärt, wovon 3 Personen ihr Einverständnis aber wieder zurückgenommen haben. Im Ergebnis waren aktuell nur drei Personen bereit, die Unterkunft zu wechseln. Auch in naher Zukunft werden seitens des Landratsamtes weitere Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen. Neben einigen kleineren Objekten ist bis ca. Anfang September 2014 die Fertigstellung einer Wohnanlage in Modulbauweise in Schwabhausen zu erwarten, die eine Kapazität für 52 Personen aufweisen wird. Sämtliche Objekte stehen für einen Umzug der Asylbewerber aus Markt Indersdorf zur Verfügung. Aufgrund der oben ausgeführten Zuständigkeitsregelung erfolgen seitens der Gemeinden und der Regierung von Oberbayern keine Maßnahmen in Bezug auf die Tennishalle. c) Entspricht die Unterbringung der Asylsuchenden den geltenden Brandschutzbestimmungen? Wie das Landratsamt Dachau als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde mitteilt, sind die für die Unterbringung von Personen maßgeblichen Brandschutzanforderungen im vorliegenden Fall eingehalten. 7. a) In wessen Verantwortung liegt die Abtrennung des Wohnraums der Asylbewerber durch einen Bauzaun vom weitaus größeren Teil der Tennishalle, die Unterbringung ohne jede Wahrung der Privatsphäre , die schlechten Klima-, Lüftungs- und Lichtverhältnisse sowie die Missachtung der mindesten Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen? Die Entscheidung zur Abtrennung des Wohnraums der Asylbewerber durch einen Bauzaun vom Rest der Halle wurde vom Landratsamt Dachau getroffen. Dies hatte den Hintergrund , dass der Belag der vorhandenen Tennisplätze nicht betreten werden sollte, da nach Nutzung der Tennishalle zur Unterbringung von Asylbewerbern die sportliche Nutzung wieder aufgenommen werden soll und daher eine Beschädigung nicht erfolgen darf. Wie bereits ausgeführt, wurde den Bewohnern mehrmals ein Umzug in eine andere Unterkunft angeboten, welcher von diesen abgelehnt worden ist. Eine zwangsweise Umverlegung ist seitens des Landratsamtes Dachau nicht gewollt. b) Wann wurde diese Unterkunft durch welche Aufsichtsbehörden kontrolliert? Die Einhaltung der den Brandschutz betreffenden Auflagen wurde seitens des Landratsamtes Dachau kontrolliert. c) Was waren Inhalt und Ergebnisse dieser Kontrollen ? Die Kontrolle hat ergeben, dass die Auflagen eingehalten wurden. 8. a) Trifft es zu, dass der Mietvertrag am 31.07. ausläuft? Der Mietvertrag lief ursprünglich am 31.07.2014 aus, wurde aber bis 31.12.2014 verlängert. Das Landratsamt Dachau sieht im Hinblick auf die aktuellen Prognosezahlen keine Alternative zu diesem Vorgehen, da trotz größtmöglicher dortiger Bemühungen nicht ausgeschlossen ist, dass hinreichende Kapazitäten nicht geschaffen werden können. b) Welche Alternativen werden bis dahin zur Verfügung stehen, auch vor dem Hintergrund, dass Containerbauten in Gewerbegebieten rechtlich fragwürdig sind? Als nächste Alternative wird, wie bereits bei Ziffer 6 b erwähnt , ab ca. 01.09.2014 eine Wohnanlage in Modulbauweise mit 52 Plätzen in Schwabhausen zur Verfügung stehen. In Gröbenried wird ab ca. Ende September 2014 ein Gebäude mit Kapazität von 40 Personen bezugsfertig sein. Zudem versucht das Landratsamt Dachau, die Bevölkerung zum Angebot kleinerer Mietobjekte aufzufordern, damit auf diesem Weg kleinere Kapazitäten geschaffen werden können. Die rechtliche Zulässigkeit wird hinsichtlich aller Objekte geprüft und sichergestellt. c) Bis wann sollen die angekündigten und dringend erforderlichen Wohnungsbaumaßnahmen für Asylsuchende des Dachauer Landratsamts wo und wie umgesetzt werden? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2917 Das Landratsamt Dachau beabsichtigt neben den unter Ziffer 8 b genannten Projekten noch folgende Maßnahmen: In Erdweg wird ebenfalls eine Wohnanlage in Modulbauweise mit Kapazität für 52 Personen errichtet. Mit der Fertigstellung ist spätestens bis Ende dieses Jahres zu rechnen. Weiterhin verfolgt das Landratsamt Dachau auch in Markt Indersdorf ein Projekt zur Errichtung einer Asylbewerberunterkunft. Allerdings ist darauf hinzuweisen , dass aufgrund einzuholender Baugenehmigungen, Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer (Gemeinde Markt Indersdorf), erforderlicher Abstimmungen mit der Regierung von Oberbayern und notwendiger Planungen sowie Ausschreibungen ein solches Vorhaben nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne zu verwirklichen ist. Trotz größtmöglicher Bemühungen, seitens des Landratsamtes eine Beschleunigung herbeizuführen, kann derzeit noch keine abschließende Aussage über den Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts getroffen werden.