Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2014 Befristet Beschäftigte an bayerischen Hochschulen In den letzten Wochen erschienen vermehrt Berichte über rechtsfehlerhafte befristete Beschäftigungsverhältnisse an der Universität Regensburg. Auf die Anfragen zum Plenum vom 3. Februar 2014 Drs. 17/622 und vom 7. April 2014 Drs. 14/632 über derlei Handhabungen an anderen bayerischen Universitäten konnte die Staatsregierung aufgrund der dazu nötigen umfassenden Erhebungen keine ausreichenden Antworten innerhalb der vorgegebenen Frist erstellen . Aus diesem Grund wiederhole und erweiter ich die Anfragen zum Plenum mittels dieser Schriftlichen Anfrage. Schätzungen zufolge sind momentan rund 80 % der Beschäftigungsverhältnisse an bayerischen Hochschulen befristet . Es liegt nahe, dass die Hochschulen aufgrund einer unzureichenden Grundfinanzierung immer weniger in der Lage sind, sowohl dem wissenschaftlichen als auch dem nicht-wissenschaftlichen Personal unbefristete Anstellungsverträge vorzulegen. Zeitlich begrenzte Drittmittel und Projektfördermaßnahmen schaffen sowohl für die Hochschulen als auch für das dortige Personal große Planungsunsicherheit und gefährden Qualität von Forschung und Lehre in Bayern. Für eine genaue Analyse des Bedarfs an echter Grundfinanzierung ist unter anderem eine genaue Aufstellung der Anzahl und Art von Beschäftigungsverhältnissen vonnöten. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der Gesamtanteil von befristet Beschäf- tigten an bayerischen Hochschulen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten)? a) Wie hoch ist der Anteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen beim wissenschaftlichen Personal? b) Wie hoch ist der Anteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen beim nicht-wissenschaftlichen Personal? 2. Wie hoch ist der Anteil von Frauen bei den befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen sowohl beim wissenschaftlichen als auch beim nicht-wissenschaftlichen Personal? 3. Wie viele Beschäftigte sind gemäß WissZeitVG an bayerischen Hochschulen befristet beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten)? a) Wie viele darunter sind weiblich? b) Wie viele solcher Beschäftigter haben laut ihrer Stel- lenbeschreibung hauptsächlich oder ausschließlich nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09? 4. Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Hochschu- len der Anteil der Personalkosten, der über Drittmittel abgedeckt wird? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.08.2014 1. Wie hoch ist der Gesamtanteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten)? a) Wie hoch ist der Anteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen beim wissenschaftlichen Personal? b) Wie hoch ist der Anteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen beim nicht-wissenschaftlichen Personal? Der Anteil der befristet Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten der bayerischen Hochschulen liegt bei insgesamt 54,7 %. An den Universitäten beträgt der Anteil der befristet Beschäftigten 58,9 %, an den Fachhochschulen 37,9 % und an den Kunsthochschulen 18,4 %. In allen Hochschularten ist der Anteil der Befristungen beim wissenschaftlichen Personal höher als beim nicht-wissenschaftlichen Personal. Am größten ist der Anteil der befristetet Beschäftigten beim wissenschaftlichen Personal der Universitäten. Dies hat seinen Grund darin, dass sich das wissenschaftliche Personal hier zu einem Großteil in der Qualifizierungsphase (zur Promotion, als Post-Doc, als Habilitand(in) oder im Tenure Track) befindet. Hochschulart Anteil befristet Beschäftigte insgesamt wiss. Personal nicht-wiss. Personal Universitäten 58,9 % 77,6 % 23,9 % Fachhochschulen 37,9 % 40,3 % 33,1 % Kunsthochschulen 18,4 % 19,2 % 17,1 % Gesamt 54,7 % 70,4 % 25,2 % Eine detaillierte, nach Fakultäten sowie wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Personal aufgeschlüsselte Darstellung des Anteils der befristet Beschäftigten an den einzelnen Hochschulen findet sich in der Anlage zu den Fragen 1 und 3. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2918 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2918 2. Wie hoch ist der Anteil von Frauen bei den befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen sowohl beim wissenschaftlichen als auch beim nichtwissenschaftlichen Personal? 41,9 % der befristet Beschäftigten an den bayerischen Hochschulen sind Frauen. An den Universitäten liegt der Frauenanteil an den befristeten Beschäftigungsverhältnissen bei 42,5 %, an den Fachhochschulen bei 36,2 % und an den Kunsthochschulen bei 51,8 %. In allen Hochschularten ist der Frauenanteil beim befristet beschäftigten nicht-wissenschaftlichen Personal höher als beim befristet beschäftigten wissenschaftlichen Personal. Hochschulart Anteil Frauen bei befristet Beschäftigte insgesamt wiss. Personal nicht-wiss. Personal Universitäten 42,5 % 38,1 % 69,7 % Fachhochschulen 36,2 % 30,8 % 49,7 % Kunsthochschulen 51,8 % 40,4 % 74,5 % Gesamt 41,9 % 37,4 % 65,7 % Eine detaillierte Darstellung des Frauenanteils an den befristet Beschäftigten findet sich in der Anlage zu Frage 2. 3. Wie viele Beschäftigte sind gemäß WissZeitVG an bayerischen Hochschulen befristet beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten )? a) Wie viele darunter sind weiblich? Die Zahl der Befristungen auf der Rechtsgrundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) wird für die amtliche Statistik nicht erhoben. Dem StMBW liegen hierzu folglich keine amtlichen Daten vor. Das StMBW hat daher eine entsprechende Datenabfrage bei den Hochschulen durchgeführt. Einige Hochschulen haben jedoch zur Anzahl der Befristungen nach WissZeitVG keine oder keine vollständigen Angaben gemacht, da die entsprechenden Daten von diesen Hochschulen nicht erfasst werden. Im Einzelnen haben die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg , die LMU und die Musikhochschulen Nürnberg und Würzburg keine Daten zur Zahl der Befristungen nach WissZeitVG geliefert. Die Universität Augsburg und die Fachhochschule Landshut haben keine Angaben zum Frauenanteil an den Befristungen nach WissZeitVG gemacht. Die von den übrigen Hochschulen gemeldeten Daten ergeben eine Gesamtzahl von 9.644 Mitarbeitern, deren Beschäftigungsverhältnis auf der Rechtsgrundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) befristet ist. Auf die Universitäten entfällt mit 8.813, davon 3.150 Frauen, der größte Anteil der Befristungen nach WissZeitVG. Die Fachhochschulen haben 768 Beschäftigungsverhältnisse nach WissZeitVG befristet. Davon sind 213 Beschäftigte Frauen. An den Kunsthochschulen sind aktuell 63 Beschäftigte und darunter 33 Frauen nach WissZeitVG befristet beschäftigt. Hochschulart Befristet nach WissZeitVG insgesamt davon Frauen Universitäten 8.813 3.150 Fachhochschulen 768 213 Kunsthochschulen 63 33 Gesamt 9.644 3.396 Die detaillierten, nach Fakultäten aufgeschlüsselten Zahlen der einzelnen Hochschulen finden sich – soweit sie dem StMBW vorliegen – in der Anlage zu den Fragen 1 und 3. Bei der Beurteilung der Zahlen gilt es zu beachten, dass das WissZeitVG mehrere Befristungstatbestände enthält: • Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG kann wissenschaft- liches und künstlerisches Personal i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, das noch nicht promoviert ist, bis zu einer Dauer von sechs Jahren befristet beschäftigt werden . • Auf der Rechtsgrundlage des § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG kann wissenschaftliches und künstlerisches Personal i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG nach abgeschlossener Promotion für maximal sechs, im Bereich der Medizin neun Jahre, befristet beschäftigt werden. • Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG kann wissenschaftliches und künstlerisches Personal nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG befristet beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. • Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 WissZeitVG kann nichtwissenschaftliches und nichtkünstlerisches Personal befristet beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. Nachdem das WissZeitVG in § 2 Abs. 2 Satz 2 auch eine Befristungsmöglichkeit für nichtwissenschaftliches Personal vorsieht, müssen also nicht alle nach WissZeitVG befristet Beschäftigten an den bayerischen Hochschulen inhaltlich wissenschaftlich arbeiten. Einige Hochschulen haben in der Anlage zu den Fragen 1 und 3 Befristungen nach WissZeitVG gemeldet, die nicht den Fakultäten , sondern sonstigen oder zentralen Bereichen zugeordnet sind (Universität Augsburg: „sonstige Einrichtungen“; Universität Bayreuth: „Verwaltung/Serviceeinrichtung allgemein“; Universität Regensburg: „Zentrale Einrichtungen“; Fachhochschule Neu-Ulm: „Verwaltung“; Fachhochschule Rosenheim: „Hochschulleitung/Verwaltung“). Zu diesen insgesamt 52 Personalfällen hat das StMBW bei den Hochschulen nähere Informationen erbeten. Dabei hat sich herausgestellt, dass die betroffenen Beschäftigten zu einem Großteil (50 Personalfälle) nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG an wissenschaftlichen Einrichtungen, Instituten, Koordinierungsstellen, sonstigen Einrichtungen oder im Rahmen von Einzelprojekten der Hochschulen, die nicht einer Fakultät zuzuordnen sind, überwiegend wissenschaftlich tätig sind. In einem Fall lag eine Befristung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG im Rahmen eines Drittmittelprojektes vor. In zwei Fällen war die Befristung nach Auffassung des StMBW nicht rechtmäßig. Im ersten Fall handelte es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG im Rahmen eines Drittmittelprojektes, das aus Overhead-Zuschüssen finanziert wurde. Overhead- Zuschüsse sind jedoch nicht im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt. Der zweite Fall betraf eine Befristung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, in der die Anforderungen an eine überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit nicht erfüllt waren. Eine entsprechende Überprüfung war von der Hochschule zum Zeitpunkt der Datenabfrage bereits eingeleitet worden. Drucksache 17/2918 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Beide Beschäftigungsverhältnisse werden von der jeweils zuständigen Hochschule in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt. b) Wie viele solcher Beschäftigter haben laut ihrer Stellenbeschreibung hauptsächlich oder ausschließlich nichtwissenschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09? a) Da das WissZeitVG, wie oben dargestellt, auch Befristungsmöglichkeiten für nichtwissenschaftliches Personal vorsieht, wurde die Formulierung der Frage 3 b) in Absprache mit Frau Abgeordneter Verena Osgyan, MdL, geändert und die Hochschulen befragt, bei welchen Personalkategorien aus ihrer Sicht Unsicherheiten bei der Anwendbarkeit des WissZeitVG bestehen. Die Hochschulen haben hierzu wie folgt Stellung genom- men: Der Großteil der Hochschulen hat mitgeteilt, dass bei keiner Personalkategorie Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit des WissZeitVG bestünden. Sechs Hochschulen haben mitgeteilt, dass bei der Anwendbarkeit des WissZeitVG auf die „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ Unsicherheiten bestünden. Eine der Hochschulen begründete die bestehende Unsicherheit damit, dass das Bundesarbeitsgericht nur zum wissenschaftlichen , nicht aber zum künstlerischen Personal entschieden habe. Eine Hochschule hat angegeben, dass bei Beschäftigten , die neben ihren wissenschaftlichen Aufgaben auch zu einem nicht unerheblichen Anteil organisatorische Aufgaben wahrnehmen, Unsicherheit bestünde, vor allem, wenn keine Finanzierung aus Drittmitteln gewährleistet sei. Eine weitere Hochschule hat mitgeteilt, dass zwar keine Unsicherheiten bestünden, Befristungen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 WissZeitVG für nichtwissenschaftliches Personal im Rahmen von Drittmittelprojekten jedoch sehr restriktiv gehandhabt würden. b) Das StMBW nimmt zu den von den Hochschulen genannten Fallkonstellationen wie folgt Stellung: Das WissZeitVG enthält arbeitsrechtliche Sonderrege- lungen • für die befristete Beschäftigung des wissenschaftli- chen und künstlerischen Personals in der Qualifizierungsphase (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG); • für die befristete Beschäftigung sowohl von wissenschaftlichem und künstlerischem als auch von nichtwissenschaftlichem und nichtkünstlerischem Personal im Rahmen von Drittmittelprojekten (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG ). aa) In der Qualifizierungsphase unterscheidet § 2 Abs. 1 WissZeitVG zwischen wissenschaftlichem und künstlerischem Personal vor bzw. nach der Promotion. Vor Abschluss der Promotion ist eine Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren zulässig. Nach der Promotion ist eine maximale Befristungsdauer von sechs, im Bereich der Medizin von neun Jahren zulässig. Insgesamt liegt die Höchstbefristungsdauer somit bei 12 bzw. im Bereich der Medizin bei 15 Jahren. Diese Sonderbefristungstatbestände des WissZeitVG sind keineswegs neu, sondern waren bereits vor Inkrafttreten des WissZeitVG inhaltsgleich in § 57 b HRG geregelt. Der persönliche Geltungsbereich des § 2 Abs. 1 Wiss-ZeitVG umfasst gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen, mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Der Begriff des wissenschaftlichen Personals ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes – unabhängig von der personalrechtlichen Zuordnung nach Landeshochschulpersonalrecht – inhaltlichaufgabenbezogen zu verstehen (BAGE vom 1. Juni 2011 – 7 AZR 827/09, RN 26, 35 f). Zum wissenschaftlichen Personal zählt danach nur, wer wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt. Bei Mischtätigkeiten müssen die wissenschaftlichen Dienstleistungen überwiegen oder das Arbeitsverhältnis zumindest prägen. Wissenschaftlich ist eine Tätigkeit dann, wenn sie nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Sie muss nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt sein, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAGE vom 1. Juni 2011 – 7 AZR 827/09, RN 35; LAG Hessen vom 22. Januar 2014 – Az 2 Sa 496/13, RN 45). Auch die Lehrtätigkeit als Vermittlung von Fachwissen und praktischen Fertigkeiten an Studierende sowie deren Unterweisung in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden ist grundsätzlich eine wissenschaftliche Tätigkeit. Voraussetzung hierfür ist allerdings , dass dem Lehrenden ausreichend Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt und die Lehrtätigkeit keinen rein unterrichtenden, reproduktiven oder repetierenden Charakter hat (BAGE vom 1. Juni 2011 – 7 AZR 827/09, RN 35; LAG Hessen vom 22. Januar 2014 – Az 2 Sa 496/13, RN 45). Wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insoweit von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen. Zur wissenschaftlichen Lehrtätigkeit zählt auch die Vermittlung von Grundlagenwissen, das die Studierenden in die Lage versetzen soll, selbst einmal wissenschaftlich arbeiten zu können. Eine solche Anleitung zur wissenschaftlichen Tätigkeit erfolgt aufgrund wissenschaftlicher Kriterien und wissenschaftlicher Technik und ist ohne eigene wissenschaftliche Tätigkeit nicht denkbar. Wissenschaftliche Lehrtätigkeit in diesem Sinn ist somit auch die Erarbeitung, der Erhalt und die Weitergabe wissenschaftlicher Standards (LAG Hessen vom 22. Januar 2014 – Az 2 Sa 496/13, RN 46). Lehrkräfte für besondere Aufgaben können somit auf der Rechtsgrundlage des Art. 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet beschäftigt werden, wenn sie eine wissenschaftliche Lehrtätigkeit ausüben. Für die Lehrtätigkeit des künstlerischen Personals sind die Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung nach Auffassung des Staatsministeriums analog heranzuziehen. Auch hier darf die Lehrtätigkeit keinen rein reproduktiven Charakter haben. Vielmehr muss sie die Anleitung der Studierenden zur künstlerischen Tätigkeit zum Ziel haben. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2918 bb) Voraussetzung für eine Befristung nach § 2 Abs. 2 Satz1 WissZeitVG ist, dass das Personal für ein Forschungsvorhaben zu mehr als 50 % aus Drittmitteln, d. h. anderen als den der Hochschule regulär zur Verfügung stehenden Mitteln, finanziert wird. Die Drittmittelfinanzierung muss für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt sein und anschließend wegfallen . Dies trifft auf Overhead-Zuschüsse beispielsweise nicht zu. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 WissZeitVG gilt die Befristungsmöglichkeit bei Drittmittelfinanzierung auch für nichtwissenschaftliches und nichtkünstlerisches Personal . Das StMBW wird die Hochschulen in einem Schreiben zeitnah über die oben dargelegten Grund lagen der Anwendbarkeit des WissZeitVG informieren, um etwaige noch bestehende Unsicherheiten auszuräumen. 4. Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Hochschulen der Anteil der Personalkosten, der über Drittmittel abgedeckt wird? Der Anteil der Personalkosten, die über Drittmittel gedeckt werden, ergibt sich für die jeweilige Hochschule aus der nachfolgenden Tabelle: Hochschulart Hochschule Anteil Drittmittel bei Personalkosten Universitäten Augsburg 8,6 % Bamberg 18–20 % Bayreuth 23,3 % Erlangen-Nürnberg 39 % (wiss. Pers.) 19 % (nicht-wiss. Pers.) München (LMU) 23,2 % München (TU) 34,8 % Passau 10,5 % Regensburg 16,7 % Würzburg 22,0 % Hochschulart Hochschule Anteil Drittmittel bei Personal- kosten Fachhochschulen Amberg-Weiden 8,5 % Ansbach 6,9 % Aschaffenburg 10,6 % Augsburg 5,5 % Coburg 28,7 % Deggendorf ca. 8 % Hof 11,1 % Ingolstadt 22,0 % Kempten rd. 14 % Landshut 14,0 % München 29,9 % Neu-Ulm 5,0 % Nürnberg ca. 12 % Regensburg 2,8 % Rosenheim 12,0 % Weihenstephan-Triesdorf 11,3 % Würzburg-Schweinfurt ca. 9,5 % Kunsthochschulen AdBK München 0,2 % HFF München 3,0 % HMT München unter 1 % AdBK Nürnberg 0,0 % HM Nürnberg unter 1 % HM Würzburg 11,5 % Seite 1 von 13 Anlage zu Frage 1 und 3 Universität Augsburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Katholisch-Theologische Fakultät 43 41,9% 58,1% 0,0% 10 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 206 75,2% 83,2% 9,1% 144 Juristische Fakultät 115 60,9% 73,1% 9,1% 59 Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät 287 51,6% 59,9% 6,7% 111 Philologisch-Historische Fakultät 171 50,9% 61,4% 3,2% 67 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 346 61,3% 75,5% 14,8% 180 Fakultät für Angewandte Informatik 172 72,7% 81,1% 20,8% 111 Sonstige Einrichtungen 515 21,7% 58,3% 13,4% 43 Gesamt 1.855 50,0% 70,6% 12,3% 725 254 Universität Bamberg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften 269 48,0% 54,9% 20,4% 81 43 Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 260 72,3% 81,6% 16,2% 122 56 Fakultät Humanwissenschaften 216 66,7% 76,3% 23,1% 82 58 Fakultät Wirschaftsinformatik und Angewandte Informatik 99 70,7% 80,0% 31,6% 52 9 Gesamt 844 62,9% 71,8% 21,5% 337 166 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG keine Angabe Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 2 von 13 Universität Bayreuth insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Mathe/Physik/Informatik 252 57,5% 69,5% 11,5% 115 28 Biologie/Chemie/Geowissenschaften 617 57,9% 77,0% 13,4% 300 128 Rechtswissenschaften/Wirtschaftswissenschaften 275 71,3% 83,4% 10,9% 163 49 Sprach-/Literaturwissenschaften 141 58,9% 67,2% 13,6% 66 42 Kulturwissenschaften/Sportwissenschaften 122 48,4% 59,6% 0,0% 48 18 Ingenieurwissenschaften 293 66,6% 82,5% 24,7% 154 32 Ökologisch Botanischer Garten 37 24,3% 50,0% 21,2% 1 1 Verwaltung/Serviceeinrichtung allgemein 516 19,0% 44,3% 15,0% 2 0 Sonderforschungsbereiche 57 94,7% 100,0% 50,0% 52 18 Gesamt 2.310 51,8% 74,9% 15,2% 901 316 Universität Erlangen-Nürnberg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Univ. Zentralbereich 1.379 43,5% 82,0% 30,1% Philosophische Fakultät 769 61,4% 69,0% 26,3% Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 483 73,3% 82,8% 12,3% Medizinische Fakultät 422 54,7% 75,7% 27,3% Klinikum 107 14,0% 14,0% - Naturwissenschaftliche Fakultät 1.279 62,6% 77,6% 17,6% Technische Fakultät 1.673 70,5% 87,2% 22,7% Gesamt 6.112 59,8% 78,3% 25,8% Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG keine Angabe Seite 3 von 13 Universität München insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Katholisch-Theologische Fakultät 80 48,8% 62,3% 5,3% Evangelisch-Theologische Fakultät 62 54,8% 68,8% 7,1% Juristische Fakultät 219 59,8% 75,2% 13,0% Fakultät für Betriebswirtschaft 201 76,6% 85,8% 28,1% Volkswirtschaftliche Fakultät 147 70,1% 81,3% 12,5% Medizinische Fakultät 1.249 45,8% 70,1% 15,6% Tierärztliche Fakultät 731 46,1% 71,9% 25,6% Fakultät für Geschichts- und Kunstwissen 251 64,9% 73,1% 9,4% Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft 63 66,7% 80,4% 8,3% Fakultät für Psychologie und Pädagogik 344 73,3% 81,9% 17,4% Fakultät für Kulturwissenschaften 175 54,3% 63,7% 6,9% Fakultät für Sprach- u Literaturwissenschaften 549 60,1% 65,7% 13,6% Sozialwissenschaftliche Fakultät 203 73,9% 82,6% 12,0% Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik 306 68,3% 78,8% 15,7% Fakultät für Physik 651 67,7% 82,7% 21,9% Fakultät für Chemie und Pharmazie 745 68,5% 86,6% 18,6% Fakultät für Biologie 474 62,0% 81,2% 18,1% Fakultät für Geowissenschaften 241 54,8% 71,6% 15,3% Fakultätsübergreifende Einrichtungen und Projekte 76 30,3% 56,7% 13,0% Organe und Einrichtungen der Universität 23 30,4% 100,0% 27,3% Zentrale Universitätsverwaltung 722 17,2% 25,0% 17,1% Universitätsbibliothek 180 7,2% - 7,2% Zentr. nichtwiss. Einricht. (o. Unibibl) 14 71,4% 33,3% 81,8% Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen 86 52,3% 75,5% 21,6% Gesamt 7.792 54,0% 76,2% 17,6% Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG keine Angabe Seite 4 von 13 Technische Universität München insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Mathematik 227 65,6% 72,0% 34,2% 121 30 Physik 581 70,9% 87,4% 20,3% 368 78 Chemie 669 76,5% 90,4% 35,9% 442 159 Wirtschaftswissenschaften 249 77,1% 86,5% 38,8% 151 56 Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt 623 61,6% 80,8% 24,2% 275 76 Architektur 247 66,4% 81,9% 11,1% 114 49 Maschinenwesen 1.201 79,9% 92,6% 34,6% 796 114 Elektrotechnik und Informationstechnik 613 73,7% 87,3% 23,7% 363 54 Informatik 538 77,1% 88,4% 36,8% 348 45 Wissenschaftszentrum Weihenstephan 1.310 63,8% 80,7% 39,7% 594 285 Medizin 384 63,5% 87,4% 40,2% 178 108 Sport 141 60,3% 66,3% 43,2% 59 32 TUM School of Education 186 65,6% 74,1% 40,4% 94 55 Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen und Integrative Research Centers 667 54,1% 83,4% 42,2% 161 81 Gesamt 7.636 69,3% 85,5% 35,3% 4.064 1.222 Universität Passau insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Juristische Fakultät 136 74,3% 84,0% 5,9% 90 32 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 137 66,4% 76,6% 30,0% 68 32 Philosophische Fakultät 246 56,9% 65,0% 18,6% 95 57 Fakultät für Mathematik und Informatik 146 71,9% 81,7% 26,9% 89 20 Gesamt 665 65,7% 75,0% 21,6% 342 141 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 5 von 13 Universität Regensburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät für Katholische Theologie 55 47,3% 65,0% 0,0% 19 7 Fakultät für Rechtwissenschaft 96 60,4% 76,4% 12,5% 35 15 Fakultät für Wirtschaftswissenschaft 174 64,4% 77,9% 8,8% 95 27 Fakultät für Medizin 303 65,0% 79,3% 51,0% 110 64 Fakultät für Philosophie, Kunst, Geschichte und Gesellschaftswissenschaft 158 54,4% 63,5% 18,8% 58 24 Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sport 147 68,0% 76,2% 19,0% 78 46 Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft 244 49,2% 56,1% 3,1% 76 48 Fakultät für Mathematik 74 59,5% 66,7% 0,0% 35 12 Fakultät für Physik 293 67,9% 83,8% 12,3% 171 18 Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin 436 57,6% 79,2% 24,0% 195 116 Fakultät für Chemie und Pharmazie 362 56,6% 78,8% 10,3% 183 68 Zentrale Einrichtungen 708 15,5% 32,4% 14,7% 3 3 Sonstiges (Zentrum für Sprache und Kommunikation; Ost-West-Zentrum; Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsdidaktik; bayhost, Kompetenzzentrum für Fluoreszente Bioanalytik) 84 53,6% 46,6% 69,2% 11 8 Gesamt 3.134 49,6% 72,6% 19,9% 1.069 456 Universität Würzburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Katholisch-Theologische Fakultät 51 51,0% 61,5% 16,7% 18 6 Juristische Fakultät 143 68,5% 78,3% 28,6% 73 36 Medizinische Fakultät 839 54,6% 66,4% 42,4% 232 156 Philosophische Fakultät I 408 56,1% 63,9% 23,1% 160 74 Philosophische Fakultät II 343 67,6% 74,8% 24,5% 171 86 Fakultät für Biologie 309 57,9% 72,5% 29,5% 133 87 Fakultät für Chemie und Pharmazie 434 68,0% 82,4% 28,4% 250 91 Fakultät für Mathematik und Informatik 183 62,3% 71,2% 11,1% 98 19 Fakultät für Physik und Astronomie 274 66,1% 78,7% 19,0% 158 21 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 130 70,8% 81,1% 25,0% 82 19 Gesamt 3.114 61,1% 72,8% 32,9% 1.375 595 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 6 von 13 Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Betriebswirtschaft 28 42,9% 0,0% 92,3% 0 0 Wirtschaftsingenieurwesen 34 26,5% 15,0% 42,9% 3 2 Elektro- und Informationstechnik 41 26,8% 16,0% 43,8% 4 1 Maschinenbau/Umwelttechnik 75 34,7% 11,1% 56,4% 4 1 Gesamt 178 32,6% 11,5% 57,3% 11 4 Hochschule Ansbach insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Verwaltung 75 37,3% 100,0% 21,7% 0 0 Ingenieurwissenschaften 96 44,8% 56,9% 19,4% 3 0 Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften 107 59,8% 64,6% 44,0% 5 3 Gesamt 278 48,6% 64,8% 25,9% 8 3 Hochschule Aschaffenburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Wirtschaft und Recht 65 23,1% 23,7% 16,7% 0 0 Ingenieurwissenschaften 140 44,3% 46,2% 42,7% 0 0 Gesamt 205 37,6% 35,5% 40,7% 0 0 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 7 von 13 Hochschule Augsburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Allgemeinwissenschaften 25 20,0% 12,5% 33,3% 2 0 Architektur und Bauwesen 53 22,6% 21,9% 23,8% 7 3 Elektrotechnik 46 21,7% 35,7% 0,0% 10 1 Gestaltung 30 6,7% 0,0% 15,4% 0 0 Informatik 52 30,8% 33,3% 26,3% 11 0 Maschinenbau und Verfahrenstechnik 47 17,0% 20,7% 11,1% 5 0 Wirtschaft 40 17,5% 13,8% 27,3% 2 1 Gesamt 293 20,5% 21,7% 18,3% 37 5 Hochschule Coburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Angewandte Naturwissenschaften 54 55,6% 51,4% 63,2% 18 9 Design 60 15,0% 8,3% 25,0% 2 1 Elektrotechnik und Informatik 37 21,6% 30,4% 7,1% 7 1 Maschinenbau und Automobiltechnik 30 20,0% 16,7% 25,0% 2 0 Soziale Arbeit und Gesundheit 56 37,5% 33,3% 62,5% 8 7 Wirtschaft 24 16,7% 11,8% 28,6% 0 0 Wissenschafts- und Kulturzentrum 12 66,7% 60,0% 100,0% 0 0 Gesamt 273 31,5% 29,4% 36,0% 37 18 Technische Hochschule Deggendorf insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik 70 44,3% 36,5% 66,7% 13 6 Bauingenieurwesen 27 14,8% 17,6% 10,0% 0 0 Elektrotechnik und Medientechnik 90 54,4% 46,8% 62,8% 25 5 Maschinenbau und Mechatronik 49 34,7% 18,5% 54,5% 7 1 Angewandte Naturwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen 87 79,3% 63,9% 90,2% 32 5 Gesamt 323 52,6% 40,2% 68,1% 77 17 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 8 von 13 Hochschule Hof insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Wirtschaftswissenschaften 47 8,5% 6,8% 33,3% 2 2 Ingenieurwissenschaften 56 8,9% 2,7% 21,1% 1 0 Informatik 21 0,0% 0,0% 0,0% 0 0 Institut für Informationssysteme 21 95,2% 100,0% 80,0% 16 0 Institut für Materialwissenschaften 12 100,0% 100,0% 100,0% 9 4 Sprachenzentrum 9 11,1% 12,5% 0,0% 0 0 Gesamt 166 25,3% 23,1% 33,3% 28 6 Technische Hochschule Ingolstadt insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät Maschinenbau 75 8,0% 4,0% 16,0% 1 0 Fakultät Elektrotechnik und Informatik 57 10,5% 9,3% 14,3% 2 0 THI Business School 49 18,4% 16,7% 28,6% 1 1 Zentrum für Angewandte Forschung ZAF 85 90,6% 95,9% 58,3% 70 5 Institut für Akademische Weiterbildung IAW 25 92,0% 100,0% 90,9% 3 2 Zentralverwaltung 91 47,3% - 47,3% 0 0 Zentrale Einrichtungen 30 40,0% - 40,0% 0 0 Gesamt 412 42,7% 40,8% 44,8% 77 8 Hochschule Kempten insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Betriebswirtschaft 18 5,6% 0,0% 16,7% 0 0 Maschinenbau 69 10,1% 0,0% 20,0% 0 0 Elektrotechnik 40 10,0% 4,8% 15,8% 2 0 Informatik 24 16,7% 8,3% 25,0% 1 1 Soziales und Gesundheit 15 13,3% 8,3% 33,3% 1 1 Tourismus 14 7,1% 0,0% 33,3% 0 0 Forschungszentrum Allgäu 63 98,4% 100,0% 90,0% 0 0 Gesamt 243 33,3% 36,1% 28,4% 4 2 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 9 von 13 Hochschule Landshut insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Betriebswirtschaft 23 8,7% 9,5% 0,0% 0 Soziale Arbeit 33 30,3% 19,2% 71,4% 3 Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen 62 22,6% 9,5% 50,0% 5 Maschinenbau 45 26,7% 17,2% 43,8% 2 Informatik 18 0,0% 0,0% 0,0% 0 Gesamt 181 21,0% 12,2% 44,0% 10 2 Hochschule München insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät Architektur 35 25,7% 30,8% 11,1% 2 0 Fakultät Bauingenieurwesen 55 29,1% 31,4% 25,0% 11 0 Fakultät Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Flugzeugtechnik 139 27,3% 34,0% 11,9% 32 8 Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik 81 18,5% 24,1% 4,3% 14 3 Fakultät Versorgungs- und Gebäudetechnik, Verfahrenstechnik Papier und Verpackung, Druck- und Medientechnik70 32,9% 41,2% 10,5% 20 3 Fakultät Angewandte Naturwissenschaften und Mechatronik 119 26,1% 30,3% 13,3% 24 5 Fakultät Informatik und Mathematik 80 36,3% 39,7% 23,5% 25 6 Fakultät Geoinformation 28 25,0% 33,3% 0,0% 6 1 Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen 57 8,8% 8,9% 8,3% 2 1 Fakultät Betriebswirtschaft 74 29,7% 23,6% 47,4% 7 1 Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften 74 29,7% 28,1% 35,3% 14 8 Fakultät Design 37 21,6% 9,5% 37,5% 0 0 Fakultät Studium Generale und Interdisziplinäre Studien 26 30,8% 27,8% 37,5% 3 1 Fakultät Tourismus 38 23,7% 25,0% 16,7% 8 4 Gesamt 913 26,5% 29,0% 19,6% 168 41 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG keine Angabe Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 10 von 13 Hochschule Neu-Ulm insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät Gesundheitsmanagement 20 40,0% 42,1% 0,0% 9 7 Fakultät Informationsmanagement 35 37,1% 37,5% 33,3% 11 5 Fakultät Wirtschaftswissenschaften 47 31,9% 32,6% 0,0% 15 10 Hochschulleitung 10 50,0% 66,7% 42,9% 2 0 Zentrum für Weiterbildung 8 25,0% 100,0% 14,3% 1 0 Sprachenzentrum 5 0,0% 0,0% - 0 0 Rechenzentrum 12 41,7% - 41,7% 0 0 Bibliothek 9 11,1% - 11,1% 0 0 Verwaltung 61 24,6% - 24,6% 1 1 Gesamt 207 30,9% 35,8% 25,7% 39 23 Technische Hochschule Nürnberg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Angewandte Chemie 35 5,7% 0,0% 10,0% 0 0 Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften 37 13,5% 10,0% 28,6% 5 1 Architektur 21 23,8% 25,0% 20,0% 2 1 Bauingenieurwesen 27 18,5% 6,7% 33,3% 1 0 Betriebswirtschaft 91 30,8% 5,4% 71,4% 1 0 Design 15 0,0% 0,0% 0,0% 0 0 Elektrotechnik Feinwerktechnik Informationstechnik 81 9,9% 5,9% 16,7% 2 2 Informatik 46 21,7% 11,1% 36,8% 3 0 Maschinenbau und Versorgungstechnik 57 7,0% 2,9% 13,0% 0 0 Sozialwissenschaften 51 15,7% 11,9% 33,3% 4 3 Verfahrenstechnik 29 34,5% 33,3% 35,7% 5 3 Werkstofftechnik 22 9,1% 16,7% 0,0% 2 0 Gesamt 512 17,0% 9,3% 30,2% 25 10 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 11 von 13 Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik 246 88,6% 91,4% 64,0% 18 4 Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften 155 81,9% 84,1% 0,0% 2 1 Fakultät Architektur 80 72,5% 76,8% 45,5% 1 1 Fakultät Bauingenieurwesen 103 70,9% 78,0% 16,7% 6 2 Fakultät Betriebswirtschaft 110 62,7% 65,4% 16,7% 2 0 Fakultät Elektro- und Informationstechnik 186 71,5% 78,8% 26,9% 29 4 Fakultät Informatik und Mathematik 197 75,1% 76,1% 71,1% 8 1 Fakultät Maschinenbau 182 62,6% 67,8% 43,6% 29 5 Gesamt 1.259 74,7% 78,8% 46,6% 95 18 Hochschule Rosenheim insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät für angewandte Wissenschaften 44 18,2% 14,7% 30,0% 1 0 Fakultät für Betriebswirtschaftslehre 21 4,8% 6,7% 0,0% 0 0 Fakultät für Holztechnik und Bau 53 5,7% 0,0% 11,5% 0 0 Fakultät für Informatik 22 9,1% 0,0% 25,0% 0 0 Fakultät für Ingenieurwissenschaften 56 3,6% 0,0% 7,4% 0 0 Fakultät für Innenarchitektur 25 8,0% 0,0% 22,2% 0 0 Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen 24 4,2% 0,0% 10,0% 0 0 Institut für Gesundheit 9 66,7% 50,0% 80,0% 0 0 Forschung und Entwicklung 44 93,2% 100,0% 89,3% 41 8 Academy for Professionals 6 50,0% - 50,0% 0 0 Rechenzentrum 11 18,2% - 18,2% 0 0 Bibliothek 7 0,0% - 0,0% 0 0 Hochschulleitung / Verwaltung 82 26,8% 100,0% 22,1% 3 1 Gesamt 404 23,0% 16,7% 27,8% 45 9 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 12 von 13 Hochschule Weihenstephan-Triesdorf insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Biotechnologie und Bioinformatik 43 23,3% 32,0% 11,1% 8 7 Gartenbau und Lebensmitteltechnologie 50 34,0% 31,0% 38,1% 9 6 Landschaftsarchitektur 54 33,3% 34,2% 31,3% 13 5 Land- und Ernährungswirtschaft 59 20,3% 26,5% 12,0% 9 6 Umweltingenieurwesen 40 17,5% 8,7% 29,4% 2 1 Wald- und Forstwirtschaft 46 32,6% 33,3% 31,3% 10 5 Landwirtschaft 58 10,3% 10,0% 10,7% 3 0 Gesamt 350 24,3% 25,8% 22,0% 54 30 Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen 31 16,1% 20,8% 0,0% 5 3 Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften 45 6,7% 8,8% 0,0% 3 2 Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften 35 14,3% 13,8% 16,7% 4 0 Fakultät Elektrotechnik 45 24,4% 27,6% 18,8% 8 1 Fakultät Gestaltung 23 21,7% 29,4% 0,0% 4 1 Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik 35 14,3% 20,0% 0,0% 4 1 Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung 24 12,5% 20,0% 0,0% 3 1 Fakultät Maschinenbau 58 13,8% 16,1% 11,1% 5 0 Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen 40 30,0% 33,3% 14,3% 9 6 Fakultät Wirtschaftswissenschaften 52 15,4% 17,8% 0,0% 8 2 Gesamt 388 16,8% 20,2% 7,5% 53 17 Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Seite 13 von 13 Kunsthochschulen insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal insgesamt davon Frauen Akademie der Bildenden Künste München 129 34,1% 50,0% 2,3% 34 15 Hochschule für Fernsehen und Film München 81 25,9% 50,0% 24,0% 21 14 Hochschule für Musik und Theater München 263 11,4% 11,1% 12,3% 1 1 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 57 33,3% 42,9% 6,7% 7 3 Hochschule für Musik Nürnberg 103 10,7% 2,7% 32,1% Hochschule für Musik Würzburg 132 12,1% 7,2% 20,4% keine Angabe keine Angabe Fakultät Beschäftigte insgesamt Anteil befristet Beschäftigte Befristet nach WissZeitVG Anlage zu Frage 2 insgesamt davon Frauen insgesamt wiss. Personal nichtwiss. Personal Augsburg 927 345 37,2% 35,3% 56,8% Bamberg 531 272 51,2% 48,9% 87,5% Bayreuth 1.196 443 37,0% 34,2% 58,8% Erlangen-Nürnberg 3.653 1.476 40,4% 35,6% 67,1% München (LMU) 4.210 2.194 52,1% 48,7% 76,7% München (TU) 5.288 1.798 34,0% 28,6% 61,4% Passau 437 184 42,1% 39,8% 80,0% Regensburg 1.553 759 48,9% 42,7% 78,0% Würzburg 1.904 909 47,7% 40,9% 84,6% Gesamt 19.699 8.380 42,5% 38,1% 69,7% Amberg-Weiden 58 22 37,9% 36,4% 38,3% Ansbach 135 70 51,9% 44,8% 76,7% Aschaffenburg 77 22 28,6% 22,7% 36,4% Augsburg 60 19 31,7% 15,0% 65,0% Coburg 86 51 59,3% 52,7% 71,0% Deggendorf 170 45 26,5% 20,8% 30,6% Hof 42 13 31,0% 20,0% 58,3% Ingolstadt 176 83 47,2% 12,8% 80,0% Kempten 81 21 25,9% 23,2% 32,0% Landshut 38 16 42,1% 31,3% 50,0% München 242 81 33,5% 26,3% 62,5% Neu-Ulm 64 42 65,6% 60,5% 73,1% Nürnberg 87 33 37,9% 40,0% 36,8% Regensburg 940 279 29,7% 29,8% 28,0% Rosenheim 93 36 38,7% 37,9% 39,1% Weihenstephan-Triesdorf 85 51 60,0% 55,6% 67,7% Würzburg-Schweinfurt 65 21 32,3% 31,6% 37,5% Gesamt 2.499 905 36,2% 30,8% 49,7% AdBK München 44 17 38,6% 39,5% 0,0% HFF München 21 14 66,7% 66,7% 66,7% HMT München 30 17 56,7% 50,0% 75,0% AdBK Nürnberg 19 9 47,4% 44,4% 100,0% HM Nürnberg 11 8 72,7% 0,0% 88,9% HM Würzburg 16 8 50,0% 0,0% 80,0% Gesamt 141 73 51,8% 40,4% 74,5% 22.339 9.358 41,9% 37,4% 65,7% Kunsthochschulen Gesamt Hochschulart Hochschule Befristet Beschäftigte Anteil von Frauen Universitäten Fachhochschulen