Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.07.2014 Jugendsender von ARD und ZDF ARD und ZDF planen einen gemeinsamen Jugendsender. Nach meinen Informationen haben alle Programmgremien sowie 13 Bundesländer bereits dem geplanten Jugendsender zugestimmt. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen und Sachsen lehnen den von ARD und ZDF geplanten Kanal aber weiterhin ab. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung unter Berücksichtigung der verfassungsmäßig gebotenen Staatsferne und Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass die MPK regelmäßig richtungsweisende Entscheidungen für die Ausrichtung der Sender trifft und in den Länderparlamenten keine inhaltliche Debatte zu Einzelfragen mehr möglich ist? 2. Wie ist das aktuell geplante Konzept des Jugendsenders? 3. Welche Kritikpunkte hat die Staatsregierung an dem Konzept für den Jugendsender? 4. Welche Alternativen sieht die Staatsregierung für einen Jugendsender? 5. Unter welchen Bedingungen würde die Staatsregierung dem Jugendsenderprojekt zustimmen? Antwort Der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 21.08.2014 1. Wie beurteilt die Staatsregierung unter Berücksichtigung der verfassungsmäßig gebotenen Staatsferne und Programmautonomie des öffentlich -rechtlichen Rundfunks, dass die MPK regelmäßig richtungsweisende Entscheidungen für die Ausrichtung der Sender trifft und in den Länderparlamenten keine inhaltliche Debatte zu Einzelfragen mehr möglich ist? Die Bayerische Staatsregierung hält sich bei allen Entscheidungen , die den Rundfunk betreffen, an die verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsätze der Staatsferne und Programmautonomie. Dies gilt sowohl für die von der Staatsregierung in der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder mitgetragenen Entscheidungen als auch für Entscheidungen zum Rundfunk in Bayern in Landeskompetenz . Aufgrund ihrer vom Grundgesetz vorgegebenen Gesetzgebungskompetenz für Rundfunk und Rundfunkrecht bedienen sich die Länder des Instruments des Staatsvertrages . Die Entscheidungen im Rundfunkbereich, insbesondere über Staatsverträge, fallen dementsprechend in der Ministerpräsidentenkonferenz als oberstem Gremium der Exekutiven der Länder. Aber erst durch den Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtages werden die Regeln eines Staatsvertrages in Landesrecht transformiert. Deshalb bindet die Staatsregierung das Parlament regelmäßig schon im Vorfeld in die Diskussion ein. So wurde beispielsweise dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtages bereits am 2. Juli 2014 von Staatsministerin Haderthauer über Erfahrungen mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags berichtet und mit den Abgeordneten über aktuelle Entwicklungen diskutiert, obwohl die Ministerpräsidenten über die Evaluierung des Rundfunkbeitrags und die damit einhergehende Sicherung der künftigen Finanzausstattung der Sender nicht vor Frühjahr 2015 beraten werden. 2. Wie ist das aktuell geplante Konzept des Jugendsenders ? Derzeit ist geplant, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15. bis 17. Oktober 2014 ein aktuelles Konzept für das crossmediale Jugendangebot präsentieren. Soweit bisher bekannt ist, planen die öffentlich-rechtlichen Anstalten ein umfassendes Angebot speziell für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren, das jederzeit auf allen Ausspielwegen wie Smartphone, Tablet und PC sowie im klassischen Fernsehen eng verzahnt mit den jungen Radiowellen verfügbar sein soll. Ziel ist weniger ein „Kanal“ als ein crossmediales interaktives Angebot in öffentlich-rechtlicher Qualität, das 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erreichbar ist und damit in Deutschland einzigartig wäre. Die Ministerpräsidenten hatten auf ihrer Konferenz am 13. März 2014 in Berlin ARD, ZDF und DLR gebeten, ein Konzept für einen crossmedialen Jugendkanal vorzulegen, das die Argumente der KEF berücksichtigt und die von der KEF aufgeworfenen Fragen beantwortet. Dazu gehört im Interesse der Beitragszahler insbesondere die Frage, ob die für das Jugendangebot derzeit eingeplanten Kosten von 45 Millionen Euro pro Jahr realistisch sind. 3. Welche Kritikpunkte hat die Staatsregierung an dem Konzept für den Jugendsender? Die Staatsregierung teilt die Position der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. März 2014 (siehe oben Antwort zu Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2919 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2919 Frage 2): Sie ist sich mit den anderen Ländern in Deutschland einig, dass ein crossmediales Jugendangebot von ARD, ZDF und DLR eine Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein kann, im digitalen Zeitalter junge und jüngere Menschen mit einem neuartigen Angebot anzusprechen , das Fernsehen, Hörfunk und Internet trimedial vernetzt und spezifisch auf die junge Zielgruppe zugeschnitten ist. Bevor ein solches crossmediales Jugendangebot vom Gesetzgeber im Rundfunkstaatsvertrag konkret beauftragt wird, muss dieses aber ausreichend konkretisiert sein, und es ist im Interesse der Beitragszahler zu prüfen, ob die geplante Finanzierung ausreicht. 4. Welche Alternativen sieht die Staatsregierung für einen Jugendsender? 5. Unter welchen Bedingungen würde die Staatsregierung dem Jugendsenderprojekt zustimmen? ARD, ZDF und DLR werden im Herbst 2014 ein aktualisiertes Konzept für ein crossmediales Jugendangebot vorstel- len, das sich auch mit den Überlegungen der KEF auseinandersetzt . Dies ist abzuwarten. Die Frage nach Alternativen stellt sich daher jetzt nicht. Die Staatsregierung wird gemeinsam mit den anderen Ländern darauf achten, dass die Interessen der Beitragszahler umfassend gewahrt werden. Dies gilt sowohl für die Interessen der jungen und jüngeren Zuschauer, Hörer und User als auch für das allgemeine Interesse aller Beitragszahler an einer gesicherten Finanzierung neuer und innovativer Konzepte. Dabei hat die Staatsregierung auch das duale Rundfunksystem in Deutschland insgesamt im Blick. Ein neuartiges crossmediales Jugendangebot mit Fernseh-, Hörfunk- und Onlineangeboten rund um die Uhr darf nicht zu einer Schieflage zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Rundfunk- und Onlineanbietern führen.